Der Mittelstand. 4/2011

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Der Autor des Beitrages, Detlef Riekenberg, ist als Steuerberater Mitglied des IBWF.

Sonstige

BVMW-Mitglied erstreitet BFH-Urteil für den Mittelstand ile von Sachbezügen nutzen! Entlohnungsmodelle: Steuervorte

Dipl.-Wirtsch.-Inf. Ullrich Hänchen Steuerberater Vorstand des IBWF (Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e.V.) www.wagemann.net

Einsatz von n durch den intelligenten Wie tarifungebundene Unternehme n dauerhaft bis zu zehn Prozent steuerbegünstigten Komponente er Detlef Riekenberg Sachbezügen und weiteren können, erläutert Steuerberat . ihrer Personalkosten einsparen nzepts „NettoLohnGestaltung” im Rahmen seines Beratungsko

räumten die Rich­ monat­ In vier Parallelurteilen Hindernisse Die Arbeitnehmer konnten ter weitere bürokratische 44 Euro im Mo­ wurde. Angebot einer Tankstelle Arbeitnehmer, die bis zu auf Gutscheinen erhalten, lich aus dem im aus dem Weg. Wenn nat in Form von Sachleistungen Waren und Dienstleistungen beispielsweise ein mo­ noch Sozi­ beliebige ihres Ar­ oder Tankkarten von 44 Euro ein­ müssen dafür weder Steuern von 44 Euro auf Kosten sie natlicher Höchstbetrag der Arbeitgeber Wert nicht alabgaben zahlen. Auch beziehen. Dafür erhielten wird, führt das ebenfalls ngsabgaben. beitgebers Monatsbetrag getragen (Az. VI R 27/09). spart dabei Sozialversicheru Tankkarten, die auf einen zu Barlohn, urteilten sie Steuervorteile Euro limitiert waren. Die Behörden erkannten Betriebsprüfer von 44 ein Doch bislang machten Gutscheinen auf sobald ab, oft ei­ handele es sich bisher Arbeitgebern und Arbeitnehmern „Finanz­ Bei dieser Gestaltungsondern um „Bar­ Geldbetrag stand. nen Strich durch die Rechnung. um Sachbezüge, Anforderungen nicht seien für die der Gut­ beamte haben strenge meinte das Finanzamt. Damit Auch müssen die Waren, immer wieder lohn”, Lohnzahlungen einzustu­ dem Gutschein gestellt und Sachbezüge Detlef sie als normale schein gilt, nicht mehr auf sagte ter eingestuft”, Geklagt steuerbegünstig als Barlohn nicht als (Az.: VI R 21/09). und BVMW­ fen – und BFH benannt werden Riekenberg, Steuerberater Falsch, entschied der ein Unternehmer, der Mitarbeitern die Steuervor­ Sachlohn. eine Richter stellten hatte Die Mitglied. „Damit gingen 26/08). R 20­Euro­Gutsch VI (Az. wenn vom zum Geburtstag das gesamte Sorti­ teile nachträglich verloren.” klar, dass Sachlohn vorliegt, überreichte, die für arbeitsvertraglich auch galten. aus Han­ Arbeitnehmer ment eines Buchhändlers gefordert werden kann, Wie im Fall eines Unternehmens beraten und nur Sachlohn ver­ nover, das von Riekenberg Selbst zunächst von Arbeitnehmern vom (BFH) vertreten so Riekenberg. vor dem Bundesfinanzhof auslagte Beträge, die anschließend werden, erfüllen Arbeitgeber erstattet und füh­ die Voraussetzung „Sachlohn” ung, wenn dies ren zur Steuerbegünstig entsprechend zuvor ch arbeitsvertragli 40/10 und 41/10). geregelt wurde (Az. VI R sicher Allerdings müssen Arbeitgeber die Gutschei­ stellen, dass Arbeitnehmer einlösen können. ne nicht gegen Bargeld Zukunft die Ein­ Andernfalls droht auch in stufung als Barlohn.

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Fazit: Alle betroffenen Bescheide sollten bis zur endgültigen Klärung dieser Rechtsfrage offen gehalten werden, damit sich im Falle einer positiven Entscheidung die Zinsvorteile dann auch wirklich auswirken können.

Hinweis zum Beitrag „BVMW-Mitglied erstreitet BFH-Urteil für den Mittelstand” in Ausgabe 3/2011 (Seite 36–37)

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Da das Urteil aber zumindest in Niedersachsen anzuwenden ist, hat das Finanzamt Rechtsmittel beim BFH eingelegt (IV B 87/11), damit der Fall abschließend geklärt wird. Der Gesetzgeber wird wohl auch bei der nächsten Gelegenheit eine „Klarstellung” in das Gesetz aufnehmen.

Detlef Riekenberg

www.nettolohn-gestaltung.de

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Der Mittelstand. | 3 | 2011

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