AUSGABE 2015 / 2016
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wer sie sind | was sie leisten | wie viel sie kosten
160 Kanzleien im Vergleich
Fachgebiete, Ansprechpartner, Referenzen, Abrechnung
Der Anwalt im Ausland
Wann Sie ihn brauchen und wie Sie ihn finden
Wer effiziente Lösungen für umfassende Aufgaben finden will, sollte mal bei uns suchen.
Knotenlösen ist anspruchsvolle Handarbeit. Deshalb begegnen wir den oft komplexen Projekten und Problemen unserer Mandanten mit der Expertise einer der führenden unabhängigen Wirtschaftskanzleien – und mit der Hands-on-Mentalität eines mittelständischen Unternehmens. Diese Kombi nation mündet in Strategien, die effiziente und außergewöhnliche Lösungen auch dort möglich machen, wo eine schematische Vorgehensweise steckenbleibt. Noch Fragen? Wir antworten gerne.
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fast 270.000 Wohnstreitigkeiten werden jedes Jahr von den Amtsgerichten erledigt. Hinzu kommen noch 15.000 Bau- und Architektenverfahren. Vor dem Bundesgerichtshof machen Verfahren zum Wohnraummietrecht ein Drittel der zu bearbeitenden Fälle aus. Die gute Nachricht ist: Die Zahlen sind seit vielen Jahren konstant. Die schlechte Nachricht ist: Die Zahlen sind seit vielen Jahren konstant hoch.
Die Ursachen dafür präsentieren sich vielfältig. Zum einen ist das Bauen selbst komplexer geworden und zieht ein zunehmend dichteres Regelwerk nach sich. Zum anderen fühlt sich der Gesetzgeber bemüßigt, dem Bürger seine „Marktkompetenz“ durch rechtliche Vorgaben nachzuweisen. Die Ergebnisse sind nicht immer zielführend und häufig selbst die Ursache für neue Streitigkeiten. So gibt es gegen die jüngst eingeführte Mietpreisbremse nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken, sondern sie fußt zudem auf den örtlichen Vergleichsmieten, deren Erhebungsmethoden Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sind. Eine ähnliche Gemengelage verursacht das sogenannte Bestellerprinzip: verfassungsrechtliche Bedenken, Schwierigkeiten bei der Anwendung in der Praxis, z.B. beim Suchauftrag eines Mieters.
In welchem Tätigkeitsfeld der Branche Sie auch immer unterwegs sind, eins ist also klar: Sie werden früher oder später juristische Schützenhilfe benötigen. Das vorliegende Magazin möchte Sie dabei unterstützen. Sie finden darin eine umfangreiche Übersicht von Kanzleien, jeweils detailliert dargestellt mit Fachgebieten, Referenzen, Honorarhöhen und Ansprechpartnern. Zu speziellen Rechtsfragen geben zudem gestandene Praktiker erste hilfreiche Antworten. Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie von Verfahren Dritter profitieren können? Auch das klären wir und erläuern, welches Urteil für wen gilt und wer sich daran halten muss.
Denken Sie dennoch zuerst friedlich und vergessen Sie nicht, dass zwar ein guter Jurist für jede Lösung ein Problem findet, ein guter Manager aber für jedes Problem eine Lösung.
160 Kanzleien, die sich mit dem Immobilienrecht befassen, präsentieren sich in den Profilen. Die Tabelle nennt Kontaktdaten, Ansprechpartner, Honorare und Referenzmandate.
Wie die Immobilienbranche sich der Herausforderung Energiewende stellen kann und woran es noch hakt, darüber diskutieren vier Experten aus der Immobilienund der Energiewirtschaft.
An sich gelten Gerichtsurteile nur für diejenigen, die am Prozess beteiligt waren. Oft reichen Entscheidungen trotzdem viel weiter, z.B. weil andere Richter sich daran orientieren.
16Schlechte Noten fürs Internet
Bewertungsportale im World Wide Web sind zwar in, die für Rechtsanwälte taugen aber nicht viel.
18Der Anwalt im Ausland
Wer geschäftlich außerhalb Deutschlands unterwegs ist, braucht auch Beratung im ausländischen Recht.
20 Das gepostete Immobilienrecht
Einst Online-Tagebücher von Extrovertierten, nutzen heute auch Kanzleien Blogs zur Verbreitung von Rechtstipps.
22Auf den Schreibtisch geschaut
Das sind die Themen, mit denen sich Immobilienanwälte derzeit befassen, und jene, die sie auf die Branche zukommen sehen.
26Das Schweigen des Anwalts
Der Umfang des anwaltlichen Berufsgeheimnisses und seine Grenzen.
28Das Problem –die Lösung
Elf Fragen und elf Antworten zu aktuellen Fragen, z.B. zum Vertrieb von geschlossenen Immobilienfonds und zur Grunderwerbsteuer.
36So finden Sie den Richtigen Mit den acht Punkten der Anwalts-Checkliste wird es leichter, den passenden Rechtsberater herauszupicken.
75Glossar
BRAO und RVG? Ordnungsgeld und Partnerschaft? Das Glossar erklärt diese und weitere Begriffe.
78Recht kurios
Lässt Mann Wasser, kann er das im Sitzen oder im Stehen tun. Letzteres beschäftigt immer mal wieder die Gerichte.
Die Politik hat der Immobilienwirtschaft einen dicken Brocken auferlegt: die Energiewende. Die Immobilien Zeitung hat vier Spezialisten zusammengesetzt, um darüber zu reden, wie Immobilien und deren Bewirtschaftung ökologisch werden können und welche Lösungen für die Probleme denkbar sind, die der nach wie vor schwierige rechtliche Rahmen mit sich bringt. Mit am Tisch: eine Immobilienrechtlerin, ein Energierechtler, der Chef eines Wohnungskonzerns und ein Ingenieur, der mit seinem Team ausrechnet, welche Energievorhaben sich lohnen.
Das Wohnungsunternehmen ABG Frankfurt Holding ist ein Energieproduzent geworden. Den selbst erzeugten Strom verschenkt es an die Mieter des Aktiv-Stadthauses an der Speicherstraße in Frankfurt am Main. Hier wird per Fotovoltaik Strom generiert. Die ABG rechnet mit den Bewohnern ihrer Passivhäuser auch keine Heizkosten ab. Das Unternehmen
schlägt damit mehrere Fliegen mit einer Klappe: Es spart Geld, es hat einen Marketingvorteil beim Vertrieb der Wohnungen und es stellt sich der Verantwortung, die Frank Junker, Vorsitzender der ABG-Geschäftsführung, für sich und die Immobilienwirtschaft beim Thema Energieeinsparungen und Energieeffizienz sieht. Außerdem umgeht es rechtliche Stolpersteine,
die zahlreich auf dem Weg zur Eigenstromerzeugung und der nachhaltigen Bewirtschaftung von Gebäuden liegen.
Mit dem geschenkten Strom beispielsweise umschifft Junkers ABG ein Rechtsproblem, das dem freien Strommarkt zu verdanken ist. Mieter können nicht verpflichtet werden, dem Vermieter den Strom abzukaufen. Und ein Energieversorgungsunternehmen für Endkunden will und darf der Wohnungskonzern auch nicht sein, diese unterliegen nämlich der Aufsichtspflicht der Bundesnetzagentur. „Als Immobilienwirtschaftler habe ich gar nicht die Kernkompetenz als Energielieferant“, betont Junker. Schwierigkeiten, denen sich alle Immobilieneigentümer gegenübersehen, die Eigenstrom erzeugen wollen.
Im Aktiv-Stadthaus ist daher in der Kaltmiete der Strom mit drin. „Jeder Mieter bekommt ein bestimmtes Kontingent“, erklärt Junker. Mit 13,50 Euro/m2 zahlen sie dafür einen „für Frankfurt normalen Preis“, sagt der ABG-Chef, und eine Küche mit Geräten der Energieklasse AAA+ steht zusätzlich in der Wohnung. Wer mehr Strom verwohnt als er kostenlos bekommt, der muss zukaufen –aber nicht bei der ABG, sondern
bei einem Energieversorger. Im Fall des Aktiv-Stadthauses in der Regel per Contracting-Vertrag mit der örtlichen Mainova.
Der rechtliche Rahmen macht es in der Tat selbst denen nicht leicht, die willig sind, ihren Teil zur Energiewende beizutragen. Einige Beispiele: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Mietrecht, die Wärmeliefer- und die Heizkostenverordnung sowie die Energieeinsparungsverordnung, bei der Geothermie das Bundesberggesetz und das öffentliche Recht etwa für Fragen, wo Leitungen verlegt werden dürfen. Hinzu kommt: Derzeit wird das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz überarbeitet, und 2017 steht bereits eine weitere Novelle des EEG an, das erst vergangenes Jahr geändert wurde.
Den Blick auf die Erzeugung von Strom gerichtet: „Warum soll ein Vermieter eine Aufgabe übernehmen, die er vorher nicht hatte?“, fragt Oliver Donner von der Firma BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung. „Zumal der wirtschaftliche Erfolg maßgeblich davon abhängt, dass man die komple-
xen Rahmenbedingungen kennt.“ Der Ingenieur und sein Team rechnen für ihre Kunden aus, ob sich ein Vorhaben lohnt. Denn natürlich sind es nicht nur umweltpolitische Erwägungen oder Imagegründe, weswegen jemand über das Modell Eigenstrom nachdenkt. „Ganz oben steht die Wirtschaftlichkeit“, betont Donner.
„Wir können nichts und niemanden subventionieren“ bestätigt Junker. Neben dem schönen Argument, etwas für die Umwelt zu tun, macht der Jurist eine einfache Rechnung auf: „Der Mieter hat eine Belastungsgrenze von zum Beispiel 10 Euro –mehr geht nicht. Den Eigentümer interessiert, dass möglichst viel davon bei ihm landet. Dem Mieter ist es egal, ob 5 Euro an den Vermieter und 5 Euro an den Energieversorger gehen oder ob das Verhältnis 8 Euro zu 2 Euro ist.“
Bei den Heizkosten spart die ABG schlicht Geld, wenn sie sich die Abrechnung spart. Denn die Kosten fürs Heizen stehen in ihren energieeffizienten Gebäuden in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Erfassung und Erstellung der Abrechnung für jeden Mieter. Deshalb vereinbart Junkers Firma in ihren
Verträgen eine feste Warmmiete. Wieder tat sich eine rechtliche Hürde auf: Obgleich auch die Mieter profitieren, weil sie Planungssicherheit hinsichtlich der zu zahlenden Beträge haben, war bei den ersten Passivhäusern eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt nötig –weil die Heizkostenverordnung entgegenstand. Inzwischen zog der Gesetzgeber nach und erlaubt es, bei Wohnungen, bei denen der jährliche Heizenergiebedarf unter 15kWh/m2 liegt, auf Abrechnungen zu verzichten.
Beim Verzicht auf die Heizkostenabrechnung hat die ABG genau hingeschaut. „Wir haben das Verbrauchsverhalten der Mieter über ein Monitoring des Fraunhofer Instituts gemessen.“ Schließlich waren Junker und seine Kollegen sich im Vorfeld nicht ganz sicher, was das Verhalten der Mieter in ihren Wohnungen angeht: „Regulieren sie die Temperaturen übers Fenster oder energetisch effizient über das Thermostat der Heizung?“ Im Mietvertrag spiegelten entsprechende Abreden die Unsicherheit wider: „Wir vereinbaren die Abrechnung über die Heizkosten. Die Abrechnung setzen wir für einen Zeitraum X aus.“ Die ABG hätte also zur Abrechnung zurückkehren können. Inzwischen gibt es keinerlei Bedenken mehr. „Wir liegen im dunkelgrünen Bereich und rechnen nicht mehr ab“, berichtet Junker.
Doch davon abgesehen sieht Junker sich und die Branche in der Pflicht: „Energieeffizienz ist eine Herausforderung der Immobilienwirtschaft.“ Er befasst sich seit rund 15 Jahren mit dem Thema und den Fragen, wie die Energieverbräuche gesenkt werden können und wie das, was verbraucht wurde, regenerativ ersetzt werden kann.
Überlegungen, die natürlich nicht nur für Wohnungen, sondern auch für gewerbliche Flächen aller Art angestellt werden müssen und werden. Keine Nutzungsart bleibt außen vor. Büros sind schon länger im Fokus von Energiesparern. „Bei Einkaufszentren ist ebenfalls zu fragen, wie decke ich den Eigenverbrauch der Immobilie ab?“, nennt Hans-Christoph Thomale, Rechtsanwalt bei FPS in Frankfurt, ein nächstes Beispiel. Und ein Supermarktdach sei oft für Fotovoltaikanlagen gut geeignet. Die ABG hat mit Hilfe von LED-Beleuchtung ein Parkhaus energetisch auf Vordermann gebracht und dessen Betrieb wirtschaftlicher gemacht –und würde selbst bei einer Lagerhalle über CO2-Einsparungen nachdenken. „Alle Energieverbraucher sind angehalten, sich im Interesse der Energiekosten damit zu befassen“, schlägt Donner in die gleiche Kerbe.
Wer sich beispielsweise für die eigene Stromerzeugung entschieden hat oder entscheiden möchte, der muss sich erst einmal viele Fragen stellen und beantworten: Bin ich Eigen-
Vom Ankauf über Finanzierung, Planung, Bau und Nutzung bis zum Verkauf – wir beraten Sie umfassend während des gesamten Entwicklungszyklus einer Immobilie. Wir realisieren komplexe Immobilientransaktionen und Immobilienprojekte für mittelständische Unternehmer ebenso wie für internationale Fonds und Projektentwickler.
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tümer des –vielleicht noch zu errichtenden –Objekts? Bin ich Vermieter? Wer nutzt die Immobilie? Wie viel Energie wird benötigt? Was kann aus der eigenen Anlage kommen? Was muss aus dem öffentlichen Netz gezogen werden? Wie viel wird derzeit verbraucht? Bestandsaufnahme nennt das Christiane Conrads. Die Kölner Rechtsanwältin, DLA Piper, sagt: „Bei unseren Green-Building-Projekten haben wir sehr viel Zeit damit verbracht, herauszufinden: Wo stehen wir eigentlich?“
Wirtschaftlich allerdings gibt es in Sachen Strom einen entscheidenden Faktor: das Eigenstromprivileg. „Anlagen, die möglichst viel Strom für den Eigenbedarf erzeugen, lohnen sich“, weiß Donner. Denn dann reduziert sich die EEG-Umlage, die mit der Ausnahme von Betreiber von Kleinanlagen bis 10kW Leistung von jedem Energieverbraucher zu zahlen ist. Ein großer Posten in der Stromrechnung, wie Donners Beispiele zeigen: Bei einem Vier-Personen-Haushalt kann man von einem Strombedarf von 3.500 kWh/Jahr ausgehen, die EEG-Umlage beträgt dann jährlich rund 216 Euro. In einem Zehn-Parteien-Haus beläuft sich der Betrag auf etwa 1.400 Euro/Jahr bei einem Bedarf von rund 2.300 kWh/Partei.
„Eigenversorger aber, die den Strom selbst erzeugen und verbrauchen, müssen nur eine reduzierte EEG-Umlage entrichten“, erläutert Thomale das Prinzip. Es fallen dann bis zu 40% der Umlage an, die derzet 6,17 Cent/kWh beträgt. Ein wichtiges formales Kriterium ist, dass der Eigenversorger auch Betreiber der Anlage sein muss. „Das ist derjenige, der die wirtschaftlichen Risiken des Anlagenbetriebs trägt und die Sachherrschaft über die Anlage ausübt. Er muss allerdings nicht notwendigerweise deren Eigentümer sein“, erklärt der FPS-Rechtsanwalt. „Bei einem Blockkraftheizwerk muss der Betreiber beispielsweise für die Gasbeschaffung und die Stromvermarktung zuständig sein“, ergänzt Donner.
Eine Idee, wie diese Betreibereigenschaft auf Mieter übertragen werden kann, hat Junker parat: Diese kaufen Genossenschaftsanteile an beispielsweise der Fotovoltaikanlage. „Wenn Du Mieter wirst, zeichnest Du den Anteil, und wenn Du ausziehst, bekommst Du die 200 Euro zurück.“ Doch er muss einräumen: „Das ist dem Mieter nicht vermittelbar.“ Eine andere Möglichkeit sei es, den oder die Mieter über Pachtmodelle einzubeziehen, meint Thomale. „In manchen Konstellationen, wenn mehr als eine Person an der Stromerzeugung beteiligt ist, ergeben sich jedoch schwierige Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen.“ Und dann braucht es womöglich zusätzliche Zähler, die ermitteln, wie viel Strom wohin fließt und woher er kommt. Das kostet Geld. „Je kleinteiliger das Konstrukt ist, desto schwieriger ist es umzusetzen“, so der Anwalt.
Weitere Hindernisse: Das öffentliche Netz darf nicht genutzt werden, um die Energie zum Verbraucher zu bringen, Erzeugung und Verbrauch müssen in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stattfinden. Schon eine Straße quer durch die Wohnsiedlung kann hinderlich sein –und der selbstgemachte Strom darf weder verkauft noch verschenkt werden. Ist nur einer dieser Punkte nicht gegeben, fällt die vollständige Umlage doch an. So wie bei der ABG. Für den Strom, den sie ihren Mietern schenkt, zahlt sie die EEG-Umlage.
„In vielen Fällen, z.B. bei Mietwohnungen können die wirtschaftlichen Vorteile der Eigenstromerzeugung meist nicht genutzt werden“, sagt Donner. Der Strompreis ist häufig kaum günstiger als auf dem Markt. Ein Vorteil sei aber, dass Netzentgelte vermieden würden. Dennoch: „Wenn ich Eigentümer einer Immobilie mit einem hohen Stromverbrauch bin, wie z.B. eine Bank oder ein großes Einkaufszentrum, dann lohnt sich das in jedem Fall!“, bekräftigt Thomale. Mit anderen Worten: Bei selbstgenutzten Immobilien, gleich welcher Art, können Eigentümer vom Eigenerzeugerprivileg auch ohne größere Verrenkungen profitieren.
Sind die Flächen nicht für den Eigengebrauch, sondern für die Vermietung bestimmt, wird es umständlicher. Das gilt für Neu-
bauten und umso mehr für Bestandsimmobilien. „Wie erreiche ich den Nutzer? Wie kann ich den Mieter glücklich machen?“, formuliert Conrads deshalb zwei aus ihrer Sicht für die Immobilienwirtschaft ganz entscheidende Fragen. Sie warnt: „Ohne den Blick auf das Mietrecht scheitern viele Projekte.“
Beim Neubau scheint die Sache einfach. Schließlich gibt es noch keine bestehenden Mietverhältnisse und die Verträge können nach Bedarf verfasst werden. Bei der Wärmelieferung muss der Mieter dem Vermieter folgen. Beim Strom gilt das wegen der Wahlfreiheit der Kunden aber nicht. „Ich muss den Mieter richtig ansprechen, ich habe nicht so viele Gelegenheiten, ihn wirklich zu erreichen“, ist Conrads’ Erfahrung. Zudem schwebt aus ihrer Sicht immer die Frage im Raum: „Was kann überhaupt im Mietvertrag wirksam vereinbart werden?“
Ihr Rat: Auf jeden Fall klare Verhältnisse im Mietvertrag schaffen. „Eine große Präambel voranstellen, in der drin steht: Wir wollen Ressourcen schonen und das ist ein grüner Mietvertrag.“ Zum Thema Strombezug sagt sie: „Da sich die Freiheit der Wahl durch Vertrag nicht ausschalten lässt, muss ich meinen Mieter eben permanent davon überzeugen, dass ich als Vermieter der richtige Stromlieferant für ihn bin.“ Die Anwältin hat bei ihrer Arbeit mit grünen Verträgen festgestellt, dass oft die Formulierung der Klausel für eine positive Einstellung des Gegenübers den Ausschlag gibt. „Wenn wir schreiben ,Der Vermieter verpflichtet sich und stellt XY zur Verfügung‘ oder ,Der Mieter ist berechtigt, XY zu nutzen‘, dann erreichen wir viel mehr.“ Conrads nennt das „Kundenservice im Mietvertrag“.
Empfehlungen, die sowohl für das Wohn- als auch für das Gewerberaummietrecht gelten. Zudem müssen die Schwierigkeiten gelöst werden, die das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sich bringt, weil es die möglichen Klauseln einschränkt. Im Wohnungsmietrecht greift der Verbraucherschutz sowieso, doch die Vorgaben schwappen in den gewerblichen Bereich ebenfalls hinüber. Die Gerichte gehen zwar von einer anderen Norm aus, legen bei ihrer Klauselprüfung letzlich aber dieselben Maßstäbe an. „Wir sehen, dass bei Unternehmen oft inzident die gleichen Anforderungen gelten wie für Verbraucher“, sagt Thomale.
Seine Berufskollegin Conrads bestätigt das und erläutert: „Gesetzliche Regelungen, die fürs Wohnraummietrecht entwickelt wurden, z.B. zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen und zu Minderungsausschlüssen, fehlt es an der Passgenauigkeit fürs Gewerbe.“ Sie müssten daher passend gemacht werden. Zu viele eigens zugeschnittene Regelungen würden jedoch als benachteiligend von den Gerichten nicht akzeptiert. „Ich muss also überlegen: Was ist mir wichtig?“
Die Krux: „Das gilt häufig selbst dann, wenn der Mietvertrag vom Mieter kommt!“
Bei neuen Verträgen ist aus Conrads Sicht aber noch etwas anderes wichtig. „Ich muss mir bei meinen heute abgeschlossenen Verträgen, sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbeflächen, die Flexibilität für Anpassungen an den technischen Fortschritt offen halten.“ Der Grund: Nachträge bergen immer die Gefahr, dass die Schriftform des Mietvertrags kippt. Und: „In der Regel kostet jede Änderung des Mietvertrags im Gewerbebereich den Vermieter Geld.“
Eine kluge Vertragsgestaltung ist somit das A und O. Denn bei bereits vermieteten Bestandsimmobilien ist es schwerer, auf erneuerbare Energien umzusteigen. „Die Rahmenbedingungen sind einfach andere“, sagt Thomale. So kann es beispielsweise sein, dass der Vermieter eines Single-Tenant-Objekts wie etwa eines Supermarkts auf der grünen Wiese die Zustimmung des Mieters braucht, um auf dem Dach eine Solaranlage zu installieren. „Der Mietvertrag ist hier ganz entscheidend: Was genau wurde vermietet?“ Ein Vorschlag von Rechenexperte Donner: „Charmant ist es, dem Gewerbemieter die
Christiane Conrads: „Wer heute Mietverträge abschließt, muss sich die Flexibilität für die Anpassung an den technischen Fortschritt erhalten.“
Anlage mitzuvermieten, dann erzeugt er den Strom für seinen Eigenbedarf und profitiert vom Eigenstromprivileg.“
Bei einer Wohnimmobilie darf der Eigentümer zwar ohne zu fragen, Fotovoltaik aufs Dach bauen und er kann bei der Wärmelieferung die Wohnungsmieter zum Mitmachen zwingen, solange Kostenneutralität besteht. Beim Thema Strom wird es aber schon wieder schwierig. „Da geraten Sie an die Trägheit der Mieter“, ist Junkers Erfahrung, d essen ABG zum Teil Blockheizkraftwerke im Keller hat und den Strom dann als Mieterstrom über die Mainova entsprechend günstiger verkauft. „Der Mieter denkt sich dann: 2 Cent günstiger? Schön. Aber dann muss ich ja jetzt den alten Vertrag raussuchen und kündigen. Das ist zu viel Aufwand.“ Gerade mal 30% der Mieter nehmen das Angebot dann an. „Bis Mieter und Endverbraucher das Thema Energieeffizienz wirklich wahrnehmen, wird es noch einige Zeit dauern“, glaubt der ABG-Mann, aber mit dem Ausblick auf eine steigende Akzeptanz. Gekoppelt sind Mietvertrag und Stromliefervertrag bei der ABG nicht. „Der Mieter bekommt zwei Verträge, einen von der Mainova und einen von uns“, sagt Junker, dessen Firma für die Zusam-
menarbeit sogar ein gemeinsames Unternehmen mit dem Energieversorger Mainova gegründet hat. Denn Junker vertritt die Ansicht: „Die Kompetenzen von Immobilienwirtschaft und Energiewirtschaft sollte man bündeln.“
So mühselig es für die Immobilieneigentümer sein mag: „Der Fokus muss auf dem Bestand liegen“, betont Junker. Und Donner sagt: „Der Anteil der Neubauten am Energiebedarf in Deutschland ist ohnehin gering, man muss beim Bestand ansetzen.“ Das ist nicht nur eine Aufgabe für die Immobilienbranche, sondern auch für die Energieversorger, findet Thomale. Zu seinen Mandanten im Bereich Energierecht zählen viele kommunale Energieversorger und Immobiliengesellschaften, die klären wollen, wie sie ihre Eigenversorgung abdecken. „Doch Energiewirtschaft und Immobilienwirtschaft sind noch zu wenig miteinander verzahnt“, bedauert er. Vieles stecke in den Kinderschuhen. „Den Energieversorgern fehlt oft noch der Blick auf den Endverbraucher“, meint auch Conrads. Donner erkennt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien dennoch bereits einen Trend: zu einem flexibleren Stromsystem, bei dem Strom dann verbraucht wird, wenn er gerade günstig ist.
Der Rechtsrahmen für die Wende in Sachen Energie wird vermutlich erst mal nicht einfacher. „Ob das Eigenverbrauchsprivileg 2017 bestehen bleibt, ist fraglich“, sagt Thomale mit Blick auf die dann anstehende EEG-Novelle. Er glaubt und hofft jedoch, dass es nicht komplett gestrichen wird. „Wegen der Erfahrungen mit den bisherigen EEG-Novellen werden wegen der rechtlichen Unsicherheiten bereits Projekte auf Eis gelegt“, berichtet er. Thomale glaubt: „Wir brauchen eine europäische Lösung, damit die Rahmenbedingungen überall die gleichen sind, sonst ist der Standort Deutschland wegen der prinzipiell hohen Energiekosten gefährdet.“ Donner hält entgegen: „Man muss sehen, welche dynamische Entwicklung in den vergangenen 20 Jahren erfolgt ist, Deutschland ist bei der Energiewende Vorreiter.“ Er findet die Energiewende eine gute Sache und wünscht sich „dass die Politik mehr dazu kommt, frei vom Druck, wiedergewählt zu werden, nach sachlichen Kriterien den Rahmen so zu schaffen, dass das Ziel Energiewende weitergetrieben wird“.
Junkers appelliert an die eigene Branche: „Ich wünsche mir, dass die Immobilienwirtschaft in Gänze erkennt, dass das Thema Energieeinsparung und -effizienz eines ist, das die Gesamtbevölkerung angeht, und dass gerade die Immobilienwirtschaft die Aufgabe hat, sich gesellschaftspolitisch damit auseinanderzusetzen. Dass sie endlich ihre Bremserrolle verlässt, insbesondere auch die Verbände, damit die Bundesregierung und die Politik wach werden und sehen, dass das eine Aufgabe ist, der man sich stellen kann und stellen muss.“ ba/law
Alltag der Justizlandschaft: Der Bundesgerichtshof fällt eine Grundsatzentscheidung, der Europäische Gerichtshof gibt ein Urteil bekannt und das Ober landesgericht Düsseldorf ändert seine Rechtsprechung. Wie weit reicht eigentlich die Rechtskraft von Urteilen und Beschlüssen?
„Urteile binden erst einmal nur die streitenden Parteien“, sagt Gertraud Bauer, Rechtsanwältin in der Kanzlei Baker Tilly Roelfs in München. Verklagt ein Vermieter seinen Mieter wegen Mietrückstands auf Räumung, müssen sich am Ende des Prozesses allein der Kläger und der Beklagte an das Urteil halten. Nur zwischen ihnen entfaltet es Rechtskraft. Will der Vermieter also einen zweiten Mieter zwangsräumen lassen, muss er natürlich ein neues Urteil erstreiten.
Eine einmal ergangene, rechtskräftige Entscheidung ist auf kein zweites Verfahren anwendbar. Denn dessen Sachverhalt kann sich vom ersten Verfahren unterscheiden. Es genügt bereits ein Detail. Das Gericht prüft und bewertet den Sachverhalt deshalb jedes Mal neu. „Eine Gerichtsentscheidung ist zunächst immer eine Einzelfallentscheidung“, erläutert Bauer. Und es menschelt: „Es ist wie in der Familie. Nicht jeder Sachverhalt wird von jedem gleich gesehen“, sagt Jan Kehrberg aus dem Berliner Büro von GSK Stockmann und Kollegen.
Nach deutschem Recht sind Gerichte nicht an Urteile aus einem anderen Rechtsstreit gebunden. Die Richter können sowohl von Entscheidungen ihres eigenen als auch von anderen Gerichten abweichen. Sie haben dabei das Grundgesetz auf ihrer Seite. Dort steht in Art. 97 Abs. 1, dass sie nur dem Gesetz unterworfen sind.
Das Prinzip, wonach ein Urteil nur auf die jeweiligen Beteiligten zutrifft, zieht sich durch den zivilrechtlichen Instanzenweg von den Amtsgerichten über die Landgerichte und Oberlandes-
die Aufgabe, das Recht fortzuschreiben und eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen“, erläutert Kehrberg. Das tut der BGH unter anderem in Grundsatzurteilen. Dazu verhandeln die BGH-Richter meist Revisionsfälle aus den Vorinstanzen. Die Fälle sind so etwas Ähnliches wie Musterfälle aus einzelnen Rechtsgebieten.
Auch die Karlsruher Entscheide gelten direkt zwar nur für die Parteien des Ausgangsrechtsstreits. In der Praxis wirken sie sich aber auf die unteren Gerichte, die dort anhängigen Klagen und deren Prozessbeteiligte aus. Denn die Richter nehmen die BGH-Urteile regelmäßig als Leitlinie für ihre eigenen Wertungen. Sie tun das, um möglichst zu vermeiden, dass ihre eigenen Urteile in der Revision kassiert werden. Indirekt binden die Sprüche aus Karlsruhe also die unteren Instanzen und strahlen so auf fast jeden Rechtsstreit aus, den z.B. Vermieter, Projektentwickler und Makler führen. Damit kommt kaum jemand an einer BGHEntscheidung
Ähnlich verhält es sich mit Urteilen der anderen höchsten Gerichte wie Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzhof. Denn bei Letzterem verstehen die Finanzämter die Urteile als Maßgabe für das, was sie anerkennen und was nicht. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nehmen sogar die Bundesregierung und den Bundestag als Gesetzgeber in die Pflicht. Wer also Gesetze wie das 2015 eingeführte Bestellerprinzip oder die Mietpreisbremse zu Fall bringen will, muss sein Anliegen den Grundgesetzhütern vorbringen.
Vor dem Verwaltungsgericht (VG) gilt der Grundsatz, wonach ein Urteil „für und gegen den jeweiligen Kläger, für und gegen den jeweiligen Beklagten“ wirkt, nur bedingt. Beispiel Bebauungsplan: Hier prüft das VG von sich aus zum einen, ob die Rechte des gegen den B-Plan klagenden Grundstückseigentümers verletzt sind. Zudem prüft das VG, ob die Rechte Anderer verletzt sind. Das können Anwohner, Pächter, Unternehmen oder die Allgemeinheit sein. Kippt das Gericht den B-Plan, darf die beklagte Kommune ihn nicht mehr anwenden. „Die Gerichtsentscheidung bindet die Gemeinde und wirkt so auf gar nicht am eigentlichen Verfahren Beteiligte“, erklärt Bauer. Denn aus dem unwirksamen B-Plan können Dritte ebenfalls keine Rechte mehr herleiten –aber auch zu nichts verpflichtet werden.
Beim Streit um eine Baugenehmigung, betrifft das Ergebnis ebenfalls Dritte. Zunächst wirkt ein Urteil, das die Behörde verpflichtet, die Baugenehmigung zu erteilen, wieder zwischen den beiden Prozessbeteiligten. Das eigentliche Erteilen der Baugenehmigung in Form eines Verwaltungsakts vergrößert jedoch den Kreis der Betroffenen. Dazu gehören über den Bauherrn hinaus zum Beispiel Nachbarn und andere Behörden. Manchmal macht auch das Gericht
Nachbarn zu Beteiligten. „Klassisch ist, dass das Gericht Nachbarn beilädt“, berichtet Kehrberg aus seiner Erfahrung.
Immer häufiger beeinflussen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Streitigkeiten vor deutschen Gerichten. Das passiert auf dem Umweg über das Vorabentscheidungsverfahren. „Das nationale Gericht legt dem EuGH eine Frage mit Bezug zum EU-Recht vor. Die Antwort schickt er an das nationale Gericht zurück, das sie in seine eigene Entscheidung einfließen lässt“, umreißt Rolf-Thomas Wittmann von Grooterhorst & Partner, Düsseldorf, den Ablauf.
Soll ein Landgericht beispielsweise über eine Baurechtssache urteilen, fragt es beim EuGH in Luxemburg an, wie ein Element der europäischen Vergaberichtlinien auszulegen ist. An die Antwort aus Luxemburg ist das Landgericht gebunden. Und zwar nur in dem einen Rechtsstreit, auf den sich die Frage an den EuGH bezieht. „Für andere Rechtsstreitigkeiten entfaltet das EuGH-Urteil keine Bindungswirkung“, betont Wittmann. Weder für Klagen vor anderen deutschen Gerichten noch vor Gerichten anderer EU-Mitgliedsländer. Ob die Frage von der obersten oder untersten nationalen Instanz kommt, ist dem EuGH dabei egal. Oliver Unger vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht erklärt: „Jedes Gericht auf jeder Stufe kann vorlegen.“
Faktisch binden die EuGH-Entscheidungen alle Gerichte innerhalb der EU. Hat der EuGH beispielsweise in einem holländischen Verfahren eine EU-Vorschrift ausgelegt, steht es einem deutschen Gericht frei, diese Vorschrift anders zu interpretieren. Das wäre aber ein Grund, in Berufung oder Revision zu gehen, wie Unger erläutert. Manchmal reichen die Folgen von EuGH-Entscheidungen so weit, dass nationale Gesetze geändert werden müssen. „Europarecht hat Anwendungsvorrang“, sagt Wittmann. hi
Anleitung, Mustersätze und -formulierungen, Briefe und Fachvokabular zur professionellen englischen Kommunikation in der Immobilienwirtschaft
OKTOBER 2015
Kenntnisse der englischen Sprache sind in der Immobilienwirtschaft ein Muss. Ein gutes Schulenglisch und ausgewähltes Fachvokabular bringen viele mit. Doch bei der richtigen Anwendung stößt man schnell an die Grenzen seiner Ausdrucksfähigkeit. Genau hier setzt dieses Buch an. Es verknüpft das thematisch aufbereitete englische Fachvokabular aus den unterschiedlichsten Arbeitsgebieten der Immobilienwirtschaft situationsbezogen mit Musterformulierungen und -sätzen, Briefen und sonstigen Schriftstücken. Viele Tipps und Hinweise helfen, Fehler zu vermeiden. 3., korrigierte und erweiterte Auflage, Oktober 2015, ca. 300 Seiten, kartoniert, 42 Euro.
Bestellbar unter www.iz-shop.de
Kaum eine Hotelbuchung oder Arztsuche mehr, ohne dass man sich im Internet auf einem Bewertungsportal vorab informiert. Wer online nach einem Anwalt sucht, stößt früher oder später auf Internetseiten, auf denen Mandanten ihre Anwälte bewerten. Immobilienprofis helfen diese jedoch wenig.
Bei anwaltsvergleich24.de wiederum können Mandanten ihren Anwalt und teilweise auch Informationen über diesen eintragen und ihn daraufhin mit Noten bewerten, etwa für Freundlichkeit, Schnelligkeit oder Zuverlässigkeit. Es kann deshalb vorkommen, dass ein Profil besteht, ohne dass der Anwalt überhaupt davon weiß.
Vor rund zwei Jahren hatte die Zeitschrift Finanztest Anwaltsportale unter die Lupe genommen und verschiedene Punkte moniert, vor allem Intransparenz. Viel geändert hat sich seither nicht.
Die Betreiber des Portals anwalt.de, einer der größten Plattformen, legen beispielsweise eine Bewertung durch einen Mandaten immer erst dem betroffenen Rechtsanwalt vor –angeblich um zu vermeiden, dass Kommentare von Personen abgegeben werden, zu denen gar kein Mandatsverhältnis besteht. Der Anwalt entscheidet dann darüber, ob die Bewertung veröffentlicht wird. So ist es wenig überraschend, dass auf dem Portal fast alle Anwälte mit mindestes vier von fünf möglichen Sternen bewertet sind.
