Nachhaltiges Bauen – Umwelttechnologieeinsatz und

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Studie nachhaltiges Bauen / Teil 1 Grundlagen

Je geringer der Aufwand für die Demontage ist, desto besser wird das Kriterium erfüllt. Die Trennung der Materialien, die als Abfälle bei Umbau- und Abbruchmaßnahmen anfallen, sollte bereits auf der Baustelle erfolgen. Insgesamt acht verschiedene Abfallfraktionen sind dabei zu berücksichtigen: 1. Materialien, die in Rückführsysteme gelangen (z.B. Dachabdichtungen, Bodenbeläge, Fassadensysteme) 2. Metallfraktionen (je nach Menge ggf. separat zu sammeln: Aluminium, Stahl, Buntmetalle) 3. Mineralische Baumischabfälle ohne Gipsanteile 4. Gipshaltige Abfälle (Gipskarton, Gipsputz, Anhydritestrich) 5. Elektroleitungen und Kabel 6. Kunstschäume und Schaumkunststoffe sowie ggf. separat: Kunststofffolien und – planen (Dichtungsbahnen, Wandbeläge, Trennlagen etc.) 7. Holz (z.B. Bauholz und Konstruktionsholz) sowie ggf. separat: belastetes Holz und Holzwerkstoffe (imprägniert, beschichtet) 8. Glasfraktionen Die beste Bewertung ergibt sich, wenn Bauteile wiederzuverwenden sind. Dies ist problemlos möglich bei elementierten, demontablen Systembauteilen (z.B. Wandsysteme im Innenausbau). Mit Einschränkungen können auch nicht kraftschlüssig verbundene bzw. zerstörungsfrei ausbaubare Bauteile wie Dachziegel, Normtüren etc. wiederverwendet werden. Zu bedenken sind bei der Wiederverwendung jedoch Verschleiß und Gebrauchsspuren, die die Gewährleistung hinsichtlich der Güteanforderungen einschränken können und nur eher zweitklassige Verwendungen („Nachnutzungen“) nahelegen. Die nächstbeste Option ist die stoffliche Nutzung (Recycling) als Sekundärrohstoff bzw. Ausgangsmaterial für neue Produkte. Nur wenn auch dieser Weg nicht beschritten werden kann, kommt die thermische Nutzung durch Verbrennung in Frage. Die beste Bewertung zu Rückbaubarkeit / Recyclingfreundlichkeit ergibt sich bei einem möglichst geringen Aufwand für Demontage und Trennung und Vorliegen eines prüfbaren Entsorgungskonzeptes mit Angabe des weiteren Lebensweges der Bestandteile der Konstruktion. Das Kriterium Rückbaubarkeit wird bei der BNB-Zertifizierung nicht bewertet.

1.3.5 Ausschreibung und Vergabe Kriteriensteckbriefe:

BNB

„Ausschreibung und Vergabe“

5.1.4

„Nachweis der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe“

DGNB 46

Bei der Bewertung der Qualität des Planungs- und Bauprozesses (Prozessqualität) ist eines der Kriterien, wieweit Aspekte der Nachhaltigkeit bei der Ausschreibung von Bauleistungen sowie bei der Auswahl von Firmen, an die sie vergeben werden sollen, berücksichtigt worden waren (vgl. dazu Abschnitt 2.4.5). Bei der Ausschreibung sind an die Durchführung der Bauleistungen und an die zu verwendenden Bauprodukte Nachhaltigkeitsanforderungen zu stellen. Bei der Auswahl der Unternehmen und bei der Vergabe ist zu prüfen, ob und wieweit vorgegebene Anforderungen an die Umwelt- und Sozialstandards der Firmen erfüllt werden. Als Ergebnis wird u.a. erwartet, dass die Qualität der Ausführung gewährleistet ist und Firmen vorzugswei-

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