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Hohenems

1. November 2013

Der städtische Winterdienst-Fuhrpark.

Schneeräumung auf Gehsteigen

Auch die Gehsteige werden nach Möglichkeit vom Werkhof geräumt, auch wenn dies Aufgabe der Anrainer/innen wäre. Aus der Straßenverkehrsordnung (§ 93) ergeben sich für Anrainer/innen von Gehsteigen nämlich umfangreiche Pflichten: „Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten (...) haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. (...) Die (...) genannten Personen haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude (...) entfernt werden.“ Die vom Werkhof durchgeführte Schneeräumung und Bestreuung der Gehsteige ist also ein freiwilliger Service der Stadt zur Unterstützung der Anrainer/innen, der jedoch nicht regelmäßig erfolgen kann, sondern nur im Rahmen der Kapazitäten des Werkhofs. Liegenschaftseigentümer/innen müssen auch dafür sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Es ist untersagt, Schnee vom Gehsteig auf der Straße oder auf Nachbargrundstücken zu deponieren. Für Unfälle, die durch die Verletzung von Anrainerpflichten verursacht ­werden, haftet der/die Grundstückseigentümer/in.

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richteten Shuttleservice von Schuttannen aus. Nachdem Umweltstadtrat Kurt Raos, MSc, die zahlreichen Teilnehmer/innen begrüßt hatte, stellte Helmut Kathan den städtischen Forstbetrieb vor und ging dabei insbesondere auf die Schutzwaldbewirtschaftung ein, die wesentlich zur Sicherheit des Siedlungsgebietes vor Elementarereignissen beiträgt. 43 % des Gemeindegebiets oder 1.255 Hek- StR. Kurt Raos tar sind bewaldet. Davon sind rund 400 Hektar städtischer Besitz. Weiters betreut der Forst­ betrieb auch 75 Hektar Waldbesitz der Marktgemeinde Lustenau in Hohenems und Dornbirn.

Helmut Kathan, Leiter des städtischen Forstbetriebs.

Unweit der Emser Hütte war mitten im Wald die zweite Informationswand aufgebaut und zwar im Bereich zweier sogenannter Vergleichsflächen. Ing. Markus Casagrande, der für Hohenems zuständige Waldaufseher, und Anton Aberer, der Obmann der Genossenschaftsjagd Hohenems-Hochjagd, berichteten, dass pro 50 Hektar Wald 36 Quadratmeter eingezäunt werden. Daneben wird eine gleich große Waldfläche von gleicher Qualität gekennzeichnet, aber nicht eingezäunt. Seit 1989 wird im Abstand von drei Jahren auf diesen Vergleichsflächen erhoben, wie sich die Vegetation entwickelt. So wird der negative Einfluss des Wildes auf die Verjüngungsfähigkeit des Waldes festgestellt. Dieses Wild­ schaden-Kontrollsystem ist die primäre Grundlage für die Abschussplanung und Bewirtschaftung des Schalenwildes. Heftige Stürme und ein zu hoher Wildbestand haben in den letzten Jahrzehnten den Wald und seine Schutzfunktion

Exkursion – Forst, Jagd, Briedler Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Naturvielfalt in der Gemeinde“ lud die Stadt Hohenems am Nationalfeiertag zu einem informativen Nachmittag ins Hohenemser Berggebiet. Treffpunkt war die Emser Hütte. Wer dorthin nicht zu Fuß gelangen konnte oder wollte, nutzte einen extra dafür einge-

Wald und Wild: Vergleichsflächen zur Abschussplanung.

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