Doch es gibt noch ein viel größeres Ärgernis bei der Anwaltssuche über ein Bewertungsportal: Die Plattformen bieten keinen auch nur annähernd vollständigen Marktüberblick. Es sind nur Anwälte gelistet, die entweder selbst ein Profil angelegt haben oder von mindestens einem Mandanten bewertet wurden. Und das sind beileibe nicht viele.
Die Suche nach einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Berlin beispielsweise ergibt bei anwaltvergleich24.de und bei 123recht.de gerade einmal zwei Treffer. Bei anwalt.de spuckte die Suchmaschine immerhin 15 Profile aus. Tatsächlich gibt es in der Hauptstadt aber erheblich mehr Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht. Das Suchportal des Deutschen Anwaltsvereins anwaltauskunft.de listet für Berlin 128 dieser Spezialisten auf (Stand Juli 2015).
Allerdings hilft die Auskunft des Anwaltsvereins nicht weiter, wenn man wissen will, welcher der 128 Anwälte denn nun der Beste ist. Auf dem Suchportal finden sich lediglich kurze Profile der Juristen mit Beratungsschwerpunkten und Kontaktdaten. Doch es zeichnet es sich dadurch aus, dass besonders viele Rechtsanwälte gelistet sind, und bietet deshalb einen guten ersten Überblick: 66.000 Profile sind es. Das größte Anwaltssuchportal laut Finanztest ist mit 66.760 Profilen anwalt24.de, das zum Verlag Wolters Kluwer gehört. Zum Vergleich: Auf dem Bewertungsportal anwalt.de sind nur 16.000 Anwälte aus ganz Deutschland präsent (Stand: Juli 2015, jeweils Anbieterangaben).
Es ist also leichter, im Internet das perfekte Hotel zu finden als den richtigen Anwalt. Und weil Rechtsberatung keine standardisierte und somit vergleichbare Dienstleistung ist, dürften die Online-Bewertungsportale für Anwälte ihr Nischendasein auch nicht so schnell verlassen. Anja Hall
Der Real Estate-Sektor verlangt seine eigene rechtliche Expertise. Denn nur wer über tiefe und umfassende Marktkenntnisse verfügt, kann im entscheidenden Moment die beste Rechtsberatung für seine Mandanten bieten.
Deshalb bleiben die mittlerweile 12 Partner, 5 Counsel und rund 20 Associates unserer Real Estate-Gruppe am Puls des Marktes und bringen für Sie die Expertise zahlreicher hochkarätiger Mandate aus dem Real EstateSektor ein. Der Erfolg unseres Teams: die unterschiedlichen Perspektiven unserer Anwälte vereint in einem multidisziplinären Team aus verschiedensten Praxisgruppen.
Chambers Europe 2015
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“A major source of intelligence in the real estate market.”
In unserer globalisierten Welt ist kaum ein Unternehmen bloß auf dem Heimatmarkt aktiv. Doch wer Geschäfte im internationalen Kontext macht, muss den Rechtsrahmen kennen, in dem er sich bewegt. Gerade Immobilien sind naturgemäß im Heimatland „fest verwurzelt“.
Es gilt die Faustregel: Ist ausländisches Recht im Spiel, braucht es einen ausländischen Anwalt. Ein Logistikunternehmen will eine Immobilie in Antwerpen anmieten, ein Investor ein Grundstück in Frankreich erwerben, ein Makler soll ein Wohnhaus in Spanien verkaufen –wer diese Transaktionen nicht ohne juristische Hilfe abschließen will, benötigt einen Anwalt, der im niederländischen, französischen oder spanischen Recht qualifiziert ist.
„Alle Fragen des ausländischen Rechts, also beispielsweise die Frage, wie und in welcher Form ein Grundstück übertragen wird, sollte nur ein Anwalt betreuen, der auch eine Zulassung in der jeweiligen Jurisdiktion hat“, sagt Carsten Brutschke, Immobilienrechtspartner im Berliner Büro der Kanzlei Luther. „Ein deutscher Anwalt sollte schon allein aus Haftungsgründen nicht tätig werden.“
Wenn der deutsche Hausanwalt zufällig eine solche Qualifikation hat –das ist allerdings recht selten –, kann er seinen Mandanten in der Sache beraten. Wenn nicht, wird sich seine Rolle darauf beschränken, einen Kollegen aus dem Ausland zu empfehlen.
Doch es sind nicht immer nur die Fälle mit eindeutigem Auslandsbezug, in denen die Expertise eines ausländi-
schen Anwalts nötig wird. Man braucht sie auch bei manchen Transaktionen im Inland. „Es kommt häufig vor, dass ein Grundstück im Inland belegen ist, aber von einer Gesellschaft mit ausländischer Rechtsform gehalten wird, beispielsweise einer niederländischen BV oder einer luxemburgischen Sàrl“, sagt Brutschke. „Wenn das Grundstück nun im Wege eines Share-Deals den Eigentümer wechselt, dann werden Anteile an der jeweiligen Gesell-
schaft erworben. Auch wenn sich die Partner vielleicht darauf einigen, dass der Kaufvertrag nach deutschem Recht geschlossen wird, richtet sich die Anteilsübertragung nach dem Recht des Herkunftslands, also im Fall einer BV eben nach niederländischem Recht. Für diese Rechtsfrage wird ein Anwalt benötigt, der in den Niederlanden zugelassen ist.“ Noch komplizierter wird es, wenn beispielsweise ein Portfolio verkauft werden soll, dem Immobilien in verschiedenen Ländern angehören.
Prädestiniert für solche grenzüberschreitenden Mandate scheinen interna-
tionale Kanzleien wie Clifford Chance, Freshfields oder Linklaters. Deren Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, Mandanten bei wichtigen Aktivitäten im Ausland zu begleiten. Doch auch nationale Sozietäten haben ihr internationales Geschäft längst institutionalisiert, in Allianzen oder sogenannten BestFriends-Netzwerken. Es gibt meist nur einen „besten Freund“ pro Land, und in der Regel wird mit dieser Kanzlei in grenzüberschreitenden Mandaten zusammengearbeitet. Wie die fusionierten Kanzleien haben auch die Netzwerke oft gemeinsame Praxisgruppen und ver-
bindliche Qualitätskriterien. Beispielsweise ist geregelt, innerhalb welcher Zeit auf eine Anfrage reagiert werden muss.
Luther hat sechs Auslandsbüros, unter anderem in Brüssel, Luxemburg und London, weitere drei in Asien. In anderen Jurisdiktionen arbeitet die Kanzlei mit Kooperationspartnern zusammen. „In der Regel bitten uns die Mandanten um eine Empfehlung“, berichtet LutherAnwalt Brutschke. Die Kanzlei koordiniert dann als Ansprechpartner die Auswahl und den Einsatz der ausländischen Anwälte, üblicherweise im Wege eines Unterauftrags. Das bedeutet für den Mandanten, dass er die Koordination des Mandats seinem Ansprechpartner überlassen kann und –falls gewünscht –am Ende auch nur eine Rechnung an seine Stammkanzlei bezahlt. Diese wiederum begleicht aus dem Honorar die Rechnungen der beteiligten ausländischen Kanzleien.
Üblicherweise vertrauen die Mandanten den Empfehlungen ihrer Anwälte. Alle Kanzleien prüfen jedoch ein Mandat auf mögliche Interessenskonflikte, bevor sie es annehmen. „Wenn die ausländische Kanzlei dann beauftragt wird, ist es mir in zehn Jahren nur einmal passiert, dass ein Mandant unzufrieden war und die Kanzlei gewechselt hat“, berichtet Dr. Eike Najork, Immobilienrechtspartner bei CBH Rechtsanwälte in Köln.
CBH hat, im Gegensatz zu Luther, keine Auslandsbüros, gehört aber Iurope an, einem Netzwerk europäischer Sozietäten, das außerdem befreundete Kanzleien beispielsweise in den USA hat. Für Jurisdiktionen, in denen das Netzwerk nicht vertreten ist, gibt es eine Empfehlungsliste, in die Kommentare über die Zusammenarbeit mit anderen Kanzleien aufgenommen werden.
Und wie Netzwerkkenner verraten, führen Anwälte mancherorts auch eine Art Schwarze Liste mit Kanzleien, mit denen wegen schlechter Erfahrungen nicht mehr zusammengearbeitet wird.
Bei kleineren Mandaten überlassen die Unternehmen die Auswahl und Koordination der ausländischen Anwälte meist ihrem Stammberater, berichten die Anwälte. Persönliche Treffen zwischen Auslandsanwalt und Mandant gibt es häufig erst, wenn sich größere Geschäfte anbahnen. „Bei Transaktionen, etwa wenn ein Portfolio angekauft wird, will man natürlich vorher wissen, mit wem man am Verhandlungstisch sitzt“, sagt Najork.
Denn im Grunde gilt für die Auswahl eines Anwalts im Ausland Ähnliches wie im Inland: Man sollte Empfehlungen einholen. Erster Ansprechpartner ist oft die Stammkanzlei, die entweder an eigene Auslandsbüros oder Partnerkanzleien verweisen kann. Schon aus Eigeninteresse wird kein Anwalt seinem Mandanten eine schlechte Empfehlung aussprechen. Doch blind vertrauen sollte man dem Vorschlag nicht, insbesondere wenn große Mandate zu vergeben sind. Denn Anwälte internationaler Kanzleien sind von ihrem Management angehalten, Mandate in das Netzwerk zu geben, teilweise gibt es sogar finanzielle Anreize dafür. Vergleichbares gilt auch für die Allianzen und andere Kanzleinetzwerke.
Bei großen Projekten kann es deshalb hilfreich sein, befreundete Unternehmensjuristen, die ein ähnliches Mandat zu betreuen hatten, nach ihren Erfahrungen zu fragen. Denkbar ist auch, Vorgespräche mit mehreren Kanzleien zu führen und sich Referenzen vorlegen zu lassen. Im direkten Gespräch mit dem ausländischen Anwalt lässt sich auch schnell herausfinden, ob die Chemie stimmt und man sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen kann. Denn darauf kommt es letztlich am meisten an. Anja Hall
Rechtsanwälte
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Seit 2009 greift der Berliner Rechtsanwalt Mathias Münch in die Tasten, seit 2014 erscheinen seine Beiträge als Blog. „Der Zeitaufwand ist gering. Urteile lesen und durcharbeiten muss ich sowieso, aufbereiten für Fachzeitschriften auch“, sagt Münch. Acht Artikel sind es etwa im Monat, jeweils 1,5 Stunden braucht er für einen. Münch konzentriert sich dabei auf das Bau- und Architektenrecht, das Makler-, WEG- und Wohnraummietrecht.
Ein Ziel ist natürlich das Marketing. „Interessierte Kreise können sich ein Bild von meinem Tätigkeitsschwerpunkt und meiner Expertise machen“, erklärt Münch seine Motivation. Und: „Die Strategie zeigt auch Erfolg.“ Eigene Fortbildung und der Aufbau einer privaten Urteilsdatenbank für zukünftige Veröffentlichungen sind weitere Vorteile, die er für sich sieht.
Etwa ein Dutzend Anwalts-Blogs mit Fokus auf das Immobilienrecht sind im Netz auffindbar. Sowohl Einzelkämpfer als auch die Großkanzlei posten –mehr oder weniger fleißig. Die Rechtsberater scheinen sich jedoch zumeist schwer zu tun, neben der Mandatsarbeit ihre Leser mit Beiträgen aus der Welt des Rechts auf dem Laufenden zu halten.
Immer mehr Rechtsanwälte versuchen sich mit einem Blog, um Mandanten und solchen in spe juristische Informationen zu liefern. Bei den Immobilienrechtlern ist das Angebot allerdings noch zu gering und kaum aktuell genug, um als Marktteilnehmer auf dem Laufenden zu bleiben. Ab und zu reinschauen reicht also, um keinen Post zu verpassen.
20 Jahre etwa ist es her, da tauchten die ersten Blogs im Internet auf. Dabei handelte es sich um öffentliche Tagebücher, in denen irgendjemand über sein Leben schrieb. 173 Mio. Blogs weltweit gab es laut dem Unternehmen Statista im Oktober 2011. Juristen und Kanzleien jeder Größe nutzen diesen Informationskanal ebenfalls. Sie legen rechtliche Entwicklungen dar, kommentieren Urteile oder neue Gesetze und veröffentlichen ihre Newsletter auf diesem Weg. Manch einer diskutiert auch Grundsatzfragen wie die Mietpreisbremse.
Einige Beispiele: Während der Hogan-Lovells-Blog zum Immobilienwirtschaftsrecht mit nur einem Beitrag im Tiefschlaf liegt, bekommt der Leser beim Thema Hotel immerhin im Schnitt einmal im Monat etwas Neues geboten. Ebenso beim Blog von CMS Hasche Sigle in der Kategorie Real Estate & Public. Auf diese Werte kommen auch Anwältin Stephanie Claire Weckesser, Berlin, und der Berliner Rechtsanwalt und Notar Matthias Dols mit ihren Blogs. Beiten Burkhardt hat zwar (seltene) Beiträge, die sich mit Immobilien befassen, es lässt sich aber nicht gezielt danach suchen. Ähnlich ist es bei Dentons, die sogenannte Insights veröffentlichen. Der Mietrecht-Blog der Hannoveraner Kanzlei Dr. Papsch & Collegen befasste sich zuletzt im März mit dem Verbot der Untervermietung an Touristen, beim Blog der Hufer Rechtsanwälte datiert der letzte Eintrag vom Mai.
Eine solche Auszeit gönnt Münch sich nicht. Er hat zwar etwa seit Juni Sommerpause, aber „Ende August geht es wieder los“. ba
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Rechtsanwälte wissen, was die Mandanten und die Branche gerade interessiert. Derzeit beispielsweise zu beobachten: Die Diskussion um die Bemessung der Grunderwerbsteuer reißt nicht ab, vermehrt landen Streitigkeiten ums Maklerhonorar vor Gericht und eine Menge Geld wird in Hotels, Wohnungen und spezielle Assetklassen wie Krankenhäuser investiert.
Es wird mehr gestritten. Immer öfter landen Makler und ihre Kunden vor Gericht, auch im gewerblichen Immobilienbereich. „Sehr häufig wird bereits die Existenz einer Provisionsvereinbarung bestritten“, erkennt Joachim Schmidt, ebl factum rechtsanwälte, einen Trend in Richtung Kadi. Makler und Immobilienverwalter sind zudem wegen der geplanten Berufszulassungsregeln für den Frankfurter Anwalt ein Thema. Er zählt auf, womit er sich künftig unter anderem befasst sieht: „Sachkundenachweis, angemessene Vermögensschadenhaftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung.“
Ein Feld, in dem aus Schmidts Sicht ebenfalls mehr gezackert wird: die zulässige oder unzulässige Abkopplung der Architektenhonorare von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). „Das auch vor dem Hintergrund des von der Europäischen Kommission gegen Deutschland angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens“, mutmaßt er. Die EU-Kommission prüft, ob es Gründe dafür gibt, dass Architekten und Ingenieure aus Europa, die sich in Deutschland niederlassen, ihre Leistungen nach der HOAI abrech-
nen müssen. Das sei nämlich nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar, weil Architekten und Ingenieure aus anderen europäischen Ländern dann ihren möglichen Preisvorteil nicht mitbringen könnten, meint die EU-Kommission. Verbrauchern wird dadurch nämlich verwehrt, die Planerleistungen bei ausländischen Fachleuten günstiger zu bekommen.
Doch bei einem großen Streitthema der vergangenen Jahre, der Schriftform, gibt es Erleichertung. „Das Schwert der
vorzeitigen Kündigung langfristiger gewerblicher Mietverträge wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform wird stumpfer“, formuliert Schmidt fast poetisch. Hier hat insbesondere der Bundesgerichtshof die Anforderungen mehr und mehr aufgeweicht.
„Dafür aber wünschen sich immer mehr gewerbliche Mieter sozusagen maßgeschneiderte Flächen“, meint der factum-
Anwalt. Das verlange präzisere vertragliche Vereinbarungen etwa zur Flächendefinition, zum Schallschutz und zum Beispiel hinsichtlich der Gebäudetechnik bei Heizung/Lüftung/Klima.
Bei einem anderen Dauerbrenner aus dem Bereich des Baurechts hat sich die Lage etwas verschärft: bei den Gewährleistungsbürgschaften. Hier haben Gerichte die zugrunde liegenden Vertragsklauseln zuletzt immer wieder für unwirksam erklärt. „Die Rechtsprechung führt dazu, dass solche Sicherheiten immer häufiger ausfallen“, erläutert Burkhard Lotz, AGS Legal, Frankfurt, und führt beispielhaft für die Folgen die Insolvenz von Firmen wie Imtech an.
Ein ganzer Rattenschwanz von rechtlichen Schwierigkeiten, die es zu lösen gilt, ergibt sich aus dem Run auf Immobilien in den Ballungszentren. Denn wo gebaut wird, da gibt es Baustellen. Und in deren Nachbarschaft wird immer häufiger über den Lärm diskutiert, den diese verursachen, beobachtet Schmidt. Betroffen sind Mietverhältnisse sowohl über Wohn- als auch über Gewerberäume. Zudem hat er eine Not-in-mybackyard-Haltung vieler in die Ballungszentren drängender Immobilienerwerber ausgemacht. „Bäume? Natürlich! Aber der auf meinem Grundstück muss wegen der Beschattung weg“, nennt er ein Beispiel.
Ein Problem, das auch Flüchtlingsunterkünften zu schaffen machen kann. Lotz verhandelt zurzeit mehrere davon. Doch nicht nur für diese besonderen Wohnungsbauvorhaben sieht der AGSPartner in den Ballungsräumen reichlich Bedarf an günstigem Wohnraum. Denn die Bevölkerung nimmt dort zu, ebenso wie die Anzahl einkommensschwacher Einwohner. Nötig sind also Neubau, Modernisierung und Umwidmung, meint
Lotz. Er nimmt mit Blick auf die seit Anfang Juni geltende Mietpreisbremse die Politik in die Pflicht: „Wachsen die Mietnebenkosten ungebremst und wird allein die Miete gebremst, zugleich aber moderner Wohnraum gefordert –Schallschutz, Energiesparmaßnahmen, altersgerechtes Wohnen etc. –, so besteht ein Zielkonflikt, der zwingend durch flexiblere Vorgaben gelöst werden muss.“
Gegenläufig hierzu hat Lotz festgestellt: „Der Trend geht zu hochwertigen, sehr teuren Wohnungen.“ Innovative Nachhaltigkeitskonzepte bei Heizung und Lüftung, eine besonders sorgfältige Planung nebst Zweitgutachten und eine zusätzliche Kontrolle in den Verträgen spielen rechtlich hierbei eine Rolle.
„In der Projektentwicklung, insbesondere im Wohnungsbau, fokussieren sich Entwickler vermehrt auf schwierige Grundstücke“, nennt Rechtsanwalt Lars Kölling von Rotthege Wassermann ein weiteres Phänomen, das sich aus der Enge in den Städten und Metropolregionen ergibt. Diese kämen auf den Markt, weil für sie hohe Preise zu erzielen sind, der Einkauf jedoch günstig sei.
Doch er warnt zugleich: „Manche Ankäufe scheitern bereits in der DueDiligence-Phase. Aufgrund der hohen Preise versuchen viele Eigentümer, ihre nicht verkaufsfähigen, da z.B. mit noch nicht gelösten rechtlichen Problemen behafteten Objekte, zu verkaufen.“ Dass Objekte deshalb nun aber langsam wieder günstiger werden, sei nicht der Fall. „Aus meiner Sicht ist derzeit (noch) kein Rückgang der Preise in allen Assetklassen –Wohnungsbau, Retail, Büro und Hotels –zu verzeichnen“, sagt Kölling. Von einer signifikanten Steigerung könne jedoch auch nicht mehr die Rede ein –mit einer Ausnahme: „Bei Hotels werden derzeit Preise erzielt, die in mancher Kosten- und Erlösplanung
deutlich über dem Best-Case-Szenario liegen.“
Hotels liegen jedenfalls im Trend, hier wird weiter investiert. „Wir verhandeln verschiedene Hotelpachtverträge. Neu ist, dass mehrere Hotels am gleichen Standort zusammen gemanagt und sogenannte Pool-Verträge abgeschlossen werden“, berichtet Lotz.
Altes Übel, aktuelle Lösungen: Restrukturierungen von Immobiliendarlehen aus den Vorkrisenjahren 2005 bis 2007, die mit hohen Fremdkapitalanteilen finanziert wurden, beschäftigen Oliver Platt, Kucera Rechtsanwälte. Das Mittel der Wahl sind vor allem sogenannte Borrower-led Sales. Dabei ist der Darlehensgeber berechtigt, seine Sicherheiten nach dem Darlehensvertrag zu verwerten –er zieht aber einen normalen Verkauf vor. „Ist das Verhältnis zwischen Geldgebern und Kreditnehmern jedoch noch nicht zerrüttet, weil es keine extremen Vertragsverstöße wie Zahlungsverzug gibt, werden Eigenkapitalgeber, Immobilieneigentümer und Darlehensnehmer in den Verkaufsprozess eingebunden“, erklärt Platt.
Die Vorteile: Es sind keine rechtlichen Maßnahmen gegen die Verwertung zu erwarten, das Wissen des Eigentümers erleichert den Due-Diligence-Prozess und die Eigenkapitalgeber erhalten als Bonbon bestimmte Gebühren. „Dies sind insbesondere Asset-Management-Fees und Sales-Fees“, so Platt. „Den Investoren des Eigenkapitals kann der Deal mit diesen Fees dann noch als – zumindest teilweiser – Erfolg verkauft werden.“
Ein Ende in Sachen Restrukturierung ist für Platt nicht abzusehen. „Ich erwarte daher, dass sich die rechtliche Restrukturierungsarbeit nach Durchlaufen des derzeitigen Zirkels fortsetzen, möglicherweise sogar intensivieren wird.“
Aus seiner Sicht sind risikoreiche Aktivitäten zurück auf dem deutschen Immobilien-Investmentmarkt. „Insbesondere teilweise markteintretende ausländische Private-Equity-Investoren, aber erstaunlicherweise auch ,Wiederholungstäter‘ verfolgen wieder eine stark opportunistische Anlagestrategie.“
Ein Eindruck, den Patricia Schauss, HFK Rechsanwälte, teilt: „Früher als riskant eingestufte Immobilien werden heute als noch sichere Anlage bewertet.“ Zudem setzen Immobilienunternehmen inzwischen häufiger Schwerpunkte auf spezielle Immobilien, ist ihre Beobachtung. „Ein Investor kauft nicht mehr ausschließlich Office, Retail oder Residential, sondern nimmt sich auch besonderer Klassen immer stärker an, wie Krankenhäusern, Ärztezentren etc.“
Wo gekauft wird, da fallen Steuern an. Und wo Steuern anfallen, wird versucht, diese zu umgehen. „Bei mir sind stark zunehmend Share-Deals zu verzeichnen“, berichtet Rolf Krauß. Insbesondere drei Themen sieht der Rechtsanwalt und Steuerberater von Kucera Rechtsanwälte auf die Immobilienbranche zukommen.
Das ist zum einen die Grunderwerbsteuer. Hier hat zuletzt das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Teile der Bemessungsgrundlage nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Haken an der Entscheidung der Karlsruher Verfassungswächter ist, dass sie dem Gesetzgeber eine Neufassung der Regelungen bis Mitte 2016 aufgibt – allerdings mit Rückwirkung zum 1.Januar 2009.
Als Zweites nennt Krauß die Zinsschranke. Auch hier geht es um eine mögliche Verfassungswidrigkeit dieses Konstrukts, das seit 2008 den vollständigen Abzug betrieblicher Zinsaufwen-
dungen versagt. „Hier steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus“, weiß der Steuerfachmann. Im dritten Fall wird ebenfalls noch eine gerichtliche Entscheidung erwartet, hier allerdings eine des Europäischen Gerichtshofs. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob Verwaltungsleistungen bei Immobilienfonds von der Umsatzsteuer befreit sind. Das betrifft z.B. Leistungen von Asset-, Property- und Facility-Managern gegenüber einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die mündliche Verhandlung hierzu fand bereits Anfang Mai statt, der Schlussantrag der Generalanwältin stammt vom 20. Mai 2015.
Wandel gibt es auch bei den Marktakteuren. „Was ich seit geraumer Zeit beobachte, ist, dass sich immer mehr institutionelle Investoren –vor allem Versicherungen, Pensionskassen und Versorgungswerke –mit operativ tätigen Partnern wie Projektentwicklern und Logistikunternehmen zusammentun, um auf diese Weise zu akzeptablen Preisen an geeignete Immobilien zu kommen“, sagt Florian Thamm aus dem Düsseldorfer Büro von Baker & McKenzie. Ein Beispiel für ein solches Joint Venture ist der Zusammenschluss des malaysischen Staatsfonds EPF mit dem Bensheimer Unternehmen Dietz, um bis zu 1Mrd. Euro in vor allem deutsche Logistikimmobilien zu stecken.
Eines ist sicher: Der Markt bleibt eng. Es wird daher vermehrt Bieterverfahren geben, glaubt Kölling, und er ist überzeugt: „Eigenkapitalstarke Käufer werden in den kommenden Monaten inbesondere hierbei einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil haben.“ Doch egal wie: „Falls ein Objekt zu bekommen ist, muss schnell reagiert werden.“ ba
Grooterhorst & Partner verfügen über umfassende Kompetenz bei allen Rechtsfragen auf dem Gebiet der Gewerbeimmobilien.
Zu unserer immobilienrechtlichen Praxis gehören die Begleitung von Immobilientransaktionen auf Verkäufer oder Käuferseite. Wir übernehmen für unsere Auftraggeber die vertragliche Umsetzung von Investitionen sowie die Due-Diligence.
Öffentliches und privates Baurecht sowie das gewerbliche Mietrecht sind Schwerpunkte unserer Arbeit.
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Worüber Rechtsanwälte reden dürfen und worüber nicht
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Berufsgeheimnis hat aber Grenzen, die Mandanten kennen sollten. Für Unternehmen kann es manchmal besser sein, eine externe Kanzlei statt den Hausjuristen zu beauftragen.
Gleich mehrfach ist die Pflicht des Anwalts zu Schweigen geregelt: in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), in der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und im Strafgesetzbuch (StGB). Das Berufsrecht ist dabei sogar strenger als das Strafrecht. „Die BRAO umfasst auch fahrlässige Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht im Gegensatz zum StGB, das einen Vorsatz verlangt“, erläutert Christian Dahns von der Bundesrechtsanwaltskammer, und er hat einen Schulbuchfall für den fahrlässigen Geheimnisverrat parat: „Der Anwalt telefoniert im vermeintlich leeren ICE-Abteil und jemand hört mit.“ Der betreute Portfoliokauf sollte also in der Öffentlichkeit nur anonym Thema sein.
Der Umfang der Verschwiegenheitspflicht ist groß. „Schon die Tatsache, dass jemand beim Rechtsanwalt war, fällt darunter“, sagt Dahns. Dem Berufsgeheimnis unterliegt alles, was dem Anwalt im Zusammenhang mit dem Mandat anvertraut wird. Das betrifft somit beispielsweise sämtliche Unterlagen und Informationen, Kontaktdaten, E-Mails und Telefonate. Ausgenommen ist, was ohnehin schon öffentlich ist. Ein Persilschein für Meldungen über Deals, die schon in der Zeitung stehen,
ist das für die Anwälte trotzdem nicht, mahnt Dahns. „Der Mandant kann Gründe haben, warum er nicht möchte, dass bestimmte Dinge breitgetreten werden.“
Doch andersherum gilt auch der Grundsatz: „Der Mandant ist der Herr des Geheimni sses.“ Besteht der Auftraggeber darauf, dass sein Anwalt etwa vor Gericht Informationen preisgibt, so ist dieser weisungsgebunden. Selbst wenn er die Plauderei nicht für richtig hält. „Als Ultima Ratio müsste der Anwalt das Mandat niederlegen“, meint Dahns.
Damit es Anwälten trotzdem möglich ist, neben ihren Mitarbeitern externe Dienstleister für ihre IT oder als Schreibdienst zu beschäftigen, regelt die BORA, dass in solchen Fällen kein Verstoß gegen die Pflicht zum Stillschweigen vorliegt. Selbstverständlich müssen die Helfer ihrerseits zur Verschwiegenheit verdonnert werden. Über das Mandat reden darf der Rechtsanwalt zudem dann, wenn er sein eigenes Honorar gerichtlich gegen den Mandanten geltend machen muss.
Das Berufsgeheimnis wirkt auch gegenüber der Obrigkeit. Dahns erklärt: „In den Räumen des Rechtsanwalts dürfen keine Mandantenunterlagen beschlagnahmt werden, und er kann sich bei Ermittlungen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.“ Syndici stehen diese Privilegien allerdings nicht zu –auch wenn mancher den Titel Rechtsanwalt trägt. ba
Zwei Kanzleien – eine Philosophie
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Juristen drücken sich gerne mit Worten wie: „Das erfordert eine Abwägung der Umstände im Einzelfall“ um eine genaue Auskunft. Nicht so unsere Rechtsanwälte in dieser Rubrik. Sie geben Ihnen auf aktuelle Fragen, die im Tagesgeschäft wichtig sind, konkrete Antworten. Hinweise und Hilfestellungen, wie eine Lösung aussehen kann, inklusive. In welchen Fällen darf in einem Gewerberaummietvertrag eine Umsatzsteuer vereinbart werden? Haftet der Verkäufer eines Grundstücks für Aussagen seines Maklers? Welche Hürden können Abstandsflächen in der Projektentwicklung sein? Das und vieles mehr erklären Ihnen Experten des jeweiligen Rechtsgebiets.
WOHNRAUMMIETRECHT
Welche Schönheitsreparaturklauseln können bei unrenovierten
Wohnungen noch wirksam vereinbart werden?
Nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18. März 2015, Az. VIII ZR 185/14) können Schönheitsreparaturen formularvertraglich nicht wirksam auf den Mieter abgewälzt werden, wenn diesem die Wohnung zu Mietbeginn unrenoviert überlassen wurde. Anderenfalls werde der Mieter unangemessen benachteiligt, da er auch mit Beseitigung von Gebrauchsspuren belastet werde, die durch einen Vormieter entstanden sind.
Etwas anderes soll nach der Rechtsprechung des BGH gelten, wenn dem Mieter bei der Überlassung einer unrenovierten Wohnung ein angemessener Ausgleich gewährt wird, z. B. ein Mieterlass für eine bestimmte Zeit. Der gewährte Ausgleich muss gleichwertig zu den notwendigen Renovierungsarbeiten sein.
Ob dem Mieter eine Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen wurde, ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass der Mieter tatsächlich eine frisch renovierte Wohnung erhält. Unerheb-
liche Gebrauchsspuren bleiben außer Acht. Letztendlich kommt es auf den Gesamteindruck der Wohnung an, der im Streitfall vom zuständigen Richter zu würdigen ist.
Bei Neuvermietungen müssen Vermieter nunmehr entscheiden, ob sie eine renovierte Wohnung übergeben in der Erwartung, dass die Mietdauer lang genug sein wird, dass der Mieter renovieren muss. Alternativ bleibt dem Vermieter nur, die Wohnung unrenoviert zu vermieten und darauf zu hoffen, dass der Mieter selbst renoviert, wenn er dies für notwendig hält. In jedem Fall sollte der Vermieter darauf achten, dass er sich im Mietvertrag von seiner eigenen Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen freizeichnet.
Grunderwerbsteuer: Welche Möglichkeit gibt es noch, steueroptimiert zu erwerben?
Die Grunderwerbsteuer erfreut sich beim Fiskus großer Beliebtheit. Die Steuersätze kennen derzeit nur den Weg nach oben und Grundstückserwerber fragen sich, ob man die Belastung vermindern kann.
Die Möglichkeiten hierzu werden mehr und mehr begrenzt. Der Gesetzgeber hat seit geraumer Zeit sog. „Blocker-Strukturen“ bei Share-Deals – also bei dem Erwerb von immobilienhaltenden Gesellschaften statt direkten Ankaufs der Immobilie –einen Riegel vorgeschoben. Es bedarf nun regelmäßig eines Co-Investors bzw. Altgesellschafters mit einer Beteiligung von über 5%, um sicher Grunderwerbsteuer zu verhindern.
Zudem war die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer bei einem 100%-Share-Deal bisher geringer als bei einem Asset-Deal. Sie wurde zumeist auf Basis des nur 12,5-fachen der Jahresnettokaltmiete berechnet. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht Mitte 2015,
dass diese verminderte Bemessungsgrundlage verfassungswidrig und rückwirkend seit 2009 nicht mehr anzuwenden ist (Beschluss vom 23. Juni 2015, Az. 1 BvL 13/11 und Az. 1 BvL 14/11).
Die kommende Neuregelung wird zu einer höheren Steuer führen. Damit verbleibt als grunderwerbsteuerlicher Vorteil des 100%-Share-Deals nur noch, dass die Steuer als Betriebsausgabe sofort abzugsfähig ist. Bei einem Share-Deal werden jedoch auch Risiken der immobilienhaltenden Gesellschaft übernommen, denen nur noch dieser minimale Steuervorteil gegensteht. Der 100%Share-Deal aus grunderwerbsteuerlicher Sicht dürfte damit nur noch in sehr wenigen Fällen vielversprechend sein.
GEWERBERAUMMIETRECHT
Wann darf Umsatzsteuer im Mietvertrag über Gewerberäume vereinbart werden?
Eigentlich ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken umsatzsteuerfrei. Es besteht aber die Möglichkeit einer Option zur Umsatzsteuer, wenn die Vermietung an einen anderen Unternehmer erfolgt und dieser die gemietete Fläche ausschließlich für steuerbare Umsätze verwendet. Hierfür ist die Nutzung der Mietfläche in der Endstufe entscheidend, das heißt, es sind Untermietverhältnisse zu berücksichtigen. Die Wohnraummiete ist generell umsatzsteuerfrei.
Der Vorsteuerabzug wird jedoch nur dann anerkannt, wenn auch eine ordnungsgemäße Rechnung erteilt wird. Dies kann durch eine Dauermietrechnung erfolgen oder bereits der Mietvertrag ist so ausgestaltet. Dafür müssen die Miete und auch die Umsatzsteuer betragsmäßig gesondert ausgewiesen, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vermieters genannt und die Mietverträge fortlaufend nummeriert werden. Ist das nicht so, kann das Finanzamt die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten erstattete Vorsteuer
für einen Zeitraum von zehn Jahren seit dem Beginn der erstmaligen umsatzsteuerpflichtigen Vermietung zurückverlangen. Das hat einen hohen Schaden zur Folge, vor allem wegen der zusätzlichen Zinsen in Höhe von 6%.
Rechtsanwältin
Luise Gerischer, Moog Partnerschaftsgesellschaft
Es gibt drei häufige Fehler, die bei der Vereinbarung von Umsatzsteuer in Mietverträgen gemacht werden: 1. die Nichterteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung (Dauermietrechnung oder Mietvertrag), 2. die Vermietung erfolgt nicht an einen Unternehmer, der steuerbare Umsätze erzielt (z.B. Versicherungen, Banken, Gesundheitswesen) und 3. die Verpflichtung, steuerbare Umsätze zu erzielen, wird zwar dem Mieter, nicht aber dem Untermieter auferlegt.
Bekanntlich muss ein Verkäufer den Käufer vor Beurkundung auf alle Umstände von Bedeutung hinweisen, die dem Verkäufer hinsichtlich des Kaufgrundstücks und der Bebauung bekannt sind, wenn diese für den Käufer nicht ohne weiteres erkennbar sind. Die typischen vertraglich vorformulierten Haftungsausschlüsse ändern an dieser Haftung des Verkäufers nichts.
Nun bedienen sich Verkäufer oft der Dienste von Maklern. Diese machen gegenüber Kaufinteressenten dann meist eigenständig diverse Angaben über das Kaufobjekt, z.B. bei Besichtigungen. Die Makler können hierbei Kenntnisse haben, die fachlich und inhaltlich weiter reichen als diejenigen des Noch-Eigentümers.
