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REINACH AUS DER GEMEINDE

Mitarbeiterin wegen Fehlverhalten freigestellt In den Medien war das Reinacher Asylheim in den letzten Tagen im Fokus, leider immer wieder mit Falschaussagen. Es ist dem Gesamtgemeinderat ein grosses Anliegen, auch der Bevölkerung gegenüber klarzustellen, dass die Mitarbeiterin des Asylheims nicht freigestellt wurde, weil sie allfällige Missstände gemeldet hatte. Auch hat der Gemeinderat zu keiner Zeit etwas «vertuscht», wie dies die Basler Zeitung geschrieben hatte. Es geht um zwei verschiedene Themen: Es gibt einen Arbeitskonflikt, wie er in jedem Betrieb zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorkommen kann. Und es geht um schwerwiegende Vorwürfe an die Adresse der Vorgesetzten und des Gemeindepräsidenten wegen Vertuschung, Begünstigung oder Mobbing. In der Basler Zeitung (BaZ) wurden diese beiden Themen immer wieder vermischt.

ten, indem sie gegebenenfalls arbeitsrechtliche Massnahmen treffen, beispielsweise Vereinbarungen, Verwarnungen oder gar Freistellungen. Ob nun in diesem Fall auch Straftaten begangen wurden, wie dies die freigestellte Mitarbeiterin und die BaZ behaupten, damit befasst sich derzeit die Staatsanwaltschaft. Bis die Untersuchungsergebnisse vorliegen, gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Rechtstaatliches Vorgehen statt journalistischer Vorverurteilungen Geschäftsleitung und Gemeinderat nehmen Meldungen über allfälliges Fehlverhalten von Mitarbeitenden immer ernst und untersuchen sie. Wenn Fehler gemacht werden, handeln die Vorgesetz-

Jederzeit korrektes Verhalten der Gemeindebehörden Weder Gemeinderat noch Geschäftsleitung haben Tatsachen vertuscht, wie dies in der BaZ zu lesen war. Im September 2016 haben sie der Kantonspolizei eine vollständige Dokumentation

der angeblichen Vorfälle geliefert. Im Februar 2017 haben sie ein weiteres Schreiben über die angeblichen Vorfälle im Asylheim der Staatsanwaltschaft geschickt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass sich die Gemeinde Reinach nicht der Begünstigung schuldig gemacht hat; sie hat weder Tatsachen verschwiegen noch vertuscht. Verheerende Auswirkungen Die einseitige Berichterstattung in der Basler Zeitung schadet dem guten Ruf der Gemeinde Reinach und insbesondere des Asylheims. Es wird der Eindruck erweckt, die Gemeinde Reinach arbeite unseriös. Der Gemeinderat weist die Vorwürfe mit aller Deutlichkeit zurück. Er wehrt sich gegen die Hetzkampagne und die Vorverurteilung, die durch die BaZ entstanden sind. Der Gemeinderat hofft, dass wieder über Tatsachen statt Spekulationen berichtet wird, sobald die ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren abgeschlossen sind. Gemeinderat Reinach

AUS DER GEMEINDE

Gemeinderat stellt Asylbetreuerin wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis frei Der Gemeinderat Reinach hat letzte Woche die Asylbetreuerin F.E. freigestellt; nach Gewährung des rechtlichen Gehörs soll die ordentliche Kündigung geprüft werden. Hauptgrund für diesen Schritt ist ein massiv gestörtes Vertrauensverhältnis und wiederholtes Nichteinhalten von Vereinbarungen. Leider sind in den Medien in den letzten Tagen und Wochen viele Falschinformationen kursiert, Sachverhalte aus dem Zusammenhang gerissen und Tatsachen verdreht worden. Der Gemeinderat legt im Folgenden die Fakten aus seiner Sicht dar, damit sich die Leserinnen und Leser ein ausgewogenes Bild verschaffen können. Veränderte Arbeitsauffassung nach längerem Ausfall 16 Jahre hatte F.E. im Asylheim Reinach gearbeitet, bis sie ab 2012 für längere Zeit ausfiel und danach mit unterschiedlichen Teilzeitpensen ihre Arbeit wieder aufnahm. Nachdem die ersten Jahre für alle Beteiligten durchwegs positiv verliefen, hatte sich nach ihrer Rückkehr das gute Verhältnis zwischen ihr und ihren Vorgesetzten und Arbeitskolleginnen und -kollegen zunehmend verschlechtert. Sie hatte wiederholt die Arbeitsweisen ihrer Kolleginnen und Kollegen kritisiert, Entscheide des Vorgesetzten in Frage gestellt, die ihr gemäss Stellenbeschrieb zugeteilten Kompetenzen überschritten, Kritik bei nachgewiesenen Fehlern nicht akzeptiert und sich in die Arbeit der andern eingemischt. Unterstützung brachte keine Verbesserung Zur Verbesserung der Arbeitsbeziehungen untereinander und zur Fokussierung auf eine positive und konstruktive Zukunft hatte die Gemeinde Reinach in den vergangenen drei Jahren zahlreiche

