Magazin NEXT 11-2020

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Einreise aus Risikogebieten

Rheinland-Pfalz von Beherbungsverbot ausgeschlossen

In Rheinland-Pfalz gilt eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im Ausland. Personen, die aus einer Risikoregion nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben, beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dort auch Angaben über mögliche Symptome und einen Test zu machen. Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Es gibt weitere Ausnahmen, zum Beispiel bei negativem Corona-Test oder geteiltem Sorgerecht. Die Verantwortung für die Einhaltung der Quarantänepflicht tragen die Menschen, die aus dem Risikogebiet kommen. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt. Hoteliers sichern sich durch eine Selbstauskunft ihrer Gäste ab.

In der Folge der Veröffentlichung von Landkreisen, Gemeinden oder abgrenzenden Gemeindeteilen , die auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) bekannt gemacht werden, dürfen Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes keine Personen mehr zu touristischen Zwecken aufnehmen, die aus einem Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, für das zum Zeitpunkt der Anreise eine Bekanntmachung auf der Internetseite der Landesregierung bestand. Dafür gelten jedoch einige Ausnahmen. Analog zu den bisherigen innerdeutschen Quarantäneregeln werden zunächst Bürgerinnen und Bürger aus Rheinland-Pfalz davon ausgenommen sein. Ausgenommen sind darüber hinaus Personen, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde vorlegen. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein. Grundsätzlich gilt die neue Verordnung in Rheinland-Pfalz ausnahmslos für touristische Beherbergungen. Private Besuche sowie Reisen aus beruflichen Gründen sind davon ausgenommen.

Wann zählt ein Gebiet als Risikogebiet? Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region für welchen oder welche zum Zeitpunkt der Einreise in das Land Rheinland-Pfalz ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht 42


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