Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 26. Januar 2012 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................
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Amtliches Baugesuch Bauherr:
Verkehrsanordnung
www. die-spenglerei.ch
Notfall-Apotheke Samstag, 28. Jan. 2012, 16.00 Uhr, bis Samstag, 4. Febr. 2012 Marianne Rüegger
Müli-Apotheke, Niederlenz Tel. 062 891 72 27, Mühlestrasse 1 Notfall: 0800 300 001 In sehr dringenden Fällen an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen nach ortsüblichem Geschäftsschluss nur telefonischer Dienst. An Sonn-, Fest- und Feiertagen geöffnet von 10.00–11.30, 17.30–18.30 Uhr
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2 bis 4 SVG, § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts vom 6. März 1984 und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsanordnung verfügt. Lenzburg: Bahnhofstrasse, Parzelle Nr. 632, Grundstück ehem. Raiffeisen-Provisorium, Parkieren verboten, Signal Nr. 2.50, mit Zusatztext «Ausgenommen öffentl. Bus». Einsprachen Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt vom 27. Januar 2012 beim Stadtrat Lenzburg schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Lenzburg, 25. Januar 2012 Stadtrat
Amtliche Publikation der Stadt Lenzburg Verkehrsanordnung Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2 – 4 SVG, § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts vom 6. März 1984 und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsanordnung verfügt.
Lenzburg: Bösenrain, Ausfahrt Lagerplatz Firma Häfeli AG sowie Ausfahrt Firma Messer AG, Kein Vortritt, Signal Nr. 3.02, sowie die Bodenmarkierungen «Ununterbrochene Längslinie 6.12 und Wartelinie 6.13».
Einsprachen
112. Jahrgang
157. Jahrgang 89. Jahrgang Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden Ammerswil, Auenstein, Bettwil, Birrwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Lenzburg, Leutwil, Meisterschwanden-Tennwil, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon, Staufen und Veltheim. Regionale Wochenzeitung der Gemeinde Beinwil am See. Herausgeberin: AZ Anzeiger AG Geschäftsführer: Oscar Meier Adresse Redaktion/Verlag/Anzeigen: AZ Anzeiger AG, Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg 2 www.lba.azmedien.ch Kennzahlen: Gesamtauflage: 30 097 Ex. Erscheint jeden Donnerstag. Kontakt: Alle Mitarbeiter erreichen Sie unter: vorname.name@azmedien.ch Redaktion redaktion@lenzburger-lba.ch Telefon 058 200 58 20 Redaktionsleitung: Beatrice Strässle (ST) Redaktionsteam: Graziella Hartmann (GRH) Redaktionelle Mitarbeit: Alfred Gassmann (AG), Ruth Steiner (RS) Helen Schatzmann (HS) Redaktionsschluss: Dienstag, 12 Uhr Copyright: Herausgeberin Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandtes Material Anzeigen inserate@lenzburger-lba.ch, Telefon 058 200 54 91, Fax 058 200 54 95 Brigitte Gähwiler, brigitte.gaehwiler@azmedien.ch; Telefon 058 200 58 27, Fax 058 200 58 21 Susanne Basler, susanne.basler@azmedien.ch; Telefon 058 200 58 28, Fax 058 200 58 21 Inseratenannahmeschluss: Dienstag, 16 Uhr. Probeabzüge: Freitag, 12 Uhr, Vorwoche. Sistierungen/Korrekturen: Dienstag, 12 Uhr. Todesanzeigen: Mittwoch, 11 Uhr. Prospektbeilagen/Marketing Claudine Meier claudine.meier@azmedien.ch, Telefon 058 200 58 18, Fax 058 200 58 21 Vertrieb: Die Post Aboservice und Zustellung abo@azmedien.ch, Telefon 058 200 55 86, Fax 058 200 55 56 Preise 2010 inkl. 2,4% MwSt: Fr. 96.