Azeiger 21 2015

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AUS SOLOTHURN & LEBERN Gemeinde: 4512 Bellach Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage für: S-168033.1 Transformatorenstation TS 42 Marktstrasse inklusive Kabeleinführung Koordinaten: 605288 / 228676 der AEK Energie AG Westbahnhofstrasse 3 4502 Solothurn Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen. Die Gesuchsunterlagen werden vom 22. Mai bis zum 22. Juni 2015 an folgenden Orten öffentlich aufgelegt:

Gerlafinger Dorffest «luege – lose – zämä si» vom 8. bis 14. Juni 2015

Römisch-katholische Kirchgemeinde Bellach

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Das einwöchige Gerlafinger Fest naht mit Riesenschritten. Im grossen Festzelt auf dem Kirchacker-Sportareal findet jeden Abend etwas Interessantes oder Unterhaltsames statt (Promi-Talkrunde, Schülermusical, Tanzdarbietungen, DoledechuFescht, Blaulicht-Tag, Country-&Western-Night sowie ökumenischer Gottesdienst mit Gospelchor und Brunch).

Der Kirchgemeinderat lädt alle Stimmberechtigten zur Rechnungsversammlung ein: Dienstag, 2. Juni 2015 im Pfarreisaal Achtung: neuer Beginn, 19 Uhr Traktanden 1. Begrüssung / Wahl der StimmenzählerInnen 2. Protokoll der KGV vom 9. Dezember 2014 3. Rechnung 2014 3.1 Laufende Rechnung 2014 3.2 Genehmigung 4. Mitteilungen – Pastoralraum mittlerer Leberberg 5. Verschiedenes Das Protokoll und die Rechnung 2014 liegen ab sofort im Pfarreisekretariat zur Einsicht auf. Anträge sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Im Anschluss offerieren wir einen Apéro. Der Kirchgemeinderat

Beachten Sie bitte das auf http://dorffest.gerlafingen.ch abrufbereite Festprogramm. Herzlich willkommen in Gerlafingen!

– Amt für Raumplanung Werkhofstrasse 59 4509 Solothurn – Einwohnergemeinde Bellach, Schalterhalle Gemeindehaus, Dorfstrasse 3 (während der ordentlichen Öffnungszeiten) Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

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Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagezeit beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf

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21. Mai

BETTLACH Baupublikation Baugesuch Nr.: 2015-0030.000 Bauherrschaft: Hajrullaga Shpend Bettlachstrasse 250 2540 Grenchen Bauprojekt: Renovation Einfamilienhaus

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Bauplatz: Lerchenweg 18, Parzelle 885 Planverfasser: Hajrullaga Shpend, Bettlachstrasse 250, 2540 Grenchen Planauflage: Bauverwaltung, Dorfstrasse 38, 2544 Bettlach Einsprachefrist: 4. 6. 2015 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet an die Bauverwaltung zu richten. Baubehörde 1058926/Be

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