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Bezirk Affoltern

Dienstag, 30. Juni 2015

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Im Klosterareal wird mit Holz geheizt Tag der offenen Tür des Heizverbundes Kloster Kappel GmbH

Der Bunker fasst 150 Kubikmeter Holzschnitzel. Wird Buchen- und Eichenholz geliefert, so wiegt der Kipper 38 Tonnen.

Anlagewart Ernst Galliker am Computer für die Steuerung, beobachtet von Holzverbund-Geschäftsführer Gerhard Gysel, Kappelerpflege-Präsident Andreas Müller und vom Kappeler Gemeinderat Hans Arnold (v.l.). (Bilder Werner Schneiter)

Netto können im Klosterareal in Kappel jährlich mehr als 80 000 Liter Heizöl eingespart werden – dank einer Heizanlage für neun Gebäude, die mit Holzschnitzeln aus dem Oberamt und Biogas aus dem benachbarten Landwirtschaftsbetrieb befeuert wird.

Holzschnitzeln gespeiste Feuerung die Hauptwärme-Erzeugerin, derweil der Biogaskessel des Landwirtschaftsbetriebes 10 bis 15 Prozent Wärme beisteuert. Dass sind rund 40 000 Kubikmeter. Für die Spitzenlastabdeckung sowie die Notheizung funktioniert eine Ölfeuerung. Der Ölverbrauch von jährlich 18 000 Litern ist natürlich wesentlich geringer als zuvor; netto können pro Jahr rund 80 000 Liter eingespart werden. Zu den Kernstücken der Anlage gehören auch zwei imposante Wärmespeicher mit je 12,5 Kubikmeter Inhalt; diese sowie die gesamte An-

................................................... von werner schneiter Gut eineinhalb Jahre nach Inbetriebnahme präsentierte die Heizverbund

Kloster Kappel GmbH die Anlage am Samstag im Rahmen eines Tags der offenen Tür. Die Holzschnitzel-Heizanlage ist ein gemeinsames Werk der Landeskirche, der Politischen Gemeinde Kappel, der Kirchgemeinde Kappel und des Vereins Kloster Kappel. Rund 1,6 Mio. Franken wurden insgesamt investiert, wobei die Klimastiftung sowie das kantonale Amt für Wasser, Energie und Luft (Awel) zusammen rund 10 Prozent der Investitionskosten tragen. Mit einer Leistung von 550 KW ist die jährlich mit 1450 Kubikmetern

lage werden durch ein ausgeklügeltes System gesteuert, damit sie ruhig und konstant läuft. «Ohne einen computergesteuerten Leitrechner könnte die Anlage nicht wirtschaftlich betrieben werden», sagt Gerhard Gysel, Geschäftsführer der Heizverbund GmbH, gleichzeitig darauf hinweisend, dass der Verbund nicht gewinnorientiert arbeite.

Elektrofilter ist Pflicht Die Holzschnitzel stammen aus den Wäldern des Oberamtes. Das Holz

wird von Karl Burkard gehäckselt. Ist das Buchen- und/oder Eichenholz, dann ist der volle Kipper 38 Tonnen schwer. Der Bunker fasst nach den Worten von Anlagewart Ernst Galliker 150 Kubikmeter Holzschnitzel, die beim Verbrennen zu Feinstaub werden. Dieser wird mit einem Elektrofilter eliminiert – ein umweltschonender Vorgang, der bei dieser Anlagengrösse gesetzlich vorgeschrieben ist. «Ich staune immer wieder, wie viel Staub da produziert wird», sagt Gerhard Gysel. Alle zwei Jahre erfolgen Luftqualitätsmessungen.

10 000 Ecstasy-Pillen für über 100 000 Franken verkauft

Wegen mehrfachen Diebstahls verurteilt

13 Monate bedingt für dealenden Koch aus dem Bezirk Affoltern

Junger Erwachsender schuldig

Laut Anklage hat ein junger Koch aus dem Säuliamt nicht nur Ecstasy-Tabletten für über 100 000 Franken verkauft, sondern auch einen albanischen Heroinhändler einen Monat lang illegal in seiner Wohnung beherbergt. Das Gericht sah nur die Drogendelikte als erwiesen an.

