Inn-Salzach blick - Ausgabe 2 | 2018

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Samstag, 13. Januar 2018

Selbst ist der Mieter:

Wetter

Foto: Andrea Lischka

Am Samstag halten sich meist viele Wolken, dazu fällt etwas Regen oder Schnee. Die besten Chancen auf Sonnenschein gibt es nach jetzigem Stand am Sonntag, sonst ist der Himmel meist wolkenverhangen oder trüb. Die Temperaturen ändern sich kaum. Die neue Woche bringt kräftige Tiefdruckgebiete mit wiederholten Regen- und Schneefällen. wetteronline.de

Zitat der Woche «Mein Musiktipp (...) ist von No Doubt – „Don't speak“.» (SPD-Vize Ralf Stegner am Dienstag auf Twitter mit Blick auf die Sondierungen mit der Union und die Irritationen in der SPD, dass CDU-Unterhändler Armin Laschet bei der Energiepolitik das vereinbarte Stillschweigen gebrochen hat.)

Bärtls

So a Glump!

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Aber welche Renovierungen darf ich machen? Winter ist Renovierungszeit, zumindest gilt das für den Innenbereich. Die beste Zeit, um das traute Heim zu verhübschen. Zwischen einer schönen Wohnung und der ganz persönlichen Traumwohnung liegen oft nur ein paar Pinselstriche. Wie ist es aber, wenn man sich einen anderen Bodenbelag wünscht, die Fliesen im Bad gern erneuern würde oder den Balkon herrichten möchte? Viele Mieter sind durchaus bereit, Renovierungen und Schönheitsarbeiten in ihrer Wohnung selbst zu übernehmen. Aber dürfen sie das? „Ganz so einfach ist es nicht. Ob die Mieter ihre Wohnung renovieren können oder nicht, hängt davon ab wie aufwändig die Arbeiten sind“, erläutert Nina Henckel, Pressesprecherin von Vonovia, einem der führenden deutschen Wohnungsunternehmen. „Kleine Renovierungsarbeiten, etwa das Streichen mit neuen Wandfarben oder die Lackierung der Türen bedürfen keiner Genehmigung des Vermieters – will man aber Umbauarbeiten durchführen, die in die Bausubstanz eingreifen, muss man das vorab von seinem Vermieter bewilligen lassen“,

führt die Wohnungsexpertin fort. Sie gibt Tipps, worauf Mieter achten sollten. Was ich darf Die Farbgestaltung von Wänden und Türen ist während der Mietzeit allein Sache des Mieters. Bei einem Auszug kann der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung aber verlangen, dass schrille Wände wieder neutral gestrichen werden. Türen dürfen ebenfalls ohne Zutun des Vermieters ausgehangen werden – nur sollten sie für den nächsten Einsatz sachgerecht gelagert werden. Wer zusätzliche Steckdosen anbringen will, kann das ohne Genehmigung tun. Die Kosten dafür trägt aber der Mieter. Verfügt die Wohnung über keine Einbauküche ist es darüber hinaus gestattet, selbst eine einrichten zu lassen. Das Bohren von Löchern gilt als üblich und ist deshalb erlaubt. Nur muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass die Spuren in den Wänden bei einem Auszug wieder fachgerecht ausgebessert werden. Wofür ich eine Genehmigung brauche Generell gilt: Greifen die Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen, in die Bausubstanz

der Wohnung ein, benötigt man eine schriftliche Genehmigung des Vermieters. Wände einziehen oder abreißen, Durchbrüche für Türen schaffen oder das Anbohren der Außenfassaden zum Anbringen einer Satellitenschüssel ist ohne Einverständnis nicht erlaubt. Auch wenn man das Bad neu fliesen will, sollte dafür Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden. Sonderregelungen gibt es für Mieter mit Behinderungen. Ist man auf einen Rollstuhl angewiesen, kommen einige spezielle Renovierungsarbeiten in Betracht: Rampen, ebenerdige Duschen oder Lichtschalter in Sitzhöhe. „Wir haben sehr viele barrierearme Wohnungen im Angebot, insbesondere ältere Mieter nutzen das gerne. Im Bedarfsfall sind wir natürlich immer gesprächsbereit, wenn ein Mieter beispielsweise seniorenfreundliche Umbaumaßnahmen benötigt“, erklärt Nina Henckel die Situation bei Vonovia. Oftmals entscheidet der Einzelfall, ob eine Renovierungsarbeit zulässig ist oder nicht. Im Zweifel sollte immer das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden. Das kann Zeit und Geld sparen. Miteinander zu reden, lohnt sich immer.