– (12 Monate) Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG, Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner, CEO: Christoph Bauer www.azmedien.ch Namhafte Beteiligungen nach Art. 322 Abs. 2 StGB: Aargauer Zeitung AG, AZ Anzeiger AG, AZ Fachverlage AG, AZ Management Services AG, AZ Verlagsservice AG, AZ Vertriebs AG, Basellandschaftliche Zeitung AG, Media Factory AG, Mittelland Zeitungsdruck AG, Solothurner Zeitung AG, Tele M1 AG, TMT Productions AG, Radio 32 AG, Vogt-Schild Druck AG, Vogt-Schild Vertriebs GmbH, Weiss Medien AG
Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffenen innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt, vom 27. Januar 2012, beim Stadtrat Lenzburg schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Lenzburg, 25. Januar 2012 Regionalpolizei
Amtliche Publikation der Stadt Lenzburg Verkehrsanordnung Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2 – 4 SVG, § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts vom 6. März 1984 und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Lenzburg: Zufahrt Schloss, ab Steinbrüchliweg bis Einmündung Ellsworthweg, Parkieren verboten, Signal Nr. 2.50, mit Zusatztext «beidseitig».
Einsprachen Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffenen innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt, vom 27. Januar 2012, beim Stadtrat Lenzburg schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Lenzburg, 25. Januar 2012 Regionalpolizei
Losinger Marazzi AG Sägestrasse 76, Köniz Bauobjekt: Bautafel für Gleis Nord Bauplatz: Beim Kreisel Sägestrasse / Niederlenzer Kirchweg Parzelle Nr. 1908 Öffentliche Auflage auf der Bauverwaltung vom 27. Januar bis 27. Februar 2012. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich (mit Begehren und Begründung) einzureichen. Lenzburg, 25. Januar 2012 Gemeinderat
BONISWIL www.boniswil.ch
Baugesuch Bauherrschaft: Berner Bruno und Annalise Halden 13, Boniswil Projektverf.: Vita Bad AG Tampiteller 2, Ermensee Bauvorhaben: Umbau Gartenschwimmbad (bestehende Holzkonstruktion mit neuer ersetzen) Ortslage: Parzelle Nr. 954, Halden 13 Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 27. Januar bis und mit 27. Februar 2012. Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 25. Januar 2012 Gemeinderat
Baugesuch Bauherrschaft: Güdemann Beat und Anna Seetalstrasse 39, Boniswil Projektverf.: Haefeli Dorette Heckenweg 514, Zetzwil Bauvorhaben: Umbau nördlicher Hausteil mit Terrasse auf Nordseite Ortslage: Parzelle Nr. 524, Seetalstrasse 39 Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 27. Januar bis und mit 27. Februar 2012. Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 25. Januar 2012 Gemeinderat
Baugesuch Bauherrschaft: Häusermann Walter und Anita Oberdorfstr. 21, 5706 Boniswil Projektverfasser: Häusermann Walter und Anita Oberdorfstr. 21, 5706 Boniswil Bauvorhaben: Rev. Umgebungsgestaltung mit Blocksteinen Ortslage: Parzelle 1184, Oberdorfstr. 21 Öffentliche Auflage der Baugesuche auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 27. Januar bis und mit 27. Februar 2012. Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 25. Januar 2012 Gemeinderat
Sirenentest 2012 Der nächste gesamtschweizerische Sirenenalarm findet statt am Mittwoch, 1. Februar 2012, 13.30 bis 14.00 Uhr Der Probealarm wird in allen Gemeinden durchgeführt. Es wird der «Allgemeine Alarm» ausgelöst. Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt «Alarmierung der Bevölkerung» auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, ferner auf Seite 662 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch Gemeinderat und Bevölkerungsschutz bitten die Bevölkerung um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten. Boniswil, 25. Januar 2012 Gemeinderat Boniswil/ Bevölkerungsschutz Seetal
