Brandschutzratgeber

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ANDERE GEFAHREN

Kennzeichnungen und Gefahrenhinweise Gefahrensymbole Nach dem Chemikaliengesetz sind Behälter und Verpackungen von gefährlichen Stoffen mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:

E

F+

F

O

N

explosionsgefährlich

hochentzündlich

leichtentzündlich

brandfördernd

umweltgefährlich

T+

T

Xn

C

Xi

sehr giftig

giftig

gesundheitsschädlich

ätzend

reizend

Sicherheitsdatenblätter Nach dem Chemikaliengesetz ist der Erzeuger oder Vertreiber von gefährlichen Stoffen verpflichtet, dem Bezieher zumindest bei der Erstlieferung ein Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern. Das Sicherheitsdatenblatt hat folgende Angaben zu enthalten: ■ Physikalische und sicherheitstechnische Angaben ■ Transportkennzeichnungen ■ Besondere Vorschriften ■ Schutzmaßnahmen für die Lagerung und Handhabung ■ Maßnahmen bei Unfällen, Störfällen und Bränden ■ Toxikologische und ökologische Auswirkungen ■ Weitere Hinweise zur Entsorgung, z.B. Angabe der Schlüsselnummer nach Sonderabfallkatalog ÖNORM S 2100

BM.I

BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

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