Geschäftsbericht AT&S

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Konzernabschluss 2008/09

Die geleisteten Zahlungen für unkündbare Leasing- und Mietaufwendungen stellen sich wie folgt dar: (in € 1.000) Leasing- und Mietaufwand

Geschäftsjahr 2008/09 2007/08 4.023 3.531

18. Rückstellungen für Personalaufwand Die Rückstellungen für Personalaufwand betreffen Pensions­ zusagen, Abfertigungsansprüche und sonstige Dienstnehmer­ ansprüche. Beitragsorientierte Pensionspläne Für einen Großteil der Beschäftigten in Österreich und einen Teil der Mitarbeiter in Indien bestehen beitragsorientierte Pensionspläne, die an eine Pensionskasse ausgelagert sind. Für die Beschäftigten in Österreich wurden im Geschäftsjahr 2008/09 die Pensionspläne durch eine Er- und Ablebensversicherung ergänzt. Die Arbeitgeberbeiträge bemessen sich nach einem bestimmten Prozentsatz der laufenden Bezüge und am erzielten Jahresüberschuss der Gesellschaft. Die Beitragszahlungen betrugen TEUR 450 im Geschäftsjahr 2008/09 und TEUR 347 im Geschäftsjahr 2007/08. Leistungsorientierte Pensionspläne Für Mitglieder des Vorstandes und für leitende Angestellte bestehen leistungsorientierte Pensionszusagen ohne das Erfordernis von eigenen Mitarbeiterbeiträgen. Pensionszusagen an Mitglieder des Vorstandes und an andere Führungskräfte sind teilweise durch Vermögensmittel in Pensionskassen fondsfinanziert („funded“), teilweise nicht fondsfinanziert („unfunded“). Die Pensionsansprüche des Vorstandes und der Führungskräfte sind von deren Bezügen und Dienstzeiten abhängig.

Fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche Den Mitarbeitern in Indien steht im Falle der Pensionierung sowie bei vorzeitigem Austritt unter bestimmten Umständen eine Abfertigung zu, deren Höhe von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Arbeitsentgeltes abhängt. Die Abfertigungen bewegen sich zwischen einem halben Monatsentgelt pro Dienstjahr und einem fixierten Höchstbetrag. Die Abfertigungsansprüche sind durch eine Lebensversicherung gedeckt. Nicht fondsfinanzierte Abfertigungsansprüche Den Mitarbeitern in Österreich und Korea steht im Falle der Pensionierung generell sowie bei Beendigung des Dienstverhältnisses unter bestimmten Umständen eine Abfertigung zu, deren Höhe von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Arbeitsentgeltes abhängt. Die Abfertigung beträgt in Österreich je nach Dienstzeit 2 bis 12 Zwölftel des Jahresgehaltes, in Korea einen ebenfalls je nach Dienstzeitzeit fixierten entgeltabhängigen Betrag. Für seit dem 1. Jänner 2003 in Österreich eintretende Mitarbeiter wird dieser Anspruch durch laufende Beiträge in eine Mitarbeitervorsorgekasse abgegolten. Die Beitragszahlungen im Geschäftsjahr 2008/09 betrugen TEUR 358 und für 2007/08 TEUR 352. Sonstige Dienstnehmeransprüche Den Mitarbeitern der Gesellschaften in Österreich und China gebühren bei langjähriger Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder, wobei Anspruchsberechtigung und Höhe kollektivvertraglich geregelt sind. Die Bewertung erfolgt im Wesentlichen analog dem Verfahren für Abfertigungen unter Zugrundelegung derselben Parameter, jedoch ohne Berücksichtigung der Korridormethode.

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