Massnahmen getroffen. Leider zeigte die Mitarbeiterin keinen Willen zur Kooperation. Schliesslich musste F.E. schriftlich ermahnt werden, ihre Aufgaben gemäss ihren Kompetenzen zu erfüllen und sich nicht grundlos in die Aufgaben von anderen Mitarbeitenden einzumischen. Doch ihr Verhalten änderte sich weiterhin nicht. Bei einem erneuten Gespräch äusserte sie die Unvereinbarkeit zwischen ihrer Arbeitsauffassung und derjenigen ihres Vorgesetzten und forderte die Geschäftsleitung auf, ihr zu kündigen. Am 13. Februar 2017 schrieb sie einen Brief an die Geschäftsleitung mit verschiedenen Beobachtungen über «Missstände», wie sie es nannte. Sie wirft darin der Leitung Asyl zu Unrecht vor, nicht gegen die «Missstände» vorgegangen zu sein. Richtig ist, dass die Vorgesetzten auch in diesem Fall unverzüglich die Vorwürfe untersucht und geklärt haben. Von einer Vertuschung kann somit keine Rede sein. Die Geschäftsleitung leitete ihrerseits den Brief an die Staatsanwaltschaft weiter, um die Sache juristisch neutral beurteilen zu lassen. Aufgrund der nicht überbrückbaren Differenzen zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin und weil die Mitarbeiterin mehrmals klar aussagte, sie sehe in Reinach keine Zukunft und suche eine andere Stelle, bot ihr die Geschäftsleitung am 23. Februar 2017 eine Auflösungsvereinbarung an, mit der sie bei vollem Lohn freigestellt und ihr (im

Hinblick auf die Stellensuche) eine längere als die übliche Kündigungsfrist eingeräumt worden wäre. Zudem sollte ihr eine externe Beratungsfirma helfen eine neue Stelle zu finden. Die Mitarbeiterin lehnte dieses Angebot ab. Daraufhin musste die Gemeinde Reinach eine Verwarnung mit Bewährungsfrist aussprechen, mit der die Mitarbeiterin an die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen erinnert wurde und es wurden Verhaltensregeln für die Zusammenarbeit festgelegt. Dennoch verstiess die Mitarbeiterin in der Folge wiederholt gegen die Regeln, obwohl sie deren Einhaltung mit ihrer Unterschrift bestätigt hatte. Als am 2. Mai 2017 schliesslich ihr Anwalt in der Basler Zeitung mit Aussagen zitiert wird, wie «diktatorische und persönlichkeitsverletzende Arbeitsverhältnisse dürfen in der Gemeindeverwaltung Reinach nicht geduldet werden», ist das Vertrauensverhältnis aus Sicht der Gemeinde zwischen ihr und F.E. endgültig zerstört. Eine konstruktive Basis für eine weitere Zusammenarbeit ist nicht mehr gegeben. Der Gemeinderat hat daher noch am gleichen Tag entschieden, F.E. per sofort freizustellen und nach Gewährung des rechtlichen Gehörs die ordentliche Kündigung zu prüfen. Zum Schutz der anderen Mitarbeitenden und um die anspruchsvolle Aufgabe der Asylbetreuung weiterhin zufriedenstellend wahrnehmen zu können, sah sich der Gemeinderat zu diesem Schritt gezwungen. Die ausführliche Medienmitteilung und aktuelle Informationen finden Sie auf www.reinach-bl.ch Gemeinderat Reinach

