Plan garzweiler

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5.1

Bau- und Bodendenkmäler

5.

Kultur- und sonstige Sachgüter

5.1

Bau- und Bodendenkmäler

Ziel:

Die fachwissenschaftliche Untersuchung bzw. Bergung von bedeutsamen Bau- und Bodendenkmälern im Abbaubereich ist rechtzeitig zu gewährleisten. Bedeutsame Bau- und Bodendenkmäler im Einflußbereich der Sümpfung außerhalb der Abbaufläche sind dauerhaft zu sichern. Die Belange der Denkmalpflege sind auch hinsichtlich der Umsiedlungsstandorte zu berücksichtigen. Erläuterung: Die im Abbaubereich befindlichen Bau- und Bodendenkmäler werden sukzessiv - dem Abbaufortschritt entsprechend - bergbaulich in Anspruch genommen. Den zuständigen Stellen ist daher rechtzeitig Gelegenheit zur wissenschaftlichen Untersuchung zu geben. Unter einem Baudenkmal versteht man eine bauliche Anlage aus vergangener Zeit, an deren Erhaltung und Nutzung wegen ihrer kulturgeschichtlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 DSchG). Die im geplanten Abbaufeld Garzweiler II vorhandenen Baudenkmäler sind in den UVP-Angaben des Bergbautreibenden listen- und kartenmäßig nachgewiesen sowie in quantitativer und qualitativer Hinsicht dargestellt (s. Kap. 8.1, S. 3-41). Im Abbaubereich sind z.Z. 7 Kirchen, 2 Kapellen, 30 Wegkreuze und sakrale Kleinbauten, 38 Wohnhäuser, 11 Hofanlagen und 6 sonstige Anlagen unter Schutz gestellt.

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