Azeiger_15_2012

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AUS SOLOTHURN & LEBERN Öffentliche Planauflage Schweizerische Bundesbahnen SBB

Bauherr: Herr Michel Giger Holbeinweg 9/P, 4500 Solothurn Frau Regula Giger-Wälti Holbeinweg 9/P, 4500 Solothurn Herr Ralf Kretzschmar Holbeinweg 5, 4500 Solothurn Bauobjekt: Dämmung und Ausbau Dachgeschoss Einbau Dachaufbauten Bauplatz: Holbeinweg 5–9 Grundstück: GB-Nrn. 1619, 1624, 1629 Projektverfasser: Flury und Rudolf Architekten AG Untere Steingrubenstrasse 19 4500 Solothurn Planauflage: Stadtbauamt Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Einsprachefrist: 26. April 2012 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an das Stadtbauamt zu richten. Solothurn, 12. April 2012 STADTBAUAMT SOLOTHURN 745316/So

BAUPUBLIKATION Bauherr: Markus Spring-Ruf Tugginerweg 6, 4500 Solothurn Bauobjekt: Autounterstand mit Anbau Geräteraum Grundstück: GB-Nr. 3109 Projektverfasser: Markus Spring-Ruf Tugginerweg 6, 4500 Solothurn Planauflage: Stadtbauamt Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Einsprachefrist: 26. April 2012 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an das Stadtbauamt zu richten. Solothurn, 12. April 2012 STADTBAUAMT SOLOTHURN 745311/So

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG). Bern, 11. April 2012 Bundesamt für Verkehr 743345/So

Wer nicht inseriert, wird vergessen.

Gemeinde Einwohnergemeinde der Stadt Soloturn Gesuchstellerin Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte Region Mitte, Tannwaldstrasse 2, 4601 Olten Strecke Solothurn − Biel Gegenstand Das Plangenehmigungsgesuch beinhaltet im Wesentlichen die Erneuerung und Verschiebung der bestehenden Weichen 281 und 282 beim Bahnhof Solothurn West. Die Einzelheiten gehen aus den Planunterlagen hervor. Verfahren Das Verfahren richtet sich nach den Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Bauvorhaben ist im Gelände ausgesteckt. Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr BAV. Öffentliche Auflage Die Gesuchsunterlagen können vom 16. April 2012 bis 15. Mai 2012 während der ordentlichen Öffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden: − Stadtbauamt Solothurn, Baselstrasse 7, 4502 Solothurn

Bauplatz: Flurweg 9

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Einsprachen Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG). Einsprachen sind innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) schriftlich und begründet im Doppel beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, einzureichen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist, beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

Bekanntmachung Auf Begehren der GREBET Immobilien AG, c/o Patrik Galli Finanz- und StrategieManagement, Bielstrasse 9, 4502 Solothurn, wird Unbefugten richterlich untersagt, auf GB Solothurn Nr. 1008 (Dornacherhof 11) sowie GB Solothurn Nr. 451 (Dornacherplatz 15) den Vorplatz für andere Zwecke als für den Güterumschlag – maximal 15 Minuten – mit den Geschäften, Büros und Praxen dieser beiden Liegenschaften zu nutzen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft. Einsprachefrist: 30 Tage seit Publikation beim Richteramt Solothurn-Lebern Postfach 157 4502 Solothurn 745944/So

745648

BAUPUBLIKATION

Bahnhof Solothurn West, Oberbauerneuerung Weichen 281 und 282, ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

12. April

724024/So


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