Regierungsprogramm 2011-2016

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Recht und Freiheit - Liberale Rechts- und Innenpolitik

Für eine leistungsfähige Justiz Unsere Grundsätze

Die hervorragende Qualität der Justiz in Baden-Württemberg gewährleistet ein friedliches Zusammenleben der Gesellschaft. Ihre Leistungsfähigkeit ist ein wichtiger Standortfaktor für Bürger, Wirtschaft und Industrie.

Effektivität und Qualität

Unsere Gerichte zeichnen sich durch Effektivität und Qualität der Rechtsprechung und im Ländervergleich konstant kurze Verfahrensdauern aus. Auch der Justizvollzug arbeitet durch die stete Weiterentwicklung moderner Sanktionsmethoden und eine wirksame Rückfallprävention hervorragend. Dieses Erfolgsmodell wird auch in Zukunft weitergeführt werden können, wenn wir die personell straff besetzte Justiz dadurch entlasten, dass wir weiterhin solche Aufgaben auf Private übertragen, die nicht zwingend vom Staat erledigt werden müssen. Diese bisher schon erfolgreich praktizierte Übertragung von Aufgaben auf Private als beliehene Unternehmer soll weiter fortgeführt und erleichtert werden. Dies gibt der Justiz die Möglichkeit, sich ganz auf ihre Kernaufgaben Streitentscheidung, Strafverfolgung und Strafvollzug zu konzentrieren.

Vertragsfreiheit

Unsere Ziele 2011 - 2016 elektronisches Grundbuch

Privatautonomie und Vertragsfreiheit sind grundlegende Elemente unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung, die gewährleistet bleiben müssen. Dazu leistet die Justiz im Land einen wichtigen Beitrag, indem sie den Bürgern garantiert, ihre vertraglich vereinbarten Rechte im Konfliktfall schnell und effektiv durchzusetzen. Wir werden: • den Modernisierungsprozess in der Justiz weiter vorantreiben. Nach dem elektronischen Grundbuch und dem elektronischen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister soll der elektronische Rechtsverkehr weiter ausgeweitet werden. Dadurch wird es möglich, Klagen und andere Schriftsätze in elektronischer Form bei Gericht einzureichen. Ebenso sollen die Arbeiten an der elektronischen Akte, dem elektronischen Vereinsregister und einem elektronischen Testamentsregister weitergeführt werden.

Notariats- und Grundbuchamtsreform

• die Notariats- und Grundbuchamtsreform bis 2018 umsetzen, um den Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg ein modernes, bürgernahes und leistungsfähiges Notariats- und Grundbuchwesen zu bieten.

Gerichtsvollzieherwesen

• eine Reform des Gerichtsvollzieherwesens durch Einstieg in ein leistungs- und wettbewerbsorientiertes Gerichtsvollzieherwesen und die Weiterentwicklung hin zum Beleihungssystem auf den Weg bringen. • die gegenwärtige Personalstärke der baden-württembergischen Justiz erhalten. Ohne Strukturveränderungen wird kein weiterer Stel-

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