Nach der Rechtsprechung muss ein Verkäufer grundsätzlich nicht für falsche Aussagen des Maklers haften, wenn dieser nur reine Maklerdienste erbringt. Anders sieht dies jedoch aus, wenn der Makler für den Verkäufer Aufgaben übernimmt,
die sonst der Verkäufer selbst erfüllt: etwa wenn der Makler als Verhandlungsführer oder -gehilfe des Verkäufers auftritt oder nach außen als Vertrauensperson des verkaufenden Eigentümers erscheint.
Für Verkäufer bedeutet das: Sie sollten vor Beendigung der notariellen Beurkundung den Käufer unmissverständlich darauf hinweisen, dass sie sich von vorvertraglichen Erklärungen des eingesetzten Maklers distanzieren. Dies sollten sie zudem im Grundstückskaufvertrag vom Notar durch eine individuelle Zusatzregelung festhalten lassen. In diesem Fall ist es nämlich an dem Käufer, um Aufklärung über die ihm wichtigen Fakten zu bitten, wie der Bundesgerichtshof bereits vor rund 20 Jahren entschied (Urteil vom 2. Juni 1995, Az. V ZR 52/94).
Kommt der Eigentümer per Triple-Net-Vertrag aus seiner Haftung?
Trägt der Mieter neben der Miete sämtliche Betriebskosten, Steuern, Abgaben und Versicherungen sowie zusätzlich Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten –auch an Dach und Fach –, wird das als „Triple-Net-Vertrag“ bezeichnet. Für Investoren ist der Erwerb einer solchen Immobilie aus Verwaltungs- und Risikogesichtspunkten dann besonders attraktiv, da der Mieter nicht nur für die Überlassung des Objekts zahlt, sondern auch alle Kosten und Risiken übernimmt, die bei der Bewirtschaftung der Immobilie entstehen.
Wer solche Klauseln im Vertrag wirksam vereinbaren will, sollte dies wegen der Inhaltskontrolle bei allgemeinen Geschäftsbedingungen individualvertraglich tun. In einem nächsten Schritt muss zudem geregelt werden, wie weit die Über-
tragung der Kostenlast sowie des Verantwortungsbereichs auf den Mieter gehen soll.
Doch auch wenn der Mieter die notwendigen Maßnahmen nicht nur bezahlen, sondern auch durchführen soll, entbindet das den Eigentümer nicht von jeglicher Haftung. Von der mit dem Eigentum einhergehenden Verkehrssicherungspflicht kann sich der Eigentümer auch bei Triple-Net-Verträgen nicht vollständig befreien.
Es entstehen vielmehr Kontroll-, Überwachungs- und Hinweispflichten, die ihn spätestens dann zu aktivem Handeln verpflichten, wenn der Mieter seine Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt. Neben zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen sind für den Eigentümer daher auch strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen, wenn beispielsweise aufgrund der Vernachlässigung der Mieterpflichten die Sicherheit des Gebäudes nicht mehr gewährleistet ist und der Eigentümer davon wusste oder dies hätte wissen müssen.
haftet ein Grundstücksverkäufer für Falscherklärungen des von ihm eingesetzten Maklers?
Es gibt Möglichkeiten, die Kostensicherheit des Bauherrn zu erhöhen. Eine absolute Kostensicherheit aber kann durch Klauseln in Bau- oder Architektenverträgen nicht erreicht werden.
In Planerverträgen können eine Baukostenobergrenze oder gar eine Baukostengarantie vereinbart werden. Letztere ist allerdings kaum durchsetzbar. Ist eine Baukostenobergrenze bestimmt, stellt sie eine Beschaffenheit der Werkleistung dar. Wird sie nicht eingehalten, liegt ein Mangel vor. Dem Bauherrn kann dann ein Anspruch auf Nacherfüllung zustehen: Der Planer muss so lange nachbessern, bis die eingehenden Angebote die Obergrenze nicht mehr überschreiten. Denkbar sind zudem die Kündigung des Vertrags durch den Bauherrn und Schadenersatzansprüche (Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Februar 2003, Az. VII ZR 395/01).
In Bauverträgen gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um das Kostenrisiko für den Bauherrn zu verringern. Das sind zum Beispiel der Beginn der Bauausführung erst nach Abschluss
Dr. Anneke Flatow lindenpartners
Ja! Die BaFin hat in einer inoffiziellen Äußerung kundgetan: Im Einzelfall könne fehlende Erfahrung des Anlegers durch vertiefte Kenntnis ausgeglichen werden; es komme auf das Gesamtbild an. Die erforderlichen Kenntnisse könnten zudem auch erst im Rahmen der Beratung erworben werden.
Der Hintergrund: Immobilienfonds, die weniger als drei Objekte halten und auch sonst keine Streuung des Ausfallrisikos aufweisen, dürfen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) nur von Anlegern erworben werden, die mindestens 20.000 Euro in den Fonds investieren und ansonsten die Kriterien eines semiprofessionellen Anlegers erfüllen, insbesondere über besonderen Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse verfügen. Ob dies der Fall ist, hat
Rechtsanwalt
Jochen Lüders, Leinemann & Partner
der Planung und eine funktionale Leistungsbeschreibung. In dieser werden nicht die einzelnen Leistungen oder Gewerke festgehalten, sondern wird beschrieben, was das Bauwerk „können“ soll. Sogenannte Komplettheitsklauseln, die den Auftragnehmer verpflichten, alles zu leisten, was nötig ist, um das vertragliche Bauergebnis zu erzielen, nutzen dem Bauherrn ebenso wie Übertragung von z.B. des Baugrundrisikos auf den Auftragnehmer.
Die Studie der Hertie School of Governance zu Kostenexplosionen bei öffentlichen Großprojekten vom Mai dieses Jahres zeigt zudem: Erfolgsfaktoren sind eine gute Projektvorbereitung (erst planen, dann bauen), ein realistisches Budget, eine auskömmliche Bauzeit und eine partnerschaftliche Baukultur.
Vertrieb nicht-risikogemischter geschlossener Immobilienfonds: Können Anlegerkenntnisse fehlende Erfahrung ersetzen?
die Verwaltungsgesellschaft oder ihr Vertriebspartner zu bewerten. Vor allem der „Erfahrungstest“ stellt für den Vertrieb von Ein-Immobilien-Fonds an Privatanleger, die bislang in solche Fonds nicht investiert waren, eine erhebliche Hürde dar.
Mit Blick auf die BaFin-Aussage gilt daher: In Anlehnung an die Auslegung des § 31 Abs. 4 Wertpapierhandelsgesetz muss sich der Vertrieb davon überzeugen, dass der Anleger über so vertieftes theoretisches Wissen von Funktionsweise und Risiken des konkreten Fonds verfügt, dass er trotz fehlender Erfahrungen in der Lage ist, die Risiken des Geschäfts zu verstehen.
Das Charmante daran ist, dass der Vertrieb selbst die Möglichkeit hat, Kunden durch intensive Aufklärung zu solch „qualifizierten“ Privatanlegern zu machen. Wenn das sorgfältig geschieht und nachvollziehbar dokumentiert wird, können Single-Asset-Fonds auch an Privatanleger ohne einschlägige Erfahrung vertrieben werden.
Welche Hürde stellen Abstandsflächen bei der Projektentwicklung dar?
Eine nicht kleine Hürde, die nicht vernachlässigt werden darf. Es ist Projektentwicklern zu raten, sich im Vorfeld mit den Nachbarn zu verständigen und eventuell eine Nachbarvereinbarung zu schließen.
Denn Wohnraumknappheit und ein hohes Preisniveau steigern das Interesse an der maximalen baulichen Ausnutzung eines Grundstücks. Bauvorhaben rücken daher häufig nahe an Nachbargrundstücke heran und die Nachbarn fühlen sich in ihren Rechten auf ausreichend Licht und Sonne gestört.
Diese Rechte der Nachbarn werden in den Bauordnungen der Länder durch die Abstandsflächenregelungen geschützt. Danach ist grundsätzlich eine Fläche, die der Höhe der Außenwand entspricht, auf dem eigenen Grundstück von Bebauung freizuhalten. Neben gesetzlichen Ausnahmen etwa für kleinere Gebäude sieht beispielsweise das bayerische Recht zudem die Möglichkeit vor, von dieser Vorgabe durch Genehmigung abzuweichen.
Rechtsanwalt
Rainer Pietschmann
Pietschmann Legal
Beteiligungsmodelle der 70er Jahre, die Wohnungseigentum mit Gewerbe kombinieren, z.B. Einkaufszentrum/-passage oder Hotel, sind schwer zu revitalisieren. Das Beispiel des Ihme-Zentrums in Hannover zeigt dies besonders deutlich. Die unterschiedlichen Interessen der Wohnungs- und Gewerbeeigentümer, die beim Ihme-Zentrum rund 75% der Miteigentumsanteile halten, sind kaum vereinbar. Für die gewerbliche Nutzung bei der Revitalisierung erforderliche Bestandsveränderungen scheitern an den Hürden der Teilungserklärung sowie am WEG-Recht.
Da eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht insolvenzfähig ist, stellt sich die Frage nach Mitteln, um notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzusetzen. Denn bei dauerhaftem
Rechtsanwältin
Dr. Tanja Brunner
Grothmann | Klemm | Kullack | Fuchs
Letzteres gewinnt für Bauherren zunehmend an Bedeutung. Voraussetzungen sind das Vorliegen einer atypischen Situation sowie eine Interessenabwägung zugunsten des Bauherrn. Nach der bayerischen Rechtsprechung kann eine Atypik zum Beispiel bei einer besonderen städtebaulichen Situation, wie einem historischen Ortskern, einem besonderen Grundstückszuschnitt oder einer aus dem Rahmen fallenden Bebauung gegeben sein. Die Tatsache, dass es wegen dichter Bebauung eng zwischen den Nachbarn ist, genügt nicht. Mitentscheidend ist, ob ohne eine Ausnahmeregelung noch eine sinnvolle Bebauung möglich ist. Nach der Rechtsprechung ist das nicht erst bei Ausnutzung des maximal planungsrechtlich Zulässigen der Fall.
Kann bei teilgewerblichen Wohnungseigentümergemeinschaften eine Revitalisierung gelingen?
Leerstand kann der Bestandsschutz entfallen, die Nutzungstauglichkeit wird fraglich und aus baupolizeilicher Sicht wirft z.B. der Brandschutz Probleme auf. Es kann eine Nutzungsuntersagung seitens der Behörde drohen.
Es ist ratsam, juristisch in der Teilungserklärung vorzubeugen. Änderungen im Nachhinein sind nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich. Daher sollte § 22 Abs. 1 WEG, der regelt, welche Eigentümer Baumaßnahmen zustimmen müssen, so abgedungen werden, dass jedem Gewerbeeigentümer auf eigene Kosten bauliche Veränderungen an dem Gemeinschaftseigentum, das seine Flächen tangiert, möglich sind. Dabei muss er das optische Erscheinungsbild wahren sowie das Nachbar- und das öffentliche Recht einhalten. Zudem können den Gewerbeeigentümern in der Gemeinschaftsordnung vorab verschiedene Nutzungen gestattet werden. Diese Gestattung verpflichtet dann die übrigen Eigentümer, die für die jeweilige Nutzung notwendigen baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum zu dulden.
Allgemein anerkannt ist, dass der Architekt auch für Bauausführungsmängel haften kann, wenn er diese bei der Bauüberwachung nicht feststellt. Entgegen landläufiger Meinung haftet der Architekt dabei jedoch nicht automatisch im selben Umfang wie der Bauunternehmer. Eine Haftung des Architekten kommt insoweit nur in Betracht, wenn der Architekt eine Prüfungspflicht verletzt. Diese umfasst aber nicht alle Arbeiten –der Architekt kann rein praktisch nicht immer und überall auf der Baustelle präsent sein und muss dies auch nicht!
Die Gerichte grenzen insoweit wie folgt ab: Einfache, gängige Arbeiten muss der Architekt in der Regel nur stichprobenhaft prüfen, eine Mängelhaftung scheidet dann häufig aus. Bei besonders schadensträchtigen Arbeiten, wie z.B. Abdichtungs-, Dämmungs- und Isolierarbeiten, ist hingegen höhere Sorgfalt des Architekten geboten. Für Mängel an solchen Arbeiten haftet der Architekt meist neben dem Bauunternehmer. Das Oberlandesgericht Hamm hat beispielsweise entschieden,
dass der Architekt vor der Verlegung von Fliesen prüfen muss, ob der Untergrund ordnungsgemäß ist und schon belegt werden darf (Urteil vom 10. Juni 2014, Az. 24 U 1/13). Die Rechtsprechung hierzu ist allerdings sehr kleinteilig und schon Details können sich auf die Haftung auswirken.
Rechtsanwalt, Jan Prielipp, SKW Schwarz Rechtsanwälte
Der Architekt verfügt in aller Regel über eine Berufshaftpflichtversicherung. Anders als beim Bauunternehmer besteht daher beim Architekten nur ein begrenztes Insolvenzrisiko. Daher ist der Architekt für den Bauherrn als Schuldner besonders interessant und zwar sowohl bei Planungsfehlern als auch bei reinen Bauausführungsfehlern.
Rechtsanwalt
Können eignungsrelevante Aspekte bei der Zuschlagswertung berücksichtigt werden?
Ja, das ist in Ausnahmefällen durchaus möglich. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dieses Jahr entschieden, dass öffentlichen Auftraggebern ein weiterer Spielraum zur Festlegung der Zuschlagskriterien zukommt als bisher angenommen (Urteil vom 26. März 2015, Rs. C-601/13).
Die Prüfung der Eignung und die Wertung des Angebots finden grundsätzlich auf zwei voneinander getrennten Stufen statt. Die Rechtsprechung war sich daher bisher weitgehend einig, dass Eignungskriterien, also bieterbezogene Aspekte, und Zuschlagskriterien, also leistungsbezogene Aspekte, als separate Wertungsstufen strikt voneinander zu trennen sind. Die Verwendung von Eignungs- als Zuschlagskriterien galt, außer bei der Vergabe nachrangiger Dienstleistungen, als unzulässig.
Nun haben der EuGH und auch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 29. April 2015, Verg 35/14) klargestellt, dass die bisherige Trennung der Kriterien nicht mehr zwingend ist. Laut EuGH kann die Verwendung von bieterbezogenen Aspekten als Kriterium für den Zuschlag insbesondere dann zulässig sein, wenn die Qualität des Teams, das konkret für die Leistung vorgeschlagen ist, für die Wirtschaftlichkeit des Angebots relevant ist. Das umfasst z.B. die Zusammensetzung des Teams, die Erfahrung und den beruflichen Werdegang seiner Mitglieder. Beabsichtigt ein öffentlicher Auftraggeber also die Beschaffung von Planungsleistungen, kommt die Berücksichtigung des Planungsteams bei der Angebotswertung infrage.
Nach wie vor unzulässig ist es aber, das Ergebnis der Prüfung, ob der Bieter überhaupt für den Auftrag geeignet ist, beim Zuschlag erneut zu berücksichtigen sowie auf beiden Wertungsstufen identische Kriterien zu verwenden. Die bis Mitte 2016 in nationales Recht umzusetzenden neuen Vergaberichtlinien werden jedoch die Trennung von Eignungsund Zuschlagskriterien weiter aufweichen.
Um ein Immobilienprojekt erfolgreich abzuschließen, braucht es die richtige Truppe: professionell, erfahren und voller Begeisterung. Genau das sind unsere Stärken. Mit über 35 erfahrenen Immobilien- und Baurechtlern betreuen wir nationale wie internationale Mandanten in sämtlichen Phasen der Planung, Finanzierung, Verwirklichung und Verwaltung ihrer Projekte – interdisziplinär und aus einer Hand. Projektentwickler, Wirtschaftsunternehmen, zahlreiche Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts setzen seit Jahren auf unsere Beratung. Jedem Einzelnen von ihnen stehen wir engagiert zur Seite und erarbeiten mit individuellen Spezialteams immer die optimale Lösung für jedes Anliegen. Wie es sich für einen guten Partner gehört. www.fps-law.de
FPS. Ihre Kanzlei. Ihr Partner.
Anwälte gibt es wie Sand am Meer. Doch welcher ist genau der Richtige für Sie? Der polternde Prozessanwalt oder eher der gewandte Streitschlichter? Der Mietrechtler oder der Steuerjurist? Die Großkanzlei oder der Einzelexperte? Mit den richtigen Fragen lässt sich der große Kreis potenzieller Kandidaten schnell eingrenzen.
Geben Sie sich nur mit Experten zufrieden. Der Anwalt Ihrer Wahl sollte Fälle wie den Ihren nicht zum ersten Mal bearbeiten. Darum müssen Sie zunächst klären, welches Fachgebiet Ihr Fall betrifft. Fachgebiete gibt es in der Immobilienwirtschaft viele. Die Palette reicht vom Planungsrecht über Vergaberecht, Grundstücksrecht bis hin zum Mietrecht. Ob man einen Spezialisten vor sich hat, lässt sich am einfachsten an einem Fachanwaltstitel erkennen.
Droht ein Gang vor Gericht, sollten Sie sichergehen, dass Sie ein prozesserfahrener Anwalt vertritt. Je nach Fall können aber auch andere Eigenschaften wichtiger sein, wie z.B. Erfahrungen mit außergerichtlichen Streitbeilegungsmethoden wie Mediation oder branchentypische Kenntnisse z.B. zu den technischen Fragen.
Sie sollten abklären, dass der Spezialist, den Sie sich ausgesucht haben, später auch wirklich für Sie arbeitet und nicht ein Kanzleikollege mit Ihrem Fall befasst wird. Das heißt natürlich nicht, dass Ihr Anwalt jeden Handgriff selbst übernehmen muss. Meist sind Teams am Werk.
Wenn in einem Verfahren bereits Fristabläufe drohen und noch große Aktenberge zu bewältigen sind, kann es durchaus sinnvoll sein, eine größere Kanzlei zu beauftragen, deren Team über die entsprechende Manpower verfügt, um dieser Aufgabe auch gerecht zu werden.
Es ist wie bei Autofahrern: Jeder Anwalt ist aus seiner Sicht der Beste. Vertrauen Sie deshalb lieber auf Drittmeinungen. Scheuen Sie sich nicht davor, Empfehlungen von Kollegen aus der Immobilienbranche einzuholen. Daneben werden jedes Jahr auch Anwaltsrankings veröffentlicht und Auszeichnungen verliehen, beispielsweise durch die juristische Zeitschrift Juve. Auch ein Blick in die Publikationen des Anwalts kann helfen. Die Suche in Online-Anwaltsdatenbanken bringt dagegen nur wenig.
Natürlich spielt Geld eine Rolle. Ein Teil der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Doch vieles ist auch Verhandlungssache der Parteien. Zwischen den Stundensätzen der einzelnen Kanzleien liegen dabei große Unterschiede, wie auch die Kanzleiübersicht in diesem Magazin ab Seite 38 zeigt.
Checken Sie Ihren Kandidaten richtig durch. Prüfen Sie, wie schnell er auf Anfragen reagiert, und vergeben Sie Aufträge stufenweise. Lassen Sie den Anwalt ruhig wissen, dass er sich in der Probezeit befindet.
Der wichtigste Punkt zum Schluss: Mandant und Anwalt müssen miteinander harmonieren, sonst werden die hohen Erwartungen schnell enttäuscht. Der eine mag lieber einen Haudegen, der im Prozess entsprechend auftritt, der andere einen ruhigeren Typ mit Gespür für Diplomatie. law
Das Magazin Immobilienanwälte wird herausgegeben und verlegt von der
IZ Immobilien Zeitung Verlagsgesellschaft mbH, einer Beteiligung der
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Redaktion Magazin Immobilienanwälte:
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Brigitte Mallmann-Bansa ba
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Fotos Seite 6-12: Alexander Sell
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In der Übersicht finden Sie die wichtigsten deutschen Immobilienjuristen mit den Details der Kanzleien. Sie gibt Auskunft über Ansprechpartner, Standorte, Honorare, Schwerpunkte und Spezialisierungen sowie Referenzmandate. Die Angaben beruhen auf Eigenauskünften der Kanzleien. Die gelegentlich verwendete Abkürzung „R“ bedeutet „Recht“. Die Zahl der Anwälte bezieht sich auf Deutschland. „RVG“ ist die Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
aclanz Rechtsanwälte
An der Hauptwache 11, 60313 Frankfurt am Main, www.aclanz.de
Anzahl Anwälte
3, davon Immobilienanwälte: 3
Honorar / Stunde in Euro
250-350 für Partner, 200-250 für Associates, je nach Umfang und Bedeutung, teilw. RVG
AGS Legal Acker Görling Schmalz
Bockenheimer Landstraße 33-35, 60325 Frankfurt am Main, www.ags-legal.de
Anzahl Anwälte
32, davon Immobilienanwälte: 10
Honorar / Stunde in Euro
280-340
AKD Dittert, Südhoff & Partner, Rechtsanwälte und Notar
Kurfürstendamm 31, 10719 Berlin, www.akd-law.de
Anzahl Anwälte
9, davon Immobilienanwälte: 9
Honorar / Stunde in Euro
250-350
Allen & Overy
Haus am Opernturm, Bockenheimer Landstraße 2, 60306 Frankfurt am Main, www.allenovery.com
Anzahl Anwälte
220, davon Immobilienanwälte: 36
Honorar / Stunde in Euro
nach Stundensätzen oder alternativen Vereinbarungen
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Joachim Wichert, 069-29728730, joachim.wichert@aclanz.de
Ansprechpartner für Mandanten
Joachim Hund-von Hagen, 069-29728730, joachim.hundvhagen@aclanz.de
Standorte Frankfurt am Main
Ansprechpartner für Mandanten
Burkard Lotz, 069-768073-153, b.lotz@ags.legal.com
Ansprechpartner für Mandanten
Thomas Günther, 069-768073-129, t.guenther@ags-legal.com
Standorte Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg
Ansprechpartner für Mandanten
Katrin Dittert, 030-7877380, katrin.dittert@akd-law.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Stephan Südhoff, 030-7877380, stephan.suedhoff@akd-law.de
Standorte
Berlin, Leipzig
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Jochen Scheel, 069-26485551, jochen.scheel@allenovery.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Olaf Meisen, 069-26485648, olaf.meisen@allenovery.com
Standorte
Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt am Main, München; Standorte international: 44 Büros in 31 Ländern, u.a. Abu Dhabi, Bangkok, Brüssel, Casablanca, Dubai, Hanoi, Istanbul, Hongkong, Moskau, New York, Prag, Rangun, Singapur, Sidney, Tokio, Warschau
gewerbliches Mietrecht, Maklerrecht, Immobiliensteuerrecht: Vertragsgestaltung, gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung sowie Mediation, laufende Beratung von Unternehmen, Körperschaften, Immobiliengesellschaften und vermögenden Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen rund um die Immobilie
Neben der Bau- und Immobilienbranche stellt der Hotelbereich einen Schwerpunkt von AGS Legal dar. Weitere Bereiche sind der Anlagenbau und Projekte für Erneuerbare Energien und Solaranlagen. Wir verfügen über besondere Erfahrungen in der Schiedsgerichtsbarkeit sowie alternativen Streitbeilegung und agieren als Schiedsrichter und Parteivertreter national und international.
Gewerbe- und Wohnraummietrecht, WEG-Recht, Maklerrecht, öffentliches und privates Baurecht, Notariat
Privatbank (Anmietung HQ), Int. Airline (Abwehr SE-Forderungen), Makler (Vergütung wg. Vermittlung Wohnturm in Frankfurt), Familienges. (Mediation u. Streitbeil.), US-Erbe (Sicherung Equity in Ia-Lagen), Family-Office (Vermietung Filialist), Gesundheitszentrum (Vermietung), PEGesellschaft (Durchsetzung Vergütung Portfolioentw).
Wir betreuen zahlreiche Mandante bei diversen Großprojekten vertragsgestaltend und baubegleitend, aber auch in streitigen Verfahren vor Gericht und Schiedsgerichten, die wir an dieser Stelle vertraulich behandeln wollen. Wir beraten auch bei Transaktionen und Projektentwicklung etc.
Berliner Wasserbetriebe: städtebauliche Aspekte; Day Night Sports: GewerbemietR; Lienz Liegenschaften: Betreuung lfd. Mietverträge, Beratung neue Mietverträge; Engelhardt Immobilien: MaklerR; Trios Hausverwaltung: WEG-Recht u. Wohn- und GewerbemietR; Land Berlin/Bezirksämter: BauR; Land Brandenburg: öffentl. BauR; BSR-BauR
Portfolio-Transaktionen (Share& Asset-Deals); Private Equity M&A; Joint Ventures; Projektentwicklungen, öffentliches Baurecht & Umweltrecht; Sale-andLeaseback-Transaktionen; Restrukturierungen von Immobilieninvestments; Steuerrecht (steueroptimierte Strukturierung von Investitionen); Immobilienfinanzierungen; AssetManagement/Immobilienfonds; Work-out notleidender Kredite
Dt. Annington (Finanzierung Gagfah-Übernahme,6,5 Mrd. Euro); Hypothekenbank
Frankfurt (Verkauf europaweites gewerbliches Immobilienportfolio, 2,2 Mrd. Euro), Dt. Bank, IVGRefinanz., 1,5 Mrd. Euro; Patrizia (Erwerb/Finanz. Fachmarkt-Portfolio, 286,5 Mio. Euro); Corestate (Joint Venture, Entwicklung von 1.350 Wohnungen in Wien)
Nickel Eiding steht für herausragende Beratung rund um die Immobilie. Wir beraten bei Immobilientransaktionen, einschließlich der Finanzierung, Projektentwicklungen und bei der Immobiliennutzung. Insbesondere zeichnet uns die Kombination von Transaktions-Know-how und immobilien-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Expertise aus. Unseren Mandanten stehen Anwälte mit unterschiedlicher Spezialisierung, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie erfahrene Notare zur Verfügung.
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
Andreä und Partner
Biebricher Allee 51-53, 65187 Wiesbaden, www.rechtsanwalt-wiesbaden.de
Anzahl Anwälte
15, davon Immobilienanwälte: 2
Honorar / Stunde in Euro
RVG und Honorarvereinbarung
Arnecke Sibeth
Hamburger Allee 4 (WestendGate), 60486 Frankfurt am Main, www. arneckesibeth.com
Anzahl Anwälte
110, davon Immobilienanwälte: 45
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze; projektbezogen, flexible Vereinbarungen, innovative Honorierungsansätze
Arqis Rechtsanwälte
Hammer Straße 19, 40219 Düsseldorf, www.arqis.com
Anzahl Anwälte
24, davon Immobilienanwälte: 2
Honorar / Stunde in Euro
Stundensatz, in geeigneten Fällen Module aus Pauschalen und Stundensatzhonoraren
Ashurst
Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, www.ashurst.com
Anzahl Anwälte
74, davon Immobilienanwälte: 13
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Aulinger Rechtsanwälte
Josef-Neuberger-Straße 4, 44787 Bochum, www.aulinger.eu
Anzahl Anwälte
39, davon Immobilienanwälte: 8
Honorar / Stunde in Euro
RVG und Stundensatz
avocado rechtsanwälte
Spichernstraße 75-77, 50672 Köln, www.avocado.de
Anzahl Anwälte
50, davon Immobilienanwälte: 11
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Prof. Dr. Peter Scholz, 0611-989190, scholz@rechtsanwalt-wiesbaden.de
Ansprechpartner für Mandanten
Nico Quitzdorff, 0611-989190, quitzdorff@rechtsanwalt-wiesbaden.de
Standorte
Wiesbaden
Ansprechpartner für Mandanten
Jan Wunschel, 089-38808-235, j.wunschel@sibeth.com
Ansprechpartner für Mandanten
Michael Siebold, 069-979885-352, michael.siebold@arneckesiebold.de
Standorte
München, Frankfurt am Main, Berlin, Dresden; Standorte international: Arnecke Sibeth ist Partnerkanzlei der internationalen Netzwerke Meritas und Interlaw mit Partnerfirmen in allen wirtschaftlich bedeutsamen Ländern der Welt.
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Ulrich Lienhard, 0211-13069175, ulrich.lienhard@arqis.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Düsseldorf, München; Standort international: Tokio
Immobilienkaufvertragsrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnraummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht
Referenzmandate werden aus Gründen anwaltlicher Schweigepflicht nicht benannt.
Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierung, Projektentwicklung, Recht der Projektsteuerung, juristisches Projektmanagement, privates Baurecht, öffentliches Baurecht, Vergaberecht u. Vergabemanagement, Anlagenbau, Bauprozesse, Bauträgerrecht; Branchen: Büros, Logistikimmobilien, Fachmarktzentren, Industrieimmobilien, Wohnen, studentisches Wohnen, Energie, Hotels, Stadien/Arenen
Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, Mietrecht, Bau- und Architektenrecht, Spezialimmobilien Pflege und Gesundheit, Einzelhandelsimmobilien, Büroimmobilien
Hochhausverkauf (500 Mio. Euro), Hochhaussanierung, GRR Real Estate Management (200 Mio. Euro), Ankaufsprozess für Spezialfonds mit Fokus Handelsimmobilien; Projektfinanzierung Jost Hurler (388 Mio. Euro); KGAL: Share-Deal Fachmarktzentrum Erding (60 Mio. Euro); Versicherungskammer Bayern: Ankauf Wohn-/Gewerbeimm.
Alloheim-Gruppe bei Pflegeheimen; ARAG bei Immobilientransaktionen; Landmarken AG bei Immobilientransaktionen; Fast Retailing Group im Immobilienrecht; Blackhorse bei Immobilientransaktionen; Raiffeisen Leasing (Österr.) im Immobilienrecht; Curata im Mietrecht; Skiba Wohnbau bei einem Pflegeheim
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Liane Muschter, 069-97112608, liane.muschter@ashurst.com
Ansprechpartner für Mandanten
Peter Junghänel, 069-97112881, peter.junghanel@ashurst.com
Standorte
Frankfurt am Main, München; Standorte international, in Europa: Brüssel, Glasgow, London, Madrid, Mailand, Paris, Rom, Stockholm. Außerdem 18 weitere Büros im Nahen Osten, in Asien, Australien und den USA.
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Matthias Koch, 0234-68779-401, matthias.koch@aulinger.eu
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Bochum, Essen
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Ulrich Leo, 0221-39071-141, u.leo@avocado.de
Ansprechpartner für Mandanten
Markus Melcher LL.M., 0221-39071-146, m.melcher@avocado.de
Standorte
Köln, Frankfurt am Main, München, Berlin, Hamburg; Standort
international: Brüssel
Immobilientransaktionen; Projektentwicklungen; Restrukturierung; Vermietung und Verpachtung; Asset-Management; Immobilienfinanzierung; Immobilienfonds; ImmobilienJoint-Ventures
Aberdeen: Erwerb Projektentwicklung am Sommerhoffpark Frankfurt; IVG: Verkauf Portfolio aus 2 getrennten Fonds an Ares; Samsung: Erwerb Silberturm Frankfurt; Warburg–HIH: Erwerb Valentinshof (Hamburg); Cerberus: Erwerb/Finanzierung 7 Einkaufszentren (Project Shift); WCM: Ankauf/Finanzierung Portfolio 4 Gewerbeimm.
privates Baurecht, Architektenund Ingenieurrecht, gewerbliches Mietrecht, Vergaberecht, juristische Projektsteuerung, Immobilientransaktionen, Bauträgerrecht, Maklerrecht, öffentliches Bau- und Planungsrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
BP: Gestaltung Planerverträge Tankstellenbau, Prozessführung; CDM
Smith: Beratung ingenieur/vergaberechtl. Angelegenheiten, Prozessführung; Dt. Annington: Prozessführung; E.ON Ruhrgas: rechtl. Begl. Neubau Firmenzentrale; Hertel: rechtl. Begl. Anlagenbauprojekte; mfi: Beratung/Prozessführung mietrechtl. Angelegenheiten
Gewerberaummietrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, AssetManagement, Immobilientransaktionen, öffentliches Bau- und Planungsrecht einschließlich Umweltrecht, privates Bau- und Architektenrecht, baubegleitende Rechtsberatung, Vergaberecht, Beihilferecht, Prozessvertretung, juristisches Projektmanagement, Grundstücksrecht, Notariat
Beratung/Vertretung Mieter/Vermieter Einzelhandels- und Dienstleistungszentren, Bürokomplexe, Spezialimmobilien, Hotels; Mustergestaltung Gewerberaummietverträge, Beratung Asset-Management-Gesellschaften, Umstrukturierung Industrieparks, städtebaurechtl. Beratungen, Industrieanlagen, Kraftwerke, Deponien, Altlastensanierung
VERWALTUNGSRECHT » GESELLSCHAFTSRECHT »
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl) Ansprechpartner und Standorte
Baker & McKenzie
Neuer Zollhof 2, 40221 Düsseldorf, www.bakermckenzie.com
Anzahl Anwälte
200, davon Immobilienanwälte: 9
Honorar / Stunde in Euro
Abrechnung nach Stundensätzen
Baker Tilly Roelfs
Cecilienallee 6-7, 40474 Düsseldorf, www.bakertilly.de
Anzahl Anwälte
80, davon Immobilienanwälte: 5
Honorar / Stunde in Euro
auf Anfrage
beck rechtsanwälte
Ericusspitze 4, 20457 Hamburg, www.becklaw.de
Anzahl Anwälte
15, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft
Ganghoferstraße 33, 80339 München, www.beitenburkhardt.com
Anzahl Anwälte
270, davon Immobilienanwälte: 35
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Benkert + Partner
Rahmhofstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, www.benkertpartner.com
Anzahl Anwälte
2, davon Immobilienanwälte: 2
Honorar / Stunde in Euro
i.d.R. Stundensatz, nach Vereinbarung, durchschnittlich ca. 300
Berwin Leighton Paisner
An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main, www.blplaw.com
Anzahl Anwälte
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Florian Thamm, 0211-311160, florian.thamm@bakermckenzie.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München; Standorte international: an praktisch allen bedeutenden Wirtschaftsstandorten der Welt
Ansprechpartner für Mandanten
Stephan Zuber, 089-5506317, stephan.zuber@bakertilly.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Peter H. Eggers, 030-88592810, peter.eggers@bakertilly.de
Standorte
u.a. Düsseldorf, München, Frankfurt am Main, Hamburg, Berlin; Standorte international: über das Netzwerk Baker Tilly International
Ansprechpartner für Mandanten
Michael Haas, 040-301007-236, mh@becklaw.de
Ansprechpartner für Mandanten
Manfred Lipsky, 040-301007-214, ml@becklaw.de
Standorte Hamburg, Berlin
Immobilientransaktionen (Anund Verkauf von Immobilien und Immobilienportfolios inkl. Strukturierung), gewerbliches Mietrecht, Immobilienfinanzierungen, Anlagenbau, Projektentwicklungen, Bau- und Architektenrecht, Immobilienstreitigkeiten (einschließlich Schiedsverfahren)
Baker Tilly Roelfs unterstützt in allen Fragen rund um Restrukturierung von Immobilienportfolios, Immobilientransaktionen, Bau, Kauf, Bewertung, Nutzung oder Vermietung von Immobilien; enge Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern.
Seit über 25 Jahren wir nationale und internationale Unternehmen bei allen immobilienrelevanten Vorgängen: Durchführung von Due Diligence, Finanzierung, Kauf und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien, bei Fragen des Miet- und Maklerrechts ebenso wie in allen Belangen des Grundstücksrechts.
Employees Provident Fund: Beratung JV mit dt. Immobilienunternehmen; Peakside Capital, Red Square: Verkauf Square 41 (Büroimm. Frankfurt; Anteilsverkauf Luxemburger Objektgesellschaft); Dynamique Hotels Group; Land Mecklenburg-Vorpommern; Magna; Bitzer; Weichai Power; Serviceplan; Michael Kors; Abercrombie & Fitch
auf Anfrage
Ansprechpartner für Mandanten
Frank Oprée, 089-35065-0, frank.opree@bblaw.com
Ansprechpartner für Mandanten
Klaus Beine, 069-756095-0, klaus.beine@bblaw.com
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Nürnberg; Standorte international: Peking, Brüssel, Moskau, Schanghai, St. Petersburg
Ansprechpartner für Mandanten
Manfred Benkert, 069-297235700, mbe@benkertpartner.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Frankfurt am Main
Immobilientransaktionen, Projektentwicklung, Finanzierung, Immobilienfonds, gewerbliches Mietrecht, privates Bau- und Architektenrecht, immobiliennahes öffentliches Recht, Maklerrecht, FacilityManagement, Public Private Partnerships im öffentlichen Hochbau und in der Verkehrsinfrastruktur, vergaberechtliche Beratung bei öffentlichen Bauund Immobilienvorhaben
Immobilientransaktionen (Asset-, Share-Deals, auch Portfolios), Projektentwicklung, rechtliche Due Diligence, Bauverträge, Immobilienfinanzierung, Steuerrecht und steuerliche Strukturierung, Mietrecht (Gewerbe/ Wohnen), juristische Baubetreuung, Legal/Tax-AssetManagement, Errichten von Family-Offices
Wir haben Erfahrung beim Kauf, Verkauf und der Finanzierung von Einzelobjekten bis zu einem Kaufpreis von 130 Mio. Euro. Daneben haben wir Transaktionen mit einem Volumen bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr und Immobilienportfolios mit einem Bestand von 100 Einzelobjekten begleitet.
