Februrar 2013

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Nonnenhorn

Dorferneuerung

Am Dienstag, den 19.02.2013 findet um 20:00 Uhr im Stedi in Nonnenhorn die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft für die Dorferneuerung statt. Die formelle Bekanntmachung und Ladung zur Wahl wird in Kürze ergehen. Diese wird an den Anschlagtafeln der Gemeinde Nonnenhorn ausgehängt. Vorweg möchte ich Ihnen mit dieser Information sagen, um was es dabei geht. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Bayern sind ihr zum großen Teil Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde übertragen. Sie hat daher besondere Befugnisse. Dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wird somit eine große Verantwortung übertragen. Der Vorstandsvorsitzende ist ein Beamter des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben, der die erforderliche technische Vorbildung hat. Die anderen Mitglieder der Vorstandschaft und deren Stellvertreter werden von den Grundeigentümern innerhalb des Dorferneuerungsgebietes gewählt. Das Amt für ländliche Entwicklung hat die Anzahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter auf je 4 festgelegt. In der Dorferneuerung gehört auch ein Vertreter der Gemeine dem Vorstand an, der aber nicht gewählt wird.

Die Vorstandschaft muss zunächst Planungen für die beabsichtigten Maßnahmen erarbeiten und mit den Bürgern und Behörden abstimmen. Wichtig ist auch, dass die Kosten in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Der Teilnehmergemeinschaft verbleibt nämlich trotz der öffentlichen Zuschüsse eine Eigenleistung, die von der Gemeinde cofinanziert werden muss. Ferner ist es Aufgabe des Vorstandes die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft zu führen. Weiter Informationen erhalten Sie in der Versammlung. Neben diesen wichtigsten Dingen sind im Laufe einer Dorferneuerung viele Einzelentscheidungen zu treffen, wo es jeweils gilt, den zumutbaren Mittelweg zu finden. Diese Information soll dazu dienen, dass sich jeder frühzeitig Gedanken darüber macht, wer für ein solches Ehrenamt geeignet ist und gewählt werden soll. Ebenso wichtig ist es aber auch, dass sich jeder die Frage stellt, ob er ein solches Amt annehmen und sich zur Wahl stellen möchte. Gewählt werden können alle Personen, die nach Bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind; sie müssen nicht Grundstückseigentümer im Dorferneuerungsgebiet sein.

Redaktionsschluss für März: 13.

Wahlberechtigt sind alle Grundstückseigentümer im Dorferneuerungsgebiet. Diese Gebietsabgrenzung liegt zusammen mit der öffentlichen Bekanntmachung und Einladung 2 Wochen vor der Versammlung im Rathaus zur Einsicht aus. Bitte beachten Sie, dass die Grundstückseigentümer keine seperate schriftliche Einladung erhalten. Ich bitte Sie, nehmen Sie an der Vorstandswahl teil. Sollten Sie verhindert sein, so können Sie eine Vertrauensperson, die selber nicht beteiligt ist, zur Stimmabgabe bevollmächtigen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich oder amtlich beglaubigt sein.

Private Förderung Neben dem öffentlichen Bereich kann in der Dorferneuerung auch im privaten Bereich gefördert werden. Dieser Bereich ist ebenfalls in der Karte als Fördergebiet dargestellt. Welche Möglichkeiten Sie haben, was und wie gefördert werden kann und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, darüber erhalten Sie in dieser Versammlung ausführliche Informationen.

Max Lang Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

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