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Donnerstag, 13. Oktober 2011 Nr. 41

Turnen für Alle

BETREIBUNGSAMT

«keine Mitgliedschaft notwendig»

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung

Beginn nach den Herbstferien

ab 18. Oktober 2011 Ort

Sporthalle Hagenbuchen

Wann

Jeden Dienstag, 20.00 Uhr

Programm 1. Stunde

Gymnastik zu Musik, Krafttraining mit oder ohne Geräte, abschliessend Stretching

2. Stunde «fakultativ»

Volleyball- oder Badmintonspiel

Leitung

Jacqueline Hasler

Kosten

Fr. 7.– pro Abend. Günstige Saisonkarte

Organisation

Turnverein Arlesheim

Datum und Ort der Steigerung: Steigerungsobjekt:

Betreibungsamtliche Schätzung: Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: Vor dem Zuschlag sind an der Steigerung zu bezahlen:

Weitere Angebote des TVA siehe unter www.tvarlesheim.ch

Inserieren bringt Erfolg!

Wir gratulieren unserer Tochter/Schwester

Monika Vögtli zum Diplom: Bachelor of Signs/Betriebswirtschafterin von ganzem Herzen. Mama, Papa, Sandra, Jolanda und Anita

24. November 2011, 10.30 Uhr Bezirksschreiberei, Domplatz 9, 4144 Arlesheim Grundbuch Münchenstein, Stockwerkeigentum Nr. S5629, 15/100 Miteigentum an Grundstück Nr. D5420 mit Sonderrecht am Lagerraum Nr. L1, rechts im Keller Grundbuch Münchenstein, Stockwerkeigentum Nr. S5631, mit Sonderrecht am Lagerraum (teilweise als Büroraum genutzt) Nr. L3, rechts, im Erdgeschoss, Barcelona-Strasse 4 Fr. 640 000.– 17. bis 26. Oktober 2011 Bezirksschreiberei Arlesheim, Betreibungsamt, Büro Nr. 005, Domplatz 9, 4144 Arlesheim Fr. 60 000.–, Anzahlung entweder Barzahlung oder durch Deponierung von Bankgarantien oder Bankchecks. Die Restsumme ist innert 30 Tagen ab Steigerungstag zu reglieren. Die Handänderungssteuer wird zusätzlich zum Steigerungsbetrag in Rechnung gestellt.

Besichtigung der Liegenschaft: Dienstag, 18. Oktober 2011, 11.00 bis 12.00 Uhr Es findet nur eine Steigerung statt. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Pfandgläubiger im zweiten, vierten und fünften Rang. Es wird ausdrücklich auf den Bundesbeschluss über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. 12. 1983 sowie die diesbezügliche Verordnung vom 1. 10. 1984 aufmerksam gemacht. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaften auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich über ihre Vertretungs- und Gantbefugnis mit Beschluss ihrer Organe rechtsgültig auszuweisen. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Betreibungamt Arlesheim BEZIRKSSCHREIBEREI, DOMPLATZ 9–13 POSTFACH, CH-4144 ARLESHEIM TEL. 061 552 45 00, FAX 061 552 45 78 SICHERHEITSDIREKTION


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