Deutsche Kreditbank: Verkauf DKB Immobilien und Abwicklung/Vollzug des Verkaufs; adidas: Erwerb Minderheitsbeteiligung und Verkauf Immobilien; Wells Fargo Bank international: Restrukturierung Immobilienfinanzierungen (Loan Servicing); CBRE Global Investors Germany: Beratung Ankauf Stadttor, Düsseldorf
Ankauf Primus von DIC Maintor in Frankfurt am Main; juristische, wirtschaftliche und steuerliche Betreuung DomRömer-Projekt (Altstadtbebauung Frankfurt am Main); juristische Beratung bei Ankauf, Projektentwicklung, Vermietung und Verkauf von Opera Living Frankfurt am Main
Ansprechpartner für Mandanten
Roland Fabian, 069-9708610, roland.fabian@blplaw.com
Ansprechpartner für Mandanten
Hanns-William Mülsch, 030-6840960, hanns-william.muelsch@blplaw.com
Standorte
Honorar / Stunde in Euro
21, davon Immobilienanwälte: 21 nach Vereinbarung
Berlin, Frankfurt am Main; Standorte international: Abu Dhabi, Peking, Brüssel, Dubai, Hongkong, London, Moskau, Paris, Singapur
Premium-Investment, Beratung von in- und ausländischen Investoren, offene Immobilienfonds, Versicherungen, Investmentstrukturierungen (inbound/outbound), Bürogebäude, Residential Portfolios, Logistik, NPLTransaktionen, Restrukturierung, Notariat (Berlin & Frankfurt am Main)
IVG Institutional Funds: Verkauf des Pollux-Turms in Frankfurt am Main; Aurec
Capital: Sale and Leaseback der Gothaer Zentrale in Köln; Pramerica und Union
Investment: Ankauf des Karstadt-Sporthauses Mönckebergstraße Hamburg; NIS ARB EDO: Ankauf Designcenter stilwerk Berlin; Gazit: Verkauf Shoppingcenter Tondo in Hamburg
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
Rathenaustraße 12, 30159 Hannover, www.bethge-legal.com
Anzahl Anwälte
17, davon Immobilienanwälte: 17
Honorar / Stunde in Euro
Partner: 350, Associates: 270; Pauschalen; Flatrates; Budgets; Caps; Boni/Mali
Bette Westenberger Brink
Große Langgasse 1a, 55116 Mainz, www.bwb-law.de
Anzahl Anwälte
16, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
im forensischen Bereich grundsätzlich nach RVG, sonst nach Stundensätzen (250-350)
Bird & Bird
Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt am Main, www.twobirds.com
Anzahl Anwälte
160, davon Immobilienanwälte: 9
Honorar / Stunde in Euro
nach Stundensätzen
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Uwe Bethge, 0511-3608660, bethge@bethge-legal.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Hannover
Ansprechpartner für Mandanten
Almut Diederichsen, 06131-287700, die@bwb-law.de
Ansprechpartner für Mandanten
Christian Stückrad, 0361-3474021, sd@bwb-law.de
Standorte
Mainz, Erfurt, Berlin, Leipzig
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Dirk Barcaba, 069-742226238, dirk.barcaba@twobirds.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Düsseldorf, München, Frankfurt am Main, Hamburg; Standorte international: London, Paris, Lyon, Stockholm, Helsinki, Kopenhagen, Den Haag, Brüssel, Mailand, Rom, Prag, Warschau, Budapest, Abu Dhabi, Hongkong, Peking, Schanghai, Singapur, Madrid
Immobilienprojekte in ganz
Deutschland: Notariat, Due Diligence, Immobilientransaktionen (Asset-Deal, Share-Deal), Beratung und Vertretung im Konfliktfall (Mediation, Litigation), umfassende rechtliche Betreuung (Legal Services); Rechtsgebiete u.a.: Bau- und Architektenrecht, Grundstücksrecht, gewerbliches Mietrecht, Maklerrecht, Bankrecht, Steuerrecht
Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierungen, gewerbliches Mietrecht, Erbbaurecht, Begleitung von Bauvorhaben nebst Prozessen um Baumängel, öffentliches Baurecht
Immobilien- und Portfoliotransaktionen für dt. und ausländ. Investoren u.a. Retail, High Street, Office, Residential; Bsp. 2015: Begleitung Portfolioverkauf aus 51 Einzelhandelsimmobilien in 37 dt. Städten, vorwiegend in Ia-Lagen, Transaktionsvolumen ca. 700 Mio. Euro; Begleitung Verkauf der ehemaligen WoolworthImmobilie in Frankfurt
Verkauf Hyatt Regency Mainz u. Hilton Mainz City; Verkauf Gewerbezentrum
Taubertsberg 2 Mainz; Public Private Partnership bzgl. Rathaus Mainz; Projektentwickler: Erwerb von 13.000 m2/30.000 m2; Gebietskörperschaften: Baurecht; kreisfreie Kommune: städtebaul. Vertrag; Bauträger: Normenkontrollverfahren bzgl. Einzelhandelsmarkt
internationale Immobilienfinanzierung, Corporate Real Estate Management, Sonderimmobilien, Hotelentwicklung
Macquarie Bank: Erwerb durch Zwangsversteigerung, Verwaltung/Verkauf von Apartmenthochhäusern (600 Einheiten); Aprirose Funds: internationaler Verkauf von zwei Logistikimmobilien (50 Mio. Euro; fünf Jurisdiktionen); Lantmännen (Schweden): Verkauf Landwirtschafts- und Gewerbeflächen; BMC Software: Asset-Management
bnt|attorneys-at-law ist in10 Ländern Mittel- und Osteuropas zu Hause und bietet Rechtsberatung in allen Bereichen des Immobilienrechts.
bnt|attorneys-at-law arbeitet mit 120 Anwälten für deutsche Unternehmen und als Korrespondenzkanzlei für Anwaltskollegen aus dem In- und Ausland.
Unsere anspruchsvollen Mandanten beraten wir erfolgreich bei ihren Immobilieninvestitionen – in der Heimat oder bei internationalen Projekten.
bnt Standorte: Bratislava, Budapest, Minsk, Nürnberg, Prag, Riga, Sofia, Tallinn, Vilnius, Warschau
bnt Rechtsanwälte GbR
Leipziger Platz 21 | D - 90491 Nürnberg
Tel. +49 (911) 56961-0 | martin.neupert@bnt.eu
www.bnt.eu
Bissel + Partner Rechtsanwälte
Nürnberger Straße 69/71, 91052 Erlangen, www.bissel.de
Anzahl Anwälte
23, davon Immobilienanwälte: 9
Honorar / Stunde in Euro
Stundensatzhonorar (220-320), in geeigneten Fällen Pauschalierung
bnt attorneys-at-law
Leipziger Platz 21, 90491 Nürnberg, www.bnt.eu
Anzahl Anwälte
6, davon Immobilienanwälte: 2
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze: 195/165/135
Bögner Hensel & Partner
Zeppelinallee 47, 60487 Frankfurt am Main, www.bhp-anwaelte.de
Anzahl Anwälte
11, davon Immobilienanwälte: 11
Honorar / Stunde in Euro
Partner: 350-500
Associates: 250
Bornheim und Partner Rechtsanwälte Vangerowstraße 20, 69115 Heidelberg, www.bornheim.com
Anzahl Anwälte
38, davon Immobilienanwälte: 38
Honorar / Stunde in Euro
überwiegend Zeithonorar
Both Rechtsanwälte
Großer Burstah 42, 20457 Hamburg, www.bothrecht.de
Anzahl Anwälte
5, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
RVG und Honorarvereinbarung
Bottermann Khorrami
Dircksenstraße 48, 10178 Berlin, www.bk-law.de
Anzahl Anwälte
9, davon Immobilienanwälte: 7
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze und alternative Honorarvereinbarungen
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Michael Grüner, 09131-719190, mg@bissel.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Erlangen
Ansprechpartner für Mandanten
Martin Neupert, 0911-569610, martin.neupert@bnt.eu
Ansprechpartner für Mandanten
Daniel Gößling, 0911-569610, daniel.goessling@bnt.eu
Standorte
Nürnberg; Standorte international: Tallinn, Riga, Vilnius, Warschau, Minsk, Prag, Bratislava, Budapest, Sofia
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Heiko Jäkel, 069-794050, heiko.jaekel@bhp-anwaelte.de
Ansprechpartner für Mandanten
Jörg Becker, 069-794050, joerg.becker@bhp-anwaelte.de
Standorte Frankfurt am Main; Standorte international: weltweite Partnerkanzleien in England, Niederlande, Frankreich, Italien, USA, Schweiz, Belgien
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Helmerich Bornheim, 06221-91290, bianca.gehrein@bornheim.com
Ansprechpartner für Mandanten
Christian Arlt, 069-72737415, christian.arlt@bornheim.com
Standorte
Frankfurt am Main, Heidelberg, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Jürgen Both, Frh. von, 040-22639010, both@bothrecht.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Stefan Hainke, 040-22639010, hainke@bothtrecht.de
Standorte Hamburg
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Esfandiar Khorrami, 030-24089944, e.khorrami@bk-law.de
Ansprechpartner für Mandanten
Uwe Bottermann, 030-24089944, u.bottermann@bk-law.de
Standorte Berlin
Immobilientransaktionen (Portfolio-, Share-, Asset-Deals); Projektentwicklung (Büro, EKZ, FMZ, Ärztehäuser, Hochschulen, Hotels, Arenen); Joint Ventures; Mietrecht; WEG-Recht; Bau- und Architektenrecht; baubegleitende Rechtsberatung; öffentliches Bau- und Planungsrecht inkl. Umweltrecht; Asset- und Property-Management-Verträge; jur. Projektmanagement; Steuerrecht; Maklerrecht; Vergaberecht
öffentliches und privates Baurecht in Mittel- und Osteuropa (MOE). bnt ist spezialisiert auf die Begleitung komplexer Grundstückstransaktionen, Immobilien-, Entwicklungs- und Bauprojekte in MOE, insbesondere für westeuropäische Eigentümer, Entwickler, Verwalter, Investoren, Ingenieure oder Dienstleister.
immobilienrechtliches Notariat; Transaktionsberatung im Anund Verkauf von Einzelimmobilien bis Portfoliotransaktionen; Transaktionsstrukturen im Asset- und Share-Deal; Steuerstrukturierung; Finanzierungsberatung; komplexe Wohnungseigentumsstrukturen und Bauträgerprojekte; Quartiers- und Baulandentwicklung; Entwicklung und Optimierung von Betreiber- und Sozialimmobilien
baubegleitende Rechtsberatung, Immobilientransaktionen, Projektentwicklung, Mietrecht
laufende Betreuung namhafter Bauträger, Bestandshalter und Bauunternehmen sowie großer Projektentwicklungen
Einzelhandels-, Büro- und Sozialimmobilien (Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser), studentisches Wohnen, Kitas, Logistikimmobilien, Fachmarktzentren, Asset-, Share- und Portfoliodeals, gewerbliches und privates Mietrecht, WEG-Recht, privates und öffentliches Baurecht, rechtliche und steuerliche Strukturierung, Due Diligence, Konzeption von Kapitalmarktprodukten (Fonds, Anleihen, Direktinvestments)
rechtliche und steuerliche Beratung bei komplexen, grenzüberschreitenden Transaktionen, Begleitung internationaler Investoren nach Deutschland und umgekehrt, Projektentwicklungen, Aufteilungsmaßnahmen, Asset- und Share-Deal-Strukturen, rechtliche und steuerliche Due Diligence, Legal AssetManagement
Investor mehrerer mittelgroßer Einkaufzentren in ganz Polen; Verkäufer beim Verkauf eines Büroparks in Ungarn; Investor und Eigentümer bzgl. des größten Shoppingcenters in Bratislava/Slowakei; namhafter Baukonzern bei einem Wohnbauprojekt (340 Einheiten) oder einem Bürokomplex in Tschechien
DIC Asset: notarielle und anwaltliche Begleitung von Transaktionen einschl. Ankauffinanzierung, Beratung von Projektentwicklungsund Bestandsfinanzierung;
DC Values: div. Transaktionen; skandinavische Fondsgesellschaften: Transaktionen, Due Diligence; Beratung städtischer Gesellschaften Essen, div. in- und ausländ. Projektentwickler
diverse Einkaufszentren, PPP-Projekte, Bürogebäude, Stadien/Arenen, Kliniken, Kraftwerke, Wohngebäude, große Gewerbemietverträge, Finanzierungen
Beratung von Bauträgern, Projektentwicklern, Immobilieninvestoren, Singleund Multi-Family-Offices, Grundstücksverwaltern, Vermögensverwaltern, Logistikmanagementgesellschaften, Betreibern von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Studentenheimen, Emissionshäusern
Greenman Investments, Natulis Group, Ziegert Capital, Dolphin Trust/Dolphin Capital Jabil Circuit, Moser Baer India, Family-Offices aus Israel, den USA, Irland, England, Südamerika u.a.
Anzeige
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
Brandi Rechtsanwälte
Adenauerplatz 1, 33602 Bielefeld, www.brandi.net
Anzahl Anwälte
75, davon Immobilienanwälte: 15
Honorar / Stunde in Euro
Stundenhonorare, abhängig von Komplexität und Bedeutung der Sache: 225-300
Breiholdt Rechtsanwälte
Zimmerstraße 56, 10117 Berlin, breiholdt-legal.de
Anzahl Anwälte
5, davon Immobilienanwälte: 5
Honorar / Stunde in Euro
nach RVG, wahlweise nach Stunden, Stundensatz: 200-250
Breiholdt Voscherau
Immobilienanwälte
Büschstraße 12, 20354 Hamburg, www.breiholdt-voscherau.de
Anzahl Anwälte
6, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
nach RVG bzw. Vergütungsvereinbarung
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Annette Mussinghoff-Siemens, 0521-96535860, annette.mussinghoff-siemens@brandi.net
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Jörg König, 0521-96535836, joerg.koenig@brandi.net
Standorte
Ansprechpartner und Standorte privates Bau- und Architektenrecht, öffentliches Bau- und Planungsrecht einschließlich Umweltrecht, Vergaberecht, baubegleitende Rechtsberatung, Grundstücksrecht, gewerbliches Mietrecht, insbesondere im Einzelhandelsbereich
Bielefeld, Paderborn, Detmold, Gütersloh, Paderborn, Minden, Hannover und Leipzig; Standorte international: Paris und Peking
Ansprechpartner für Mandanten
Kai-Peter Breiholdt, 030-20144840, k.breiholdt@breiholdt-legal.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Berlin; Kooperation mit Breiholdt & Voscherau, Hamburg
Ansprechpartner für Mandanten
Ricarda Breiholdt, 040-82226180, rb@breiholdt-voscherau.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Carl Christian Voscherau, 040-82226180, ccv@breiholdt-voscherau.de
Standorte Hamburg; Kooperation mit Breiholdt Rechtsanwälte, Berlin
Begleitung von Investoren bei Investments und Desinvestments sowie rechtliche Betreuung von Immobilienbeständen für Eigentümer und Verwaltungen; Beratung und gerichtliche Durchsetzung von Provisionsansprüchen; Grundstücksrecht, Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht
Immobilien-Mediation (DIA), Gewerbe-/Wohnraummietrecht, Vertragsgestaltung, Immobilientransaktionen, Maklerrecht, WEG-Recht, Grundstücksrecht, Bau- und Architektenrecht, Due Diligence, juristische Baubetreuung und Bauverträge
vergabe- und baubegleitende Rechtsberatung: Johannes-Wesling Klinikum Minden, Technisches Rathaus Bielefeld; baubegleitende Rechtsberatung bei der Errichtung von Verwaltungsgebäuden und Logistikzentren durch private Investoren, ständige Beratung bundesweit tätiger Filialisten im Bereich Lebensmittel und Textilien
laufende Beratung mittelständischer Investoren und Family-Offices bei Kauf, Verkauf und Verwaltung von Immobilien
ständige Beraterverträge mit namhaften Hausverwaltungsunternehmen, Maklern, Verbänden und Immobiliengesellschaften; rechtliche Betreuung bei Projektentwicklungen und der Gestaltung von Grundstückskauf- und Mietverträgen; Rechtsberater des IVD-Nord e.V.
Legal Asset Management – die neue Perspektive auf die Haltephase von Immobilien
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
Luftfrachtzentrum 605/3, 70629 Stuttgart, www.breyer-rechtsanwaelte.de
Anzahl Anwälte
14, davon Immobilienanwälte: 14
Honorar / Stunde in Euro
Abrechnung nach individ. Honorarvereinbarung, insbes. Stundensätze und Pauschalen
Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater
Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg, www.buse.de
Anzahl Anwälte
100, davon Immobilienanwälte: 20
Honorar / Stunde in Euro
nach Aufwand und individueller Abrede
Busse & Miessen
Oxfordstraße 21, 53111 Bonn, www.busse-miessen.de
Anzahl Anwälte
30, davon Immobilienanwälte: 12
Honorar / Stunde in Euro
Partner 250-300, angestellte Anwälte 200250; RVG (z.B. bei gerichtl. Verf.)
CBH Rechtsanwälte Cornelius
Bartenbach Haesemann & Partner
Bismarckstraße 11-13, 50672 Köln, www.cbh.de
Anzahl Anwälte
75, davon Immobilienanwälte: 28
Honorar / Stunde in Euro
einzelfallabhängig: Stundensatz 250-350, Honorarpauschalen und RVG
Clifford Chance
Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main, www.cliffordchance.com
Anzahl Anwälte
350, davon Immobilienanwälte: 34
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
CMS Hasche Sigle
Lennéstraße 7, 10785 Berlin, www.cms-hs.com
Anzahl Anwälte
600, davon Immobilienanwälte: 90
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Daniel Junk, 0711-3418000, info@breyer-rechtsanwaelte.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Christian Kruska, 0711-3418000, info@breyer-rechtsanwaelte.de
Standorte
Stuttgart, Frankfurt am Main, München; Standorte international: Wien, Bukarest
Ansprechpartner für Mandanten
Markus Ruhmann, 040-41999-263, ruhmann@buse.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, München; Standorte international: Brüssel, London, Mailand, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney, Zürich
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Torsten Arp, 0228-9839125, buero.arp@busse-miessen.de
Ansprechpartner für Mandanten
Michael Schorn, 0228-9839120, buero.schorn@busse-miessen.de
Standorte
Bonn, Berlin, Leipzig
Ansprechpartner für Mandanten
Paul M. Kiss, 0221-9519087, p.kiss@cbh.de
Ansprechpartner für Mandanten
Stefan Rappen, 0221-9519080, s.rappen@cbh.de
Standorte
Köln, Cottbus; Standorte international: Mitglied des internationalen Verbunds Iurope (http://iurope.net)
Ansprechpartner für Mandanten
Cornelia Thaler, 069-71991391, cornelia.thaler@cliffordchance.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Gerold M. Jaeger, 069-71992152, gerold.jaeger@cliffordchance.com
Standorte
Frankfurt am Main, Düsseldorf, München; Standorte international: 33; u.a. Abu Dhabi, Amsterdam, Bangkok, Barcelona, Brüssel, Bukarest, Casablanca, Dubai, Hongkong, Istanbul, Kiew, London, Luxemburg, Madrid, Moskau, New York, Sydney
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Andreas Otto, 030-203601506, andreas.otto@cms-hs.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart; Standorte international: 59; u.a. Amsterdam, Barcelona, Belgrad, Brüssel, Dubai, Istanbul, Lissabon, London, Luxemburg, Madrid, Moskau, Paris, Prag, Rom, Schanghai, Sofia, Warschau, Wien, Zürich
Vertragsgestaltung und -verhandlung inkl. vergaberechtliche Beratung, baubegleitende Rechtsberatung insbesondere von Großbauvorhaben, strategische Prozessmandate, Immobilientransaktionen, Immobilienprojektentwicklung, Due Diligence Real Estate, International Construction Law nach den gängigen internationalen Standardbauverträgen (Fidic etc.)
Immobilienberatung, Transaktionen, privates Baurecht, Vergaberecht, Maklerrecht, gewerbliches Mietrecht, Prozessführung
Pumpspeicherkraftwerk Vianden: Vertragsgestaltung/ -verhandlung, Baubegleitung; Stuttgart 21 Tiefbahnhof: baubegl. Rechtsberatung AN; Bundesgartenschau 2019: Vergabe- und baurechtl. Beratung des öffentl. AG; New Office Airport Stuttgart: Begleitung Architektenwettbewerb, Vertragsverhandlung, baubegl. Rechtsberatung AG
baubegleitende Rechtsberatung verschiedener Einkaufszentren und Fachmarktzentren; Due Diligence für diverse Immobilienunternehmen; Finanzierung und Strukturierung Immobilienportfolios mit Nachfolgeplanung
ziviles und öffentliches BauR; juristisches Projektmanagement (Projektentwicklung, -steuerung und -begleitung); Gestaltung von Generalübernehmer-, Generalunternehmer-, Bau- und Anlagenbauverträgen; ArchitektenR; HaftpflichtR für Architekten, Ingenieure und Generalplaner; Bauplanungs- und BauordnungsR, Immobilientransaktionen; Gestaltung, Verhandlung von Mietverträgen; Bauvergabe
Immobilienwirtschaftsrecht, Immobilientransaktionen/Finanz ierung, Gewerbemietrecht, Immobilienleasing, Maklerrecht, Architekten-, Bau- und Ingenieurrecht, juristisches Bauprojekt- und Immobilienmanagement, öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltrecht, dt. u. int. Vergabe- und Beihilferecht, Betreuung von Infrastrukturvorhaben (Planfeststellung, Pipeline- und Tunnelbau)
Immobilienkäufe-/verkäufe, Joint Ventures, Beteiligungen, Immobilienfinanzierung, Privatisierung, Restrukturierung, KapitalmarktR (IPOs), Reits, Verbriefungen, NPLs, Infrastrukturprojekte, Projektentwicklung/ -vermarktung, gewerbl. MietR, Facility-Management, Bauplanungs-/-vertragsR, öffentl. WirtschaftsR, VergabeR, UmweltR, Asset-Management, Immobilienfonds, Hotel, Notariat
Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierung (Spezialgebiet: Immobilienfinanz. durch Versicherungen), Immobilienfonds, Asset-Management, privates und internat. Baurecht (Großprojekte, Anlagenbau, erneuerbare Energien), Architekten- und Planerrecht, Projektentwicklung, öffentl. Baurecht, Public Private Partnership (Hochund Verkehrswegebau), Vergaberecht, Umweltrecht, Notariat
Neue Messehallen, Rheinhallen (RTL), Köln: Vertretung GÜ; Kameha Grand Hotel, Bonn: Vertretung des Architekten; div. Projektentwickler: Projektentwicklung, Baudurchführung und Verwertung von Immobilien; Betreuung privater Klinikbetreiber bei Klinikneubauten; Betreuung diverser Immobilienfonds, auch bei Transaktion
adidas, Berlin-Brandenburg International, Bouwfonds, Bima, Blackrock, CBRE, Dt. Reihenhaus, Erdgas-Pipeline Lubmin-Rheden, Friedrichstadt-Quartier, Gürzenich Quartier, Kadans Real Estate, koelnmesse, KSK Köln, Lacoste, Metropolpark Hansalinie Ahlhorn, OBI, Randstad, Targobank, Vallourec & Mannesmann, Verianos Real Estate etc.
Allianz RE: Kauf Isartor City, AM alpha: Verkauf Lenbachgärten (München); Amundi RE: Kauf Kühnehöfe (Hamburg), IVG: Kauf Eurotower (Frankfurt), RFR: Erwerb Upper West (Berlin), Union: Kauf Palladium (Prag), Carlyle: Verkauf 22 B&B Hotels; CRC/La Rinacente: Erwerb KaDeWe, Alsterhaus, Oberpollinger (50,1%)
Berlinovo: Verkauf 15.000 Wohnungen; Union Investment: Kauf DAS ES!; Blackrock: Verkauf Einzelhandelsportfolio; Cityhold: Kauf Atlantikhaus; Commerzbank: Cross-Border-Transaktion; Art-Invest: Erwerb Sofitel; Cordea Savills: div. Akquisitionen; Publity: div. Akquisitionen; Allianz: Refinanzierung Alsterarkaden; Flughafen BER
Anzeige
Curtis,
Mosle
Moritz-von-Schwind-Haus, Bockenheimer Anlage 3, 60322 Frankfurt am Main, www.curtis.com
Anzahl Anwälte
20, davon Immobilienanwälte: 5
Honorar / Stunde in Euro
nach Einzelfall: Basis Aufwand/Stundensätze, alternative Vergütungsmodelle und RVG
Diem & Partner Rechtsanwälte
Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart, www.diempartner.de
Anzahl Anwälte
14, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
nach Stundensätzen oder alternativen Vereinbarungen
DLA Piper
Isartorplatz 1, 80331 München, www.dlapiper.com
Anzahl Anwälte
185, davon Immobilienanwälte: 35
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Anja Disput, 069-247576-0, adisput@curtis.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Oliver Michael Hübner, 069-247576-0, ohuebner@curtis.com
Standorte
Frankfurt am Main; Standorte international: Almaty, Ashgabat, Astana, Peking, Buenos Aires, Dubai, Houston, Istanbul, London, Mexiko-Stadt, Mailand, Maskat, New York, Paris, Rom, Washington D.C.
Ansprechpartner für Mandanten
Roland Kahabka, 0711-2285455, rkahabka@diempartner.de
Ansprechpartner für Mandanten
Peter Bach, 0711-2285455, pbach@diempartner.de
Standorte Stuttgart; Standorte international: Istanbul, Lyon
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Carsten Loll, 089-232372150, carsten.loll@dlapiper.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München; Standorte international: in über 30 Ländern in Asien, Australien, Europa, Naher Osten sowie Nord- und Südamerika
Immobilientransaktionen (Assetund Share-Deal), gesellschaftsund aufsichtsrechtliche sowie steuerliche Strukturierungen, Immobilienfonds, Projektentwicklungen, Legal Due Diligence, Legal Asset Management, Immobilienfinanzierungen, gewerbliches MietR, immobilienbez. öff. Recht, Spezialimmobilien (Hotel und Einzelhandel/ Shoppingcenter), Maklerrecht, Prozessführung, Fidic-Verträge
Fachanwaltskanzlei mit 3 Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht und einem weiteren ausschließlich im Baurecht tätigen Mitarbeiter; Bau- und Architektenrecht; Großanlagenbau; Bauprozessrecht einschließl. Schiedsverfahren; internationales Bau- und ImmobilienR mit Schwerpunkt Türkei (Büro Istanbul), Frankreich (Büro Lyon), Nordafrika (Tunesien, Algerien, Marokko); Bauträgerrecht
Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierung, Projektentwicklungen, Mietrecht, Bauprojekte und Anlagenbau, Fondsstrukturierung sowie Restrukturierung
Jean de La Bruyère war Moralist. Wir sind Realisten und sagen: mit unseren Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht haben wir viele Jahre Erfahrung in unseren Kernkompetenzen
Privates Baurecht
Architektenrecht
Großanlagenbau
Immobilienrecht
und dies nicht nur in Deutschland – sondern auch international in Frankreich, der Türkei und im Maghreb.
Darauf können Sie bauen. Sicher. www.diempartner.de
DeutschlandFrankreichTürkeiMaghreb
DIEM & PARTNER Rechtsanwälte mbB Hölderlinplatz 5 70193 Stuttgart Tel.: +49(711)2285450 info@diempartner.de
CBRE Global Investors: Ankauf und Verkauf von Gewerbeimmobilien sowie laufende Beratung; IVG Institutional Funds: Beratung beim Verkauf von Gewerbeimmobilien; Tristan: laufende Beratung sowie Transaktionsbegleitung; Beratung verschiedener Mandanten im Bereich von Spezialimmobilien, insbesondere Hotel und Einzelhandel
Beratung dt. Investor Bau Gesundheitszentrum in Marokko; internat. Vertretung e. europ. Marktführers Müllverbrennung, Kraftwerkstechnik; Vertretung regional u. überregional tätiger Wohnungsbaugesellschaften; Vertretung türkische Bauholding im Deutschlandgeschäft; Prozessvertretung/Beratung großes dt. Straßenbauunternehmen
Blackstone: Erwerb europaweites Logistikportfolio; Helaba: Finanzierung Akquisition Portfolio 23 Einkaufszentren; LBBW Real Estate Capital: Erwerb Büroimmobilien-Portfolio in München; Wealthcap: Erwerb ehem. Flughafen-Tower Riem; Motel One: Veräußerung von 10 Hotels (Share-Deal); Tishman: Verkauf Elisenhof München an AXA REIM
»Alles
*Skulptur: Ahn, Chi Hong * Jean de La Bruyère gehört zu den großen französischen Klassikern. Der Schriftsteller war Jurist und lebte von 1645 –1696 in Paris.
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
DSC Legal
Kurfürstendamm 207-208, 10719 Berlin, www.dsc-legal.com
Anzahl Anwälte
7, davon Immobilienanwälte: 7
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
ebl factum rechtsanwälte
Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt am Main, www.factum-legal.com
Anzahl Anwälte
9, davon Immobilienanwälte: 2
Honorar / Stunde in Euro
in der Regel Stundensätze, forensische Tätigkeit grundsätzlich nach RVG
Ebner Stolz
Holzmarkt 1, 50676 Köln, www.ebnerstolz.de
Anzahl Anwälte
66, davon Immobilienanwälte: 16
Honorar / Stunde in Euro
Partner: 320-260
Associates: 235-185
EGSZ Gerow Kuhlmann Schmitz
Zeiss
Immermannstraße 45, 40210 Düsseldorf, www.egsz.de
Anzahl Anwälte
4, davon Immobilienanwälte: 3
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Eimer Heuschmid Mehle
Friedrich-Breuer-Straße 112, 53225 Bonn, www.ehm-kanzlei.de
Anzahl Anwälte
20, davon Immobilienanwälte: 3
Honorar / Stunde in Euro
250
Mergenthalerallee 3-5, 65760 Eschborn, www.ey-law.de
Anzahl Anwälte
100, davon Immobilienanwälte: 5
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze (nach Seniorität der Anwälte; Art und Umfang); Vereinbarung im Einzelfall
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Peter Diedrich, 030-88929440, diedrich@dsc-legal.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. István Szabados, 030-88929440, szabados@dsc-legal.com
Standorte
Berlin
Ansprechpartner für Mandanten
Joachim Schmidt, 069-74749-140, j.schmidt@factum-legal.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Frankfurt am Main
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Daniel Kautenburger-Behr, 0221-20643-112, daniel.kautenburger-behr@ebnerstolz.de
Ansprechpartner für Mandanten
Henning-Günther Wind, 0711-2049-1157, henning.wind@ebnerstolz.de
Standorte
bundesweit 14 Standorte, u. a. Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart; Standort international: Nexia International
Ansprechpartner für Mandanten
Ralf Kuhlmann, 0211-1725731, r.kuhlmann@egsz.de
Ansprechpartner für Mandanten
Jochen Wiethaus, 0211-1725754, j.wiethaus@egsz.de
Standorte Düsseldorf
Ansprechpartner für Mandanten
Anne Schöl, 0228-62092-34, schoel@ehm-kanzlei.de
Ansprechpartner für Mandanten
Fritz Marx, 0228-62092-31, marx@ehm-kanzlei.de
Standorte
Bonn
Ansprechpartner für Mandanten
Harald Horstkotte, 06196-99626611, harald.horstkotte@de.ey.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Hamburg, Berlin, Hannover, Dortmund, Essen, Düsseldorf, Eschborn, Heilbronn, Nürnberg, Stuttgart, München; Standorte international: 51, u.a. Amsterdam, Athen, Barcelona, Basel, Bern, Brüssel, Bukarest, Genf, Helsinki, Istanbul, Lissabon, Luxemburg, Madrid, Moskau, Paris, Rom, Sofia
Immobilientransaktionen (Einzel- und Portfoliotransaktionen), Immobilienwirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht mit Bezug zu Immobilientransaktionen, erneuerbare Energien, AssetManagement, Finanzierung, Energieeffizienz-Investitionen, Recht der Projektentwicklung, Bauträgerrecht, Bau- und Architektenrecht, Maklerrecht, Notariat
Gewerberaummietrecht, Maklerrecht, baubegleitende Beratung, privates Baurecht, FacilityManagement und Immobilienverwaltung, Grundstücksrecht, Wohnraummietrecht, Wohnungseigentumsrecht
auf Anfrage
rechtliche u. steuerliche Strukturierung, Gründung u. Betreuung von Zweck- u. Akquisitionsgesellschaften, Due Diligence (legal, tax, financial), immobilienspezifische Verträge, bauund planungsrechtliche Beratung bei Immobilienprojekten, IPO-Beratung, aufsichtsrechtliche Beratung, steuerliche Optimierung Bestand u. Prozesse, Steuererklärungen inkl. Jahresabschlüsse
Strukturierung von Finanzierungen und Joint-VentureVereinbarungen bei Immobilienprojektentwicklungen, rechtliche und steuerliche Optimierung und Umsetzung von Immobilientransaktionen (Asset-Deal/ Share-Deal), Beratung von Immobilienportfolios, Abschlussprüfung von Projektentwicklungsgesellschaften, DueDiligence-Prüfungen von Immobiliengesellschaften
privates und öffentliches Baurecht, Architektenrecht, gewerbliches Miet- und Pachtrecht, privates Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht mit Steuer- und Abgabenrecht, Kaufvertragsrecht im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien
Immobilien- und Portfoliotransaktionen (Asset-Deal, Share-Deal), Projektentwicklung, Bau- und Planungsrecht, Planfeststellungsrecht, Umweltrecht, städtebauliche Verträge, gewerbliches Mietrecht, Notariat
begleitende Beratung einer europäischen Bank bei Durchführung des Standortwechsels; Abwicklung und Neuverhandlung von Mietverträgen von zwei intern. Logistik-Konzernen sowie einer spanischen Hotel-Gruppe; SeniorenResidenzen (Raum Frankfurt); Family-Offices; lfd. Beratung einer weltweit tätigen Immobilienberatung
Beratung beim Erwerb Büroensemble Tulpenfeld Bonn, Beratung beim Verkauf Holzmarkt 1 Köln, Beratung bei SALB eines HCPortfolios, steuerliche Transaktionsberatung Anu. Verkauf von gewerblichen Immobilien inkl. Portfoliodeal, Beratung u. Due Diligence Ankauf von Projektgrundstücken durch Projektentwickler
div. Projektentwicklungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1 Mrd. Euro für Codic Immobilien, Development Partner, Catella (Projekte „Living Circle“, „Living Central“ etc.) sowie für weitere namhafte Projektentwickler
Vertretung eines großen überregional tätigen Wohnungsunternehmens mit einem Bestand von über 20.000 Wohnungen, Vertretung mehrerer WEGVerwaltungsgesellschaften sowie mittelständischer Bau- und Immobiliengesellschaften
Bieterkonsortium, Erwerb Wohnungsportfolio von 21.500 Wohnungen der LBBW; Hannoversche Volksbank, Erwerb gewerbliches Immobilienportfolio; Kosmetikunternehmen, Erwerb und Entwicklung eines Logistikgrundstücks; luxemburgische Fondsgesellschaft, Entwicklung eines Wohnquartiers in Frankfurt am Main
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
Fieldfisher
Am Sandtorkai 68, 20457 Hamburg, www.fieldfisher.com
Anzahl Anwälte
27, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main, www.fgs.de
Anzahl Anwälte
350, davon Immobilienanwälte: 35
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe.
