2014/07 Magazin NEXT Koblenz

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Das Magazin für die Region

Ratgeber

WM-Feiern auf der StraSSe

Autokorso - ist das eigentlich erlaubt?

Spiel, Sieg, Autokorso: Bei FußballWeltmeisterschaften gehört das hupende Kolonnenfahren für viele Fans zum festen Ritual. Zu ausgelassen sollte die dritte Halbzeit auf der Straße aber nicht gefeiert werden. Hupende Autos, grölende Fans auf Motorhauben und Deutschlandflaggen überall. Tausende Fans haben den WMAuftakt der Nationalmannschaft auf der Straße bejubelt. Die Toleranzgrenze bei Autokorsos ist bei der Polizei während der Weltmeisterschaft gewöhnlich hoch. Häufig drücken die Beamten ein Auge zu, um bei den fröhlichen Jubelfahrten auf den Straßen nicht als Spielverderber dazustehen. Denn: Das muntere Hupen und Feiern im Straßenverkehr ist eigentlich nicht erlaubt. Nicht alles wollen die Ordnungshüter tolerieren - nicht alles müssen sich Anwohner gefallen lassen. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Autokorsos: Was steht in der Straßenverkehrsordnung zu Autokorsos? Direkt nichts. Aber: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten“, heißt es im Paragraf 30. Dazu gehört auch „unnützes Hin- und Herfahren“ innerhalb geschlossener Ortschaften, „wenn andere dadurch belästigt werden“.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Auto mit Fanartikeln schmücke? Grundsätzlich können Autos beliebig geschmückt werden - solange die eigene oder die Sicherheit anderer nicht gefährdet wird. So dürfen etwa Fahnen, Spiegelüberzieher oder Aufkleber nur dann angebracht werden, „wenn sie weder die Sicht beeinträchtigen noch runterfliegen können“, sagt Dirk Siemering von der Polizei in Bremen. „Die Fenster mit Fahnen zuballern und zwei kleine Sichtlöcher reinschneiden - das reicht einfach nicht aus“, scherzt Siemering. Muss ich mich auch bei Schrittgeschwindigkeit anschnallen? Jeder, der ein Auto in Bewegung setzt, muss sich auch anschnallen. „Wir haben nun mal eine Gurtpflicht, die auch beim Autokorso gilt“, mahnt Siemering. Wer sich trotzdem nicht anschnallen will, dem können die Ordnungshüter ein Bußgeld von 30 Euro aufbrummen. Sich aus dem Seitenfenster und Schiebedach zu lehnen oder auf Kühlerhaube oder Dach zu sitzen ist demnach auch nicht drin. Darf ich Fahnen aus dem Seitenfenster oder Schiebedach schwenken? Solange die Sicht des Fahrers und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, können laut Siemering 26

Flaggen geschwenkt werden. Wie bei am Auto befestigten Fanartikeln gilt: „Bei hohen Geschwindigkeiten die Fahnen einholen“, rät Christine Rettig vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt. Sonst bestehe die Gefahr, dass etwas verloren geht. Darf ich mir als Fahrer im Autokorso ein Bier gönnen? Auf gar keinen Fall - auch wenn der Fahrer die gesetzliche 0,5-Promille-Grenze einhält. Wer vor der Fahrt einen über den Durst getrunken hat und mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, dem drohen eine Geldstrafe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Gilt auch für Beifahrer eine Promillegrenze? Grundsätzlich nicht. Aber: „Wenn ein betrunkener Beifahrer dem Fahrer aufgrund seiner Trunkenheit ständig ins Lenkrad greift, dient das nicht der Verkehrssicherheit“, sagt Siemering. „Stellt die Polizei fest, dass der Beifahrer das Kommando über den Wagen übernehmen will, greift sie schon ein“, warnt der Beamte.


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