Hanf-Magazin | Ausgabe 09

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Produkte auch in Deutschland verkehrs-

gegen jedermann. Jeder Unternehmer

fähig sind.

wird sich auf die Allgemeinverfügung

Diesen Antrag haben wir heute beim

berufen können. Nimmt man das Euro-

BVL für einen unserer Mandanten ein-

parecht ernst, besteht eigentlich keine

gereicht:

andere Möglichkeit, als den Antrag zu genehmigen. Dass Europarecht muss

Beabsichtigt ist der Import von Nutz-

immer zu seiner vollsten Entfaltung

hanfblüten als pflanzliches Raucher-

gelangen. Deutsches Recht muss in

zeugnis (von der Firma Buddy Belgium)

diesem Zusammenhang europarechts-

von einer Firma aus Belgien, die diese

konform ausgelegt werden, sodass die

Nutzhanfblüten zuvor aus der Schweiz

absurden Feststellungen des Land-

(von der Firma The Botanicals AG) im-

gerichts

portiert hat.

standsmerkmal des Missbrauchs zu

Die Allgemeinverfügung, sobald sie er-

Rauschzwecken keinen Bestand mehr

lassen ist, hat eine Wirkung für und

haben können. Letztendlich wird gel-

Braunschweig

zum Tatbe-


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