Entschließungsantrag des Landes Steiermark zu verstärkter Integration

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LANDTAG STEIERMARK

XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE Einl.Zahl 3237/6

Entschließungsantrag zu: TOP D1 LTAbg.: MMag. Barbara Eibinger, Johannes Schwarz, Helga Ahrer, Dr. Waltraud BachmaierGeltewa, Renate Bauer, Erwin Dirnberger, Bernhard Ederer, Maria Fischer, Ingrid Gady, Anton Gangl, Alexia Getzinger, MAS, Erwin Gruber, Eduard Hamedl, Hermann Hartleb, Monika Kaufmann, Manuela Khom, Gabriele Kolar, Hubert Koller, Karl Lackner, Mag. Ursula Lackner, Anton Lang, Hubert Lang, Maximilian Lercher, Ing. Eva Maria Lipp, Franz Majcen, Ing. Josef Ober, Ewald Persch, Mag. Alexandra Pichler-Jessenko, Barbara Riener, Dipl.Päd. Waltraud Schwammer, Peter Tschernko, MSc, Martin Weber, Markus Zelisko, Klaus Zenz Fraktion(en): ÖVP (SPÖ) Regierungsmitglied(er): LH Mag. Franz Voves Betreff:

Verstärkte Integration von Menschen mit verschiedenen Staats- und Religionszugehörigkeiten in einem Österreich, das von europäischen und humanistischen Werten getragen wird und rechtliche Rahmenbedingungen gegen Integrationsunwilligkeit Begründung: Seit den Terroranschlägen in Frankreich wurde europaweit ein großer Diskussionsprozess über Integration, den Umgang mit Menschen anderen Glaubens oder anderer Wertehaltung und der Bekämpfung radikaler Terrorgruppen neu entfacht. Zum einen geht es um die Bekämpfung des (islamistischen) Terrorismus und zum anderen um die Integration von Menschen mit verschiedenen Staats- und Religionszugehörigkeiten, in Ländern der Europäischen Union, die von europäischen und humanistischen Werten getragen werden. Auf europäischer Ebene findet zur Verhinderung weiterer möglicher Terroranschläge und zur Bekämpfung radikaler Terrorgruppen bereits eine engere Zusammenarbeit zwischen Staaten und Institutionen statt. Darüberhinaus werden auch vermehrt Dialogprozesse mit anderen Staaten und religiösen Einrichtungen geführt.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller halten es außerdem für notwendig, auf europäischer und internationaler Ebene Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, nicht nur Doppelstaatsbürgern die Staatsbürgerschaft entziehen zu dürfen, wie dies derzeit Aufgrund internationaler Abkommen möglich ist, sondern diese konsequent auch auf österreichische Staatsbürger auszudehnen, die über keine zweite Staatsbürgerschaft verfügen und außerhalb Österreichs an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts aktiv teilnehmen.

In Österreich stellt die Bundesregierung entsprechende Ressourcen für Polizei und Justiz in Aussicht. Ein 300 Mio. Euro schweres Sicherheitspaket soll noch heute im Ministerrat beschlossen werden.

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Neben einem intensiveren Agieren in sicherheitspolitischen Fragen, einem Entgegenwirken von Terrorbedrohungen und kriegerischen Maßnahmen, ist es wichtig, Menschen über europäische Grundrechte und humanistische Werte aufzuklären bzw. diesen solche zu vermitteln. Das Wesentlichste ist aber, allen Menschen eine Perspektive zu geben, soziale Sicherheit zu erreichen. Um dies zu erreichen, müssen die Menschen Teilhabe an der Gesellschaft haben. Teilhabe am Arbeitsmarkt und im Bildungsbereich, Teilhabe auf Augenhöhe. Alle Menschen, und nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund müssen sich angenommen fühlen. Nur dann hat Extremismus und Rassismus keine Chance unsere Gesellschaft zu spalten. Um Integration zu ermöglichen sind Unterstützungssysteme in zentralen Bereichen der Gesellschaft (Gesundheit, Soziales, Pflege, Bildung, Jugend) essentiell, um für und mit den dort handelnden Personen Sicherheit im Umgang mit der Bevölkerung zu erreichen. Es ist klar, dass auch Einwanderinnen und Einwanderern jene Rechte und Pflichten abverlangt werden müssen, die Österreicherinnen und Österreichern abverlangt werden, um die Werte unserer Gesellschaft aufrecht erhalten zu können. Neben europäischen und humanistischen Werten ist dies insbesondere, den auf der europäischen Werteordnung basierenden Rechtsstaat zu akzeptieren.

