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WIRTSCHaftsleben
Ehe für Alle
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Recht ist
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Zwischen Gleichberechtigung und traditionellem Familienbild
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it der Abstimmung vom 30.06.2017 hat der Bundestag mit 393 Stimmen zu 226 Stimmen die Ehe für alle beschlossen. Durch die Änderung wird es auch Personen gleichen Geschlechts ermöglicht, die Ehe mit allen Rechten und Pflichten einzugehen. Ab dem 01.10.2017 wird es für heiratswillige Paare dann nur noch die Ehe geben – die 2001 eingeführte eingetragene Lebenspartnerschaft wird verschwinden. Sie wird zukünftig nicht mehr begründet werden können. Kritiker der Ehe für alle argumentieren, dass die Regelung nicht verfassungsgemäß sei. Sie führen dazu im Allgemeinen den besonderen grundgesetzlichen Schutz der Verbindung zwischen Mann und Frau aus Artikel 6 Grundgesetz ins Feld. Doch inwieweit wird der Schutz der Verbindung zwischen Mann und Frau durch die Ehe für alle eingeschränkt? Die Antwort ist einfach: gar nicht. Die Ehe für alle benachteiligt niemanden, sie beseitigt lediglich die bestehende Diskriminierung homosexueller Partnerschaften. In der Vergangenheit geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben uneingeschränkt gültig. Sie werden auch nicht
P a r t G m b B
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automatisch zur Ehe aufgewertet. Paare, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, haben aber die Möglichkeit, durch eine entsprechende Erklärung vor dem Standesbeamten eine Umschreibung zur Ehe durchzuführen. Dann erhalten sie rückwirkend auf den Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft eine Eheurkunde. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern hängt Deutschland in Sachen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften deutlich hinterher. Der jetzt vollzogene Schritt war überfällig. Die Ehe für alle leistet einen entscheidenden Beitrag zur Akzeptanz homosexueller Partnerschaften. (Familien-)rechtlichen Fragen rund um die Begründung einer Ehe nehmen sich Streitbörger Speckmann PartGmbB gern an. Andre Appel Fachanwalt für Arbeitsrecht Streitbörger Speckmann PartGmbB, Potsdam www.streitboerger.de, T 0331.27 56 1-47
R e c h t s a n w ä l t e
dr. thorsten purps Fachanwalt für Erbrecht
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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
dr. marcus flinder Fachanwalt für Arbeitsrecht Mediator
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S t e u e r b e r a t e r
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