OLB

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Vorbemerkungen

Die Deutsche Leasing Finance GmbH (DL Finance) ist als Kreditinstitut gemäß § 26 a Absatz 1 KWG verpflichtet, regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über das Eigenkapital, die eingegangenen Risiken und die eingesetzten Risikomanagementverfahren zu veröffentlichen. Diese erweiterten Offenlegungsverpflichtungen resultieren ursprünglich aus der Säule III der Baseler Eigenmittelempfehlung (Basel II) und wurden zum 01.01.2007 mit der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Dieser Bericht trägt den aufsichtsrechtlichen Transparenzvorschriften Rechnung. Er ergänzt den im Rahmen der handelsrechtlichen Anforderungen erstellten Lagebericht der DL Finance um die Anforderungen der erweiterten Offenlegungspflichten und enthält Aussagen zu den Bereichen Eigenkapitalstruktur, Risikomanagement und Angemessenheit der Eigenmittel. Die alleinige Gesellschafterin der DL Finance, die Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, ist kein Kreditinstitut im Sinne des KWG, sodass die Berichterstattung sich ausschließlich auf die DL Finance bezieht. Die DL Finance selbst hat keine Tochtergesellschaften, sodass weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht weitere Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegungsanforderungen erforderlich sind. Die Geschäftsführung der DL Finance hat festgelegt, dass die Bank die seit 1. Oktober 1998 geltenden Vorschriften über das Handelsbuch nicht anwendet. Die Einordnung als Nichthandelsbuchinstitut wurde der BaFin und der Deutschen Bundesbank angezeigt.

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