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F | Anlageobjekt Sicherheitskonzept
Nichtverfügbarkeit, elektrische und sonstige Verluste durch Netzab-
Die Versiegelung von Böden sowie der Verlust von Vegetationsflä-
schaltungen o.ä. von dem potenziellen jährlichen Stromertrag von
chen kann durch die Extensivierung von 2,4 Hektar Grünland kom-
32.709 MWh abgezogen. Der angenommene Nettoenergieertrag,
pensiert werden. Der erhebliche Eingriff in das Landschaftsbild
der auch der Prognoserechnung zugrundegelegt wurde, beträgt
wird durch eine Ersatzgeldzahlung kompensiert. Möglichen Beein-
29.538 MWh. Über die vorstehend in dieser Ziffer 3.2.1. aufge-
trächtigungen der Avifauna (
führten Wert- bzw. Ertragsgutachten hinaus liegen keine weiteren
konzept (
Wert- bzw. Ertragsgutachten vor.
der Verlegung eines Luderplatzes (
Quelle: Gutachten IEL GmbH (18. April 2012), Gutachten Anemos GmbH (1. Oktober 2012)
Glossar) wird durch ein Mahd-
Glossar) auf einem extensiv genutzten Grünland und Glossar) als Vermeidungs-
und Minimierungsmaßnahme vorgebeugt. Quelle: Eingriffsbilanzierung Planungsbüro P. Stelzer GmbH
3.2.2. Sonstige Gutachten Die Anbieterin hat folgende Unternehmen mit der Erstellung von
3.2.4. Umweltverträglichkeitsvorprüfung
sonstigen Gutachten beauftragt:
Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt wurden durch vorangegangene Fachgutachten (Fledermauskartierung, avifaunistische
1. Cube
Engineering
GmbH,
Kassel
(Schallimmission
und
Schattenwurf) 2. Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG (Standsicherheit und Turbulenzbelastung)
Gutachten, Visualisierung) ermittelt und im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplans (
Glossar) bewertet. Diese Bewer-
tung wurde gesondert vorgenommen und war nicht Bestandteil der Umweltverträglichkeitsvorprüfung (
Glossar). Die erforderlichen
3. IPE GmbH, Walldürn (Baugrund)
Kompensationsmaßnahmen, wie z.B. die Umsetzung einer Futterstelle
4. Planungsbüro Peter Stelzer GmbH (LBP & SaP -> Glossar)
für Rotmilane sowie eine Zahlung an die Naturschutzbehörde als Aus-
5. Evergy GmbH (Plausibilitätsprüfung)
gleich für den Eingriff in das Landschaftsbild, werden im LPB (
Glos-
sar) dargestellt und beschrieben. Die UmweltverträglichkeitsvorprüBei der Auswahl der Bewertungs- bzw. Ertragsgutachter setzte die
fung ist, wie auch die Baugenehmigung, Teil der Genehmigung nach
Anbieterin auf Unternehmen, die einen guten Zugang zu Erfahrungs-
Bundes-Immissionsschutz-Gesetz ( Glossar).*
werten aus regionalen Bestandsanlagen haben. Die Anbieterin konnte
* Der Gesetzgeber schreibt für Standorte mit drei bis weniger als sechs Anlagen (UVP Gesetz, Anlage 1, Liste UVP-pflichtige Vorhaben, Punkt 1.6.3.) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vor. Diese wurde mit dem Ergebnis durchgeführt, dass für diesen Standort gem. § 3c UVPG keine nachteiligen Umweltauswirkungen auftreten.
bei der Bewertung der Gutachten keine Interessenskonflikte seitens der Gutachter feststellen. Dies wird im Rahmen einer durchgeführten Plausibilitätsprüfung durch das Gutachterbüro Evergy bestätigt. Quelle: Plausibilitätsprüfung und Bewertung der Ertragsgutachten durch Evergy (17. Oktober 2012)
Quellen: UVP Gesetz, Anlage 1, Liste UVP-pflichtige Vorhaben, Punkt 1.6.3. Eingriffsbilanzierung Planungsbüro P. Stelzer GmbH
3.2.5. Baugrund- und Gründungsgutachten 3.2.3. Eingriffsbilanzierung
Gemäß dem Baugrundgutachten des Ingenieurbüros für Geotech-
Grundlage der vom Planungsbüro P. Stelzer GmbH erstellten Ein-
nik und Altlastenuntersuchung (IPE GmbH) vom 13. September
griffsbewertung vom 27. August 2012 bilden der Landschaftspfle-
2012 können an dem Standort Windenergieanlagen vom Typ Nor-
gerische Begleitplan und der zugehörige Nachtrag. Windenergie-
dex N117 errichtet werden. Um die Standsicherheit zu gewährleis-
anlagen sollen demnach durch eine sorgfältige Standortplanung
ten, müssen oberflächennahe Schichten bis auf die tragfähigen
und durch die Kompensation von Eingriffen einen Beitrag zu einer
Böden (Gründungsebene) abgetragen und durch ein verdichtungs-
nachhaltigen, klimaneutralen und mit den Zielen und Grundsät-
fähiges Austauschmaterial ersetzt werden.
zen von Naturschutz und Landschaftspflege konformen Energieer-
Die Lasten der zu errichtenden Windenergieanlagen werden über
zeugung leisten. Die Errichtung des Windparks Bayerischer Oden-
ein kreisringförmiges Flachgründungsfundament mit einem
wald stellt nichtdestotrotz einen Eingriff in die Leistungsfähigkeit
Außendurchmesser von 21,5 Metern und einem Innendurch-
des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes dar. Als erheblich
messer von 10,76 Metern abgesetzt. Die maximale Fundament-
wurden die Versiegelung von Böden, der Verlust der Vegetation
höhe beträgt 3,2 Meter, die zum äußeren Rand hin auf 1,3 Meter
sowie die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der
abnimmt. Der Turmfuß steht bei 1,8 Metern über Gelände auf
Fauna ermittelt. Um diese unvermeidlichen Eingriffe zu kompen-
dem Fundament. Die Gründungsebene liegt demnach bei rund 1,4
sieren, wurden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
Metern unter bestehendem Gelände. Quelle: Baugrund- und Gründungsgutachten IPE GmbH