Güselteam dankt der Bevölkerung
Betreibungsamt Meisterschwanden
Das Güselteam Fahrwangen dankt der Bevölkerung herzlich für die erhaltenen Spenden und Weihnachtsbatzen und die damit verbundene Wertschätzung ihrer Tätigkeit. Fahrwangen, 25. Januar2012 Gemeinderat
Die Zahl der Betreibungsbegehren in der Gemeinde Meisterschwanden ist 2011 gegenüber dem Vorjahr von 487 auf 565 gestiegen. Die Summe der in Betreibung gesetzten Forderungen belief sich auf CHF 1 515 000.–. Gegen 160 Betreibungen wurde ein Rechtsvorschlag eingereicht. Weitere Details aus der Statistik 2011: Pfändungsvollzüge: 180 Konkursandrohungen: 40 Verwertungen: 134 Verlustscheine Art. 115 SchKG: 46 Verlustscheine Art. 149 SchKG 31 Meisterschwanden, 25. Januar 2012 Gemeindekanzlei Meisterschwanden
DINTIKON
Baugesuch Bauherrschaft/ Chantal Meier, Sandweg 1, 5600 Lenzburg Grundeigent.: Chantal Meier, Sandweg 1, 5600 Lenzburg Projektverf.: Chantal Meier, Architektur GmbH, Aavorstadt 1, 5600 Lenzburg Bauobjekt Umbau Bauernhaus Standort: Ammerswilerstrasse, Parz Nr. 77 Öffentliche Auflage vom 27. Januar bis 27. Februar 2012 in der Gemeindekanzlei Dintikon. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Dintikon schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Dintikon, 25. Januar 2012 Gemeinderat
EGLISWIL
Baugesuch Bauherr:
Einwohnergemeinde Egliswil v. d. Gemeinderat, Egliswil Bauobjekt: Entsorgungsplatz (Standort für Mulden, Container und Bauamtswagen) auf Parzelle Nr. 545 am Bündtenweg Auflage: Baugesuch und Pläne liegen bis zum 27. Februar 2012 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat schriftlich und im Doppel einzureichen. Egliswil, 25. Januar 2012 Gemeinderat
Baugesuch Bauherr:
Vito und Milva Natale-Maccarelli Birenackerstrasse 15 Hunzenschwil Projektverf:. Markus Müller GmbH Heuweg 6, Rupperswil Bauobjekt: Neubau EFH mit Garage Ortslage: Wannenrain 28 Parz. Nr. 1909 Öffentliche Auflage des Baugesuchs in der Zeit vom 26. Januar bis 27. Februar 2012 auf der Gemeindekanzlei Hunzenschwil. Einwendungen sind als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Hunzenschwil, 25. Januar 2012 Gemeinderat
Verkehrsbeschränkung Hunzenschwil Märkiweg, ab Verzweigung Hauptstrasse • Sackgasse (Signal Nr. 4.09) Bezüglich allfälliger Einsprachen wird auf die Rechtsmittelbelehrung im Kant. Amtsblatt vom 30. Januar 2012 verwiesen. Hunzenschwil, 25. Januar 2012 Gemeindepolizei
HALLWIL
ZS-Sirenenprobealarm 2012 Baugesuche Am Mittwochnachmittag, 1. Februar 2012, findet wie jedes Jahr zur genau gleichen Zeit von 13.30 bis 14.00 Uhr in unserer Gemeinde, wie übrigens in der ganzen Schweiz, die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit unserer stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen unsere Einwohner im Katastrophen- und Kriegsfall alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall sind die Einwohner aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, ferner auf Seite 662 im Teletext sowie im Internet unter folgender Adresse: www.sirenentest.ch. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Feuerwehrprobealarm 2012 Gemäss Mitteilung des Feuerwehrkommandos findet gleichzeitig auch der Probealarm der stationären Sirene auf dem Kommunalbau (cis-gisHorn) statt. Die Bevölkerung wird gebeten, von diesem Kontrollalarm (welcher nach der Zivilschutzsirene erfolgt), Kenntnis zu nehmen. Hallwil, 25. Januar 2012 Gemeinderat
