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Wie das Baudepartement ill Im Kanton häufen sich illegale Bauten. Verfahren werden verschleppt und rechtskräftige Abbruchentscheide nicht durchgesetzt. Ein politischer FDP-Filz sabotiert eine wirksame Aufsicht

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s ist nicht leicht, die Villa Dewert in Goldingen zu finden. Sie thront zuoberst auf einem Hügel auf 1000 m ü.M., mit prächtigster Aussicht auf Zürichsee und Glarner Alpen. Niemand würde dort oben ein herrschaftliches Anwesen erwarten, mit Parkanlage, Pergola, Eisentor und ausgedehntem Umschwung. In den 60er Jahren residierte auf dem 300'000 Quadratmeter-Grundstück namens Schlossbüel die deutsche Filmdiva Lilli Palmer. Deren Villa wurde später abgebrochen und durch das jetzige Herrschaftshaus ersetzt.

«Guter Steuerzahler»

Der Bauchef bagatellisiert Die SP-Politikerin Claudia Friedl konfrontierte letzten Frühling die Regierung mit solchen Machenschaften. Doch Bauchef Willi Haag (FDP) wiegelte ab: Es gebe nur fünf offene Fälle, und nur in einem müsse man die Rechtslage nochmals prüfen. Von solcher Bagatellisierung hält der WWF aber nichts: «Wir kennen gegen dreissig Fälle, bei denen letztinstanzliche Urteile und rechtskräftige Verfügungen missachtet werden», so Geschäftsführer Zimmermannn. Verantwortlich seien säumige Gemeinden und trölerische Beamte beim Kanton. Treffend schrieb Claudia Friedl im letzten «links»: «Für einen Gemeindepräsi-

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Es gehört dem deutschen Industriellen Eckhart Dewert, der viel Geld mit Antriebssystemen bei verstellbaren Pflegebetten gemacht hat. Mit ihm besitzt Goldingen einen «guten Steuerzahler». So jedenfalls rechtfertigte die Gemeinde ihre jahrelange Nachsicht gegenüber den zahlreichen Anbauten, die an der Villa und im Park getätigt wurden – ohne Baubewilligung. Es gab einen Wintergarten, ein Backhaus, ein Gerätehaus und einen Tierstall. Dies alles müsste gemäss einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom Februar 2008 längst abgebrochen sein.

Das Gericht stellte bei einem Augenschein auf dem Areal weitere unrechtmässige Bauten fest. «Ein Rückbau ist bis heute nicht erfolgt», sagt Martin Zimmermann vom WWF. Im Gegenteil: Die Gemeinde verzichte in Missachtung des Gerichtsurteils auf ein nachträgliches Verfahren. Und der Kanton schaue zu, kritisierte der «Beobachter» letztes Jahr. Der Leiter für den Bereich Bauten ausserhalb der Bauzone im kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg), Jakob Ruckstuhl, gab zu, dass das Dossier «zu lange liegengeblieben» sei. Die Gemeinde versuchte nun mit Tricks, die illegale Bauerei nachträglich zu legalisieren. Doch der WWF intervenierte und bekam vom Kanton Recht. Bis Ende Jahr muss ein ordentliches Verfahren durchgeführt werden.

Das dürfte hier nicht stehen: ausgebaute Besenbeiz in Berneck.

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denten ist es eben nicht förderlich, wenn er gegen alte Schulkollegen, Vereinskumpane oder besonders gute Steuerzahler vorgehen muss.» St.Gallen – eine Bananenrepublik? Fast scheint es so, wenn man sich die Fälle anschaut. «links» listet eine kleine Auswahl auf. So missachtete der Landwirt Erich Künzle in Wattwil während Jahren alle behördlichen Auflagen. Vor fünfzehn Jahren schüttete er im Gebiet Mittlerer Schönenberg eine Geländemulde mit Aushubmaterial auf. Weiter deckte er einen Bach zu und verlegte einen Gemeindeweg. Mehr als 10'000 Kubikmeter Material wurden deponiert. Alles illegal. Im Mai 2008 entschied das Bundesgericht, dass Künzle alles wieder entfernen müsse. Davon ist aber bis heute, fünf Jahre danach, wenig zu sehen. Ausser einer lächerlichen Busse von 1200 Franken hatte der Landwirt bis jetzt kaum Nachteile. Ja, das Verwaltungsgericht hatte ihm 2007 noch einen Persilschein ausgestellt: Der Abtransport des Aushubs sei wegen der vielen Lastwagenfahrten «unverhältnismässig». Der Beobachter kommentierte erbost: «Wer nur stark genug sündigt, kriegt im Kanton St.Gallen einen Freipass.»

Illegalität festgestellt, nichts passiert Tatenlos zugeschaut hat die Gemeinde Berneck, wie der bekannte Weinproduzent Tobias Schmid auf seinem Gut ohne die nötigen Baugesuche eine ursprüngliche Besenbeiz in ein veritables Restaurant mit Veranstaltungsräumen umgewandelt hat. Zudem wurde ein Parkplatz erstellt, ein Bach umgeleitet und ein Fischweiher angelegt. Insgeamt rund 700 Quadratmeter Gewerbefläche wurden erstellt. Im November 2008 schritt der Kanton endlich ein und kam zum Schluss, dass dafür keine nachträgliche Bewilligung möglich sei. Darauf wollte die Gemeinde das Gelände einfach umzonen. Sie liess aber die Finger davon, als der wachsame Heimtschutz diesen Trick mit einem Rekurs vereitelte. «Um weitere Rechtsverfahren zu vermeiden, schlossen Schmid und Willi Haag einen Deal», weiss Martin Zimmermann: Wenn auf den Weiterzug des Regierungsratsentscheids vom Jahr 2008 verzichtet werde, würden das Baudepartement und die Gemeinde in einem «separaten Verfahren» klären, was alles rückgebaut werden müsse. Bis jetzt, fünf Jahre nach dem Entscheid, ist wenig passiert. Die Gemeinde hat auch nur einen Rückbau von lediglich 100 Quadratmeter verfügt und toleriert den Rest. Schmid hat nun wiederum ein nachträgliches Baugesuch eingereicht. In Berneck verhindert offensichtlich ein FDP-Filz, dass Remedur geschaffen


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