FPS Partnerschaft von Rechtsanwälten
Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt am Main, www.fps-law.de
Anzahl Anwälte
139, davon Immobilienanwälte: 41
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Philipp Stricharz, 040-8788698111, philipp.stricharz@fieldfisher.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Florian Streiber, 040-8788698116, florian.streiber@fieldfisher.com
Standorte Hamburg, München, Düsseldorf; Standorte international: Brüssel, London, Manchester, Paris, Palo Alto
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Michael Wiesbrock, 069-71 703-0, michael.wiesbrock@fgs.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Bonn, Berlin, Frankfurt am Main, München, Hamburg; Standorte international: Zürich, Wien
Ansprechpartner für Mandanten
Stephan Jüngst, 069-95957121, juengst@fps-law.de
Ansprechpartner für Mandanten
Jörg Kadesch, 069-95957122, kadesch@fps-law.de
Standorte Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg
Retail Investment, Residential Investment, ausländische Investoren (inbound), Retail- Mietverträge, OfficeMietverträge, Development Joint Ventures, Investment Joint Ventures, Projektentwicklung
The Swiss Fund: RetailInvestments in Nord-, Südund Westdeutschland; LDG: Residential-Ankäufe in Berlin und Umgebung; Titan Nadlan: Retail-Ankäufe im gesamten Bundesgebiet; RNNR: Retail-Ankäufe im Raum Berlin; Warner Bros.: gewerbliches Mietrecht; Olympus: gewerbliches Mietrecht und privaten Baurecht; Dt. Immobilien Invest
Immobilienwirtschaftsrecht –Beratung beim Kauf und Verkauf von Einzelimmobilien und Portfolios, Sale-and-LeasebackTransaktionen, Bauträgerverträge, Erbbaurechtsverträge und andere immobiliennahe Verträge, Fondsstrukturierung, Reits, Immobilienfinanzierung, laufende Beratung während der Bestandshaltung, Grundstücksund Maklerrecht, Prozessführung
ArchitektenR/priv. BauR, AssetManagement, gerichtl. und außergerichtl. Verfolgung und Abwehr von kauf- und werkvertragl. Ansprüchen, Gesellschafts-/SteuerR, Immobilientransaktionen und -finanzierung, MaklerR, MietR, Notariat/ ErbbauR, öffentl. BauR/PlanungsR, Projektentwicklung, VergabeR und PPP, VerwaltungsR (DenkmalschutzR, NaturschutzR), BrandschutzR
internat. Automobilzulieferer: Sale-and-LeasebackTransaktion (Umstrukturierung); nicht börsennotierte Immobilien-AG: Übernahme eines börsennotierten Unternehmens (Reverse IPO); MKM Stiftung: div. Verträge Projektentwicklung Museum Küppersmühle Duisburg; Dr. Rudolf Muhr: Beratung Erwerb Philosophikum Frankfurt von der AWG
Aedifica: Ankauf von 3 Luxemburger Objektges.; Catalyst Capital: Immobilien-Share-Deal; Coresis; Dt. Bank: Verlagerung Händlerzentrum; DIC – Deutsche Immobilien Chancen: Entwicklung des innerstädtischen MainTor-Areals; gsp Städtbau: Entwicklung und Bau des Wohnturms Tower 2; RFR; Stadtsparkasse Düsseldorf; Strabag PFS
UNSERE MANDANTEN VERTRAUEN UNS MILLIARDEN AN
HauckSchuchardt ist als multidisziplinäre Partnerschaft von Steuerberatern und Rechtsanwälten mbB auf die rechtliche und steuerliche Betreuung nationaler und internationaler Immobilienprojekte spezialisiert. Die Summe der begleiteten Transaktionen und betreuten Immobilienwerte liegt aufgrund vieler Portfolio-Mandate für Wohn- und Gewerbeimmobilien bei derzeit mehreren Milliarden Euro – und wir wachsen weiter.
UNSERE MANDANTEN SCHÄTZEN DAS PERSÖNLICHE
Bei HauckSchuchardt arbeiten rund 30 Berufsträger und über 100 Mitarbeiter. Jeder von uns trägt seine eigene, persönliche Verantwortung für Transaktionen und hohe Werte. Zu diesen Transaktionen und Werten zählen wir außer den Salden auch die stetigen Informationsflüsse von und zu unseren Mandanten sowie das uns entgegengebrachte Vertrauen.
WIR MACHEN IMMOBILIEN BEWEGLICH
In großen Projekten profitieren alle von kurzen Wegen: unsere Rechtsanwälte von ihren Steuerberaterkollegen und in der Folge unsere Mandanten. Jedes Fach ist bei uns unter einem Dach. Das hält uns flexibel und unsere Kunden handlungsfähig. Immobilien bewegen die Märkte. HauckSchuchardt bewegt Immobilien.
HauckSchuchardt Partnerschaft von Steuerberatern und Rechtsanwälten mbB
Niedenau 61– 63, 60325 Frankfurt am Main, Telefon: +49 (0) 69 90 55 88-0, www.hauckschuchardt.com
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
Fried, Frank, Harris, Shriver & Jacobson
Taunusanlage 18, 60325 Frankfurt am Main, www.friedfrank.com
Anzahl Anwälte
12, davon Immobilienanwälte: 12
Honorar / Stunde in Euro
Abrechnung nach Stundensätzen oder projektbezogenen Sondervereinbarungen
Agrippinawerft 24, 50678 Köln, www.fgvw.de
Anzahl Anwälte
75, davon Immobilienanwälte: 9
Honorar / Stunde in Euro
Partner: 300-400
Associates: 250-300
Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Stralauer Platz 34, 10243 Berlin, www.ggsc.de
Anzahl Anwälte
30, davon Immobilienanwälte: 9
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
GHC Greilich Hirschmann & Coll.
Bismarckstraße 5, 35390 Gießen, www.ghc-rae.de
Anzahl Anwälte
11, davon Immobilienanwälte: 5
Honorar / Stunde in Euro
RVG und Honorarvereinbarung
Gleiss Lutz
Taunusanlage 11, 60329 Frankfurt am Main, www.gleisslutz.com
Anzahl Anwälte
300, davon Immobilienanwälte: 33
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Glock Liphart Probst & Partner Rechtsanwälte
Marienplatz 26, 80331 München, www.glock-liphart-probst.de
Anzahl Anwälte
20, davon Immobilienanwälte: 17
Honorar / Stunde in Euro
RVG oder Stundensätze (280) oder gesonderte Honorarpauschalen (je nach Einzelfall)
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Jürgen van Kann, 069-870030300, vankann@friedfrank.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Frankfurt am Main; Standorte international: New York, Washington DC, London, Paris, Hongkong, Schanghai
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Uwe Steingröver, 0221-20807-28, uwe.steingroever@fgvw.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Volker Stehlin, 0761-21808-0, volker.stehlin@fgvw.de
Standorte
Köln, Frankfurt am Main, Freiburg; Standorte international: Repräsentanzbüros in Alicante und Brüssel; Kooperationsbüros in Schanghai, Istanbul und São Paulo
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Klaus-Martin Groth, 030-72610260, berlin@ggsc.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Jörg Beckmann, 030-72610260, berlin@ggsc.de
Standorte Berlin, Augsburg, Frankfurt (Oder)
Ansprechpartner für Mandanten
Wolfgang Greilich, 0641-9756511, wolfgang.greilich@ghc-rae.de
Ansprechpartner für Mandanten
Jeanette Gorr, LL.M., 0641-9756531, jeanette.gorr@ghc-rae.de
Standorte
Gießen
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Tim Weber, 069-95514-337, tim.weber@gleisslutz.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Johannes Niewerth, 030-800979-201, johannes.niewerth@gleisslutz.com
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Stuttgart; Standort international: Brüssel
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Peter Eichhorn, 089-2311880, info@glock-liphart-probst.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte München
Grundstückserwerb, Entwicklung und Verkauf sowie Vermietung von Logistikzentren, Erstellung aller dazugehörigen Vertragswerke, Durchführung der Legal Due Diligence
Beratung der Deutschen Post bei Entwicklung, Bebauung, Vermietung und Verkauf von Logistikzentren in ganz Deutschland
Immobilienwirtschaftsrecht, Immobilientransaktionen (national und grenzüberschreitend), öffentliches und privates Baurecht, Anlagenbaurecht, Mietrecht
GLL Messeturm: Verkauf des Messeturms an Blackstone; Moser: Veräußerung eines Büro- und Ärztehauskomplexes; diverse geschlossene Immobilienfonds u.a. im Rahmen von Rechtsstreiten, nun auch Vertragsgestaltung, bei Ankauf eines Portfolios von 8 SB-Warenhauszentren, bei Ankauf eines Portfolios von 8 Fachmarktzentren
Raumordnung, Landes- und Stadtplanung, Bauleitplanung und städtebauliche Verträge, Grundstücksentwicklung und Infrastruktur, besonderes Städtebaurecht, Enteignung, Entschädigung, Denkmalschutz, Baumanagement, priv. Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Vergaberecht, Zuwendungsrecht, EU-Beihilfenrecht, Leitungsrechte, Klimaschutz und Stadtentwicklung
Fachanwaltskanzlei mit u.a. 3 Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht, 2 Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 1 Fachanwalt für Verwaltungsrecht und 2 Notaren; Schwerpunkte im Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Immobilienvertragsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentums- und Bauträgerrecht
Gleiss Lutz steht für herausragende Beratung rund um die Immobilie. Wir beraten bei Immobilientransaktionen, einschließlich der Finanzierung, Projektentwicklungen und bei der Immobiliennutzung. Insbesondere zeichnet uns die Kombination von Transaktions-Knowhow und immobilienrechtlicher Expertise aus.
Projektentwicklung, Infrastrukturprojekte, öffentliches Baurecht, Umweltrecht, privates Bau- und Architektenrecht, Mietrecht, Immobilientransaktion, Gesellschaftsrecht, Vergaberecht
Neubau Landtag Brandenb.: PPP-Verfahren, Projektsteuerung; IBB Land Brandenb.: Architektenwettb., Auftragsvergabe, Zentr. Potsdam; Land Berlin –IGA 2017: Ausschreibungen, Architektenwettb.; OVG/Bischoff & Co.: baubeg. Verträge Neubau Deutschlandzentr. der PwC; Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder): Sanierung Wohnblock
Betreuung von Bauunternehmern, Entwicklern, Bauträgern, Architekten, Ingenieuren, Maklern und Verwaltern: keine Nennung von Mandantennamen
Aareal Bank: Finanzierung Millennium City Hochhaus in Wien; Blackstone Real Estate: Erwerb Portfolio zehn Logistikimmobilien von TREI Real Estate; IVG
Institutional Funds: Erwerb u. Finanzierung WestendCarree in Frankfurt von Tishman Speyer; MutschlerGruppe: Verkauf 50%Beteiligung am Designer Outlet Soltau an Resolution
Verlagerung Paulanerbrauerei nach Langwied, München; Baurechtschaffung ehemaliges Brauereigelände Nockherberg, München; Baurechtschaffung
EON-Gelände, München, Baurechtschaffung Perlach, Betreuung Allianz-Arena, München, Vergaberecht Staatliches Museum Ägyptischer Kunst, München
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
Götze Rechtsanwälte
Petersstraße 15, 04109 Leipzig, www.goetze.net
Anzahl Anwälte
6, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
aufwandsbezogene Vergütung
Görg
Klingelhöferstraße 5, 10785 Berlin, www.goerg.de
Anzahl Anwälte
250, davon Immobilienanwälte: 50
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte
Königsallee 53-55, 40212 Düsseldorf, www.grooterhorst.de
Anzahl Anwälte
15, davon Immobilienanwälte: 8
Honorar / Stunde in Euro
Partner: 275-350, Managing/Senior: 225-250, Associates: 180-225
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Roman Götze, 0341-3085590, mail@goetze.net
Ansprechpartner für Mandanten
Wolfram Müller-Wiesenhaken, 0341-3085590, mail@goetze.net
Standorte
Leipzig
Ansprechpartner für Mandanten
Jan Lindner-Figura, 030-884503-178, jlindner-figura@goerg.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Markus Heider, 0221-33660-744, mheider@goerg.de
Standorte Berlin, Essen, Frankfurt am Main, Köln, Hamburg, München
öffentliches Baurecht, Bauplanungsrecht, Immissionsschutzrecht, Umweltrecht, öffentliches Nachbarrecht, städtebauliche Verträge
Beratung bei der Schaffung von Baurecht und Transaktion von großflächigen Einzelhandelsimmobilien, u.a. in Hessen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Thüringen und Sachsen; Beratung Standortsicherung Modezentrum, Schaffung von Baurecht und Transaktion von Erneuerbare-Energien-Projekten bundesweit einschl. Sicherung der EEG-Vergütung
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Johannes Grooterhorst, 0211-864670, johannes.grooterhorst@grooterhorst.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Düsseldorf, deutschlandweit tätig
Immobilientransaktionen
(Share- und Asset-Deal, auch Portfolios); Projektentwicklungen/Kraftwerksbau; Restrukturierung von Immobilieninvestments; Finanzierungen; Beratungen auch in allen flankierenden Bereichen wie dem gewerblichen Mietrecht, öffentlichen Recht, privaten Baurecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Bank- und Investmentrecht
Planungsrecht: Raumordnung, Bauleitplanung und städtebauliche Verträge, gewerbliches Immobilienrecht, privates Bauund Architektenrecht, Immobilientransaktionen, Grundstücksrecht, Immobilienfinanzierung, Vergabe- und Beihilferecht, Enteignung und Entschädigung, Denkmalschutzrecht, Altlastenmanagement, Asset-, Property-, Facility- und CenterManagement-Verträge
Deka Immobilien: An- und Verkauf (u.a. Neumarkt Galerie Köln); Hines: Kauf Sony Center; Arab Investment: Projektentwicklung EKZ inkl. Finanzierung, Mietverträge etc.; Wealth Cap: Verkauf Gropius Passagen Berlin; Trianel: Planung, Errichtung, Betrieb des Gas- und Dampfkraftwerks Krefeld-Uerdingen
Planungsrecht FOC, Planungsrecht/Mietrechtsgestaltung Einkaufs- u. Fachmarktzentren, Beratung norddt. Großstadt: Einkaufsu. Freizeitquartier, Großstadt in NRW: Neugestaltung der Innenstadt, Verhinderung Inanspruchnahme Altlasten, Beratung Industrieunternehmen gegen herabzonende Überplanung von Gemengelagen
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
Groß Rechtsanwälte
Strausberger Platz 1, 10243 Berlin, www.ragross.de
Anzahl Anwälte
9, davon Immobilienanwälte: 9
Honorar / Stunde in Euro
RVG oder Stundensatz: 75-340
Grothmann Klemm Kullack Fuchs Rechtsanwälte
Nymphenburger Straße 5, 80335 München, www.real-recht.de
Anzahl Anwälte
11, davon Immobilienanwälte: 11
Honorar / Stunde in Euro
Stundensatz nach Vereinbarung
Grundmann Immobilienanwälte
Schützenstraße 5, 10117 Berlin, www.immorecht.net
Anzahl Anwälte
5, davon Immobilienanwälte: 5
Honorar / Stunde in Euro
RVG bzw. Vergütungsvereinbarung: 200-270
GSK Stockmann + Kollegen
Karl-Scharnagl-Ring 8, 80539 München, www.gsk.de
Anzahl Anwälte
130, davon Immobilienanwälte: 72
Honorar / Stunde in Euro
I.d.R. Abrechnung nach Stundensätzen, aber auch RVG, Zeit- oder Fallpauschalen
GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht
Benzenbergstraße 39-47, 40219 Düsseldorf, www.g-t-w.com
Anzahl Anwälte
16, davon Immobilienanwälte: 16
Honorar / Stunde in Euro
hauptsächlich Stundenhonorar, Partner: 230-350, Associates: 200-250
GvW Graf von Westphalen
Rechtsanwälte Steuerberater
Poststraße 9, 20354 Hamburg, www.gvw.com
Anzahl Anwälte
130, davon Immobilienanwälte: 29
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze und flexible Abrechnungsmodelle
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Steffen Groß, 030-41993966-0, kanzlei@ragross.de
Ansprechpartner für Mandanten
Katharina Gündel, 030-41993966-0, kanzlei@ragross.de
Standorte
Berlin, bundesweit tätig
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Torsten Grothmann, 089-5203130, t.grothmann@real-recht.de
Ansprechpartner für Mandanten
Ottmar Fuchs, 089-5203130, o.fuchs@real-recht.de
Standorte
München, Jena, Frankfurt am Main
Ansprechpartner für Mandanten
Volker Grundmann, 030-2888420, grundmann@immorecht.net
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Berlin, Köln
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Dirk Brückner, 089-288174-0, brueckner@gsk.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Olaf Schmechel, 030-203907-0, schmechel@gsk.de
Standorte
Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Heidelberg, München; Standorte international: Brüssel, Singapur; über 27 internationale Standorte im Rahmen unserer Broadlaw-Group-Allianz
Ansprechpartner für Mandanten
Jan-Marcel Grote, 0211-93889911, jan-marcel.grote@g-t-w.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Michael Terwiesche, 0211-93889911, michael.terwiesche@g-t-w.com
Standorte
Düsseldorf, Krefeld; Standort international: Bukarest
nur Mietrecht, nur für Vermieter, bundesweit, Wohnung, Gewerbe, Mietinkasso, Forderungsankauf
80.000 Einheiten (Wohnen/Gewerbe) in der rechtlichen Betreuung
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Lorenz Czajka, 030-726111-300, l.czajka@gvw.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Robert Theissen, 040-35922-164, r.theissen@gvw.com
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München; Standorte international: Brüssel, Istanbul, Schanghai
Projektentwicklung, Immobilientransaktionen, Immobilienfonds, Gewerberaummietrecht, Vergaberecht, privates Bau- und Architektenrecht, immobiliennahes öffentliches Recht, Asset- Management, FacilityManagement, Public-Private Partnership im öffentlichen Hochbau, strategische Prozessführung
Beratung und Vertretung im GewerbemietR, WohnraummietR, WohnungseigentumsR, priv. BauR; Vertragsgestaltung und -verhandlung Kauf und Miete, rechtliche Vorbereitung u. Begleitung komplexer Modernisierungsmaßnahmen, Contracting, rechtl. Due Diligence, Immobilienfinanzierung
Immobilientransaktionen (Shareund Asset-Deal), Projektentwicklung, Asset-Management, PlanungsR, privates und öffentl. BauR, VergabeR, Immob.finanzierung, Immob.steuerR, Immobilien-Joint-Ventures, Krisenmanagement, Konfliktlösung, Corporate Real Estate, Strukturierung offener/geschlossener Fonds, Notariat, Hotelimmobilien, Einzelhandel und Logistik, Gesundheitsimmobilien
baubegleitende Rechtsberatung; Bau- und Architektenrecht; Immobilienrecht; Miet-, WEGund Pachtrecht; Facilty-Management-Recht; Vergabe öffentlicher Bau- und Architektenaufträge; Verwaltungs-, Planungsund Umweltrecht; öffentliches Baurecht; Infrastrukturrecht; Bergrecht; Immobilienfinanzierung und -transaktionen
Immobilienfinanzierung, Immobilienprojektentwicklungen und Anlagenbau, Immobilientransaktionen, Mietrecht und FacilityManagement, privates Bau- und Architektenrecht, Umwelt- und Planungsrecht, Spezialgebiete im Immobilienbereich: Bauablaufstörungen/Bauzeitenclaims
Beratung, Verhandlung und Vertragsgestaltung für inund ausländische Immobilien- und Spezialfonds im Zusammenhang mit dem Erwerb, Errichtung und Vermietung diverser Büro- und Einzelhandelsimmobilien in München, Frankfurt, Düsseldorf und Hamburg
laufende Betreuung v. Wohnungsunternehmen und Immobilienfonds, Immobilienverwaltungen und AssetManagement, Wohnungseigentümergemeinschaften; Vermieter Shoppingcenter gegenüber großen Filialisten u. Einzelhandelsketten; Vorstandsmitglied und Justitiar des Verbandes der Immobilienverwalter BerlinBrandenburg e.V.
Ankaufs- und Strukturierungsberatung beim Erwerb der Tanzenden Türme; Adler Real Estate: Ankauf, Finanzierung von Mehrheitsbeteiligungen an Wohnimmobilienportfolios; Beratung beim Ankauf des Northgate-Portfolios; baubegleitende Beratung im Zusammenhang mit Abriss/Neubau des Henninger Turms in Frankfurt
BLB NRW: Beratung und gerichtliche Vertretung bei Großbauvorhaben; Industrieterrains D.dorf-Reisholz: Immobilientransaktionen; Himmels Projektentwicklung: Projektentwicklung/durchführung; IMD Duisburg: Vergabe- und Architektenrecht; DIC onsite: Mietvertragsgestaltung, Beratung; DSW Dortmund: vergaberechtliche Beratung
Henderson: Ankauf Logistikimmobilien; Projektentwicklung und Finanzierung Rechenzentrum Deutsche Telekom; Barceló-Hotels und H-Hotels: Transaktionen; Credit Suisse Asset Management: gewerbl. Mietrecht; Union Investment: Bauvertrags- undplanungsrecht; Brack Capital; Imtech: Großprojekte, u.a. Flughafen BER
Happ Luther
Rechtsanwaltsgesellschaft
Haferweg 24, 22769 Hamburg, www.happluther.de
Anzahl Anwälte
40, davon Immobilienanwälte: 9
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
HauckSchuchardt
Niedenau 61-63, 60325 Frankfurt am Main, www.hauckschuchardt.com
Anzahl Anwälte
12, davon Immobilienanwälte: 10
Honorar / Stunde in Euro
280
Hecker Werner Himmelreich Rechtsanwälte
Sachsenring 69, 50677 Köln, www.hwhlaw.de
Anzahl Anwälte
35, davon Immobilienanwälte: 18
Honorar / Stunde in Euro
RVG und Honorarvereinbarungen
Ansprechpartner für Mandanten
Oliver Reimann, 040-853015-0, o.reimann@happluther.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Anne Schöning, 040-853015-0, a.schoening@happluther.de
Standorte
Hamburg
Ansprechpartner für Mandanten
Hans-Christian Hauck, 069-905588210, hc.hauck@hauckschuchardt.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Frankfurt am Main
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Helmut Weingarten, 0221-92081-245, wg@hwhlaw.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Köln, Berlin, Leipzig, Düsseldorf, Stuttgart und München
Immobilientransaktionen, Immobilienfinanzierung, Mietrecht sowie Asset-Management, öffentliches und privates Baurecht, Vergaberecht, Fachplanungsrecht, Projektentwicklung, steuerliche Optimierung von Immobilieninvestitionen, Investmentrecht, Insolvenzrecht und Restrukturierung
Immobilientransaktionen, Einzel-/Portfoliotransaktionen, Asset- und Share-Deals, Projektentwicklungen, Immobilien- Legal-/-Tax-AssetManagement, Mietrecht (Gewerbe, Wohnen), öffentl. Baurecht, Umweltrecht, Bau-/ Architektenrecht, Steuerrecht
HafenCity Hamburg, Verkauf von Grundstücken; J.P. Morgan Asset Management, Erwerb, Verkauf und Finanzierung Gewerbeimmobilien; Newport Holding, Erwerb/Finanz. Immobilienportfolios; Union Investment Real Estate, Erwerb/ Verkauf Gewerbeimmobilien; Habacker, Erwerb, Verkauf und Finanzierung von Grundstücken (Logistik)
Alpha Industrial: Ankauf Logistikhalle; Archon/Commerzbank: Immobilienverkäufe; Argoneo/CR Invest: Asset-Man.; Avertus: Verkauf Bürogebäude; Corestate/R+V: Ankauf Immobilien; DIC/Merkur/Tschörner/Peakside/RFR: An- und Verkauf Immobilien; Groß & Partner: Verkauf Projektentwicklungen; Orion Capital: Erwerb Odin-Portfolio
Beratung von Eigennutzern, institutionellen Anlegern und Family-Offices bei Immobilientransaktionen im Bereich von Büro- und Verwaltungsgebäuden, Logistik, Industrieanlagen und Wohnimmobilien. Unsere Tätigkeit im Immobilienrecht ist verbunden mit unserer Expertise im privaten und öffentlichen Baurecht.
Durchführung von diversen Due-Diligence-Prüfungen und Transaktionen, Beratung bei der Umsetzung des Aufbaus eines Immobilienportfolios, Contractingvertrag für bundesweites Unternehmen, freihändiger Verkauf von Büroimmobilien, Beratung bei der Anmietung eines neuen Büround Verwaltungsgebäudes, Vergabeverfahren
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
Hengeler Mueller
Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main, www.hengeler.com
Anzahl Anwälte
225, davon Immobilienanwälte: 5
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Henkel Rechtsanwälte
Viktoriastraße 33, 68165 Mannheim, www.henkel-rae.de
Anzahl Anwälte
7, davon Immobilienanwälte: 7
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Heuking Kühn Lüer Wojtek
Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf, www.heuking.de
Anzahl Anwälte
300, davon Immobilienanwälte: 61
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft
Brienner Straße 9, 80333 München, www.heussen-law.de
Anzahl Anwälte
96, davon Immobilienanwälte: 23
Honorar / Stunde in Euro
Partner: 250-350; Associates: 200-250; häufig auch Pauschalen
Heymerader
Meinekestraße 13, 10719 Berlin, www.heymerader.de
Anzahl Anwälte
7, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
nach Stundensatz, RVG
HFK Rechtsanwälte
Stephanstraße 3, 60313 Frankfurt am Main, www.hfk.de
Anzahl Anwälte
60, davon Immobilienanwälte: 20
Honorar / Stunde in Euro
Partner: 280-310; Associates: 220-250
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Thomas Müller, 069-17095-133, thomas.mueller@hengeler.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München; Standorte international: Brüssel, London, Schanghai
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Holger Henkel, 0621-328994-60, holger.henkel@henkel-rae.de
Ansprechpartner für Mandanten
Frank Maaß, 0621-328994-60, frank.maass@henkel-rae.de
Standorte Mannheim
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Thomas Nickel, 069-97561-420, t.nickel@heuking.de
Ansprechpartner für Mandanten
Stephan Freund, 0211-60055-245, s.freund@heuking.de
Standorte
Berlin, Chemnitz, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart; Standorte international: Brüssel, Zürich
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Norbert Huber, 089-290970, norbert.huber@heussen-law.de Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Berlin, Frankfurt am Main, München, Stuttgart; Standorte international: Amsterdam, Brüssel, New York, Rom, Treviso/Conegliano
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Martin Krug, 030-8182577-0, krug@heymerader.de
Ansprechpartner für Mandanten
Peter Schüller, 030-8182577-0, schueller@heymerader.de
Standorte
Berlin
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Christian Nunn, 089-2919300, nunn@hfk.de
Ansprechpartner für Mandanten
Patricia Schauss, 069-9758220, schauss@hfk.de
Standorte
Frankfurt am Main, Berlin, München, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf; Standort international: Wien
Hengeler Mueller berät nationale & internationale Mandanten bei großvolumigen Immobilien-Transaktionen (Portfolio- und Sale-and-Leaseback-Transaktionen) und Finanzierungen. Schwerpunkte liegen u.a. in der Käuferberatung von Finanzinvestoren sowie in der Beratung von Käufern oder Banken im Zusammenhang mit der Akquisitionsfinanzierung.
Projektentwicklung, Immobilientransaktionen, städtebauliche Verträge, Erbbaurecht, Miet-/ Pachtrecht, Bau- und Architektenrecht, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Erschließung, Nachbarschaftsvereinbarungen, Joint Ventures, Private Equity, Sicherheiten- und Brandschutzrecht
Immobilienwirtschaftsrecht, Immobilientransaktionen u. -finanzierungen, Projektentwicklung, Restrukturierung, priv. u. öffentl. Baurecht, Bauplanungsrecht, gewerbliches Mietrecht, Umweltrecht, Vergaberecht, Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit, PPP, Krankenhausrecht, Privatisierung, FacilityManagement, Investment-Strukturierung, Asset-Management, Architektenrecht, Notariat
öffentliches und privates Baurecht; Immobilientransaktionen; Vergaberecht/Beihilferecht; Recht der Erneuerbaren Energien, Umwelt- und Planungsrecht; Immobilienwirtschaftsrecht und Maklerrecht
LEG: Erwerb Immobilienportfolio (gleichzeitige Kapitalerhöhung); KKR: Aufbau Immobilienplattform; Rabobank: Verkauf Palais Quartier; Blackstone: Erwerb Messeturm Frankfurt; Waterland: Erwerb Median Kliniken Gruppe; Refinanzierung Trianon (Morgan Stanley) u. Squaire (Bank of America Merrill Lynch)
Europaviertel Frankfurt am Main, Projektentwicklung
Gerber Stuttgart, Ankauf HD Westarkaden, Projektentwicklung Frankfurt Marieninsel, Projektentwicklung und Verkauf Bad Homburg Horexstraße, Projektentwicklung Lokschuppen Bad Homburg, Projektentwicklung und Verkauf Homburger Höfe Bad Homburg
CentrO Oberhausen, FMG Flughafen München Gesellschaft, Fortress Unternehmensgruppe, Gold Tree, Haniel & Cie, JadeWeserPort, Portigon, Stawag Energie, UN-Weltkulturerbe Zeche Zollverein
Industria: Transaktionsberatung Fonds; AXA: Transaktionsberatung Share-Deal; Real I.S.: Verkauf Portfolio; BVT: Asset-ManagementBeratung; Pramerica: Transaktions- und Asset-Management-Beratung; Lebensversicherung von 1871: Dauerberatung, Transaktionen; Blue Rock: Immobilientransaktionen; Centerscape: Immobilientransaktionen
Immobilienrecht, Grundstücks-/ Nachbarrecht, Wohnungseigentumsrecht, gewerbliches Miet-/ Pachtrecht (Geschäftsraummiete, Leasing), Wohnraummietrecht, Wohnungsbaurecht, Gesellschaftsrecht (Strukturierung/ Restrukturierung geschlossener Fonds, Baugruppen), Bau- und Architektenrecht, Maklerrecht, Notariat (Immobilientransaktionen, Erbbaurecht, WEG-Teilung, Bauträgerrecht, Baugruppen)
Projektentwicklung, Transaktionsberatung (Due Diligence), Baurecht, Vergaberecht, Green Legal Solutions, Umweltrecht, Planungsrecht, FacilityManagement, Immobilienwirtschaftsrecht, Bauträgerrecht, gewerbliches Mietrecht, WEG-Recht, Legal Asset- und Property-Management, Litigation
HR Group: Immobilienrecht, Notariat; audaxa: immobilien- und gesellschaftsrechtliche Beratung der von audaxa verw. geschl. Fonds, Transaktionen, Umstrukturierungen; Wohnungsgesellschaften; Immobilienverwalter; Kapitalanleger; (Verwalter von) Immobilienfonds; Notariat: börsennotiertes Immobilienunternehmen; Baugruppen
Stuttgart 21 (DB AG); USHospital Weilerbach; Opernplatz; Kudamm Karree; Sparkasse Süddeutschland (Ankauf Projektentwicklung Einzelhandel); Sparkasse Mitteldeutschland (Ankauf Forward Deal); Fachmarktzentren, Logistikkette (Beratung); China Construction Bank Frankfurt; Anbau MCT München (Donnersberger Brücke)
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Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Virchowstraße 20d, 90409 Nürnberg, www.drhoffmann-partner.de
Anzahl Anwälte
2, davon Immobilienanwälte: 2
Honorar / Stunde in Euro
Abrechnung nach RVG
Hogan Lovells International
Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf, www.hoganlovells.com
Anzahl Anwälte
325, davon Immobilienanwälte: 35
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Hülsen Michael Hauschke
Seewald
Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin, www.h2mk.com
Anzahl Anwälte
14, davon Immobilienanwälte: 7
Honorar / Stunde in Euro
RVG, Stundensätze
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Marcus Hoffmann, 0911-5679400, info@drhoffmann-partner.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Nürnberg
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Roland Bomhard, 0211-1368514, roland.bomhard@hoganlovells.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Hinrich Thieme, 069-96236210, hinrich.thieme@hoganlovells.com
Standorte
Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München; Standorte international: mehr als 40 Standorte in den Geschäfts- und Finanzzentren Europas, Asiens, Lateinamerikas (seit 2014 Mexiko, seit 2015 Johannesburg), des Nahen Ostens und den USA
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Michael Burrack, 030-257975000, mail@h2mk.com
Ansprechpartner für Mandanten
Thomas Seewald, 030-257975000, mail@h2mk.com
Standorte Berlin
Jung & Schleicher Rechtsanwälte beraten bundesweit anspruchsvolle nationale wie internationale Mandanten kompetent, erfolgs- und leistungsorientiert mit Schwerpunkt im Immobilienrecht. Wir bieten individuellen und persönlichen Service unter Einhaltung höchster fachlicher Standards.
Zu unseren Mandanten zählen weltweit tätige Marktführer, Investmentgesellschaften und Family Offices, die besonders unseren wirtschaftlich ausgerichteten Ansatz sowie unsere langjährige Markterfahrung schätzen.
Als spezialisierte „Boutiquekanzlei“ legen wir besonderen Wert auf eine langfristig ausgerichtete und persönliche Beratung unserer Mandanten.
Allein in den letzten Jahren haben wir ein Immobilienprojektierungs- und Transaktionsvolumen von über 7,5 Milliarden Euro, ein Finanzierungs- und Fondsvolumen von über 3,5 Milliarden Euro, und ein M&A-/CorporateStructuring-Volumen von über 2,5 Milliarden Euro erfolgreich begleitet.
Darüber hinaus verfügen wir über umfassende Erfahrungen in allen Bereichen des Asset Management für gewerbliche und wohnungswirtschaftliche Immobilienobjekte und des täglichen Geschäftsbetriebs,
gescheiterte finanzierte Immobilienkapitalanlagen
erfolgreiche außergerichtliche und gerichtliche Vertretung einer Vielzahl von Anlegern im Bereich fehlgeschlagener Immobilienkapitalanlagen („Schrottimmobilien“)
Immobilien(portfolio)transaktionen im Asset- und Share-Deal, Sale-and-LeasebackTransaktionen, Kapitalmarkttransaktionen bei Immo-AGs, Immobilienfinanzierungen, Projektentwicklungen, privates Baurecht, Bodenschutz- und Umweltrecht, gewerbliches Miet- und Maklerrecht, Grundstücks- und FacilityManagement, Investmentrecht, Prozessführung, Notariat
Immobilientransaktionen; Projektentwicklung; öffentliches Baurecht, insbesondere Bauplanungsrecht, Umweltrecht, Denkmalschutz; privates Bau- und Architektenrecht; Vergaberecht; gewerbliches Mietrecht
Pramerica: Erwerb Immobilienportfolio (Taurus); Ergo: Finanzierung Schwabinger Tor; Moor Park: Verkauf Hotelportfolio in Deutschland und den Niederlanden; Portigon: Verkauf Immobilienportfolio; Ivanhoé Cambridge: Verkauf 18 Hotels in Europa; GE: Verkauf Immobilienportfolio global an Blackstone, AXA: Beteiligungserwerb Ruhrpark Center
Zoofenster Berlin: Beratung Bauherr; Freo: O2-World; CA Immo: Europacity; Immofinanz: Due Diligence, Ankaufsberatung; Flughafen BER; Normenkontrollverfahren für Gemeinden und Projektentwickler; Standortentwicklung Baumarktkette/Lebensmitteldiscounter; Denkmalrecht für Wohnungsunternehmen; PPP Spezialimmobilien
d. h. unter anderem bei der Entwicklung und Ausarbeitung von Verträgen (Management-,Miet-, Pacht-, Franchise-, Bau-, Dienstleistungs-, Lizenz-, Kooperations-, Kauf-, Darlehens- und Ausgliederungsverträge, etc.), bei der Durchsetzung von Ansprüchen, bei der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen, bei der Verhandlung von Darlehen und Sicherheiten, sowie bei der Strukturierung von Joint-Venture-Verträgen und Gesellschaftervereinbarungen.