Sirenentest 2012 Am Mittwoch, 1. Februar 2012, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die alljährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- oder Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln sind auf den hintersten Seiten des Telefonbuchs, auf Seite 662 im Teletext sowie im Internet unter www.sirententest.ch zu finden. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten. Fahrwangen, 25. Januar 2012 Gemeinderat
HUNZENSCHWIL
Baugesuch Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Meisterschwanden, Eggenstrasse 2 Postfach 63, Meisterschwanden Grundeigent.: Gemeinde Meisterschwanden Staat Aargau, Eggenstrasse 2 Postfach 63, Meisterschwanden Projektverf.: MSL Ingenieurbüro AG Fischäcker 10, Muri Bauobjekt: Entwässerungsleitung und Netzerneuerung Wasserleitung Hauptstrasse (Abschnitt Lindenmattstrasse–Meierhofweg), Parzelle 657 Hauptstrasse (K251) Zus. Bew.: Departement Bau, Verkehr und Umwelt Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 27. Januar bis 27. Februar 2012 bei der regionalen Bauverwaltung MeisterschwandenFahrwangen, Eggenstrasse 2 (Gemeindehaus), 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert Frist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Meisterschwanden, 25. Januar 2012 Regionale Bauverwaltung
Gesuchsteller/in: Brunnschweiler Alfred Aescherweg 1, Leutwil Grundeigent.: Stockwerkeigentümerschaft «im Zopf», vertreten durch Vitacasa AG, Brauereiweg 6 Seon Bauvorhaben: 2 Balkonverglasungen am Gebäude Nr. 317 und 1 Balkonverglasung am Gebäude Nr. 318 Standort: Parzelle 41 Aescherweg 1 und 3 Gesuchsteller/in: Flück-Bruderer Rudolf und Ursula, Winkelstrasse 4, Leutwil Bauvorhaben: Anbau Autounterstand mit Terrasse am Gebäude Nr. 47A Standort: Parzelle 133 / Winkelstrasse 4 Einsprachen: Öffentliche Auflage in der Gemeindekanzlei vom 27. Januar bis 27. Februar 2012. Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten. Leutwil, 25. Januar 2012 Gemeindekanzlei
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2010–2013 vom 11. März 2012 Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2010–2013 vom 11. März 2012 sind folgende Kandidaturen angemeldet worden: Als Mitglied des Gemeinderates (zu wählen ist ein neues Mitglied): – Hirt Rudolf, 1961, von Würenlingen AG, in Leutwil, Ringstrasse 6, parteilos, neu Als Vizeammann: – Blank-Meier Lilly, 1956, von Schlossrued AG, in Leutwil, Zopfweg 6, parteilos (seit 1. 1. 2006 im Gemeinderat) Für die Wahl des Gemeinderates und des Vizeammanns findet im 1. Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b des Gesetzes über die politischen Rechte, GPR). Es wird darauf hingewiesen, dass gemäss § 30 Abs. 1 GPR im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Gemeinderatskandidatin oder -kandidat gültige Stimmen erhalten kann. Leutwil, 25. Januar 2012 Wahlbüro
Herbstsammlung Pro Senectute Bei der Herbstsammlung 2011 wurde ein Rekordergebnis erreicht. Per 31. Dezember sind in Möriken Fr. 12 377.– und in Wildegg Fr. 3094.– zusammengekommen. Herzlichen Dank an die Bevölkerung und die Sammler/innen für die grosse Solidarität mit unseren älteren Mitmenschen! Möriken, 25. Januar 2012 Ihre Ortsvertreterinnen: Lilo Hunkeler, Wildegg Martha Jeremias, Möriken