Aufnahmegebühr
Mitgliedsbeiträge und -Gebühren 2018
Die Aufnahmegebühr wird im Jahr 2018 ausgesetzt.. Jahresbeiträge
Aktive Einzelspieler ab dem 19. Lebensjahr
153,– €
Einzelmitglied mit 1 Kind
232,– €
Ehepaare
Familien Aktiv ab 3 Personen
Jugendliche bis 18 Jahren
Auszubildende und Studenten bis 27. Lebensjahr Wehr- und Zivildienstleistende
232,– €
269,– €
85,– €
95,– €
(Die Beitragsgruppe „95,– €“ kann nur gewährt werden, wenn jeweils zum 1. 3. des Abrechnungsjahres (möglichst früher) dem Kassier ein Ausbildungs- bzw. Wehr- oder Zivildienstnachweis vorgelegt wird. Stichtag für alle Altersklassen ist immer der 1. 1. des Folgejahres.)
Einzelmitglied ab 19. Lebensjahr – Passiv Ehepaare – Passiv Familien ab 3 Personen – Passiv
88,– € 132,– € 154,– €
Beiträge ohne Einzugsermächtigung sind bis zum 31. 1. des Abrechnungsjahres unaufgefordert auf das Vereinskonto zu überweisen.)
Arbeitsstunden
(ab dem 16. Lebensjahr ausgenommen Passivmitglieder)
Die Abrechnung nicht geleisterter Arbeitsstunden erfolgt nach dem Abschluss der Freiluftsaison mit Stichtag 1. November des laufenden Jahres.
Männer ab 18 Jahre 10 Stunden, Verrechnungswert je Stunde Frauen ab 18 Jahre 10 Stunden, Verrechnungswert je Stunde Jugendliche von 16 bis 17 Jahre 5 Stunden, Verrechnungswert je Stunde Auszubildende / Studenten 10 Stunden, Verrechnungswert je Stunde
10,– 10,– 5,– 10,–
€ € € €
(Arbeitsstunden werden vom technischer Leiter in die Arbeitsdienstkarten eingetragen. Die Arbeitsdienstkarten sind bis 31. 10. des Jahres beim technischer Leiter oder Kassier abzugeben. Eine andere Verfahrensweise ist nicht vorgesehen.)
Gaststunden
Betrag pro Platz und Stunde
5,– €
(Gaststunden sind leserlich mit Vor- und Zuname des einladenden Mitglieds sowie der Anmerkung „Gast“ im Vorbelegungsbuch zur vermerken.)
Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung begründet die Mitgliedschaft im Turnverein Jebenhausen e. V. – Tennismitglieder sind berechtigt am gesamten Vereinsangebot des TV Jebenhausen teilzunehmen. Die Abteilungsleitung
50 © Jahresausgabe tie-break 2018