Kontakt:
Jung & Schleicher
Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB
Dr. Mathias Jung
Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 8 41 87-0
Fax: +49 (30) 8 41 87-105
Internet: www.js-law.de
E-Mail: Mathias.Jung@js-law.de
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
Kirchfeldstraße 69a, 40217 Düsseldorf, www.jasper-law.com
Anzahl Anwälte
4, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
RVG und Stundensatz je nach Vereinbarung
Jones Day
Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, www.jonesday.com
Anzahl Anwälte
100, davon Immobilienanwälte: 13
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Jung & Schleicher Rechtsanwälte
Klingelhöferstraße 4, 10785 Berlin, www.js-law.de
Anzahl Anwälte
15, davon Immobilienanwälte: 12
Honorar / Stunde in Euro
vorrangig nach Stundensätzen, im Übrigen nach Vereinbarung/Projektpauschalen
K&L Gates
Markgrafenstraße 42, 10117 Berlin, www.klgates.com
Anzahl Anwälte
75, davon Immobilienanwälte: 20
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze werden im Einzelfall verhandelt, Projektpauschalen
K3S Rechtsanwälte Köppe, Straub, Staufer, Schwemmle und Kollegen Bonländer Hauptstraße 72, 70794 Filderstadt, www.k3s-rechtsanwaelte.de
Anzahl Anwälte
19, davon Immobilienanwälte: 5
Honorar / Stunde in Euro
überwiegend auf Zeithonorarbasis: 250-350
KHP Hesse und Partner
Rechtsanwälte
Friedrich-Ebert-Straße 63, 14469 Potsdam, www.khp-rechtsanwaelte.de
Anzahl Anwälte
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Dieter Jasper, 0211-492590, dj@jasper-law.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Düsseldorf
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Lutz Hülsdunk, 069-97263939, lhuelsdunk@jonesday.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Nicole Kadel, 069-97263939, nkadel@jonesday.com
Standorte
Frankfurt am Main, Düsseldorf, München; Standorte international: 39; 7 in Europa: Amsterdam, Brüssel, London, Madrid, Mailand, Moskau, Paris; 17 in den USA; 9 in Asien/Pazifik; 4 im Nahen Osten; 2 in Südamerika
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Mathias Jung, 030-84187100, mathias.jung@js-law.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Felix Krieglstein, 030-84187139, felix.krieglstein@js-law.de
Standorte
Berlin
Ansprechpartner für Mandanten
Felix Greuner, 030-220029101, felix.greuner@klgates.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Georg Foerstner, 030-220029121, georg.foerstner@klgates.com
Standorte
Berlin, Frankfurt am Main; Standorte international: Brüssel, London, Mailand, Paris, Warschau, 25 Büros in den USA (u.a. Boston, NYC, Seattle, Washington, D.C.), weitere in Asien, Australien, Südamerika und im Nahen Osten
Ansprechpartner für Mandanten
Dietmar Straub, 0711-7739320, ra-straub@k3s-rechtsanwaelte.de
Ansprechpartner für Mandanten
Bernd Bauer, 0711-7739350, ra-bauer@k3s-rechtsanwaelte.de
Standorte Filderstadt, Reutlingen, Ostfildern
Projektentwicklung; gewerbliches Mietrecht RMA Düsseldorf; Volkswagenstiftung, Hannover; DSI, Düsseldorf
Ansprechpartner für Mandanten
Peter Hesse, 0331-6203030, potsdam@khp-rechtsanwaelte.de
Ansprechpartner für Mandanten
Transaktionen –national und grenzüberschreitend (Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Steuern etc.), Finanzierung, Aufsichtsrecht, Investmentrecht, Baurecht, Mietrecht, Vergaberecht, Rechenzentren, Hotels, Erneuerbare Energien
Avignon Capital BNP Paribas, Castelake, CBRE Global Investors, Hansteen Holdings, Cordea Savills, IVG Institutional Funds & IVG Immobilien, LaSalle Investment Management, Lindner Investment Management, Mandarin Oriental Hotel Group, Union Investment, Signature Capital
Due Diligence und Transaktionen (Wohnportfolios, Gewerbeimmobilien, Hotels) sowie Immobilienfinanzierungen, NonPerforming Loans, PortfolioRestrukturierungen etc.; Developments und AssetManagement (gewerbliches Pacht-/Mietrecht, Managementund Franchiseverträge); nationale und internationale ShareDeals
Transaktionen (Asset-/ShareDeal, NPL etc.) einschließlich Steuern und Finanzierungen, Notariat, Restrukturierungen, Regulierung, Entwicklungen, Legal Asset-Management in sämtlichen relevanten Rechtsbereichen (KaufR, GesellschaftsR, MietR, BauR, ÖffR, Streitschlichtung etc.) und Immobilienbranchen (vom Einzelhandel über Büro bis zu Logistik und Gesundheit sowie Hotel und Wohnen)
Miet- und Pachtrecht, Leasingrecht, Beratung beim An- und Verkauf von Immobilien, Wohnungs- und Teileigentumsrecht, privates und öffentliches Baurecht
Erwerb und Verkauf von Wohnimmobilienportfolios und Einzeltransaktionen sowie Gewerbeimmobilien, Hoteltransaktionen (Asset- und Share-Deals), Hotelpacht- und Managementverträge für internationale Hotelketten, Asset-Management und Finanzierungen für renommierte nationale und internationale Bestandshalter
internat. agierende Fondsinitiatoren und -manager im Auftrag instit. Anleger; Cornerstone (Revitalisierung); Develica (Ausbau/Verkauf Logistikzentrum); Goodman (Erwerb, Finanzierung, Entwicklung Logistikzentren); Gramercy (Sale and Leaseback); Marathon (EH-Portfolios); Rockspring (Logistikentwicklung, Retail-Center); Family-Offices (Wohnen)
keine Angabe
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht
keine Angaben
3, davon Immobilienanwälte: 2 nach Vereinbarung
Standorte Potsdam
Honorar / Stunde in Euro
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte
Viersener Straße 16, 41061 Mönchengladbach, www.kapellmann.de
Anzahl Anwälte
135, davon Immobilienanwälte: 35
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Prof. Dr. Robert Kaufmann
Fürstenfelder Straße 7, 80331 München, www.kaufmann-rechtsanwalt.de
Anzahl Anwälte
1, davon Immobilienanwälte: 1
Honorar / Stunde in Euro
nach Vereinbarung
Kaye Scholer
Bockenheimer Landstraße 25, 60325 Frankfurt am Main, www.kayescholer.com/de_DE/offices/frankfurt
Anzahl Anwälte
25, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze, sofern nicht zwingend Abrechnung nach RVG/GNotKG vorgeschrieben ist
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Florian Kirchhof, 0211-600500-418, florian.kirchhof@kapellmann.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Maximilian Jahn, 069-719133-45, maximilian.jahn@kapellmann.de
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchengladbach, München; Standort international: Brüssel
Ansprechpartner für Mandanten
Prof. Dr. Robert Kaufmann, 089-23236080, info@kaufmann-rechtsanwalt.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
München
Ansprechpartner für Mandanten
Sandra Pfister, 069-25494240, sandra.pfister@kayescholer.com
Ansprechpartner für Mandanten
Ingrid Kalisch, 069-25494250, ingrid.kalisch@kayescholer.com
Standorte Frankfurt am Main; Standorte international: Chicago, London, Los Angeles, New York, Palo Alto, Schanghai, Washington, D.C. und West Palm Beach
Wir bieten eine nahtlose Mandantenbetreuung bei höchster Qualität und Effizienz. Als voll integrierte Kanzlei ermöglichen wir die erfolgreiche Zusammenarbeit bei nationalen und internationalen Immobilientransaktionen.
Treffen Sie uns auf der EXPO REAL in München oder auf klgates.com
Renommiert ( JUVE Handbuch 2013/14–2014/15) und empfohlen für IMMOBILIENRECHT (Legal 500 Deutschland, 2009–2015; Chambers Europe 2015).
Kauf/Verkauf von Grundstücken; gesellschafts- und steuerrechtliche Strukturierung zur Beteiligung an Immobilien; Projektentwicklungen; gewerbliches Miet- und Pachtrecht, Immobilienleasing; Asset-Management, Facility-Management, PropertyManagement; Bauträgerrecht, WEG-Recht; öffentliches Bauund Umweltrecht
PE Überseequartier Hamburg Hafencity; Unternehmen der Kölbl Kruse Gruppe: Verwaltungszentrale von DB Schenker; landeseigene Wohnungsbaugesellschaften: laufende Beratung/Vertretung bei Ankauf von Bestandsimmobilien und Projektentwicklungen; Hotelprojekte
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Bauvertragsrecht, öff. Baurecht, Bauprozesse, auch Schiedsgerichtsverfahren, externe Rechtsabteilung u. baubegleitende Beratung, Architektenu. Ingenieurrecht, Tätigkeitsschwerpunkt daneben Vergaberecht, z.B. Beratung und Vertretung in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren; Immobilienrecht (Kaufverträge, Nutzungsverträge)
Ankauf und Verkauf von Immobilien/-portfolios (Eigenkapitalund Fremdkapitalpositionen, Share- und Asset-Deals); Finanzierung (Akquisitionsfinanzierungen, Opco/PropcoStrukturen, Developmentfinanzierungen); CMBS/RMBSStrukturen; Refinanzierung, Restrukturierung und Work-out; Notariat; Steuer- und Fondsstrukturierung; Projektfinanzierungen (Hochbau)
mittelständisches Bauunternehmen: u.a. Vergabe und Bau Gymnasium, UniKlinik, Sportstätte etc.; international tätiges Fassadenbauunternehmen; vergaberechtliche und baubegleitende Beratung eines großen bayer. Landkreises, z.B. beim Neubau von Schulen, Bauträgergesellschaften; Ingenieur- und Architekturbüros
offener Spezial-AIF: Erwerb von Gewerbeimmobilien; projektfinanzierende Bank: ÖPP Hochbauprojekt in Österreich; Finanzdienstleister: Mietvertragsangelegenheiten; Verkauf von Immobilien im Wert von mehr als 100 Mio. Euro aus CMBSStrukturen an Marktteilnehmer; Gläubiger der Wandelanleihe in der Restrukturierung der IVG Immobilien
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
King & Spalding
TaunusTurm, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main, www.kslaw.com
Anzahl Anwälte
25, davon Immobilienanwälte: 20
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze: 200-650, abhängig von Berufsträger und Mandat
King & Wood Mallesons
Bockenheimer Anlage 46, 60322 Frankfurt am Main, www.kwm.com/de/de/legal-services/ practices/real-estate
Anzahl Anwälte
85, davon Immobilienanwälte: 14
Honorar / Stunde in Euro
Abrechnung nach Stundensätzen
Klumpe, Schroeder + Partner
Luxemburger Straße 282 E, 50937Köln, www.rechtsanwaelte-klumpe.de
Anzahl Anwälte
7, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
diverse Vergütungsmodelle
KMP Klamert, Mahr & Partner, Rechtsanwälte-Fachanwälte Pettenkoferstraße 37, 80336 München, www.kmp3g.de
Anzahl Anwälte
10, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
Abrechnung nach Stunden, Partner: 300, Associates: 250
Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft
Leipziger Platz 10, 10117 Berlin, www.knauthe.com
Anzahl Anwälte
26, davon Immobilienanwälte: 14
Honorar / Stunde in Euro
Abrechnung nach RVG oder Stundensätzen, je nach Vereinbarung
KNH Rechtsanwälte
Friedrichstraße 2-6, 60323 Frankfurt am Main, www.knh-rechtsanwaelte.de
Anzahl Anwälte
25, davon Immobilienanwälte: 18
Honorar / Stunde in Euro
250-350
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Mario Leißner, 069-257811020, mleissner@kslaw.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Frankfurt am Main; Standorte international: Abu Dhabi, Atlanta, Austin, Charlotte, Dubai, Genf, Houston, London, Moskau, New York, Paris, Riad, San Francisco, Silicon Valley, Singapur, Washington D.C.
Ansprechpartner für Mandanten
Lars Reubekeul, 069-505032500, lars.reubekeul@eu.kwm.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Florian Biesalski, 089-890810, florian.biesalski@eu.kwm.com
Standorte
München, Frankfurt am Main; Standorte international: in über 30 Ländern in Asien, Australien, Europa, im Nahen Osten und den USA
Ansprechpartner für Mandanten
Werner Klumpe, 0221-9420940, info@rechtsanwaelte-klumpe.de
Ansprechpartner für Mandanten
Ulrich Nastold, 0221-9420940, info@rechtsanwaelte-klumpe.de
Standorte Köln
Ansprechpartner für Mandanten
Andreas Mahr, 089-5402390, mail@kmp3g.de
Ansprechpartner für Mandanten
Markus Klamert, 089-5402390, mail@kmp3g.de
Standorte München
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Karola Knauthe, 030-206701700, karola.knauthe@knauthe.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Andreas Ott, 030-206701531, ott@knauthe.com
Standorte
Berlin
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Alexander Wronna, 069-90556990, wronna@knh-frankfurt.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Matthias von Oppen, 089-388990, oppen@knh-muenchen.de
Standorte
Frankfurt am Main, Berlin, Essen, München
Immobilienfonds, institutionelle Anleger und Asset-Manager in sämtlichen für diese relevanten Bereichen, insbesondere: Aufsichtsrecht; Strukturierung der Plattform; Gründung der KVG und Erlaubnisverfahren; Strukturierung/Auflage der Fonds und Vehikel; Transaktionen; Finanzierung; AssetManagement; Rechtsstreite; Steuern
nationale und grenzüberschreitende Immobilientransaktionen, Structured Real Estate, Corporate Real Estate, Hotels, Immobilienfinanzierungen, Repositioning und Redevelopment von Immobilien, AssetManagement, Prozessführung, Immobiliensteuerrecht, Immobilienfonds, Family-Offices
im Beratungs- und kautelarjurist. Bereich Begleitung von Immob.transaktionen (Shareund Asset-Deals), Projektentwicklungen, Denkmalschutzprojekten, Sanierung/Restrukturierung, Beratung von HV, gewerbl. Mietrecht, Wohnraummietrecht; im forensischen Bereich Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen; Beratung bei strukturierten Kapitalanlageprodukten und zum Vertriebsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, Begleitung von Grundstücksan- und -verkäufen, Bauträgerrecht, Projektentwicklung, baubegleitende Dokumentation
fast sämtliche etablierten KVGen für offene Immobilienfonds, eine Vielzahl von Initiatoren geschlossener Immobilienfonds, institutioneller Anleger und AssetManager sowie Marktzugänge bei deren sämtlichen Aktivitäten, insbesondere bei der Fondsstrukturierung, im Aufsichtsrecht und bei (auch marktrelevanten) Immobilientransaktionen
AEW mit neuem JointVenture-Partner: Markteintritt; Schroders: Erwerb des Einkaufszentrums Forum am Anger F1 in Erfurt; China Automobile Development United (Beijing) Technology
Investment: Erwerb der Meta Motoren- und EnergieTechnik (Herzogenrath); Internos/Institutional Investment Partners: Erwerb des Triforums Köln
institutionelle und private Investoren oder Kapitalsuchende im In- und Ausland, Family-Offices, KVGen, Hausverwaltungen u.a.m.
führendes Notariat in Berlin; (komplexe) Immobilientransaktionen; privates Baurecht; öffentliches Baurecht inkl. Vergaberecht; Projektfinanzierung; (Re-)Finanzierung; Restrukturierung
Transaktionsbegleitung, Beratung bei der Projektentwicklung, Gestaltung von Planer-, Projektsteuerungs-, Bau- und Mietverträgen, Notariate, Einzelhandel, Wohnungsbau, Hochhausbau, Gebäudezertifizierung, Green Buildings und BIM-Building Information Modeling, Architektenwettbewerbe, städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsgebiete, Planfeststellung und B-Planverfahren
laufende Betreuung von Wohnungsbaugesellschaften, Bestandshaltern, Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Fachplanern, rechtliche Betreuung von Projektentwicklungen, Baulandentwicklung, Begleitung von V+E-Verfahren, Grundstücksbewertungen
Entwicklung des Projekts Krampnitz; Verkauf Hotel Atlantic, Hamburg, und Umschuldung Hotel Kempinski, Berlin, Beratung im Rahmen des Bauvorhabens BER, Projektbegleitung Forum Museumsinsel, Unternehmensverkäufe Lenné Passagen, Frankfurt (Oder), Projektbegleitung denkmalgeschützter Objekte und Neubauten der Avila-Gruppe
keine Angabe
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Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl) Ansprechpartner und Standorte
KSB Intax
Lüerstraße 10-12, 30175 Hannover, www.ksb-intax.de
Anzahl Anwälte
48, davon Immobilienanwälte: 10
Honorar / Stunde in Euro
Honorarvereinbarung, Stundensätze, RVG
Europaplatz 4, 64293 Darmstadt, www.kucera.biz
Anzahl Anwälte
15, davon Immobilienanwälte: 15
Honorar / Stunde in Euro
Partner: 325, Senior Associates: 275, Junior Associates: 225
Ladenburger Neifeind Schmücker & Homann
Bahnhofstraße 3, 75172 Pforzheim, www.ladenburger.com
Anzahl Anwälte
27, davon Immobilienanwälte: 8
Honorar / Stunde in Euro
RVG (Gegenstandswert) oder Stundensatz in Abhängigkeit von Art/Umfang des Mandats
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Jan-W. Vesting, 0511-85404-270, jan.vesting@ksb-intax.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. LeaFrey, 0511-85404-952, lea.frey@ksb-intax.de
Standorte
Hannover, Celle
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Stefan Kucera, 06151-500070, stefan.kucera@kucera.biz
Ansprechpartner für Mandanten
Rolf Krauß, 06151-500070, rolf.krauss@kucera.biz
Standorte Darmstadt
Ansprechpartner für Mandanten
Heinz Bodamer, 07231-3803-33, heinz.bodamer@ladenburger.com
Ansprechpartner für Mandanten
Karl Ludwig Homann, 07231-3803-34, karlludwig.homann@ladenburger.com
Standorte Pforzheim
Immobilientransaktionen (Assetund Share-Deal inkl. steuer- und gesellschaftsrechtliche Beratung), privates Baurecht, gewerbliches Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Architektenrecht, juristische Projektsteuerung und Troubleshooting, „Full-Service“ im Zusammenhang mit Spezialimmobilien wie Alten- und Pflegeheimen und denkmalgeschützten Immobilien, Notariat
Immobilientransaktionen und Umstrukturierungen; Beratung von offenen und geschl. Immobilienfonds, Deckungsstockvermögen und PE-Fonds; Beratung im Asset-Management; Hoteltransaktionen, Hotelbetreiberverträge; Vertragsrecht Hotel und Leisure; steuerliche und strukturelle Beratung von Immobilienges., Immobiliensteuerrecht; Immobilien(re)finanzierungen, Transaktionen Immobiliendarlehen
Grundstückskaufrecht; Städtebaurecht einschl. städtebaulicher Verträge; Bauplanungsrecht, insbesondere Begleitung von Einzelhandelsvorhaben einschließlich Einzelhandelsgroßprojekten; Bau- und Architektenrecht; Bauträgerrecht; gewerbliches Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Volkswagen: Erwerb des europäischen Forschungs- und Entwicklungszentrums von BlackBerry; bau- und immobilienrechtliche Beratung Klinikunternehmen; PetersGruppe: Westend Ottensen u.a.; Weatherford/Continental Europe Center: Projektbegleitung von A-Z; div. Transaktionen inkl. Due Diligence (stark: Alten- und Pflegeheimbetriebe)
laufende Beratung (insb. Asset-Management, Anund Verkäufe, Strukturierung, stl. Beratung): Hatfield Philips, Steigenberger Hotels/IntercityHotels, Hudson Advisors; TIAA/Henderson; AXA Real Estate; Kildare; B+B Hotels; Deutsche Asset & Wealth Management; Arminius Funds: FMS Wertmanagement AöR
Vertretung zahlreicher Städte und Kommunen; Vertretung von kleineren und mittelständischen Unternehmen und auch weltweit agierender Konzerne
Komplexe und grenzüberschreitende Immobilientransaktionen
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Latham & Watkins
Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, www.lw.com
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170, davon Immobilienanwälte: 25
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Leinemann & Partner
Rechtsanwälte
Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin, www.leinemann-partner.de
Anzahl Anwälte
82, davon Immobilienanwälte: 30
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Lenz und Johlen Rechtsanwälte
Kaygasse 5, 50676 Köln, www.lenz-johlen.de
Anzahl Anwälte
27, davon Immobilienanwälte: 27
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
lindenpartners
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, www.lindenpartners.eu
Anzahl Anwälte
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Christian Thiele, 040-4140-30, christian.thiele@lw.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. HolgerIversen, 040-4140-30, holger.iversen@lw.com
Standorte
Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München; Standorte international: über 30 Standorte weltweit
Ansprechpartner für Mandanten
Oliver Schoofs, 0211-55028880, oliver.schoofs@leinemann-partner.de
Ansprechpartner für Mandanten
Jochen Lüders, 030-206419-0, jochen.lueders@leinemann-partner.de
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München
Ansprechpartner für Mandanten
Thomas Elsner, 0221-973002-65, t.elsner@lenz-johlen.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Thomas Lüttgau, 0221-973002-25, t.luettgau@lenz-johlen.de
Standorte
Köln
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Anneke Flatow, 030-75542429, flatow@lindenpartners.eu Ansprechpartner für Mandanten
Immobilientransaktionen, Real Estate Private Equity, Immobilienfinanzierung, steuerliche Optimierung von Immobilieninvestitionen, internationales Immobilienrecht, Insolvenzrecht und Restrukturierung, Investmentrecht, Projektentwicklung, Mietrecht, öffentliches und privates Baurecht, Vergaberecht, Fachplanungsrecht, Corporate Real Estate
Transaktionsrecht, Immobilienwirtschaftsrecht, Recht der Immobilienfonds, Projektentwicklung, Recht des Propertyund Facility-Managements, gewerbliches Mietrecht, privates Baurecht, Vergaberecht
Angelo, Gordon: Erwerb/Finanzierung gemischt gen. Immobilie Düsseldorf, Wohnimmobilienportfolio NRW; Ares: Erwerb/Finanzierung Wohn-/Gewerbeportfolio NRW; Bouwfonds: Erwerb/ Finanzierung u.a. Parkhaus Amsterdam; Corpus Sireo: Verkauf Wohnimmobilienportfolio, Verkauf an Swiss Life; Tengelmann: Verkauf 500 Filialen an Edeka
Ständige Beratung in mehreren Immobilienportfolios mit mehr als 120 EH-Immobilien die revitalisiert werden; Revitalisierung Liliencarré Wiesbaden; Volkswohlbund Versicherung; AachenerMünchener Lebensvers.: Neuvermietung Köln Sachsenring
Einzelhandel, Infrastruktur, Umweltrecht, Vergaberecht städtebauliche Sanierung, PPP, Denkmalrecht, Prozessvertretung, Mediation, öffentliches Baurecht, privates Baurecht, Architektenrecht
Ikea; Segmüller, Entw. Möbelhaus; HBB, Marktzentrum Velbert; EKZ Hanau u. Münster; Hochtief Solution, Maxcologne Köln, Revitalisierung; Dornieden, Linne Park u. Due Diligence Wohnbauprojekt Bonn; DOC Remscheid, Duisb., Brehna; EKZ Ostseepark; Globus, EKZ Dresden; ITG, EKZ in Haan; Fa. Paeschke, 250 WE; Bauhaus; Ten Brinke
Standorte Berlin
Honorar / Stunde in Euro
36, davon Immobilienanwälte: 7 nach Vereinbarung
Linklaters
Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main, www.linklaters.com
Anzahl Anwälte
280, davon Immobilienanwälte: 18
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze und Alternative Billing Arrangements
LLR Legerlotz Laschet
Rechtsanwälte
Mevssenstraße 15, 50668 Köln, www.llr.de
Anzahl Anwälte
30, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
Vergütung erfolgt in der Regel nach Vereinbarung auf Stundensatzbasis
Ansprechpartner für Mandanten
Wolfram H. Krüger, 069-71003220, wolfram.krueger@linklaters.com
Ansprechpartner für Mandanten
Michaela Sopp, 069-71003294, michaela.sopp@linklaters.com
Standorte
Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, München; Standorte international: 29 Linklaters-Standorte + Allianz mit Allens in Australien und Südostasien sowie Webber Wentzel in Südafrika
Ansprechpartner für Mandanten
Christoph Heinen, 0221-55400150, christoph.heinen@llr.de
Ansprechpartner für Mandanten
Prof. Dr. Remo Laschet, 0221-55400150, remo.laschet@llr.de
Standorte Köln; Standorte international: Brüssel, Helsinki
Transaktionen (Share- & AssetDeals), Restrukturierung, Steuerstrukturierung (In- und Ausland), Immobilienfinanzierung, offene/geschlossene Immobilienfonds, InvestmentR (KAGB), Asset-und Facility-Management, Projektentwicklungen, Bau- und Architektenrecht, Anlagenbau, Spezialimmobilien, Immobilienund Baustreitigkeiten (einschl. Schiedsverfahren), Prospekthaftungsklagen
Full-Service-Dienstleister auf dem Gebiet rechtlicher und steuerlicher Beratung in der Immobilienwirtschaft, Schwerpunkte: Immobilienkäufe und -verkäufe (inkl. Portfoliotransaktionen, Sale & Leaseback von Immobilienbeständen), Immobilienfinanzierungen, Begleitung institutioneller Investoren im Ausland, Notariat, Börseneinführungen von Immobilienvermögen
Immobilientransaktionen, Konzeption, Begleitung, Strukturierung von Projektentwicklungen, Betreuung von komplexen Bauverträgen und -abläufen aller Art, gewerbl. Mietrecht, baubegleitende Beratung, öffentl. Baurecht, Architektenund Ingenieurrecht (HOAI), Vergabe- und Umweltrecht, Gesellschafts- und Steuerrecht der Immobilienwirtschaft, Begleitung von Fonds und Kapitalanlegern
ADO Properties (Beratung Erwerb 5.750 Berliner Wohnungen von Deutsche Wohnen einschl. Finanzierung), Berliner Wohnungsbaugesellschaften, Land Berlin, berlinovo, Hines, Bouwfonds IM, Tochtergesellschaften Aareal Bank, KanAm, IdealWert, Haspa Hamburger Sparkasse, MPC, NordLB, Gegenbauer, OneSubsea, Neue Riemens Hofgarten
Ares Management: Erwerb europaweites Portfolio von IVG Institutional Funds; Deka, Internos und IVG: Verkauf pan-europäisches Immobilienportfolio an North Star Asset Management; Ivanhoé Cambridge: Verkauf dreier Bürogebäuden in Ffm und Theresie in München; CBRE Global Investors und BNP Paribas: laufende Beratung bei Erwerben
Erwerb, Umstrukturierung und Veräußerung einer großen denkmalgeschützten Gewerbeimmobilie, Erwerb, Umstrukturierung Industrieimmobilie, Entwicklung Hafenanlage zu Wohn- und Gewerbeeinheiten; Errichtung/Erweiterung Firmenzentrale DAX-Unternehmen; Transaktionen (Share/ Asset); Beratung Fonds/ Banken in Immobilienfragen
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
Loschelder Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Ufer 11, 50668 Köln, www.loschelder.de
Anzahl Anwälte
36, davon Immobilienanwälte: 11
Honorar / Stunde in Euro
nach Vereinbarung und Schwierigkeit
Nicola Lotz Rechtsanwältin
Königsberger Straße 50, 65760 Eschborn
Anzahl Anwälte
1, davon Immobilienanwälte: 1
Honorar / Stunde in Euro
Abrechnung nach RVG und Stundensätzen, 225-250
LPA Rechtsanwälte
Steuerberater
Bruderstraße 5a, 80538 München, www.lpalaw.de
Anzahl Anwälte
12, davon Immobilienanwälte: 7
Honorar / Stunde in Euro
überwiegend nach Stundensätzen oder Vereinbarungen im Einzelfall
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Stefan Stock, 0221-65065286, stefan.stock@loschelder.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Köln; Standorte international: Mitglied im weltweiten TerraLex-Netzwerk
Ansprechpartner für Mandanten
Nicola Lotz, 06173-321016, n.lotz@mietrecht-lotz.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Eschborn
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Fabian Tross, 089-242072555, ftross@lpalaw.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Bernd Spieth, 089-242072555, bspieth@lpalaw.de
Standorte
München und Frankfurt am Main: Standorte international: Paris, Algier, Hongkong, Schanghai, Casablanca und Guangzhou (www.lpalaw.com)
Immobilienwirtschaftsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht, privates und öffentliches Baurecht, gewerbliches Mietrecht
Flughafen Köln/Bonn: Neubauvorhaben, Schiedsverfahren; Großbauvorhaben: Planer-Haftpflicht; Bauwens-Gruppe: Projekte; Hahn-Gruppe: Projektentwicklung, An- und Verkäufe; Projektentwickler: von Ankauf bis Vermarktung (insbes. Wohn- und Büroimmobilien); MSREF und Blackstone Real Estate: Verkäufe, Asset-Management
Mietrecht für Wohnraum, Gewerbe, Handel, Spezialimmobilien wie Häfen und Einkaufszentren, Wohnungseigentumsrecht, Verkauf und Ankauf von Immobilien
Mietverträge für Büroflächen, Fernsehstudio, Nachrichtenagentur im Regierungsviertel Berlin; Versicherung: mietrechtliche Beratung, Mitarbeiterschulungen Asset-Management, kombinierter Bau-/Mietvertrag Logistikhalle, mietrechtliche Beratung Hafenbetrieb, Betreuung eines gewerblichen Investors in mietrechtlichen Fragen
Immobilientransaktionen (Assetund Share-Deals), gesellschaftsrechtliche und steuerliche Strukturierungen, Projektentwicklungen, Legal Asset Management, Immobilienfinanzierungen, gewerbliches Mietrecht, immobilienbezogenes öffentliches Recht, Erneuerbare Energien
CBRE Global Investors, Centrum Gruppe, DIC Asset, DTZ Investment, Internos, KGAL, M-Concept Real Estate, Standard Life Investments, WealthCap, LHI Gruppe, FLE, Corestate
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft
Anna-Schneider-Steig 22, 50678 Köln, www.luther-lawfirm.com
Anzahl Anwälte
310, davon Immobilienanwälte: 40
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Brienner Straße 29, 80333 München, www.lutzabel.com
Anzahl Anwälte
37, davon Immobilienanwälte: 17
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze und Pauschalen nach Vereinbarung
Malmendier Hellriegel Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 213, 10719 Berlin, www.malmendier-partners.com
Anzahl Anwälte
8, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Mannheimer Swartling
Mauerstraße 83/84, 10117 Berlin, www.mannheimerswartling.se
Anzahl Anwälte
22, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
Honorarvereinbarungen, Stundensatz
Mayer Brown
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60323 Frankfurt am Main, www.mayerbrown.com
Anzahl Anwälte
70, davon Immobilienanwälte: 9
Honorar / Stunde in Euro
Stundensatz, alternative Honorarvereinbarungen
McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater
Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, www.mwe.com
Anzahl Anwälte
90, davon Immobilienanwälte: 15
Honorar / Stunde in Euro
Zeithonorar
Ansprechpartner für Mandanten
Achim Meier, 0201-922024022, achim.meier@luther-lawfirm.com
Ansprechpartner für Mandanten
Jutta Wittler, 0221-993725718, jutta.wittler@luther-lawfirm.com
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Stuttgart; Standorte international: Brüssel, London, Luxemburg, Schanghai, Singapur
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Wolfgang Abel, 089-5441470, abel@lutzabel.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. René Poew, 040-30069960, poew@lutzabel.com
Standorte
München, Hamburg, Stuttgart, Augsburg; Standorte international: eigenes Büro in Brüssel; darüber hinaus ist Lutz | Abel Partnerkanzlei des führenden internationalen Netzwerks GGI mit weltweit über 450 Partnern (www.ggi.com).
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Mathias Hellriegel, 030-59003040, hellriegel@malmendier-partners.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Bertrand Malmendier, 030-59003040, office@malmendier-partners.com
Standorte
Berlin
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Maria Wolleh, 030-2266990, maw@msa.se
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Christina Griebeler, 069-97401239, cgr@msa.se
Standorte Berlin, Frankfurt am Main; Standorte international: Stockholm, Göteborg, Malmö, Brüssel, New York, Moskau, Schanghai, Hongkong
Ansprechpartner für Mandanten
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Düsseldorf, Frankfurt am Main; Standorte international: Bangkok, Brüssel, Charlotte, Chicago, Hanoi, HoChiMinh Stadt, Hongkong, Houston, London, Los Angeles, NY, Palo Alto, Paris, Peking, Schanghai, Singapur, Washington, u.a.
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Jens Ortmanns, 0211-30211370, jortmanns@mwe.com
Ansprechpartner für Mandanten
Jessica Niggemann, 0211-30211370, jniggemann@mwe.com
Standorte
Düsseldorf, Frankfurt am Main, München; Standorte international: Chicago, New York, London, Paris, Mailand, Rom, Brüssel, Schanghai, Seoul, Silicon Valley, Miami, Houston, Los Angeles, Orange County, Washington D.C., Boston, Dallas
Wir beraten während des gesamten Entwicklungszyklus einer Immobilie vom Ankauf über Finanzierung, Planung, Bau und Nutzung bis zum Verkauf. Für Mittelständler wie für internationale Fonds und Projektentwickler realisieren wir Immobilientransaktionen u. Immobilienprojekte. Für die öffentliche Hand u. private Bieter betreuen wir Großbauvorhaben, PPP-Projekte und Erschließungsvorhaben.
Wir bieten im Immobiliensektor ganzheitliche Beratung von der Projektidee über die Realisierung bis zur Nutzung oder zum Verkauf des Objekts. Markterfahrene Experten entwickeln passgenaue Lösungen: immobilienbezogene Projektentwicklung, baurechtliche Begleitung, Gestaltung und Durchführung von Immobilientransaktionen, Grundstücksrecht, Mietrecht, Asset-/Property-Management
öffentliches Bau- und Planungsrecht, Begleitung von Immobilientransaktionen und -finanzierungen sowie privates Baurecht und gewerbliches Mietrecht
Verkauf MUC-10-Portfolio für mehrere Ärzteversorgungswerke; div. dt. Universitätskliniken: Bauvorhaben; Akelius-Gruppe: Ankauf mehrerer Wohnportfolios; Bundesministerium der Gesundheit: bauliche Sanierung; Beratung u. Verhandlungsführung des Bundesministeriums der Finanzen zur Verwertung des Bergmannsiedlungsvermögens
Freie und Hansestadt Hamburg bei Kauf des Axel Springer Verlagsgebäudes; Projektbegleitende Rechtsberatung für z.B. Bayerische Hausbau, BPD Immobilienentwicklung, Scopus Capital, Unternehmensgruppe Eurytos, fi Immobilien Projektentwicklung, Legat Group, Dussmann Gesellschaft für wohnaktives Bauen
HGHI: Entwicklung Mall of Berlin am Leipziger Platz, Schultheiß Quartier; Dt. Bahn (Liegenschaften/Umwelt/Finanzierung/Regulierung); CannonKirk: Checkpoint Charlie u.a. Projekte; VW Immobilien: Standortansiedlung Autohäuser und Werksgelände deutschlandweit; Beiersdorf, GSW, Freo, Böag, Copro, Freiberger Gruppe u.a.: Entwicklungen
Immobilientransaktionen (Wohnen, Gewerbe), Projektentwicklungen, Immobilienfinanzierung, gewerbliches Mietrecht, Bau- und Architektenrecht, Begleitung nordischer und internationaler Immobilieninvestoren in Deutschland
immobilienrechtliche Transaktionen (grenzüberschreitend), Finanzierungen/Refinanzierungen, Anlagenbau, bestandsbegleitende Immobilienberatung, Notariat; Branchenexpertise: Einzelhandel, Energie, Hospitality & Leisure, Logistik
Veräußerung des Hafencityportfolios für Norrporten, Refinanzierung großer Wohnimmobilienportfolios, Veräußerung größerer Wohnimmobilienportfolios für EFT und andere nordische Fonds, Erwerb von Seniorenimmobilien für Hemsö.