Heimwerkertipp

Selbermachen liegt im Trend Ein schwerer Lüster muss an die Decke, drum kaufte Bärtl - für diese Zwecke, einen Schlagbohrer „Made in Glumpistan“. Der hat nur kurz sein`Dienst getan, weil beim Kontakt mit Stahlbeton, rauchte die Maschine schon! Und am End` hat das Gerät sich nur noch mit dem Bär gedreht. Drum achte stets auf Qualität, wenn es um den Bohrer geht!

Unnützes Wissen «Seit dem 1. Januar 2018 sind Insekten auch in Deutschland als Nahrungsmittel zugelassen.» «In einem Interview betonte der Schauspieler Marlon Brando, dass nicht er der größte Schauspieler der Welt sei, sondern sein Hund Tim. Er sagte: „Wenn mein Hund Hunger hat, tut er so, als ob er mich liebt.“» Quelle: Facebook/Faktastisch

Tipp: Nur geprüftes und sicheres Werkzeug nutzen. Selbermachen liegt im Trend. Mehr als 93 Prozent der Teilnehmer einer Forsa-Umfrage gaben an, schon einmal ein Do-it-yourself-Projekt erfolgreich umgesetzt zu haben. Häufig kommen dabei Bohrmaschine, Winkelschleifer oder Kreissäge zum Einsatz. Damit das Hämmern, Sägen und Schleifen problemlos vonstatten geht, sollten Do-it-yourselfHandwerker auf sicheres Elektrowerkzeug achten. Verfügt die Bohrmaschine über ein CE-Kennzeichen, erklärt der Hersteller damit, dass das Gerät den Richtlinien der Europäischen Union entspricht. „CE“ steht für „Communauté Européenne“, die Europäische Gemeinschaft. „Das CE-Kennzeichen ist kein unabhängiges Qualitäts- oder Sicherheitszeichen, sondern eine Selbsterklärung der Hersteller. Ein Nach-

weis einer neutralen Stelle, dass die Vorgaben zur Sicherheit wirklich erfüllt werden, muss nicht vorliegen“, erläutert TÜV Rheinland-Experte Jens Peiffer. Peiffer rät Heimwerkern, beim Kauf von Elektrowerkzeugen auf das GS-Zeichen zu achten. Es steht für „Geprüfte Sicherheit“ und zeichnet Produkte aus, die von unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstellen wie TÜV Rheinland geprüft wurden. „Hier hat man zusätzliche Sicherheit, dass die europäischen Normen und die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes eingehalten werden“, so Peiffer. Die Hersteller lassen dabei ihre Geräte freiwillig umfangreiche Gebrauchs- und Sicherheitstests durchlaufen. Auch der unsachgemäße Einsatz der Werkzeuge wird simuliert, um potenzielle Verletzungsrisiken zu minimieren. Beim Neukauf von Werkzeugen sollten sich unerfahrene Heimwerker beraten lassen. „Nicht immer ist das

teuerste Gerät auch das Beste. Es kommt vielmehr darauf an, wofür und wie häufig ein Werkzeug tatsächlich zum Einsatz kommt“, sagt der Experte. Er empfiehlt, die Gebrauchsanweisung der Geräte vor dem ersten Gebrauch sorgfältig zu lesen und diese sicher aufzubewahren. Im Benutzerhandbuch finden sich wertvolle Informationen über die richtige Lagerung und die Wartung der Geräte. Außerdem enthält es Hinweise darauf, wo nach Jahren noch Servicedienste oder Ersatzteile zu finden sind. Da sich der Kauf eines teuren Elektrowerkzeugs manchmal für den Einzelnen nicht lohnt, tauschen und leihen Heimwerker Geräte gerne untereinander aus. Auch hier gilt: Auf das GS-Prüfzeichen achten, das Gerät vom Fachmann oder Besitzer genau erklären lassen und das Benutzerhandbuch immer mit aus- bzw. ots verleihen.


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