Kommunal 11/2017

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GEMEINDEBUND

POLITIK & RECHT

Eine Staatsreform und auch deren Vorarbeiten darf nicht ohne die Gemeinden umgesetzt werden.

KOMMUNALE FORDERUNGEN NACH DER WAHL

RESOLUTIONEN: GEMEINSAMES ZEICHEN DER STÄRKE Kurz nach einer Bundeswahl ist der Zeitpunkt da, an dem die Gemeinden aufzeigen müssen. Sie haben eine unverzichtbare Position in unserem Staat, sind Garanten für das Funktionieren demokratischer Instrumente und Prozesse, indem sie eine geordnete Wahl im Sinne unserer Bundesverfassung ermöglichen und abwickeln.

D FOTO  //shutterstock/Lisa S.

TEXT / Nicolaus Drimmel

ie Gemeinden wenden dabei die Gesetze an und sind jener Ort, welcher den Bürgern bei der politischen Gestaltung ihres Lebensraumes am nächsten sind. So haben sich bei dieser Wahl wieder tausende Menschen freiwillig für den Dienst an der Allgemeinheit als Wahlhelfer/innen zur Verfügung gestellt. Diese Tatsache kann nicht hoch genug eingeschätzt werden; sie ist eine Lebensader unserer demokratischen Werte. Hier wird der Staat, unser Gemeinwesen erfahrbar. Ohne die Gemeinden und die engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger ist kein Staat zu machen. Die Gemeinden machen allerdings keine Gesetze, ihre Organe sind allerdings daran gebunden. Eine Interessensvertretung der Kommune ist selbstredend daran interessiert, dass Gesetze auf kommunaler Ebene in bester Weise eingehalten

Ohne Gemeinden und die engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger ist kein Staat zu machen.“

werden. Aber sie müssen auch abgeklopft werden auf ihre Praxistauglichkeit. Seit Jahrzehnten wird der Österreichische Gemeindebund daher schon in den Vorbereitungen der Gesetze, in die so genannten Begutachtungsverfahren, eingebunden. Auch der Konsultationsmechanismus ist eine europaweit vorbildliche Errungenschaft eines Gemeinwesens, das sich gerne auch kooperativer Bundesstaat nennt. Auch hier müsste ja gelten, dass ohne die Gemeinden kein Staat zu machen ist. Doch leider gibt es immer wieder Hintertüren, die diese Kooperation verhindern, die zu weltfremden Gesetzen führen und Gemeinden einseitig finanziell belasten, weil etwa ein Begutachtungsverfahren oder eine Befassung im Sinne des Konsultationsmechanismus umgangen werden können. Die Gemeinden müssen daher nach den Erfahrungen der letzten Legislaturperiode, aber KOMMUNAL 11/2017 // 21


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