BODY & FACE 2/2018

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NiSV

DAS UNTERNIMMT IONTO-COMED FÜR SIE Wir werden uns in Zusammenarbeit mit dem VCP (Verband Cosmetic Professional) im Gespräch mit dem Ministerium in Ihrem Interesse in die Gestaltung der Verfahren mit einbringen und Sie auf dem Laufenden halten – insbesondere zu den Fragen, wo Sie die Geräte anmelden können und wie etwa Dokumentationspflichten praktisch aussehen.

WIE GEHT ES WEITER?

Wir werden die Fragen der Ausbildungsmodule – insbesondere auch deren Zeitabläufe – klären und Vorbereitungen treffen, Sie dabei zu unterstützen, die Anforderungen zu erfüllen. Erfahren Sie von uns, ab wann Sie welche Kurse belegen können.

Die Ausführungsbestimmungen für Zuständigkeiten und Fachkunde werden jetzt vom Bundesministerium für Umwelt erarbeitet, ebenso ein Konzept für die Module für Fachkunde. Das heißt aber auch, dass Kosmetikerinnen und Kosmetiker sich weiterhin informiert halten sollten. Denn einerseits ist jetzt die Frist verlängert worden (die Verordnung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft), Man sollte sich andererseits aber rechtzeitig auf den Erwerb der Fachkunde einstellen. Weitere Informationen zu den konkreten Regelungen finden Sie auf unserer Website ionto.de/nisv/

„Uns ist es wichtig, die Kosmetikerinnen und Kosmetiker zu unterstützen, deshalb bieten wir Informationen und stehen für Fragen gerne zur Verfügung“, sagt Martin La Fontaine.

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ARZTVORBEHALT AB DEM . DEZEMBER  Einige Behandlungen wie ablative Laseranwendungen zur Gefäßveränderung und zur Pigment-Hautveränderung, die Entfernung von Tattoos und PMU sind ab dem 31. Dezember 2020 Ärzten vorbehalten. Gleiches gilt für Verfahren zur Reduzierung von Fettgewebe und hochfokussierten Ultraschall, bei dem die Integrität der Epidermis verletzt wird.


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