ANDERE GEFAHREN
Kennzeichnungen und Gefahrenhinweise Gefahrensymbole Nach dem Chemikaliengesetz sind Behälter und Verpackungen von gefährlichen Stoffen mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:
E
F+
F
O
N
explosionsgefährlich
hochentzündlich
leichtentzündlich
brandfördernd
umweltgefährlich
T+
T
Xn
C
Xi
sehr giftig
giftig
gesundheitsschädlich
ätzend
reizend
Sicherheitsdatenblätter Nach dem Chemikaliengesetz ist der Erzeuger oder Vertreiber von gefährlichen Stoffen verpflichtet, dem Bezieher zumindest bei der Erstlieferung ein Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern. Das Sicherheitsdatenblatt hat folgende Angaben zu enthalten: ■ Physikalische und sicherheitstechnische Angaben ■ Transportkennzeichnungen ■ Besondere Vorschriften ■ Schutzmaßnahmen für die Lagerung und Handhabung ■ Maßnahmen bei Unfällen, Störfällen und Bränden ■ Toxikologische und ökologische Auswirkungen ■ Weitere Hinweise zur Entsorgung, z.B. Angabe der Schlüsselnummer nach Sonderabfallkatalog ÖNORM S 2100
BM.I
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
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