Jugendhof-Projektmappe (Neue Version)

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Architektonische Erweiterung

Machbarkeitsstudie maximale architektonische Erweiterung Baurechtliche Abklärungen haben folgendes ergeben: Im Gestaltungsplan sind drei Baufelder (A, B und C – siehe rechts) ausgewiesen, innerhalb deren Grenzen Neubauten im Sinne des Gestaltungsplans möglich sind. Das Baufeld A ist zu Beginn der 2000er bebaut worden. Auf Baufeld B steht seit den 90er Jahren ein Gebäude, das vom Jugendprojekt ‹Pflug› umgenutzt und als Lagerhaus für Schulklassen ausgebaut wurde. Bei der Baufeldfläche von ca. 554m2 wäre hier zur Realisierung einer Erweiterung um sechs Betreuungsplätze, ein Bauvolumen von ca. 6‘145m3 rechtlich realisierbar. Im jetzigen Zustand werden nur ca. 1‘163m3 beansprucht. In Baufeld C ist ein ‹besonderes Gebäude› gem. §273 PBG zulässig. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist dort allerdings noch nicht gebaut worden. Bei einer ungefähren Grundfläche von 66m2 ist also ein Volumen von ca. 240m3 realisierbar. Die Nutzung dieses Baufelds für die geforderten Atelierräume ist mit den Behörden individuell abzuklären. Grobkostenschätzung auf Basis des Zürcher Index der Wohnbaupreise (ZIW) Zum jetzigen Zeitpunkt der Studie ist eine detaillierte Schätzung der Baukosten noch nicht möglich. Basiert man eine erste grobe Annäherung auf den Zürcher Index der Wohnbaupreise (siehe oben), erhält man für die Gebäudekosten (BKP 2) folgende Werte: Baufeld B: 2168m3 x 738 CHF = 1‘599‘984 CHF Baufeld C: 240m3 x 738 CHF = 177‘120 CHF Total: Baufeld B und C = 1‘777‘104 CHF

Lageplan

erweiterungsmöglichckeit


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