VEREINSNACHRICHTEN ReinachAltersverein Reinach & Umgebung, Präsident: Ernst Bammerlin, Binningerstr. 24, 4153 Reinach, 061 711 05 11. Kassier: Ruedi Schneider, Münchensteinerweg 7a, 4153 Reinach, 061 713 29 33. Neumitglieder sind jederzeit herzlich willkommen! Amicale de langue française de Reinach et environs. Réunion mensuelle. S’adresser à Monique Beer, tél. 061 741 14 91, https://sites.google.com/site/ alfreinach/home Arbeitsgruppen Lebendiges Reinach «Freizythuus», Brunngasse 4, 4153 Reinach, 061 711 98 05, kurse@freizythuus.ch. Auskünfte: Freizeitkurse über Sekretariat, geöffnet: Di 9 –11 / 14 –16 Uhr / Do 9 –11 Uhr. Jazz-Weekend und Vereinspräsidium: Petra Kaderli, 061 711 66 96. Baha’i von Reinach. «Der Hauptzweck, der den Glauben Gottes und Seine Religion beseelt, ist, das Wohl des Menschengeschlechts zu sichern, seine Einheit zu fördern und den Geist der Liebe und Verbundenheit unter den Menschen zu pflegen.»Aus den Baha’i-Schriften.Wir bieten kostenlose Andachten, Kinder- und Juniorenklassen sowie Erwachsenenkurse zum Thema «Nachdenken über das geistige Leben» an.reinach@ bahai.ch, www.bahai.ch oder 061 711 27 06. BESJ Jungschar Reinach. Kids ab 6- bis 14-jährig. Treffpunkt Wiedenweg 7, jeden 2. Samstag um 14.00 Uhr. Kontaktadresse: Nadine Schäfer, Natel 079 442 33 03. www.jungschireinach.ch

Betagtenhilfe Reinach. Anfragen betr. HaushaltHilfedienst: Frau D. Veltin und Frau I. Visentin, Auskunft und Beratung Mo–Fr 9.00–11.00 Uhr, Do 14.00-16.00 Uhr, Tel. 061 711 22 20. Mittagsclub: Frau E. Garnier, Tel. 061 711 22 20 jeweils bis Mittwoch, 11.00 Uhr. Mahlzeitendienst: Frau D. Veltin, Tel. 061 711 22 20, Mo–Fr 9.00–11.00 Uhr. Seniorenwandergruppe 60+: Informationen erhalten Sie unter: 061 711 22 20. Wandergruppe I: (2½ – 4 Sdt.); Kurz-Wandergruppe II: (1½ – 2 Sdt.). Senioren-Volkstanz: Herr F. Briner 061 711 54 20. Briefmarkensammlerverein Birseck. Informationen, Kauf, Verkaufsberatung, Rundsendungen, Tausch. Versammlung jeweils am letzten Donnerstag des Monats im Restaurant Mühle Aesch BL. Kontaktperson: Urs Vetter, 061 711 23 74.

reinach.ch FDP Reinach. Präsidentin: Gerda Massüger, Brunngasse 28, 4153 Reinach, Tel. 061 712 16 22, E-Mail gerda.massueger@businessparc.ch, www.fdp-reinach FeB, Verein für familienergänzende Kinderbetreuung. Kinderbetreuung stundenweise oder ganztags nach den Richtlinien der kibesuisse. Auskunft durch unser Büro, Wiedenweg 7, Di und Do, 8.30–10.30, 061 711 22 77. Fussballclub Reinach. www.fcreinach.ch, Clubhaus Einschlag, 061 711 89 42. Präsident: Roland Ming, G: 061 639 73 18. Juniorenobmann: Raffaele Stornaiuolo, rstornaiuolo@bluewin.ch, 061 711 16 86.

CVP Reinach. Präsident: Denis von Sury d’Aspremont, Hollenweg 31, 4153 Reinach. Tel. 078 626 28 25, E-Mail denis.vonsury@magnet.ch, Internet www.cvp-reinach.ch

Gemeinde- und Schulbibliothek. Weiermattstrasse 11, 4153 Reinach, Tel. 061 711 12 68. Präsidentin: Frau Yvonne Erb. Öffnungszeiten: Mo–Fr, 9.15–19.15 Uhr.

Elternbildung Reinach. Durchführung von Kursen und Vorträgen unter Leitung erfahrener Fachkräfte für Eltern und Kinder. Sekretariat EBR, c/o FAZ OASE, Wiedenweg 7, Reinach. www.elternbildungreinach.ch. Babysittervermittlung: 077 424 64 39.

GLP grünliberale Partei. Präsident Sektion Reinach, Aesch, Pfeffingen: Jean-Jacques Welz, Im Noll 17, 4148 Pfeffingen, Tel. 061 751 19 59 (G), 061 722 00 72, E-Mail: maya.welz@intergga.ch

Familienzentrum OASE, Wiedenweg 7, Reinach. Caféteria mit Spielzimmer, Mo–Do, 14–17 Uhr, Mittagstisch, Bastelnachmittage, Kurse. Auskunft: 061 712 12 48. www.elternbildung-

Grüne Reinach/Aesch/Pfeffingen. Herr Stefan Huber, Vizepräsident und Kassier, Aumattstrasse 72, 4153 Reinach BL, Telefon 061 711 00 52, E-Mail stefanbasel@bluewin.ch, Webseite www.gruenereinach.ch

Donnerstag, 11. Mai 2017 Nr. 19

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