Geheimschutz, Sabotageschutz
II.
Personeller Sabotageschutz
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Sabotageschutz
Der vorbeugende personelle Sabotageschutz wurde als eine Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 eingeführt. Das im personellen Geheimschutz bewährte Instrument der Sicherheitsüberprüfung soll verhindern, dass Personen mit Sicherheitsrisiken an Schlüsselpositionen in sensiblen Bereichen beschäftigt werden. Überprüft werden Personen, die innerhalb von lebens166- oder verteidigungswichtigen167 Einrichtungen an sicherheitsempfindlichen Stellen168 beschäftigt sind oder werden sollen.
Rechtsverordnung, Leitfaden
In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom 30. Juli 2003 (BGBl. I S. 1553), zuletzt geändert am 12. September 2007 und in der Neufassung veröffentlicht (BGBl. I S. 2292 u. 2294), werden die lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen verbindlich genannt. Das Bundesministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium der Verteidigung einen Leitfaden zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz im nichtöffentlichen Bereich verfasst. Er kann im Internet unter www.bmwi-sicherheitsforum.de abgerufen werden.
166
Lebenswichtig sind solche Einrichtungen, deren Beeinträchtigung auf Grund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde.
167
Verteidigungswichtig sind außerhalb des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung solche Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft dienen und deren Beeinträchtigung auf Grund fehlender kurzfristiger Ersetzbarkeit die Funktionsfähigkeit, insbesondere die Ausrüstung, Führung und Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie der Zivilen Verteidigung, oder der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann.
168
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist der Anwendungsbereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes auf sicherheitsempfindliche Stellen innerhalb der lebens- bzw. verteidigungswichtigen Einrichtungen beschränkt. Damit sind die kleinsten selbstständig handelnden Organisationseinheiten gemeint, die vor unberechtigtem Zugang geschützt sind. Nur diejenigen, die dort beschäftigt sind, werden sicherheitsüberprüft. Für den Sabotageschutz ist die Überprüfungsform vorgeschrieben, die den Betroffenen möglichst wenig belastet (so genannte einfache Sicherheitsüberprüfung).