SEB: Verkauf Logistikportfolio, Universal-Investment: Erwerb Fachmarktportfolios, ICG: Gründung Joint Ventures, Erwerb Wohnportfolios, Tristan: Erwerb Logistikzentrum, Benteler: Errichtung Stahlröhrenwerk USA, Errichtung Hochregallager in Deutschland, Apollo Management: Verkauf Bürogebäude, Asset-Management
Ankauf/Verkauf von Immobilien und Portfolios; Immobilienfinanzierung; gesellschaftsrechtliche und steuerliche Beratung von Immobilieninvestments, einschl. Joint Ventures und Fund Formation; gewerbliches Mietrecht; Projektentwicklung
Art-Invest: Erwerb AllianzHQ Köln; Alte Leipziger: Erwerb Retailobjekte; Blackstone/Finch: Erwerb Pollux Frankfurt; Och-Ziff/Finch Asset Management: MAC Frankfurt; Pramerica Asset Management: BAEV-Portfolio; SEB: Verkauf OfficePortfolio; Signa: Ankäufe u. Finanzierungen (Alte Akademie, KaDeWe); Portfolioverkäufe SVP u. Tristan
Meidert & Kollegen Rechtsanwälte
Bergiusstraße 15, 86199 Augsburg, www.meidert-kollegen.de
Anzahl Anwälte
18, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
Abrechnung nach RVG und nach Stundensatz: 250-300
Meincke Bienmüller Rechtsanwälte
Voßstraße 20, 10117 Berlin, www.mb-law.de
Anzahl Anwälte
6, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
Beratung nach Stundensatz, forensische Tätigkeit nach RVG
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Thomas Jahn, 0821-90630-55, jahn@meidert-kollegen.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Michael Sommer, 0821-90630-45, sommer@meidert-kollegen.de
Standorte
Augsburg, München, Kempten
Ansprechpartner für Mandanten
Christina Meincke, 030-8870490, cm@mb-law.de
Ansprechpartner für Mandanten
Klaus Bienmüller, 030-8870490, kb@mb-law.de
Standorte
Berlin
privates Bau- und Werkvertragsrecht, immobilienbezogene Projektentwicklung, privates und gewerbliches Mietrecht (Gewerbe, Büro, Ärztehäuser), Baurechtschaffung, Standortsicherung, Vergaberecht, Beratung und Verhandlung von Immobilienkäufen und -verkäufen, WEG-Recht
Grundstückstransaktionen, gewerbliches Mietrecht, Vergaberecht, Bauund Architektenrecht, Projektentwicklung, Facility-Management
Patrizia zu großen Projektentwicklungen in Augsburg und Hamburg; Aurelis zu Baurechtschaffung für drei Ladehöfe in Augsburg; E.on Energie zu ehem. Braunkohletagebau in der Oberpfalz; E.on Kraftwerke zu Konversion; Grundstücksverwaltung planungs- und bodenschutzrechtlich
Silver Care Holding/Orpea: zahlreiche Grundstückstransaktionen; Corpus Sireo: laufende gewerbemietrechtliche Beratung; Vertretung der Deutschen Bahn bei vergaberechtlichen Rechtsstreiten; Activum SG Funds: Entwicklung eines Einkaufszentrums in Augsburg, außerdem laufende gewerbemietrechtliche Beratung
MEK Rechtsanwälte
Sandstraße 33, 80335 München, www.mek-law.de
Anzahl Anwälte
13, davon Immobilienanwälte: 5
Honorar / Stunde in Euro
abhängig von Mandat und Vereinbarung
Dr. Tassilo Eichberger, 089-20803630, tassilo.eichberger@mek-law.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Christoph Kochenburger, 069-9705280, mek_frankfurt@mek-law.de
Standorte München, Frankfurt am Main
Immobilienwirtschaftsrecht, Transaktionsberatung (Due Diligence), Bauträgerrecht, Erbbaurechte, gewerbl. und Wohnraummietrecht, priv. und öffentl. Baurecht, Architektenrecht (Honorarrecht, Haftung, Vertragsberatung), Legal Asset Management, WEG-Recht, Maklerrecht, Asset-, Facility- und PropertyManagement-Verträge, Vergaberecht, Anlagenbau, Prozessführung, Schiedsgericht, Mediation
UK-/USA-Investoren: Legal Asset Management bei Portfolio; zentraleurop. Immobilieninvestor: Beratung Immobilienportfolio (Retail/ Office); dt. Investor, Transaktionsberatung (DD) Objekt Berlin-Mitte; Sparkasse: Ankauf Projektentwicklung Einzelhandel; dt. Logistikkette: laufende bau- und mietrechtl. Beratung Portfolio für Versicherungs AG
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Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
Menold Bezler
Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, www.menoldbezler.de
Anzahl Anwälte
85, davon Immobilienanwälte: 18
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze
Moog Partnerschaftsgesellschaft
Holzhofallee 15A, 64295 Darmstadt, www.moogpartner.de
Anzahl Anwälte
11, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
Partner/Gesellschafter: 250, angestellte Anwälte: 220
Morrison & Foerster
Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, www.mofo.com
Anzahl Anwälte
37, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
nach Vereinbarung
Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft
Trinkausstraße 7, 40213 Düsseldorf, www.mkrg.com
Anzahl Anwälte
24, davon Immobilienanwälte: 7
Honorar / Stunde in Euro
Partner: 300, Associate: 250
Neusselmartin
Dr.-Karl-Aschoff-Straße 9, 55543 Bad Kreuznach, www.neusselmartin.de
Anzahl Anwälte
11, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
200-260
Nickel Eiding Rechtsanwälte Notare Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Sophie-Scholl-Platz 2, 63452 Hanau, www.nickel.de
Anzahl Anwälte
16, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
nach Vereinbarung, nach Zeitaufwand
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Prof. Dr. Thomas Lang, 0711-86040442, thomas.lang@menoldbezler.de
Ansprechpartner für Mandanten
Christiane Stoye-Benk, 0711-86040540, christiane.stoye-benk@menoldbezler.de
Standorte
Stuttgart
Ansprechpartner für Mandanten
Luise Gerischer, 06151-9936-0, luise.gerischer@moogpartner.de
Ansprechpartner für Mandanten
Florian Junghans, 06151-9936-0, florian.junghans@moogpartner.de
Standorte
Darmstadt, Freiberg, Dresden
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Jens-Uwe Hinder, 030-726221383, juhinder@mofo.com
Ansprechpartner für Mandanten
Christoph Flügel, 030-726221344, cfluegel@mofo.com
Standorte Berlin; Standorte international: 16 Standorte in Europa, USA u. Asien, u.a. Hongkong, London, New York, Peking, San Francisco, Singapur, Tokio, Washington D.C.
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Michael Mütze, 0211-882929, muetze@mkrg.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Düsseldorf
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Helmut Martin, 0671-841400, helmut.martin@neusselmartin.de Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Bad Kreuznach
Ansprechpartner für Mandanten
Harald Nickel, 06181-30410-20, nickel@nickel.de
Ansprechpartner für Mandanten
Thomas Eichhorn, 06181-30410-25, hanau@nickel.de
Standorte
Frankfurt am Main, Hanau, Gelnhausen
klassisches Immobilienrecht, komplexe Immobilientransaktionen, Notariat, Restrukturierung von Immobilienfonds und deren laufende Beratung, gewerbliches Mietrecht, betriebsbezogene Verträge (z.B. FM-Verträge), privates Baurecht, Architektenrecht, öffentliches Bau- und Planungsrecht einschließlich städtebaulicher Verträge
Schwerpunkte der Tätigkeit sind: 1. Due Diligence (Käuferund Verkäuferseite);
2. Gewerberaumvermietung (insbesondere Einzelhandel, Einkaufszentren, Arztpraxen und Ärztezentren);
3. Kaufvertragsgestaltung undverhandlung, insbesondere in Verbindung mit Bauverpflichtungen;
4. Verwertungskündigungen in der Wohnraumvermietung
Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, Steuerstrukturierung, Immobilienanlagerecht (Publikums- und Spezialfonds), Finanzierung, immobilienbezogene Kapitalmarkttransaktionen, Restrukturierung, Reits, Asset- und PropertyManagement, Miet- und Nutzungsverträge, Notariat
Projektentwicklung und -realisierung; Projektfinanzierung/Exit-Beratung; öffentliches Wirtschaftsrecht/ Vergaberecht
LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg: Verkauf einer bekannten Stuttgarter Gewerbeimmobilie in der Friedrichstraße 10/Kronenstraße 23-25;
BWK: Beratung beim Erwerb der Immobilien des Babynahrungsproduzenten Alete im oberbayerischen Weiding von Nestlé
Zusammenführung Mietverträge für Gebietskörperschaft des öffentl. Rechts; Kaufvertrag mit Bauverpflichtung über 125 Apartments und 4 Gewerbeeinheiten; langjähriger Mietvertrag für zahnärztl./ kieferchirurgische Praxis mit Aus- und Rückbauverpflichtung; Kaufvertrag über Betriebsgelände mit Bodenaltlasten
Anschutz Entertainment Group: O2-World Berlin; APN Funds Management: Erwerb 200 Einkaufszentren in Dt.; Deutsche Bank: intern. Steuerstrukturierung; JER Real Estate Partners: Verkauf Wohn- und Gewerbeimmobilienportfolio; kanadischer Pensionsfond: Joint-Venture-Investitionen in Dt.; BVG: Verkauf Portfolioimmobilien
Projekt Kö-Bogen (Düsseldorf): Beratung des Generalübernehmers; Projekt Vodafone Campus (Düsseldorf): Beratung der Projektgesellschaft
Die Kanzlei verfügt über Spezialkenntnisse und Erfahrung im Bereich der Immobilientransaktionen (Share-/Asset-Deal), des Geschäftsraummietrechts, des Bau- und Architektenrechts, des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, technisches Bauordnungsrecht) und des WEG-Rechts; Referententätigkeit im Geschäftsraummietrecht für Banken (Genossenschaftsakademie Montabaur)
Konversion: Beratung und Vertretung von Kommunen und Projektentwicklern b. d. Übertragung/Ausschreibung/Vergabe staatlicher, insbes. militärischer Liegensch.; Immobilientransaktion allg.; Projektentwicklung allg., priv. Bau- u. Architektenrecht; (EU-) Vergabe; öffentl. Baurecht mit städtebaul. Entwicklungs- und Sanierungmaßn.; Immobilienfinanzierung; Mietrecht (Vermieter); Steuerrecht
Ankaufsprüfung für innerstädtisches Einkaufszentrum; Begleitung Projektentwicklung für Wohn-/ Geschäftsgebäude in Mainz; Begleitung Käufer bei Share-Deal für Studentenwohnheim im Raum Koblenz; Geschäftsraummietverträge mit Sportstudio und mit Warenhauskette in Mainz; städtebaulicher Vertrag für 20 ha Neubaugebiet
strateg. und rechtl. Beratung wg. Konversion militärischer Gelände: Städte Heidelberg, Hanau, Babenhausen, Gelnhausen, HessenAgentur, DAS-notiertes Unternehmen und Projektentwickler; Beratung/Vertretung: Kommunen, große/ mittelständische Unternehmen, Versicherer von Bauunternehmen, Bauherren, Architekten
Noerr
Speditionstraße 1, 40221 Düsseldorf, www.noerr.com
Anzahl Anwälte
Ansprechpartner für Mandanten
Prof. Dr. Alexander Goepfert, 0211-49986282, alexander.goepfert@noerr.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Dirk Lentfer, 030-20942083, dirk.lentfer@noerr.com
Standorte
Honorar / Stunde in Euro
370, davon Immobilienanwälte: 55 nach Vereinbarung
Taunustor (TaunusTurm) 1, 60310 Frankfurt am Main, www.nortonrosefulbright.com
Anzahl Anwälte
150, davon Immobilienanwälte: 23
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München; Standorte international: Alicante, Bratislava, Brüssel, Budapest, Bukarest, London, Moskau, New York, Prag, Warschau
Ansprechpartner für Mandanten
Thomas Hopf, 069-505096232, thomas.hopf@nortonrosefulbright.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Maren Stölting, 089-212148407, maren.stoelting@nortonrosefulbright.com
Standorte
Frankfurt am Main, Hamburg, München; Standorte international: über 50 in Europa, den USA, Kanada, Lateinamerika, Asien, Australien, Afrika, im Nahen Osten und in Zentralasien
transaktionsbasiertes Immobilienwirtschaftsrecht, einschließlich Projektentwicklung und Finanzierung, mit interdisziplinärer Verknüpfung aller relevanter Rechtsbereiche, insbesondere Corporate, Banking & Finance, Private Equity, Real Estate und Tax sowie Administrative Law
Immobilientransaktionen und -finanzierungen, Spezialimmobilien; Projektentwicklung, priv. Baurecht; Asset- und FacilityManagement; Strukturierung v. Immobilienfonds; gewerbl. Mietrecht, öffentl. Bau-, Planungs- u. Umweltrecht; Immobiliensteuer (Grunderwerbsteuerstrukturen, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer); Strukturierung u. (Ver-)Kauf von Industrie- und Gewerbeimmobilien
Dt. Annington: Erwerb Südewo; Verkauf 9.600 WE an LEG Immobilien; Signa: Bieterverfahren Galeria Kaufhof; Medical Properties Trust: Übernahme MedianKliniken; Activum SG: Übernahme formart von Hochtief; caleus capital: Verkauf Wohnanlagen; Dt. Hypo/ BVK: Finanzierung Mall of Berlin; IKB: Anleihe Finanz. Studentenwohnheime
Amerikanische Fondsgesellschaft: Erwerb von Logistikimmobilien; Moor Park Capital Partners: Erwerb des Unternehmenssitzes des RWE-Konzerns am Essener Opernplatz; Fattal Hotels: Hotel-Projekte, inklusive der Errichtung sowie des Erwerbs von LeonardoRoyal Hotels in Berlin und München; Helaba: Immobilienfinanzierung für LEG
Oberthür & Partner
Arnold-Heise-Straße 10, 20249 Hamburg, www.oberthuer.de
Anzahl Anwälte
12, davon Immobilienanwälte: 12
Honorar / Stunde in Euro
280-380
Dr.-Ing. Moritz Lembcke, 040-35505722, m.lembcke@oberthuer.de
Ansprechpartner für Mandanten
Sabine Sievers, 040-35505728, s.sievers@oberthuer.de
Standorte Hamburg
Ansprechpartner für Mandanten Anzeige
Baurechtserlangung, Enteignungs- und Denkmalschutzrecht, Amtshaftung gegenüber Bund, Ländern und Kommunen, Großwerbeanlagengenehmigungen; Bau-, Anlagenbau- und Architektenrecht (nach VOB/B, Fidic, HOAI), interdisziplinäres Claimmanagement (Nachträge, Verzug, Mängel), Baukonfliktmanagement (Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten), Due Diligence, Mietrecht
Hochtief Solutions, Frankonia, Becken-Gruppe, Alstria, Norddt. Rundfunk, Dahler Company Commercial, Bouwfonds, Otto Wulff, Aug. Prien, Adolf Weber, Aldi, Lidl, Penny, Netto, Edeka, BMJ, Garbe, Zech Bau, ArtInvest, Drees & Sommer, GlobalMalt, Hornbach, Möbel Höffner, BP, Kellog, Kraftfoods, Selfstorage, Atos, Marcol u.a.
Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 38172- 0 psp@psp.eu, www.psp.eu
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Beratung mit über 35-jähriger Erfahrung in der Immobilienwirtschaft
Rüttenscheider Straße 120, 45131 Essen, www.ohletz.eu
Anzahl Anwälte
13, davon Immobilienanwälte: 9
Honorar / Stunde in Euro
in Beratungsangelegenheiten Stundensätze; sonst RVG/alternative Honorarvereinbarungen
Olswang (ab 1.10.2015 Greenberg Traurig)
Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, www.olswang.de
Anzahl Anwälte
70, davon Immobilienanwälte: 40
Honorar / Stunde in Euro
individuelle Vereinbarung
Oppenhoff & Partner
Konrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Köln, www.oppenhoff.eu
Anzahl Anwälte
60, davon Immobilienanwälte: 7
Honorar / Stunde in Euro
Abrechnung nach Stundensätzen, nach Absprache spezifische Preismodelle
Oppenländer Rechtsanwälte
Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart, www.oppenlaender.de
Anzahl Anwälte
32, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Orth Kluth Rechtsanwälte
Kaistraße 6, 40221 Düsseldorf, www.orthkluth.com
Anzahl Anwälte
55, davon Immobilienanwälte: 12
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Osborne Clarke
Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln, www.osborneclarke.com
Anzahl Anwälte
125, davon Immobilienanwälte: 16
Ansprechpartner für Mandanten
Sebastian Raape, 0201-7248-165, s.raape@ohletz.eu
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Essen
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Christian Schede, 030-700171-120, christian.schede@olswang.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Peter Schorling, 030-700171-144, peter.schorling@olswang.com
Standorte
Berlin, München; Standorte international: Brüssel, London, Madrid, Paris, Singapur, Thames Valley
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Stefanie Minzenmay, 0221-2091-331, stefanie.minzenmay@oppenhoff.eu
Ansprechpartner für Mandanten
Jérôme S. Friedrich, 069-707968-181, jerome.friedrich@oppenhoff.eu
Standorte Frankfurt am Main, Köln
Gewerbe- und Wohnraummietrecht für Großvermieter, Industrie- und Handelsunternehmen, Property-Manager und Family- Offices; Immobilientransaktionen und -entwicklung; Real Estate Due Diligence; Grundstücksrecht; Bestandsrefinanzierungen; öffentliches und privates Bau- und Architektenrecht; Wohnungseigentumsrecht
Transaktionen und Finanzierung (Portfolios, Büros, Wohnen, Hotels, Logistik-/Einkaufszentren, Pflegeheime), Projektentwicklung/ÖPP, Gesellschaftsrecht/ M&A, Restrukturierung, Insolvenz, Immobilienfonds, Asset-, Property-/Facility-Management, Digital Real Estate (Multimedia, IT-Outsourcing), Energised Real Estate (Contracting/Energiemanagement, Energieeffizienz), Miet- und Nutzungsverträge
Portfoliokäufe und -verkäufe; Immobilienfinanzierung und -refinanzierung; Strukturierung von Portfolios; Sale and Leaseback; Auslagerung von Immobilienbeständen; Projektmanagement gewerblicher Immobilienprojekte; gewerbliches Mietrecht; Hotelimmobilien
einige der größten deutschen Wohnimmobilienkonzerne; Industriekonzerne und Handelsunternehmen; große Property-Manager; Familiy-Offices
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Jens Kaltenborn, 0711-60187240, kaltenborn@oppenlaender.de Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Stuttgart
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. René Runte, 0211-60035278, rene.runte@orthkluth.com
Ansprechpartner für Mandanten
Timo Nossek, 0211-60035276, timo.nossek@orthkluth.com
Standorte
Berlin, Düsseldorf
öffentliches Planungsrecht, Immobilientransaktionen, Gestaltung und Umsetzung von Sale-and-Leaseback-Verträgen, Immobilienmanagement, Finanzierungsmodelle, Vergaberecht
Westgrund: Kauf/Finanzierung Wohnimmobilienportfolio, Tristan/Episo 3: Kauf Barthonia Forum; In-West Partners: Ankauf MargauxPortfolio; pbb: Refinanzierung Aurelis-Portfolio; Kildare: Verkauf Hotel-/ Geschäftsgebäude Le Méridien; LEG: Gründung Energie-Joint-Venture mit RWE zur Versorgung der über 110.000 WE der LEG
internat. Immobilieninvestor: Transaktionen; kuwaitischer Investor: Immobilieninvestment Mannheim; Servicer: Restrukturierung CMBS-Transaktion; großes mittelständisches Unternehmen: Immobilienfinanzierung; internat. Konzern: belastetes Betriebsgrundstück; Handelsunternehmen: verwaltungs- und zivilgerichtliche Prozesse
keine Angabe
Full-Service-Beratung im Immobilien- und Baurecht, juristisches Projektmanagement, Finanzierung, Errichtung, Bewirtschaftung und Transaktion von Immobilien, Bauvertragsrecht, Industrieanlagenbau, Architekten- und Ingenieurrecht, gewerbliches Mietrecht, Vergaberecht, öffentliches Baurecht
DAX- und MDAXUnternehmen, Anlagenbauer, Projektentwicklungsgesellschaften und Investoren, Entwickler und Betreiber von Einkaufsund Fachmarktzentren, Baukonzerne
Ansprechpartner für Mandanten
Jürgen Ehrlichmann, 0221-51084046, juergen.ehrlichmann@osborneclarke.com
Ansprechpartner für Mandanten
Katharina Feddersen, 040-554364046, katharina.feddersen@osborneclarke.com
Standorte
Berlin, Hamburg, Köln, München; Standorte international: Amsterdam, Barcelona, Brescia, Bristol, Brüssel, London, Madrid, Mailand, New York, Padua, Palo Alto (Silicon Valley), Paris, Reading (Thames Valley), Rom, San Francisco
gewerbl. Mietrecht, Immobilientransaktionen (einschl. Steuern), Strukturierung von Immobilienfonds, Immobilienfinanzierung, Projektentwicklung (Vertragsgestaltung, begleitende Beratung), privates Bau- und Architektenrecht (Vertragsgestaltung, Baumängel, Haftung), Beratung bei Erwerb/Finanzierung von Wind(Onshore) und Solarprojekten, öffentl. Baurecht (Bauplanungsund Bauordnungsrecht)
Habona Invest: Beratung bei verschiedenen Immobilientransaktionen; Grifols: Beratung Bau der neuen Deutschlandzentrale; Facebook: alle miet- und bauvertraglichen Verhandlungen für die Objekte der neuen Standorte in Karlsruhe; Rewe: Beratung gewerbliches Mietrecht; VK Immobilien: Beratung Erwerb einer Büro-Projektentwicklung
Kanzlei, Anwälte, Honorar Kompetenzen Mandate (Auswahl)
P+P Pöllath + Partners
Potsdamer Platz 5, 10785 Berlin, www.pplaw.com
Anzahl Anwälte
Ansprechpartner und Standorte
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Matthias Durst, 030-25353-400, matthias.durst@pplaw.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Stefan Lebek, 030-25353-440, stefan.lebek@pplaw.com
Standorte
Immobilientransaktionen (Share-Deals, Asset-Deals), Immobilien-Projektentwicklung, gewerbliche Miet-/Pachtverträge, Immobilienfinanzierungen, Joint Venture
Hines, LaSalle, Credit Suisse, LBBW Immobilien Management, Generali Real Estate
Honorar / Stunde in Euro
113, davon Immobilienanwälte: 15 nach Vereinbarung
Peters, Schönberger & Partner
Schackstraße 2, 80539 München, www.psp.eu
Anzahl Anwälte
15, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Pietschmann Legal
Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, www.rae-pietschmann.de
Anzahl Anwälte
8, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
200-300; teilweise nach RVG
Berlin, Frankfurt am Main, München
Ansprechpartner für Mandanten
Max Boettcher, LL.M., 089-38172-218, m.boettcher@psp.eu
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Christian Wiggers, 089-38172-107, c.wiggers@psp.eu
Standorte München; Standorte international: Schanghai, Zürich
Ansprechpartner für Mandanten
Anja El-Ishmawi, 030-327720224, a.el-ishmawi@rae-pietschmann.de
Ansprechpartner für Mandanten
Rainer Pietschmann, 030-327720224, r.pietschmann@rae-pietschmann.de
Standorte Berlin
umfassende rechtl. und steuerl. Beratung und Vertretung bei Ankauf und Verkauf von Immobilien und Immobilien-Portfolios (Asset- und Share-Deals); Konzeption von geschlossenen Immobilienfonds; gewerbliches und Wohnungsmietrecht; privates Bau- und Architektenrecht; öffentliches Bau- und Planungsrecht; ganzheitliche Beratung bei Projektentwicklungen, gerichtliche Vertretung
Erstellung rechtlicher und technischer Gutachten im Rahmen der Immobilien-Due-Diligence für Immobilientransaktionen, umfangreiche Beratung auf dem Gebiet der Projektentwicklung, Fragen des Wohnungseigentumsrechts und des gewerblichen und privaten Mietrechts
Nokia Solutions and Networks, Taurus Investment Holdings, Signum Baubetreuung, Raiffeisen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft, Wien
NH Hoteles Deutschland, Neue Dorint, Universal Real Estate Associates, Dolphin Trust
www.rbs-legal.de
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PricewaterhouseCoopers Legal
Moskauer Straße 19, 40227 Düsseldorf, www.pwclegal.de
Anzahl Anwälte
190, davon Immobilienanwälte: 20
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Putzier – Rechtsanwälte und Notar
Reinhardtstraße 7, 10117 Berlin, www.putzier-berlin.de
Anzahl Anwälte
6, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
Zeithonorar
Rath Rechtsanwältinnen
Dreieichstraße 59, 60594 Frankfurt am Main, www.rath-recht.de
Anzahl Anwälte
2, davon Immobilienanwälte: 2
Honorar / Stunde in Euro
220
Raue
Potsdamer Platz 1, 10785Berlin, www.raue.com
Anzahl Anwälte
58, davon Immobilienanwälte: 11
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Redeker Sellner Dahs
Willy-Brandt-Allee 11, 53113 Bonn, www.redeker.de
Anzahl Anwälte
90, davon Immobilienanwälte: 16
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Reed SmithVon-der-Tann-Straße 2, 80539 München, www.reedsmith.com
Anzahl Anwälte
45, davon Immobilienanwälte: 8
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Michael Neuhausen, 0211-9817127, michael.neuhausen@de.pwc.com
Ansprechpartner für Mandanten
Bettina Knipfer, 0211-9812470, bettina.knipfer@de.pwc.com
Standorte
München, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Köln, Osnabrück, Leipzig, Dresden, Bremen; Standorte international: 80 Standorte weltweit
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Eckart Putzier, 030-24046700, putzier@putzier-berlin.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Tanja Schulze Ueding, 030-24046700, schulzeueding@putzier-berlin.de
Standorte
Berlin
Ansprechpartner für Mandanten
Heike Rath, 069-9623062, post@rath-recht.de
Ansprechpartner für Mandanten
Lena Rath, 069-96230622, post@rath-recht.de
Standorte Frankfurt am Main
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Klaus Goecke, 030-818550309, klaus.goecke@raue.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Wolfram Hertel, 030-818550316, wolfram.hertel@raue.com
Standorte
Berlin
Ansprechpartner für Mandanten
Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt, 0228-72625113, messerschmidt@redeker.de
Ansprechpartner für Mandanten
Prof. Thomas Thierau, 0228-72625118, thierau@redeker.de
Standorte
Bonn, Berlin, Leipzig, München; Standorte international: Brüssel, London
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Etienne Richthammer, 089-2030410, munich@reedsmith.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte München, Frankfurt am Main; Standorte international: insgesamt 26 Standorte in Europa, den USA, im Nahen Osten und in Asien
Bau- und Architektenrecht, gewerbliches Mietrecht, Grundstücksrecht, Immobilientransaktionen einschließlich Käuferund Verkäufer-Due-Diligence, gewerbliche Immobilienfinanzierung, Projektentwicklung, Immobiliensteuerrecht, Joint-VentureVerträge im Bereich der Projektentwicklung und gemeinsamer Immobilieninvestitionen
Baurecht, Architektenrecht, Grundstücksrecht, Vergaberecht, Mietrecht
rechtliche Begleitung Projektentwicklung Kö-Bogen (Mieter Apple und Breuninger), Horizon (L’Oreal), Clara und Robert (HQ Warth und Klein) in Düsseldorf; Ankauf Karstadt-Haus (Karstadt/Karstadt Sport) in Düsseldorf für privaten Investor; aufsichtsrechtliche Begleitung einer KVG bei der Auflegung von Sondervermögen
Rechtliche Betreuung von Immobilientransaktionen; Beratung und Vertretung von Wohnungsbaugesellschaften und von Projektentwicklern z. B. für Einkaufszentren; Vertretung von Bauunternehmen aus den Niederlanden und aus Polen; Prozessführung im Zusammenhang mit dem Hauptbahnhof Berlin
Architekten- und Vergaberecht; insbes. Beratung bei der Auswahl des passenden Vertragspartners, Unterstützung in Vergabeverfahren, Gestaltung von Verträgen mit projektspezifischer Risikoverteilung, baubegleitende Beratung bis hin zur Abrechnung und Abwicklung von Schadensfällen; privates Baurecht, insbes. Vergütung und Nachtragsforderungen; Streitschlichtung
Raue berät in der Immobilienwirtschaft tätige nationale und internationale Unternehmen wie Investoren, Eigentümer, Bauherren und Kapitalgeber, Energieversorger sowie die öffentliche Hand. Unsere Beratung deckt alle Gebiete des Immobilienrechts ab. Wir begleiten unsere Mandanten dabei von der ersten Akquisitions- und Planungsphase bis zum Projektabschluss und Wiederverkauf.
Bau- und Immobilienrecht, Bauvertragsrecht, insbes. baubegleitende Beratung, Flughafen-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Architekten-, Ingenieur- und ProjektsteuerungsR, Schieds-/ Schlichtungsverfahren, Immobilien-Development, nat. und internat. Bauvergabe, Projektmanagement, VergabeR, Privatisierung, GesellschaftsR, Claimmanagement, Prozessführung, NotarhaftungsR
Immobilientransaktionen (Assetund Share-Deals), gewerbliches Mietrecht, Immobilienfinanzierung, Legal Asset-Management, Beratung bei Insolvenz sowie immobilienrechtlichen Streitigkeiten
große Architektur- und Ingenieurbüros, Versicherungen, öffentliche Auftraggeber aus dem Bereich Gesundheitswesen
Land Berlin: Planung und Entwicklung des Flughafengeländes nach Außerbetriebnahme des Flughafens Tegel; IBI Group: Planungsund Umweltrecht bei der Entwicklung eines der größten Wohnbauvorhaben Berlins; Pensionsfonds des CERN: Erwerb von Immobilien in Berlin; Polis Immobilien: Immobilientransaktionen
Reichstag, Bundeskanzleramt, Holocaust Mahnmal Berlin, The Squaire Frankfurt, Posttower Bonn, Hotel Adlon Berlin, WCCB Bonn, Herrentunnel Lübeck, Waldschlösschenbrücke Dresden, Weserstadion, Überseestadt Bremen, Olympiastadion Berlin, div. Braunkohle- und Steinkohle-Kraftwerke, Schiffshebewerk Niederfinow, Nürburgring
Erwerb Hotelimmobilien für US-Reit, Verkauf LogistikPortfolio (Einzel-und Paketverkäufe), Erwerb Einzelhandelsportfolio (Einzelund Paketerwerb), Saleand-Leaseback-Transaktionen für US-Investor, Restrukturierung NPL-Portfolio (immobilienbesichert)
Rödl & Partner
Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg, www.roedl.de
Anzahl Anwälte
Ansprechpartner für Mandanten
Harald Reitze, 0911-9193-1325, harald.reitze@roedl.de
Ansprechpartner für Mandanten
Jörg Schielein, 0911-9193-3554, joerg.schielein@roedl.de
Standorte
Immobilientransaktionen, Immobilienrecht, Beratung von Immobilienfonds, privates Baurecht, öffentliches Baurecht, gewerbliches Mietrecht, Facility-Management-Recht, Steuerrecht
Honorar / Stunde in Euro
161, davon Immobilienanwälte: 18 nach Stundensätzen
Roever Broenner Susat Mazars
Rankestraße 21, 10789 Berlin, www.rbs-legal.de
Anzahl Anwälte
45, davon Immobilienanwälte: 8
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze und Projektpauschalen
Rotthege | Wassermann
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, www.rotthege.com
Anzahl Anwälte
16, davon Immobilienanwälte: 8
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze
24, u.a. Berlin, Eschborn, Hamburg, Jena, Köln, München, Nürnberg, Stuttgart; Standorte international: 78, u.a. Atlanta, Bangkok, Bratislava, Budapest, Bukarest, Istanbul, Madrid, Mailand, Moskau, Paris, Peking, Prag, São Paulo, Singapur, Stockholm, Warschau, Wien, Zürich
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Daniel Ruppelt, 030-208 88-1400, daniel.ruppelt@mazars.de
Ansprechpartner für Mandanten
Gerhard Schmitt, 069-500 60-2020, gerhard.schmitt@mazars.de
Standorte
Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Potsdam; Standorte international: Unsere Kanzlei ist Mitglied des internationalen Rechtsanwaltsnetzwerks Warwick Legal Network, dem mehr als 40 Rechtsanwaltskanzleien aus über 25 Ländern angehören.
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Georg Rotthege, 0211-9559910, g.rotthege@rotthege.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Lars Kölling, 0211-9559910, l.koelling@rotthege.com
Standorte Düsseldorf, Essen
Immobilientransaktionen, Strukturierung Immobilienfonds, sonstige geschlossene Fonds, Projektentwicklung, Finanzierung, Gesellschaftsrecht und M&A-Vertragsrecht, insb. Miet- und Nutzungsverträge
Projektentwickler Rainer Alzinger DSR: Verkauf des Tullnau Carée in Nürnberg an den Talanx Konzern, Joh. Berenberg, Gossler & Co.: geschlossener Immo.Spezial-AIF nach KAGB; Bouwfonds: geschlossener Publikums-AIF nach KAGB; Hannover Leasing: Erwerb Belair in Brüssel
CCP: Joint-Venture mit RIU-Gruppe bzgl. Entwicklung RIU Plaza Berlin; Projektentwickler: Entwicklung Standort OskarHelene-Heim in Berlin; Klinikkette: Verkauf Polikliniken in Berlin an Immobilienfonds; Wohnungsbaugesellschaft, Erwerb eines umfassenden Immobilienportfolios
Immobilientransaktionen, Projektentwicklung, gewerbliches Miet- und Pachtrecht, privates und öffentliches Baurecht, Steuerrecht
PDI Property Development
Investors: Beratung Projektentwicklungen Wohnen, Hotel, Büro; Hahn-Gruppe: Beratung bei Immobilientransaktionen von Einkaufszentren und Fachmarktzentren, Gestaltung und Beratung von 130 geschlossenen Immobilienfonds, Einbringung des Immobilienportfolios der IG BCE u.a. in die Viva West
SammlerUsinger
Hardenbergstraße 28a, 10623 Berlin, www.sammlerusinger.com
Anzahl Anwälte
25, davon Immobilienanwälte: 12
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze
Samp Schilling & Partner
Charlottenstraße 16, 10117 Berlin, www.sampschilling.com
Anzahl Anwälte
Ansprechpartner für Mandanten
Sabine Usinger, 030-2639509141, sabine.usinger@sammlerusinger.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Claus-Peter Martens, 030-2639509190, claus-peter.martens@sammlerusinger.com
Standorte
Berlin
Ansprechpartner für Mandanten
Michael Samp, 030-688352742, michael.samp@sampschilling.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Simon Schilling, 030-688352741, simon.schilling@sampschilling.com
Standorte
Immobilienrecht (Immobilientransaktionen/Projektentwicklung), öffentliches Bau- und Umweltrecht, Mietrecht, Hotelverträge, Vergaberecht, Notariat
Berlin: HumboldtHafenEins, Büro- und Geschäftshaus Alea 101, Areal am Postbahnhof; Verkauf Portfolio Logistikimmobilien, Erwerb Immobilienportfolio in Hamburg, Köln, Frankfurt; Hotelverträge in Hamburg, Köln, Berlin; Beratung Ankauf Gewerbeportfolios von der Berliner Volksbank; Beos: Beratung Ankauf Gewerbeimmobilien
Berlin
Immobilienwirtschaftsrecht, Immobilientransaktionen (Asset- und Share-Deals), Immobilien-Joint-Ventures, Projektentwicklungen, Asset-, Property- und FacilityManagement, gewerbliches Mietrecht sowie privates und öffentliches Baurecht
Honorar / Stunde in Euro
3, davon Immobilienanwälte: 3 290
Schultz und Seldeneck
Rechtsanwälte und Notare
Bleibtreustraße 33, 10707 Berlin, www.schultzundseldeneck.de
Anzahl Anwälte
12, davon Immobilienanwälte: 12
Honorar / Stunde in Euro
RVG, 280-380
Schultze Immobilienanwälte
Dufourstraße 23, 04107 Leipzig, www.kanzlei-schultze.de
Anzahl Anwälte
4, davon Immobilienanwälte: 4
Honorar / Stunde in Euro
RVG, Zeit-Honorar, Pauschal-Honorar
Schumann Rechtsanwälte Notare
Wallstraße 15, 10179 Berlin, www.schumann-law.de
Anzahl Anwälte
15, davon Immobilienanwälte: 14
Honorar / Stunde in Euro
RVG oder nach Vereinbarung
SK Scholtissek Krause-Allenstein Rechtsanwälte
Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg, www.sk-anwaelte.de
Anzahl Anwälte
Ansprechpartner für Mandanten
Barbara Fechner, 030-88560666, fechner@schultzundseldeneck.de
Ansprechpartner für Mandanten
Susanne Wolski, 030-88560615, susanne.wolski@schultzundseldeneck.de
Standorte
Berlin
Ansprechpartner für Mandanten
Heinz G. Schultze, 0341-96443-0, schultze@kanzlei-schultze.de Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Leipzig
Ansprechpartner für Mandanten
Frank Schumann, 030-288866-0, frank.schumann@schumann-law.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Michaela Eisele, 030-288866-0, michaela.eisele@schumann-law.de
Standorte
Berlin (2 Standorte)
Immobilientransaktionen, Grundstückskaufverträge, GewerberaummietR, insbes. Contracting, Handels- und Büroflächen, WohnraummietR einschl. öffentliches WohnungsbauR; öffentl. BauR, insbes. Denkmalschutz, Sanierungsund BauplanungsR; privates Bau- u. ArchitektenR; NachbarR, insbes. nachbarrechtl. Vereinbarungen
Asset- und PropertyManagement; vier Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht, ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht; Wohnraumund Gewerbemietrecht, Immobilien-, WEG-, Baurecht, Recht der Immobilienfinanzierung
denkmalneu/Investorenkonsortium: Ankauf und umfassende Revitalisierung Haus am Zwinger in Dresden; Arbireo Capital/Konsortialpartner: Ankauf Büroimmobilienportfolio, bestehend aus vier Objekten in vier Städten; Minerva: Erwerb zweier Grundstücke BerlinMitte; HHPV: Erwerb Logistikimmobilie in Bremen, Abschluss langj. Mietvertrag
Räumung des besetzten Kunsthauses Tacheles in Berlin, anwaltl. Vertretung eines Ankermieters betr. The Squaire, Frankfurt am Main, Normenkontrolle Bebauungspläne Leipziger Platz und Regierungsviertel
bundesweite Betreuung von Mietbeständen ausländischer und deutscher Fonds; Unterstützung der mietund immobilienrechtlichen Bereinigung und Verwertung eines 1.500 Gewerbeimmobilien umfassenden Pakets; sachenrechtliche Klärung einer Großimmobilie; kaufrechtliche Begleitung Erwerb knapp 600 zu sanierender Wohnungen
Wir betreuen bundesweit nationale + internationale Mandanten bei der Projektierung, dem Erwerb, der Errichtung, Wertentwicklung und Bewirtschaftung bis zur Verwertung ihrer Immobilien. Hierbei verfügen wir über langjährige Expertise und ein leistungsfähiges Reporting. Wir verbinden zum Nutzen unserer Mandanten hohen Qualitätsanspruch mit einer persönlichen und engagierten Betreuung.
