Martin Reeckmann
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richtig am 4. Februar 2016 den Glücksspielstaatsvertrag beanstandet. Das nächste Beispiel für Fehlregulierung zeichnet sich ab: Im Sommer 2016 braucht jede Spielhalle in Berlin eine neue Erlaubnis, die aber nur noch in etwa jedem vierten Fall erteilt werden kann. Ein Grund hierfür ist das Verbot von Mehrfachkonzessionen, das der Verringerung von Spielgeräten auf nur noch acht Geräte pro Standort dient. Zwar ist das Ziel einer sichtbaren Zurückdrängung der Spielhallen in Berlin nach deren jahrelanger Expansion legitim – von derzeit über 500 Spielhallen sollen nur etwa 150 fortbestehen. Allerdings lagen hierzu schon überzeugendere Vorschläge auf dem Tisch, etwa mit dem ersten Vorschlag für ein Spielhallengesetz aus dem Jahre 2010. Der sah je eine Spielhalle pro 50.000 Einwohner mit 25 Spielgeräten vor. Danach hätte
Berlin nur noch 70 Spielhallen mit insgesamt 1.750 Daddelautomaten – eine sichtbarere Reduzierung des Angebots als nach derzeitigem Recht, die aber den verbleibenden Spielhallenbetreibern die wirtschaftlichen Grundlagen für die zu Recht wachsenden Anforderungen an den Spielerschutz lassen und zugleich die Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden verbessern würde. Hier schließt sich der Kreis zum illegalen Glücksspiel: Der Spielerschutz bleibt unzureichend, wenn zwar Spielhallen atomisiert werden, aber die wie Pilze aus dem Boden schießenden Café-Casinos de facto geduldet werden – genauso wie die Casinospiele im Internet. Den Ländern fehlt unverändert ein zukunftsfähiges Konzept für die Regulierung des Glücksspiels, das sich am Verbraucherschutz orientiert und eine effektive Aufsicht ermöglicht.
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