Mit einem Komplizen ist ein junger Mann im Frühling 2014 in zwei Gastrolokale in Affoltern eingestiegen. Das Bezirksgericht Affoltern hat den geständigen Mann nun zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

................................................... von attila szenogrady

Es war am 3. Februar 2014, als in seiner Wohngemeinde die Handschellen klickten. Die Polizei nahm nicht nur einen heute 24-jährigen Schweizer Koch fest, sondern führte auch einen illegal eingereisten albanischen Heroinhändler ab. Der Ausländer lebte bereits seit einem Monat bei seinem Schweizer Gastgeber und hatte ihm dafür im Voraus 1000 Franken bezahlt. Die Drogenfahnder stellten in der Wohnung nicht nur Heroin, sondern auch Ecstasy-Tabletten sowie Marihuana sicher. Der Koch verbrachte danach 120 Tage in Untersuchungshaft und gab

dabei einen schwunghaften Handel mit Ecstasy-Pillen zu. So hatte er zwischen April 2013 bis zu seiner Festnahme vom Wohnort aus rund 10 000 Tabletten an diverse Abnehmer verkauft. Zu einem Stückpreis zwischen acht Franken und 20 Franken. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl rechnete einen beachtlichen Umsatz von über 100 000 auf. Einen Teil der Drogen setzte der Beschuldigte auch in Zürich und im Borderlineclub in Basel ab. Am Donnerstag zeigte sich der Beschuldigte bei den Drogendelikten im Wesentlichen geständig und gab finanzielle Gründe als Tatmotiv an. Auch heute verdiene er als temporär eingesetzter Koch lediglich zwischen 1000 Franken und 2500 Franken im Monat, gab er an.

Albaner beherbergt Die Staatsanwaltschaft lastete ihm zusätzlich die Förderung des rechtswidrigen Aufenthaltes an und verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. So hatte der Beschuldigte in einem Club einen Albaner kennengelernt und diesen vier Wochen lang in seiner Wohnung beherbergt. Er ha-

be nicht gewusst, dass sich der Mann illegal in der Schweiz aufgehalten und ein Drogendealer gewesen sei, sagte er vor den Schranken aus. Der Verteidiger verlangte deshalb Teilfreisprüche und setzte sich für eine erheblich mildere Sanktion in Form einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 20 Franken ein. So habe sein Klient nicht gewusst, dass sein Gast rechtswidrig in der Schweiz gelebt habe, plädierte er.

13 Monate bedingt Das Gericht kam zum Schluss bei den Drogendelikten zu klaren Schuldsprüchen und verwies auf die früheren Geständnisse des Ecstasy-Dealers. Beim Verstoss gegen das Ausländergesetz sprachen die Richter den Koch mangels Vorsatz jedoch frei. Wobei Fahrlässigkeit für einen Schuldspruch nicht ausreiche. Das Gericht hielt dem Koch eine gewisse Reue, aber auch eine schwierige Jugend zugute. Deshalb setzte es zum Schluss im Gegensatz zu beiden Parteianträgen eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten fest. Bei einer Probezeit von zwei Jahren.

................................................... von salomon schneider Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den jungen Erwachsenen des mehrfachen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und der mehrfachen Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, sich am 23. März 2014 mit einem Komplizen gewaltsam Zutritt zum Lokal und dem danebenliegenden Nightclub verschafft und Bargeld und Wertgegenstände entwendet zu haben. Der Beschuldigte beging die neuerlichen Delikte während der Probezeit nach bedingter Entlassung aus dem Strafvollzug. Da sich der Beschuldigte mit einem vorzeitigen Strafantritt und Massnahmenvollzug einverstanden er-

klärt hatte, hatte er bereits vor dem Urteil des Bezirksgerichts Affoltern einen Teil der Haftstrafe verbüsst.

Ins offene Massnahmezentrum Das Bezirksgericht Affoltern sprach den Beschuldigten in allen Punkten schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und ordnete gleichzeitig seine Einweisung in ein offenes Massnahmezentrum für junge Erwachsene ein, das für seine tiefe Rückfallquote bekannt ist.


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