Presse-Information – SH-Vollziehung – PK 26.06.2009
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3. Sozialhilfe-Vollziehung: Österreich weite Erkenntnisse Warum eine Reform des Sozialhilfe-Vollzugs im Zusammenhang mit einer Mindestsicherung in gesamt Österreich dringend notwendig erscheint, hat eine Studie der Österreichischen Armutskonferenz eindringlich vor Augen geführt (vgl. DIE ARMUTSKONFERENZ: Sozialhilfevollzug in Österreich. Erfahrungen und Wahrnehmungen sozialer NPO´s. 2008).
121 soziale NPO´s aus ganz Österreich – darunter auch 13 aus Salzburg – haben einen äußerst umfangreichen Fragebogen beantwortet (88 Einzelfragen), hier einige der zentralen Ergebnisse: •
70% der Befragten geben an, dass der tatsächliche Wohnungsaufwand nicht gedeckt wird;
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20% haben die Erfahrung, dass es „kaum Hilfe in besonderen Lebenslagen“ gibt, 47%, dass Hilfe nur bei Intervention gewährt wird;
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Die Hälfte der Einrichtungen berichtet von Wartezeiten beim Ersttermin;
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45% melden zurück, dass es keine Bevorschussung von Sozialleistungen gibt;
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30% berichten von gezielter Falschinformation;
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17 % der Einrichtungen kennen die Weigerung, Sozialhilfeanträge entgegenzunehmen (bei Gemeindeämtern bzw. Bezirksbehörden);
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Ein Viertel der Befragten hat die Erfahrung, dass Familienbeihilfe rechtswidrig als Einkommen angerechnet wird;
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Demütigungen am Sozialamt sind keine Seltenheit, lediglich 7 % melden zurück, dass diese „nie“ vorkommen;
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Unterschiedliche Erfahrungen innerhalb eines Bundeslandes bzw. Unterschiede der Vollzugspraxis innerhalb einzelner Bezirke machen 2/3 der befragten Einrichtungen;
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27 % melden zurück, dass es in der Regel keine Soforthilfe gibt.
Wenn diese Ergebnisse auch nicht NICHT 1:1 auf das Bundesland Salzburg übertragbar sind, gibt es doch bei allen angeführten Problembereichen auch „positive“ Rückmeldungen durch die teilnehmenden Einrichtungen aus Salzburg.
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