051_2019

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Nun ruhe aus und schlaf in Frieden, hab tausend Dank für deine Müh. Wenn du auch bist von uns geschieden, in unseren Herzen stirbst du nie.

Mit vielen schönen Erinnerungen und grosser Dankbarkeit nehmen wir Abschied von meinem lieben Ehemann, unserem Vater, Schwiegervater, Grossvater, Götti und Onkel

Leo Meienberg

Die Blätter fallen, fallen wie von weit, als welkten in den Himmeln ferne Gärten; sie fallen mit verneinender Gebärde. Und doch ist Einer, welcher dieses Fallen unendlich sanft in seinen Händen hält. Rainer Maria Rilke

Traurig nehmen wir Abschied von meinem geliebten Lebenspartner, unserem Schwager, Onkel und Freund

Helmut Ulrich Wieser

8. Oktober 1931 – 26. Juni 2019

Nach einem reich erfüllten Leben ist er nach kurzer Krankheit von den Beschwerden des Alters erlöst worden und durfte friedlich einschlafen. Wir danken dir für alles, was du uns in deinem Leben geschenkt hast.

29. September 1932 – 23. Juni 2019

Nach einem reich erfüllten Leben hast du die Jahre des nachlassenden Gedächtnisses in Würde und Gelassenheit gelebt. Nun hat sich dein Lebenskreis geschlossen. Wir vermissen dich sehr. Maria Schmucki Corinne Wieser und Franco Gattigo Ruth Wieser Andreas und Heidi Wieser Verwandte und Freunde

In stiller Trauer:

Einbürgerungen Mit Beschluss vom 25. Juni 2019 hat der Stadtrat Affoltern am Albis, unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung, in das Bürgerrecht der Stadt Affoltern am Albis aufgenommen: • Alexander Egner, 1973, Staatsangehöriger von Deutschland • Admir Sinanaj, 1970, Staatsangehöriger von Kosovo • Arjeta Sinanaj, 1979, Staatsangehörige von Kosovo • Ardina Sinanaj, 2006, Staatsangehörige von Kosovo • Eduart Sinanaj, 2007, Staatsangehöriger von Kosovo • Ardi Sinanaj, 2011, Staatsangehöriger von Kosovo

Maria Meienberg Werner und Uschi Meienberg-Roth mit Corinna, Fiona, David, Kim und Michelle Claudia und Pius Heer-Meienberg mit Flavio, Aurelia und Olivia Irene und Christian Scheurer-Meienberg mit Lorena, Fabian und Marina Partnerinnen und Partner der Enkel Patenkinder Verwandte und Bekannte Die Trauerfeier findet am Freitag, 5. Juli 2019, um 10.00 Uhr in der katholischen Kirche in Obfelden statt. Die Urne wird vorgängig im engen Familienkreis beigesetzt.

Die Trauerfeier findet am Dienstag, 9. Juli 2019, 14.00 Uhr, in der reformierten Kirche Hedingen statt; 13.30 Uhr Urnenbeisetzung im Kreise der Familie. Anstelle von Blumen danken wir für eine Spende an die Stiftung Spital Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, Postkonto 85-391373-1, «Projekt Shuttle Bus». Traueradresse: Maria Schmucki, Widenacherstrasse 3, 8908 Hedingen

Anstelle von Blumenspenden gedenke man der Stiftung Kinderspital Kantha Bopha, Dr. med. Beat Richner, Zürich, Postkonto 80-60699-1, IBAN CH98 0900 0000 8006 0699 1. Traueradresse: Maria Meienberg, Dorfstrasse 45b, 8912 Obfelden

Traurig, aber mit vielen schönen Erinnerungen nehmen wir Abschied von unserem lieben

Edgar Illi

2. Juli 2019

21. März 1944 – 24. Juni 2019

Stadtrat Affoltern am Albis

Nach kurzem Aufenthalt im Spital Affoltern durfte er friedlich einschlafen.

Verkehrsanordnung: Butzenstrasse Dauernde Verkehrsanordnung Auf Antrag des Stadtrats hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt: Halten verboten Auf der Butzenstrasse, von der Mühlebergstrasse bis zur Pfruendhofstrasse, ist das Halten mit Fahrzeugen von Montag bis Freitag, zwischen 7.00 und 17.00 Uhr, an beiden Fahrbahnrändern verboten. Davon ausgenommen sind Feiertage und die Schulferien. Verfügende Stelle Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung Rechtliche Hinweise Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Anmeldestelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Verkehrsanordnung: Obstgartenstrasse

Strassenbau: Obstgartenstrasse

Dauernde Verkehrsanordnung

Öffentliche Planauflage

Auf Antrag des Stadtrats hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h (Ausdehnung) Die bestehende Tempo-30-Zone 7 «Goldiger Berg / Schwanden / Seewadel» wird ausgedehnt. Neu wird auf der Obstgartenstrasse die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge ebenfalls auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert. Verfügende Stelle Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung Rechtliche Hinweise Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Anmeldestelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Tempo30-Zone an der Obstgartenstrasse. Rechtliche Hinweise Die entsprechenden Unterlagen (Gutachten und Massnahmenplan) liegen ab sofort, während 30 Tagen bei der Stadtverwaltung Affoltern am Albis, Tiefbau und Infrastruktur, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Anmeldestelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Anmeldestelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich

In stiller Trauer: Familie Hans und Berta Illi-Hofstetter Familie Hans und Dorli Schneider-Illi Familie Viktor und Heidi Illi-Häfliger Familie Remo und Doris Illi-Küng Verwandte Bekannte und Freunde Die Abdankung findet im engen Familienkreis am 5. Juli 2019, 10.00 Uhr, auf dem Friedhof Bonstetten statt. Wir danken dem Pflegepersonal vom Spital Affoltern. Traueradresse: Remo Illi, Schachenstrasse 108, 8906 Bonstetten


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