2006.06 - Blickpunkt

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Spätaussiedler men einer Anhörung unter Beweis zu stellen, muss ihre Bezugsperson dies dem Bundesverwaltungsamt mitteilen. Diese erhält dann für ihren Ehegatten oder Abkömmling eine Einladung zu einem Sammeltermin an den zuständigen Standort. Die Einladung erfolgt in der Regel nicht, bevor der Spätaussiedlerbewerber („Bezugsperson“) die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen hat. Sofern der Ehegatte oder der Abkömmling den Sprachstandstest nicht besteht, kann das Einbeziehungsverfahren so lange ausgesetzt werden, bis er sich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse angeeignet hat. Das Einbeziehungsverfahren wird fortgesetzt, sobald schriftlich ein erneuter Sprachstandstest beantragt oder das Zertifikat „Start Deutsch 1“ nachgereicht wird. Eine Wiederholung des Sprachstandstests sollte jedoch frühestens sechs Monate nach dem letzten Testtermin beantragt werden, da erfahrungsgemäß mit einer wesentlichen Verbesserung der Sprachkenntnisse nicht früher zu rech-

nen ist. Besteht der Ehegatte oder Ab- Die Einreise von Familienangehörigen kömmling den Wiederholungstest, so des Spätaussiedlerbewerbers, die nicht wird dem Spätaussiedlerbewerber als in dessen Aufnahmebescheid einbezogen werden können, erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen. Im Falle einer Einreise nach ausländerrechtlichen Bestimmungen obliegt die Entscheidung über ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland der örtlich zuständigen Ausländerbehörde, sofern keine generell erteilte Vorabzustimmung zur gemeinsamen Ausreise vorliegt. Die nach Ausländerrecht einreisenden Familienangehörigen erwerben nicht die Eigenschaft von Deutschen nach Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Für diese besteht jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung. Durch das Zuwanderungsgesetz wird die Wirksamkeit von Aufnahme- und EinAntragsteller der Einbeziehungsbescheid beziehungsbescheiden, die vor In-Kraftfür seine Familienangehörigen erteilt, Treten des Zuwanderungsgesetzes erteilt sofern er noch nicht ausgereist ist und wurden, nicht berührt. Diese Bescheide seinen ständigen Aufenthalt noch nicht können weiterhin zu Ausreise nach Deutschland genutzt werden. im Bundesgebiet genommen hat.

Dr. Christoph Bergner neuer Bundesbeauftragter für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101, 10559 Berlin, Tel. 018 88/6 81-11 20, Tel. 0 30/1 86 81-11 20, Fax 018 88/6811 38, E-mail: aussiedlerbeauftragter @bmi.bund.de

Neuer Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten ist seit dem 1. Februar 2006 der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, Dr. Christoph Bergner er ist Nachfolger von Hans-Peter Kemper. Dr. Bergner ist Hochschulagraringenieur und Mitunterzeichner des „Neuen Forums“, er zog im Herbst 1990 als Abgeordneter in den Landtag von SachsenAnhalt ein; 1991 wurde er Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. Im Dezem-

CDU/CSU-Arbeitsgruppe im Bundestag konstituiert

Nachfolger von Kemper ber 1993 wurde der Vater von drei Kindern zum Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt gewählt. Das Amt hatte er bis Juli 1994 inne und bekleidete danach erneut das Amt des Fraktionsvorsitzenden. Im September 2002 wurde der gebürtige Sachse in den Deutschen Bundestag gewählt, wo er Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss war. Am 23. November 2005 wurde Dr. Christoph Bergner zum Parlamentarischen

Staatssekretär ernannt. Mit der Verknüpfung der beiden Ämter wird der Funktion des Aussiedlerbeauftragten ein stärkeres politisches Gewicht verliehen. Kontakt: Dr. Christoph Bergner, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Beauftragter der

BdV 7

Auch in der 16. Wahlperiode hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wieder eine „Gruppe der Vertriebenenund Flüchtlingsabgeordneten“ eingerichtet. In der konstituierenden Sitzung wurden der Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme zum Vorsitzenden, Susanne Jaffke, Klaus Brähmig und Stephan Mayer (Altötting) zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der BdV dankt dem aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen bisherigen Vorsitzenden Erwin Marschewski für die gute Zusammenarbeit und seine herausragende Arbeit für die Heimatvertriebenen.


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