Menschen, die diese Werteordnung nicht akzeptieren, versuchen teilweise eine Parallelgesellschaft aufzubauen und lösen damit bei der Bevölkerung Ängste und Ärger aus. Zukünftig sollte es auch Aufgabe der steirischen Politik sein, nicht nur weiter Integration zu forcieren, sondern auch darüber nachzudenken, wie man mit „Integrationsunwilligkeit“ umgeht.

Auf Basis des europäischen Rechtsstaates und unserer Rechtsordnung, bedarf es Möglichkeiten, Integrationsunwilligkeit ahnden zu können. Dazu soll in der Steiermark eine Kommission, bestehend aus Expertinnen und Experten in diesem Bereich sowie Juristinnen und Juristen, gebildet werden, mit deren Hilfe „Tatbestände“ von Integrationsunwilligkeit und rechtliche Möglichkeiten der Ahndung solcher Tatbestände erarbeitet werden. Unsere Rechtsordnung muss in Zukunft Möglichkeiten bieten, gegen „falsch verstandene Toleranz“ vorgehen zu können.

Die Einforderung von mehr Integration ist wichtig, weil jene Kinder, die unsere Werte von ihren Eltern nicht mitbekommen, keine Chance haben, in unserer Gesellschaft zu bestehen. Deswegen ist es von großer Bedeutung, dass Menschen schon früh mit europäischen und humanistischen Werten in Berührung kommen. Für alle Kinder sollten daher die Schulfächer „Politische Bildung“ und „Ethik“ verpflichtend eingeführt werden, damit diese ein Verständnis für Demokratie und europäische Grundrechte sowie Grundwerte und andere Weltanschauungen entwickeln können. Europäische Werte und rechtsstaatliche Normen sind von allen in Österreich lebenden Menschen einzuhalten, nicht verhandelbar und dienen als Basis für ein funktionierendes Zusammenleben in unserer Gesellschaft.

Es wird daher der

Antrag gestellt:

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Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. eine steirische Kommission einzurichten, die aus Expertinnen und Experten in diesem Bereich und Juristinnen und Juristen besteht und „Tatbestände“ von Integrationsunwilligkeit festmacht und rechtliche Möglichkeiten der Ahndung solcher Tatbestände erarbeitet; 2. an die Bundesregierung mit der dringenden Aufforderung heranzutreten, a. sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass eine Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Personen, die (freiwillig) außerhalb Österreichs als Teil einer bewaffneten Gruppe aktiv an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts teilnehmen, auch dann möglich wird, wenn diese keine andere Staatsbürgerschaft besitzen, sowie b. umgehend die Schulfächer "Politische Bildung" und "Ethik" verpflichtend einzuführen, damit allen Schülerinnen und Schülern europäische Werte vermittelt werden und bei unserer Jugend ein Verständnis für europäische Grundwerte, Demokratie, Grundrechte und andere Weltanschauungen aufgebaut bzw. verstärkt wird. Unterschriften: MMag. Barbara Eibinger eh., Johannes Schwarz eh., Helga Ahrer eh., Dr. Waltraud BachmaierGeltewa eh., Renate Bauer eh., Erwin Dirnberger eh., Bernhard Ederer eh., Maria Fischer eh., Ingrid Gady eh., Anton Gangl eh., Alexia Getzinger, MAS eh., Erwin Gruber eh., Eduard Hamedl eh., Hermann Hartleb eh., Monika Kaufmann eh., Manuela Khom eh., Gabriele Kolar eh., Hubert Koller eh., Karl Lackner eh., Mag. Ursula Lackner eh., Anton Lang eh., Hubert Lang eh., Maximilian Lercher eh., Ing. Eva Maria Lipp eh., Franz Majcen eh., Ing. Josef Ober eh., Ewald Persch eh., Mag. Alexandra Pichler-Jessenko eh., Barbara Riener eh., Dipl.Päd. Waltraud Schwammer eh., Peter Tschernko, MSc eh., Martin Weber eh., Markus Zelisko eh., Klaus Zenz eh.

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