Caritas Sozialalmanach 2013 "Schwerpunkt: SSIG - Services sociaux d'intérêt général"

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mehr Verantwortung und muss zudem permanent zur Verfügung stehen.). Hier kann sich der Gesetzgeber nicht hinter den Trägerorganisationen verstecken, die da die Verantwortung der Personalverwaltung hätten, denn der Druck baut sich auf aus einem System, das der Staat vorgibt. Die Neuerungen sehen sogar noch weniger Personal für Kinder von 4-5 Jahre vor: statt bisher 9 Kinder können jetzt 11 Kinder pro Erwachsener betreut werden36. Dies wirkt sich negativ aus: auf das Personal und auf die Kinder. Bleibt die Frage: Ist das Zurückgreifen auf nichtqualifiziertes Personal adäquat, um Chancengleichheit zu gewährleisten? So können bis zu 40% des Personals zukünftig mit gerade mal 100 Stunden „Ausbildung“ Kinder betreuen in Einrichtungen die eine hohe Qualität gewährleisten sollen. Dieses nicht qualifizierte Personal müsste dann möglicherweise auf Kosten der Träger ausgebildet werden, denn 2 Tage pro Jahr sind da gerade mal ein Tropfen auf den heißen Stein; bei einer Halbtagsstelle bleibt noch ein ganzer Tag übrig! Wird der Staat weitere Kosten für die dringend benötigten Weiterbildungen übernehmen? Bestimmen diese Gesetzesänderungen allein ein qualitatives Minimum oder auch ein finanzielles Maximum? Im nächsten Regierungsprogramm sollte die Regierung diesbezüglich mutiger sein und die Herausforderung der non-formalen Bildung annehmen anstatt in Teile zerlegt auf unvorbereitete Gemeindeverantwortliche und Trägerorganisationen abzuwälzen. Jeder kann nur soweit Verantwortung übernehmen, wie es auch in seiner Hand liegt, wichtige Entscheidungen selbst und „en connaissance de cause“ zu treffen. Es ist nicht so, dass der Staat alles selbst machen sollte, aber er muss doch die Mittel zur Verfügung stellen, dass es anderswo genauso gut, wenn nicht besser gemacht werden kann. Hier sollte man auch bedenken, dass es im Land nicht nur große Gemeinden gibt, in denen Bildungsexperten in Verantwortung sind und auf spezifische Dienste zurückgreifen können. So oder so gilt es Klarheit zu schaffen, wer wann wirklich Verantwortung tragen kann und muss. 2.3 Ein „Agrément“ für den Raum als dritten Pädagogen? Es ist hier nicht möglich alle Themen aufzugreifen, die zu einer qualitativen Diskussion gehören. Die leider nicht seltenen Hilferufe von pädagogischen Teams in Bezug auf die ihnen anvertrauten Räumlichkeiten verlangen mit Nachdruck nach einer stärkeren Aufmerksamkeit in Bezug auf die Entwicklung der Infrastrukturen. Die Anregungen, die bereits in „Raum für Kinder37“ dem Fachpublikum zugänglich gemacht worden sind, geben Antworten auf viele Detailfragen in dieser Diskussion. Noch zeigt diese Publikation von 2011 kaum Wirkung. Sind die wie Schulgebäude gebauten Maisons Relais neben

36 Cf. Projet de règlement grand-ducal (...) concernant l’agrément à accorder aux gestionnaires de services d’éducation et d’accueil pour enfants. 37 Schronen & Achten (2011).

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