Patientenmagazin "Radialog", 02/2011

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Bei Verbrechen: Radiologie Radiologen wurden in den letzten Jahren Partner der Rechtsmediziner und sind somit auf dem Weg, selbst Ermittler und Aufklärer von Verbrechen zu werden. Die Gründe dafür liegen in der technischen Weiterentwicklung der medizinischen Geräte. Diese haben das Interesse der Rechtsmedizin geweckt. Auch der Zwang zur Wirtschaftlichkeit spricht für eine Partnerschaft zwischen Rechtsmedizinern und Radiologen, denn es werden immer schnellere, vollständige und überprüfbare Resultate gefordert. Der Datensatz einer Post-MortemComputertomographie kann bei der Autopsie helfen, da Fremdkörper, wie z. B. Luft im Gefäßsystem, sichtbar werden. Immer häufiger suchen Menschen im Internet nach den besten Angeboten. Dabei vertrauen sie auf die Bewertung anderer Nutzer – auch bei der Arztsuche. Umgang mit persönlichen Daten, ein verständliches und nachvollziehbares Bewertungsverfahren, strikte Trennung von Werbung und Inhalt sowie Schutz vor Schmähkritik, Diskriminierung und Täuschung. Dazu gehört aber auch eine Meldung an den Arzt, dass neue Bewertungen über ihn eingegeben wurden sowie die Möglichkeit, mit einem Kommentar darauf zu reagieren. Nach seiner Veröffentlichung hat der Anforderungskatalog ein durchweg positives Echo erfahren. Ärzteschaft, Patientenvertreter und Portalbetreiber haben einheitliche Standards für die Bewertung von Ärzten im Internet begrüßt.

Positives Beispiel „Weiße Liste“ Seit 2008 entwickelt und betreibt die Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit den Dachverbänden der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen das Internetportal www.weisse-liste.de als nichtkommerzielles Angebot – ursprünglich zur Unterstützung bei der Auswahl

eines Krankenhauses. Seit Mai 2011 wird diese nun um eine Arztsuche mit Arztbewertung erweitert. Um das Ziel eines vertrauenswürdigen Arztbewertungsportals zu erreichen, wurden die rund 30 Millionen Versicherten von AOK und Barmer GEK aufgerufen, ihre Ärzte zu beurteilen. Dazu hat das ÄZQ eigens einen wissenschaftlich fundierten Fragebogen entwickelt und überwacht die Auswertung. Die Versicherten bewerten ihren Arztbesuch in zahlreichen Kategorien, die Ergebnisse werden bei zehn vorliegenden Einzelbewertungen als Durchschnitt auf dem Portal angezeigt. So soll eine individuelle Entscheidungshilfe für Patienten geschaffen werden, die für mehr Transparenz im Gesundheitswesen sorgen soll. Jürgen Graalmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, betont, dass sich das Portal nicht gegen Ärzte richtet. „Im Gegenteil: Sie erhalten über das Portal ein systematisches Feedback ihrer Patienten und können per Kommentar auf die Bewertungen reagieren.”

Licht ins Dunkel bringen Die Rechtsmediziner sind vor allem an neuen technischen Verfahren der Radiologie interessiert – besonders an der dreidimensionalen Wiedergabe von Körperteilen. Diese erlaubt oftmals eine Rekonstruktion des Tathergangs anhand der räumlichen Darstellung von Verletzungen. Die Möglichkeit, aus dem Schädelknochen Gesichtszüge zu rekonstruieren, lässt den Vergleich mit Fotografien vor dem Tod des Betroffenen zu. Mit dieser Methode leistet die Radiologie auch einen Beitrag zur forensischen Archäologie. Der Radiologe kann Hinweise geben, ob der Tod als Folge eines Verbrechens, etwa Misshandlung oder Folter, aufgetreten ist. Die von ihm erstellten Bilder liefern Dokumente und Beweise in der Verbrechensaufklärung – nicht nur für unsere Rechtssysteme, sondern auch für die Geschichtsbücher. Der genauen Todesursache auf der Spur – die Rechtsmedizin greift dabei zunehmend auf die Kompetenzen der Radiologen zurück.


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