Sale and Leaseback Bankzentrale, Projektierung Turm Berlin, Verkäufe Büroobjekt Potsdamer Platz, Gewerbeportfolios, Bauträgermaßnahmen, Vergabeverfahren (insbes. ÖPNV), Betreuung institut. Bestände, Beratung/Vertretung internat. Investoren, Bauuntern., Architekten, Vergabe/Errichtung LuxusWohnanlage Düsseldorf
Ansprechpartner für Mandanten
Friedrich-Karl Scholtissek, 040-44140930, info@sk-anwaelte.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Florian Krause-Allenstein, 040-44140934, fka@sk-anwaelte.de
Standorte Hamburg
Honorar / Stunde in Euro
4, davon Immobilienanwälte: 4 nach Vereinbarung
Ankaufberatung Immobilien (Due Diligence), juristische Projektentwicklung von der Baurechtsschaffung über Vertragsgestaltung, Bauabwicklung (ClaimManagement) bis zur Gewährleistungsabwicklung, Bau- und ArchitektenR, öffentliches BauR, VergabeR, BauversicherungsR, Wohnungs-/Gewerbebau, Krankenhausbau, Hotelgewerbe, Bauträger, Projektentwickler, Architekten und Ingenieure
ständige juristische Beratung/Vertretung von Projektentwicklern für Hotel-, Wohnungs- und Geschäftshausbau, juristische Betreuung der Internationalen Gartenschau 2013, juristische Projektsteuerung für Projektentwickler mehrerer Quartiersentwicklungen in Hamburg, ständige juristische Full-Service-Beratung eines Krankenhausträgers
Neues Kranzler Eck / Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, www.skwschwarz.de
Anzahl Anwälte
120, davon Immobilienanwälte: 14
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
SNP Schlawien
Türkenstraße 16, 80333 München, www.snp-online.de
Anzahl Anwälte
81, davon Immobilienanwälte: 27
Honorar / Stunde in Euro
250-300
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Olaf Kreißl, 030-8892650-65, o.kreissl@skwschwarz.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München
Ansprechpartner für Mandanten
Sascha Sormann, 089-28634-428, sascha.sormann@snp-online.de
Ansprechpartner für Mandanten
Andreas Gemeinhardt, 030-253780-36, andreas.gemeinhardt@snp-online.de
Standorte
München, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Freiburg, Leipzig; Standort international: Mailand
Immobilientransaktionen, AssetManagement, Immobiliennotariate und Begleitung von Beurkundungsvorgängen, öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht, priv. Baurecht und Architektenrecht, Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsverträge, Generalübernehmerund Generalunternehmerverträge, Facility-Management, Wärmecontracting, Gewerbemietrecht
Immobilientransaktionen, gewerbliches Mietrecht, Wohnraummietrecht für institutionelle Investoren, Immobilienfinanzierungen, Maklerrecht, Projektentwicklung, privates und öffentliches Baurecht, Vergaberecht, Corporate Real Estate, Asset-Management
Erwerb div. Hotelstandorte und Shoppingcenter; Erwerb Technologiepark, Gewerbeobjekte (DD, Kaufvertragsverhandlungen); ExpoCenter Airport Berlin Brandenburg, Entwicklung Veranstaltungsgelände Flughafen BER; Pilotprojekt Business Improvement Districts (BID); Neuentwicklung Traditionshotel mit denkmalgeschützter Bausubstanz
An- und Verkaufsberatung für Fondsgesellschaften (u.a. aus USA, UK), Projektentwicklungsbegleitung für zahlreiche Immobiliengesellschaften; Vertretung/ Beratung eines Bestandshalters von Gewerbeimmobilien; Beratung eines UKFonds zum KAGB (AIFMRichtlinie); Forderungsmanagement für div. Immobilienfonds
Stassen
Kurfürstendamm 188, 10707 Berlin, www.stassenllp.com
Anzahl Anwälte
9, davon Immobilienanwälte: 8
Honorar / Stunde in Euro
Partner: 300, Associate: 260
Prof. Dr. Dieter Stassen, 030-887166247, stassen@stassenllp.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Berlin
privates Baurecht, insbesondere Bauvertrags- und Architektenrecht; Facility-Management; Recht der Projektsteuerung; Bauträgerrecht
baubegl. Rechtsberatung für Auftraggeber beim Bau des Berliner Stadtschlosses; ständ. Vertretung einer dt. Behörde in div. Rechtstreitigkeiten (Großbauvorhaben); ständige, außergerichtl. und gerichtl. Vertretung von namh. Architekten; ständ. Vertretung einer gr. dt. Universität beim Neubau eines Forschungshauses
SKW Schwarz Rechtsanwälte
Entwerfen, Planen, Finanzieren, Bauen, Verwalten, Vermieten, Verkaufen – der Lebenszyklus einer Immobilie erstreckt sich über viele verschiedene Phasen. Spezielle rechtliche Regeln gelten für jede einzelne davon
Die Anwälte unseres Fachbereichs „Real Estate“ beraten Investoren, Verkäufer und Käufer, Architekten, Planer, Bauherren, Verwalter und Vermieter in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Mit fundiertem Fachwissen und belastbarer Branchenkenntnis. Und stets mit dem einen Ziel: das Beste für Sie zu bewegen!
Ansprechpartner Dr. Olaf Kreißl
SKW Schwarz Rechtsanwälte
Neues Kranzler Eck
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
T +49 (0) 30.8 89 26 50-65
F +49 (0) 30.8 89 26 50-10 o.kreissl@skwschwarz.de
www.skwschwarz.de
Ansprechpartner für Mandanten Anzeige
Berlin Düsseldorf Frankfurt / Main Hamburg München
Stock Aders + Partner Rechtsanwälte
Effnerstraße 44-46, 81925 München, www.stock-aders.de
Anzahl Anwälte
6, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
SZK Stapelfeldt Zweschper
Krumb Partnerschaft
Bahnhofstraße 38, 65185 Wiesbaden, www.rechtsanwaelteszk.de
Anzahl Anwälte
4, davon Immobilienanwälte: 3
Honorar / Stunde in Euro
200-350
Taylor Wessing
Benrather Straße 15, 40213 Düsseldorf, www.taylorwessing.com
Anzahl Anwälte
330, davon Immobilienanwälte: 26
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Topjus Rechtsanwälte
Wehrlestraße 13, 81679 München, www.topjus.de
Anzahl Anwälte
26, davon Immobilienanwälte: 12
Honorar / Stunde in Euro
Partner: 250-400, Mitarbeiter: 200-220
TSP Theißen Stollhoff & Partner
Palais am Bundesrat, Leipziger Platz 11, 10117 Berlin, www.ts-law.de
Anzahl Anwälte
8, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
regelmäßig Zeithonorarvereinbarung
Wagensonner Rechtsanwälte
Nymphenburger Straße 70, 80335 München, www.wagensonner.com
Anzahl Anwälte
35, davon Immobilienanwälte: 31
Honorar / Stunde in Euro
Abrechnungen nach Stundensätzen oder RVG
Ansprechpartner für Mandanten
Alexander C. Pühler, LL.M., 089-99831-42, alexander.puehler@stock-aders.de
Ansprechpartner für Mandanten
Kurt Ramershoven, 089-99831-66, kurt.ramershoven@stock-aders.de
Standorte
München, Bogenhausen
Ansprechpartner für Mandanten
Jochen Zweschper, 0611-50406340, zweschper@rechtsanwaelteszk.de
Ansprechpartner für Mandanten
Joachim Krumb, 0611-50406340, krumb@rechtsanwaelteszk.de
Standorte
Wiesbaden, Darmstadt
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Anja Fenge, 040-36803-244, a.fenge@taylorwessing.com
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München; Standorte international: Bratislava, Brünn, Brüssel, Budapest, Cambridge, Dubai, Jakarta, Kiew, Klagenfurt, London, Menlo Park, New York, Paris, Peking, Prag, Seoul, Schanghai, Singapur, Warschau, Wien
Ansprechpartner für Mandanten
Prof. Dr. Klaus Englert, 08252-894620, englert@topjus.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Bastian Fuchs, 089-210959-60, fuchs@topjus.de
Standorte München, Ingolstadt, Pfaffenhofen/Ilm, Nordhausen (Thüringen), Schrobenhausen
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Rolf Theißen, 030-3997760, berlin@ts-law.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Frank Stollhoff, 030-3997760, berlin@ts-law.de
Standorte
Berlin
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Andreas Helm, 089-1239850, andreas.helm@wagensonner.com
Ansprechpartner für Mandanten
Gero Martin, 089-1239850, gero.martin@wagensonner.com
Standorte
München, Berlin; Standort international: Posen
An- und Verkauf von Immobilien, Portfolio-Transaktionen (deutsch/englisch), Abschluss privater und gewerblicher Mietverträge, Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Grundvermögen. Stock Aders + Partner ist auf Immobilientransaktionen spezialisiert. Diese Betreuung beinhaltet z.B. die Strukturierung der Transaktionen, die rechtliche Due Diligence, Kauf- und Kreditverträge.
öffentliches und privates Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Vergaberecht, Grundstücksrecht, Denkmalschutzrecht, Pachtrecht
SachsenFonds: Transaktionen, Mietrecht; BVT/derigo: Beteiligungsmodelle für die USA; div. (Fonds-)Investoren: Windparktransaktionen; vier KVGs: Immobilientransaktionen (u.a. Handel, Wohnen u. Gesundheit), Mietrecht; private Investoren und Eigentümer: Kauf und Verkauf von Immobilien, laufendes Asset- und Property-Management
Wir benennen aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit keine Referenzmandate. Anonymisierte Referenzen finden Sie unter https://www.rechtsanwaelteszk.de/kanzlei/referenzen/.
rechtliche Beratung entlang des gesamten Lebenszyklus der Immobilie: Immobilientransaktionen und -finanzierung, Legal Asset Management, Projektentwicklung, Planungs- u. Umweltrecht, Vergaberecht, privates Bau- u. Architektenrecht, gewerbliches Mietrecht, immobilienrechtliche Streitigkeiten, Investmentrecht (KAGB), Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Kartell- und EU-Recht, Notariat
Vergaberecht, Architektenrecht, Ingenieursrecht, Hoch- und Tiefbaurecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Umweltrecht, Kampfmittelrecht, Baulärmrecht, Tunnelbaurecht, Bauversicherungsrecht, Baustrafrecht jeweils mit Fachanwälten bzw. Hochschullehrern
Dt. Annington: Ankauf Franconia-Portfolio; Nextparx: Entwicklung, Verkauf Logistikpark; Peach Property: Verkauf LeonardoHotel u. Büroteil Am Zirkus 1; ECE; Euler Hermes, Sheardan, Art-Invest: Transaktionen; LaSalle Investment: An- u. Verkauf versch. Objekte; HIH: lfd. Transaktionsberatung; HSH: versch. Immobilienfinanzierung
seit 38 Jahren umfassende Begleitung eines Weltkonzerns mit 148 Firmen auf dem Gebiet des Spezialtiefbaus, der Sanierung von Bauwerken aller Art, des Tunnel- und Brückenbaus; baubegleitende Beratungen bei Neubauten und Sanierungen in Deutschland, insb. auch U-Bahnen, Sielen für zahlreiche Bau-Auftraggeber und Baufirmen
auftraggeberseitig orientiert, ausschließliche Beratung im Bau- und Immobilienrecht, Architekten- und Ingenieurrecht sowie Vergabe- und Energierecht; Kernkompetenzen: rechtliche Konzeption und Beratung des Immobilienprojektgeschäfts; baurechtliches Gewährleistungsund Sicherheitenmanagement für Fondsgesellschaften; Portfoliotransaktionen; Legal Due Diligence; Notariat
Immobilientransaktionen (Asset/Share-Deal), Projektentwicklung, öffentliches Bau- und Planungsrecht, Baurechtschaffung, baubegleitende Rechtsberatung, privates Bau- und Architektenrecht, gewerbliches Mietrecht, Wohnraummietrecht, WEG-Recht, Legal Asset Management, Immobilienfinanzierung, Erneuerbare Energien, Prozessführung
Beratung und Vertretung von bundesweit bekannten Immobiliengesellschaften, institutionellen Anlegern, Banken sowie namhaften Planungsgesellschaften, umfängliche Tätigkeit für die öffentliche Hand, Begleitung zahlreicher bundesweit bekannter Vorhaben
Industriebauunternehmen: Forward-Deal Stuttgart, Projektentwickler: Verkauf Gewerbeimmobilie Hamburg, immobilien-/baurechtliche Beratung Industrieunternehmen, Investor: Projektentwicklung (Hotel, Büro, Studentenapp.), KVG: Ankauf Hotel-, Büro- und Einzelhandelsimmobilien, DAX-Konzern in Bebauungsplanverfahren
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White & Case
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, www.whitecase.de
Anzahl Anwälte
230, davon Immobilienanwälte: 18
Honorar / Stunde in Euro
keine Angabe
Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr (WilmerHale)
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, www.wilmerhale.de
Anzahl Anwälte
55, davon Immobilienanwälte: 6
Honorar / Stunde in Euro
i.d R. Stundensatz, bei größeren Mandaten auch Festpreis (ggf. Anteil am Kaufpreis)
Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Häusserstraße 14, 69115 Heidelberg, www.witt-rechtsanwaelte.de
Anzahl Anwälte
10, davon Immobilienanwälte: 5
Honorar / Stunde in Euro
meist RVG; Stundensätze abhängig von Mandat und Streitwert
Ansprechpartner für Mandanten
Endrik Lettau, 069-299941584, endrik.lettau@whitecase.com
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Stefan Feuerriegel, 040-35005308, stefan.feuerriegel@whitecase.com
Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München; Standorte international: 38 Standorte in 25 Ländern
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Roland Steinmeyer, 030-20226537, roland.steinmeyer@wilmerhale.com
Ansprechpartner für Mandanten
Alexander Kollmorgen, 030-20226532, alexander.kollmorgen@wilmerhale.com
Standorte
Berlin, Frankfurt am Main; Standorte international: Boston, Brüssel, Dayton, Denver, London, Los Angeles, New York, Oxford, Palo Alto, Peking, Washington D.C.
Ansprechpartner für Mandanten
Hans Witt, 06221-43401-11, witt@witt-rechtsanwaelte.de
Ansprechpartner für Mandanten
Tamara Knöpfel, 030-2844985-10, knoepfel@witt-rechtsanwaelte.de
Standorte
Heidelberg, Berlin, München
sind wir in allen Bereichen des Immobilienwirtschaftsrechts und des Baurechts spezialisiert.
An unseren Standorten Berlin und München beraten Sie über 20 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zum Immobilienrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Wirtschaftsstraf- und Vergaberecht.
gesamte Wertschöpfungskette des Immobiliengeschäfts, insb.: Immobilientransaktionen (Assetund Share-Deals einschl. Due Diligence) für alle Arten wie Projektentwicklung, Shoppingcenter, Hotels, Einzelhandel, Büro etc., steuerrechtl. Strukturierung, Immobilienfinanzierung, Restrukturierung, gewerbl. Mietrecht, Bau- und Umweltrecht, notarielle Leistungen
Vertragsgestaltung und Verhandlung bei Erwerb und Veräußerung von inländischen Immobilienbeständen und Portfolios sowie Notariat
Blackstone; Tishman Speyer: Immobilien-/Gesellschaftsrecht, Vermietung Taunusturm; DIC: Verkauf Einzelhandelsportfolio an Hahn-Fonds; Electra Real Estate & JV-Partner: Verkauf Hornbach-BaumarktPortfolios; Amundi: Erwerb/ Finanz. SteigenbergerHotel, Zalando-Sitz Berlin; geschlossener Fonds: Verkauf 16 Immobilien
Beratung von Unternehmen sowie institutionellen und privaten Investoren
Vertretung und Beratung bei Falschberatung und Rückabwicklung (vor allem Steuerspar- und Schrottimmobilien): rechtliche Beratung beim Immobilienkauf (Kaufvertrag etc.); Beratung bei Immobilienfondsfällen (geschlossene und offene, Rückabwicklung solcher Anlagen), sonstige Anlageformen rund um die Immobilie im Kapitalanlagebereich (u.a. Timesharing = Ferienwohnrechte seit ca. 20 Jahren)
Beratung und Vertretung von Privatanlegern; zahlreiche Verfahren gegen Immobilienvertriebe, Immobilienverkäufer (Bauträger) und finanzierende Banken im Rahmen von Immobilienrückabwicklungsprozessen; Beratung im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen
Besuchen Sie uns im Internet www.wollmann.de
Wollmann & Partner Rechtsanwälte
Meinekestraße 22, 10719 Berlin, www.wollmann.de
Anzahl Anwälte
Ansprechpartner für Mandanten
Prof. Christian Zanner, 030-884109-33, zanner@wollmann.de
Ansprechpartner für Mandanten
Michael Ch. Bschorr, 030-884109-92, bschorr@wollmann.de
Standorte
Berlin, München
Honorar / Stunde in Euro
20, davon Immobilienanwälte: 12 nach Vereinbarung
W•I•R Breiholdt Nierhaus Schmidt
Cremon 3, 20457 Hamburg, www.wir-breiholdt.de
Anzahl Anwälte
7, davon Immobilienanwälte: 7
Honorar / Stunde in Euro
vorrangig Stundensätze (Partner und Associates: 250-300)
W•I•R Jennißen und Partner
Aachener Straße 500, 50933 Köln, www.wir-jennissen.de
Anzahl Anwälte
16, davon Immobilienanwälte: 16
Honorar / Stunde in Euro
RVG oder Stundensätze: 250-300
W•I•R Wanderer und Partner
Einemstraße 24, 10785 Berlin, www.wir-wanderer.de
Anzahl Anwälte
14, davon Immobilienanwälte: 14
Honorar / Stunde in Euro
sowohl RVG als auch Stundensatz, variabel
Zenk Rechtsanwälte
Hartwicusstraße 5, 22087 Hamburg, www.zenk.com
Anzahl Anwälte
35, davon Immobilienanwälte: 10
Honorar / Stunde in Euro
Abrechnung nach Stundensätzen und ggf. RVG
Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte
Brienner Straße 9, 80333 München, www.zl-legal.de
Anzahl Anwälte
54, davon Immobilienanwälte: 20
Honorar / Stunde in Euro
Stundensätze; Pauschalen; selten RVG
Ansprechpartner für Mandanten
Ruth Breiholdt, 040-43218600, kanzlei@wir-breiholdt.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte
Hamburg (Mitglied im W•I•R-Verbund selbstständiger Kanzleien aus Berlin, Hamburg und Köln)
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Georg Jennißen, 0221-93466311, jennissen@wir-jennissen.de
Ansprechpartner für Mandanten
Marcus Schneider, 0221-93466326, schneider@wir-jennissen.de
Standorte
Köln, Görlitz (Mitglied im W•I•R-Verbund selbstständiger Kanzleien)
Ansprechpartner für Mandanten
Malte Monjé, 030-4059940, monje@wir-wanderer.de
Ansprechpartner für Mandanten
Standorte Berlin (Mitglied im W•I•R-Verbund selbstständiger Kanzleien aus Berlin, Hamburg und Köln)
Ansprechpartner für Mandanten
Alexander Baden, 040-22664127, baden@zenk.com
Ansprechpartner für Mandanten
Oliver Nowoczyn, 030-2475740, nowoczyn@zenk.com
Standorte
Hamburg, Berlin
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Andreas Dingler, 089-290 50 242, a.dingler@zl-legal.de
Ansprechpartner für Mandanten
Dr. Axel Anker, 089-290 50 214, a.anker@zl-legal.de
Standorte
München, Frankfurt am Main, Berlin; Standort international: Wien
Ankauf und Verkauf von Immobilienportfolios, Beratung und Errichtung gesellschaftsrechtlicher Strukturen zur Beteiligung an Immobilien, Due Diligence, Beratung zu Gewerbemietverträgen, Facility-Management, Betreibervereinbarungen, Contracting; Notariat mit fünf Notaren in Berlin seit 1921; projektbegleitende Rechtsberatung: privates BauR, Architekten- und IngenieurR, VergabeR
Architektenrecht, AssetManagement, Baurecht, Bauträgerrecht, Due Diligence, Gewerberaummietrecht, Grundstücksrecht, Maklerrecht, Projektentwicklung, Spezialimmobilien, WEG-Recht
Beratung/Vertretung
öffentl. Wohnungsges., Städten und Gemeinden; überregional tätiger Projektentwickler (Gewerbebau, Hotelanlagen, Einkaufszentren und Wohnungsbau); Auftragnehmer und Auftraggeber: privates Bau-/Architektenrecht, Vergaberecht; DAXUnternehmen: Bau-/ Immobilienrecht
keine Angabe
Miet-und Pachtrecht, Bau- und Architektenrecht, Projektentwicklung, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, öffentliches Baurecht
bundesweite Beratung und Vertretung von Immobiliengesellschaften, Verbänden und Eigentümern, u.a. GAG Immobilien, VNWI Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V. und Immobiliengesellschaften des AXA-Konzerns
Bau- und Bauträgerrecht, Wohnungseigentumsrecht, Immobilienübertragung und Notariat, Mietrecht
keine Angabe
Immobilienwirtschaftsrecht, Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht sowie alle Fragestellungen, die im Zusammenhang mit Immobilien auftreten können
Otto Group, Beos, Hamburg Team, Sedlmayer Investa, Gewobag, Eggers-Gruppe, Unilever, gmp von Gerkan Marg und Partner, Signal Iduna, Weserkraftwerk Bremen (swb/Enercon)
Transaktionen, Projektentwicklungen inkl. Baurechtschaffung, Käufer- und Verkäufer-DueDiligence, Krankenhausbau/transaktion, Immobilien im Gesundheitssektor, Immobilien im Hotelgewerbe/Nutzerverträge, Einzelhandel, baubegl. Rechtsberatung, priv. Baurecht (Unternehmer, Architekten/Ingenieure, Sonderfachleute, Bauprozessrecht), Schnittstellen Gesellschafts-/Vergabe- u. öff. Recht
laufende bau- und immobilienrechtl. Beratung eines Klinikkonzerns, von Infrastrukturprojekten, institutionellen Investoren, Immobiliengesellschaften, Beratung ausländischer Investoren, Bauunternehmen (Haustechnik, Fassadenbau, Bauhauptarbeiten), branchenfremde Auftraggeber, Projektentwicklung u.a. Logistikimmobilien
BRAO? Paralegal? Vollbefriedigend? Wenn Ihnen zu diesen Stichworten nichts einfällt, sind Sie auf diesen Seiten genau richtig. Denn diese und andere Begriffe rund um das Thema Anwälte, Juristen und Kanzleien erklärt das Glossar.
heißt die Pflicht, sich vor Gericht von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Nur in erster Instanz vor dem Amtsgericht steht es jedem frei, ob er mit einem Anwalt vor Gericht zieht oder sich selbst vertritt. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht besteht der sogenannte Anwaltszwang: Es muss ein Anwalt in Anspruch genommen werden. Landet der Fall gar vor dem Bundesgerichtshof, braucht der beauftragte Anwalt hierfür eine besondere Zulassung.
BRAO
ist die Abkürzung für die Bundesrechtsanwaltsordnung. In der BRAO sind z.B. Zulassung, Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte geregelt. Neben Vorschriften zur Anwaltshaftung liefert sie auch Regeln für die Strukturierung von Anwaltskanzleien. Sie wird durch die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO) ergänzt.
heißen die Rechtsanwälte einer Kanzlei, die mehr als ein Associate sind, aber keine volle Partnerschaft in der Kanzlei innehaben. Sie sind also keine Gesellschafter und ihre Arbeit wird dementsprechend anders vergütet. In manchen Kanzleien ist der Counsel eine Zwischenstation auf dem Weg vom Associate zum Partner. Andere Anwälte holen sich unter dieser Bezeichnung einen namhaften oder berühmten Kollegen ins Boot, z.B. einen Ex-Minister, der dann außerhalb der üblichen Hierarchie Teil der Sozietät wird. Im Englischen ist to counsel schlicht beraten und ein counsel ist ein Berater.
Nach diesen berechnen sich die Vergütung des Anwalts (Gegenstandswert) und die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens (Streitwert). Wie viel Geld der Anwalt bekommt oder an das Gericht zu zahlen ist, kann jeweils aus einer Tabelle abgelesen werden. Die Tabellen sind Anlagen zum RVG bzw. zum GKG (Gerichtskostengesetz). Streiten die Parteien beispielsweise um einen Betrag von 5.000 Euro, so liegt die einfache Gebühr für den Rechtsanwalt bei 303 Euro und für das Gericht bei 146 Euro. Allerdings wird selten nur eine Gebühr fällig, bei Klageerhebung etwa ist ein dreifacher Satz zu zahlen.
können sich zum einen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG) bestimmen und damit nach dem Gegenstandswert, über den gestritten wird. Geht es vors Gericht, wird aus dem Gegenstandswert begrifflich der Streitwert. Der Mandant kann das Honorar aber auch frei mit seinem Anwalt aushandeln. In der Immobilienbranche sind dabei Zeithonorare die Regel, bei denen pro Stunde, die der Anwalt tätig wird, ein gewisser Betrag anfällt.
ist eigentlich kein Rechtsgebiet, sondern ein Sammelbegriff für alle rechtlichen Aspekte, die für die Immobilienwirtschaft wichtig sind –und dementsprechend die rechtliche Beratung in allen diesen Punkten. Das umfasst dann den Rechtsrat bei der Projektentwicklung genauso wie den bei der Immobilienfinanzierung und der Immobilientransaktion. Will heißen: Bau- und Architektenrecht bei Planung und Bau genauso wie Bank- und Gesellschaftsrecht bei der Geldbeschaffung sowie Kauf-, Miet- und Steuerrecht bei Erwerb oder Verkauf.
zählt wie die Schlichtung unddas Verfahren vor den Schiedsgerichten zu den Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung. Bei der Mediation versuchen die Streitparteien, unterstützt durch den unparteiischen Mediator, eine Problemlösung zu erarbeiten. Das Mediationsergebnis kann durch Protokollierung bei einem deutschen Gericht, notarielle Beurkundung oder einen anwaltlichen Vergleich für vollstreckbar erklärt werden.
wird von Gerichten in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes angedroht, der gesetzliche Höchstbetrag liegt bei 250.000 Euro. In der erlassenen einstweiligen Verfügung wird dem Adressaten ein Tun oder –meist –ein Unterlassen vorgeschrieben. Hält er sich nicht daran, wird er auf Antrag seines Verfahrensgegner vom Gericht zu einem Ordnungsgeld verurteilt. Kann das Geld nicht eingetrieben werden, droht Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.
ist die Bezeichnung für eine juristische Fachkraft, die kein Rechtsanwalt ist. Zu finden sind Paralegals vor allem in Großkanzleien mit angelsächsischem Einfluss. Die Vorsilbe „Para“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet ,,neben”. Ein Paralegal ist also neben dem Anwalt tätig und arbeitet diesem in der Regel zu. Juristische Recherchen, Schriftsätze und Verträge entwerfen, Mandanten betreuen: Das alles kann zu den Aufgaben gehören. Der Paralegal kann und darf weniger als ein Rechtsanwalt, ist aber mehr als ein Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter.
ist eine Rechtsform, die erst seit dem 13. Juli 2013 existiert. Als Abkürzung wird PartG mbB verwendet. Sie wurde eingeführt, um eine Alternative zur englischen LLP zu schaffen. Die PartG mbB ist eine Personengesellschaft, zu der sich nur die freien Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater etc. zusammenschließen können, die eine besondere Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können. Hintergrund ist, dass bei „Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung“, wie es im Gesetz heißt, dann nur das Gesellschaftsvermögen der Partnerschaft, nicht aber die einzelnen Partner haften.
ist die Organisation, mit der sich die Anwaltschaft selbst verwaltet. Sie stellt eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts dar und ist zuständig für die Zulassung als Rechtsanwalt, für die Verleihung von Fachanwaltstiteln, aber auch für Beschwerden von Kollegen und Mandanten gegen die Mitglieder. Denn alle Anwälte, die im Einzugsbereich der jeweiligen Kammer liegen, sind dort Pflichtmitglieder und müssen einen Kammerbeitrag zahlen. Die Dachorganisation der 28 regionalen Kammern und Interessenvertreterin auf Bundesebene ist die Bundesrechtsanwaltkammer.
sind alle Möglichkeiten, die einem Betroffenen offenstehen, um eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung anzugreifen. Je nach Art der Entscheidung, die man gerne aufgehoben oder zurückgenommen haben möchte, stehen unterschiedliche Rechtsmittel offen. Im Klageverfahren sind dies klassischerweise Berufung und Revision, wenn es um die Sache als solche geht, die neu entschieden werden soll. Ist es hingegen z.B. die Entscheidung über die Kosten, mit der man nicht einverstanden ist, gibt es das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde. Daneben existiert noch der Begriff des Rechtsbehelfs, darunter fallen alle möglichen Anträge, die bei Gericht oder einer Behörde gestellt werden können.
steht für das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hier ist genau festgelegt, wie viel Geld ein Anwalt für seine Arbeit nehmen darf. Das betrifft sowohl die außergerichtliche Tätigkeit als auch das Auftreten vor Gericht. Das RVG schreibt z.B. auch vor, nach welchem Gegenstandswert der Lohn berechnet wird, ob ein Vorschuss verlangt werden darf und welche Form eine vom Gesetz abweichende Vergütungsvereinbarung für das Honorar haben muss.
suchen Streitparteien auf, die sich vertraglich geeinigt haben, den ordentlichen Rechtsweg zu den öffentlichen Gerichten auszuschließen. Das Verfahren läuft in vielen Punkten ähnlich ab wie vor den öffentlichen Gerichten. Wie die Richter dort trifft auch der Schiedsrichter ein verbindliches Urteil. Vorteile können niedrigere Kosten und Zeitersparnis sein.
funktioniert ähnlich wie Mediation, doch der Schlichter hat je nach Vertrag oft mehr Kompetenzen als ein Mediator und darf z.B. Sachverständige hinzuziehen. Größter Unterschied: Die Parteien erarbeiten nicht ein gemeinsames Ergebnis, sondern der Schlichter fällt einen Schlichtspruch. Diese Entscheidung ist allerdings auch nur dann verbindlich, wenn ihr nicht eine Partei widerspricht.
ist die unterste Stufe eines Prädikatsexamens bei den Juristen und gilt für beide Staatsprüfungen. Das sogenannte VB gibt es ab durchschnittlich 9 von 18 möglichen Punkten. Besser sind gut und sehr gut, schlechter befriedigend, ausreichend und nicht bestanden. 2013 haben nach der Statistik des Bundesjustizamts 16,9% aller Absolventen im zweiten Staatsexamen ein VB geholt (gut: 1,8%, sehr gut: 0,0% bzw. 4 von 8.730 Prüflingen). Die Durchfallquote lag bei 14,2%.
„Kein Mensch muss müssen“, sagt Lessings weiser Nathan. Doch er irrt, denn müssen muss jeder. Deshalb müssen die Gerichte ebenfalls: sich mit Pinkelgeräuschen und Pipispritzern befassen. Und auch mit einem Finanzbeamten, der seine Toilette für ein Arbeitszimmer hielt.
Arme Männer. Zuhause wird ihnen immer öfter vorgeschrieben, dass sie sich auch für das kleine Geschäft hinzusetzen haben. In einem Fall, der vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt wurde, machte der Vermieter einem Stehpinkler nun ebenfalls Ärger. Er wollte fast 2.000 Euro der Mietkaution einbehalten, weil der Marmorboden rund ums Klo beschädigt war. Ein Gutachter fand heraus, dass Pipitropfen daran schuld waren (Az. 42 C 10583/14).
Der Richter sah sich anscheinend in der Pflicht, einmal deutlich im Namen des männlichen Geschlechts Stellung zu beziehen: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit –insbesondere weiblichen –Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“ Der Vermieter musste das Geld herausrücken.
Doch Urin kleckert nicht nur, wenn er von hoch oben auf die Schüssel trifft –er plätschert auch. Aus der Nachbarschaft will man das aber lieber nicht so genau hören. In Berlin sprach das Landgericht Mietern eine 10%ige Mietminderung zu, weil sie in ihrem Wohnzimmer sozusagen stets live dabei waren, wenn der Mann aus der Wohnung obendrüber zur Tat schritt (Az. 67 S 335/08). Die Feststellung des Sachverständigen war eindeutig, es „sind zwar nicht sämtliche Nutzungsgeräusche aus dem Sanitärbereich der anderen Wohnung laut hörbar, aber das Uringeräusch eines Stehpinklers ist akustisch deutlich auffällig vernehmbar“.
Eine andere Kammer des Berliner Landgerichts war in einem ähnlichen Fall nicht so streng und lehnte eine Minderung der Miete wegen Pinkelgeräuschen ab. Ob die beiden Richter des Spruchkörpers wohl selbst Verfechter des Erleichterns im Stehen sind?
Für ihr Urteil (Az. 65 S 159/12) befassten sie sich jedenfalls intensiv mit den aktuellen Schallschutznormen und denen, die beim Bau des Gebäudes Mitte der 1950er Jahre galten. Und sie unternahmen offenbar sachverständige (Ab)Ortsbesuche. Sie hielten fest: „Da lediglich beim Auftreffen des Urinstrahls auf den Wasserabfluss, nicht jedoch bei dem Auftreffen auf Keramik oder der Betätigung der Toilettenspülung der Wert der neuen DIN 4109 (1989) überschritten wird, führt nicht jede Toilettenbenutzung zu einer Geräuschbelästigung, die die Werte des Schallschutzes für neuere oder modernisierte Bauten überschreitet.“
Manchem mag zwar der Gang aufs Klo oder das dortige Geschehen als harte Arbeit erscheinen. Ein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne ist das mehr oder weniger stille Örtchen trotzdem nicht. Ein Mitarbeiter des Finanzamts scheiterte trotz Toilettentagebuch vor dem Finanzgericht Baden-Württembergs (Az. 9 K 2096/12). Dort hatte er vorgetragen: „Zeitlich betrachtet sei er zu ca. 33,33% privat und zu ca. 66,67% aus dienstlichen Gründen in seiner Wohnung. Die Toilette nutze er ca. neun bis zehn Mal am Tag, davon ca. acht bis neun Mal beruflich. Es ergebe sich also eine berufliche Toilettennutzung von 73,58%.“ Den Abzug von Werbungskosten für das Klo gab es trotzdem nicht. Zuständig war der Finanzprüfer übrigens für Sanierungsobjekte und geschlossene Immobilienfonds. ba
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