CSV-Statuten

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HIERARCHIE DER BESCHLÜSSE

GRUNDSATZ PROGRAMM

RESOLUTIONEN DES NATIONALKONGRESSES (bindend für alle Organisationsstufen der Partei) WAHLPROGRAMM (muss die geltende Beschlusslage respektieren) RESOLUTIONEN DER BEZIRKSKONGRESSE (betreffend den Wirkungsbereich der Bezirke) BESCHLÜSSE DER GENERALVERSAMMLUNG (zu kommunalpolitischen Fragen)

Die Resolutionsentwürfe werden zehn (10) Kalendertage vor dem Kongress veröffentlicht und zugänglich gemacht. Änderungsanträge können von allen Delegierten des Kongresses, von jedem Sektionsvorstand des Bezirks sowie von jeder Unterorganisation auf Bezirksebene bis zu fünf (5) Kalendertage vor dem Kongress schriftlich eingebracht werden. Der Bezirksvorstand nimmt zum Resolutionsentwurf Stellung und legt dem Bezirkskongress den Resolutionsentwurf und die Änderungsanträge zur Beschlussfassung vor. Der Bezirksvorstand kann angesichts aktueller politischer Entwicklungen Resolutionsanträge, ohne Berücksichtigung der in diesem Artikel 58 der Statuten vorgesehenen Fristen, mit einer Begründung dem Bezirkskongress unterbreiten. In diesem Fall müssen Änderungsanträge zu Beginn des Kongresses beim Tagungspräsidium eingereicht werden. Das Tagungspräsidium übermittelt dem Bezirksvorstand die Änderungsanträge zur Stellungnahme.

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