AP-B09
Bundesprogramme, Sonderprogramme
ESF-Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft
Wo und wie wird beantragt? Für Projekte mit einem Volumen von mehr als 100.000 EUR ist das Förderverfahren zweistufiges. In einer ersten Stufe können Projektvorschläge und -skizzen fortlaufend eingereicht werden beim: Regiestelle Bundesinitiative zur Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft c/o Roland Berger Strategy Consultants Alt-Moabit 101 b 10559 Berlin Tel.: 030 - 39927 - 3334 Fax: 030 - 8968 - 3334 E-Mail:regiestelle@bundesinitiative-gleichstellen.de Internet: http://www.bundesinitiative-gleichstellen.de Um in den jeweiligen Förderrunden berücksichtigt zu werden, ist die Einreichung zu einem bestimmten Stichtag notwendig. Termine werden auf der Internetseite http://www.bundesinitiative-gleichstellen.de bekannt gegeben. In einer zweiten Stufe werden die Antragsteller der positiv bewerteten Projektvorschläge aufgefordert, einen formellen Antrag an die Bewilligungsstelle, das Bundesverwaltungsamt, Eupener Straße 125, 50933 Köln, zu stellen. Für Projekte mit einem Volumen von unter 100.000 EUR ist das Antragsvorhaben einstufig. Der Förderantrag ist bei dem Bundesverwaltungsamt (BVA) Referat II B1 Eupener Straße 125 50933 Köln Tel.: 0228 - 99358 - 4221 Fax: 0228 - 99358 - 2852 E-Mail: ESF-Gleichstellen@bva.bund.de einzureichen.
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