PR I WILLEIT IMMOJUS
RISIKEN MINIMIEREN BEIM IMMOBILIENKAUF MIT DEM KAUF EINER IMMOBILIE SIND IMMER AUCH RISIKEN VERBUNDEN. DIESE LASSEN SICH MIT ENTSPRECHENDEN VORSICHTSMASSNAHMEN ERHEBLICH BEGRENZEN. Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung stellt für viele ein herausragendes Ereignis im Leben dar. In den meisten Fällen ist die Kaufabwicklung mit viel Unsicherheit und Stress verbunden. Ein voreiliger Vertragsabschluss kann dazu führen, dass einige wichtige Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen werden, die man zum Schutz vor unliebsamen Überraschungen beachten sollte. Dies sind unter anderem der Gang zum Grundbuchamt und zum Liegenschaftsregister, um sich einen Einblick über Eigentumsverhältnisse, Rechte, Lasten, Grenzen, Oberfläche, Gemeinschaftseigentum und Dienstbarkeiten zu verschaffen. BANKGARANTIE REDUZIERT KÄUFERRISIKO Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass in der Vorkaufsphase vor allem der Käufer das Risiko trägt. Der Verkäufer riskiert erst nachher, falls die Bezahlung noch nicht vollständig geleistet wurde und der Käufer die Wohnung bereits besetzt. Zum besonderen Schutz des Käufers insbesondere in der Vorkaufsphase hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren eine Reihe von Verordnungen erlassen. So ist es beispielsweise seit 1. Jänner 1997 möglich, den Kaufvorvertrag im Grundbuch vermerken zu lassen. Dies kann für den Käufer in spe von Vorteil sein, falls der versprechende Verkäufer in der Bauphase Konkurs anmelden muss. Einen erheblichen Käuferschutz bietet auch das Gesetz Nr. 210 vom 2. August 2004 mit dem dazugehörigen gesetzesvertretenden Dekret 122/2005, das Baufirmen bei Liegenschaften, deren Baukonzession nach dem 21. Juli 2005 beantragt wurde, zum Abschluss einer Bank-
bürgschaft für die im Voraus geleisteten (An-)Zahlungen und Raten sowie einer Versicherung gegen Baumängel mit 10-jähriger Gültigkeit verpflichtet. Grundsätzlich ist es immer ratsam, eine Bankgarantie für Zahlungen, die vor Abschluss des endgültigen Kaufvertrages geleistet werden, zu verlangen. INFORMIEREN UND ABSICHERN Beim Immobilienkauf sollte man sich immer vorab gut informieren und absichern. Beim Erwerb der Liegenschaft in ehelicher Gütergemeinschaft oder Gütertrennung ist eine umfassende Kenntnis über die diversen Vor- und Nachteile vonnöten. Der endgültige Kaufvertrag muss von einem Notar unterzeichnet werden. Laut Entscheidung des Oberlandesgerichtes Trient, Außenstelle Bozen, vom 26. Mai 2004 ist es möglich, in Südtirol Kaufverträge durch einen österreichischen Notar kostengünstig beglaubigen zu lassen. Dabei ist jedoch zu präzisieren, dass dieser im Gegensatz zu seinen italienischen Amtskollegen ausschließlich die Unterschrift der Vertragsparteien beglaubigt, jedoch keine inhaltliche Prüfung der Urkunde vornimmt. RECHTSBERATUNG UND BETREUUNG RUND UM IMMOBILIEN Das Immobilienbüro Willeitimmojus mit Niederlassungen in Vahrn und Sterzing hat sich auf die Abwicklung von Immobilienrechtsgeschäften spezialisiert. Das Leistungsspektrum umfasst die Erstellung von Immobilienverträgen wie Kauf-, Miet-, Pachtoder Schenkungsverträge, die Vermittlung von Immobilien in Südtirol und Innsbruck, die Abwicklung von Immobilienschätzungen, Unternehmensnach-
Hannes Willeit, Vertragsjurist, Immobilienvermittler und Mediator „Immobilienrechtsgeschäfte wollen nicht nur gut überlegt, sondern auch rechtmäßig abgesichert sein. Gerne berate ich beim Immobilienkauf und übernehme auf Wunsch die Prüfung der jeweiligen Liegenschaftssituation sowie die Ausgestaltung des Immobilienvertrages.“
folgen und Hofübergaben bis hin zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten. Darüber hinaus bietet Willeitimmojus eine Pflichtmediation in zivilrechtlichen Konfliktfragen. Kunden profitieren von umfassendem Service, einer einwandfreien juristischen Abwicklung und Schaffung von Rechtssicherheit für alle Beteiligten – in der Gewissheit, dass stets die steuergünstigste Variante erarbeitet wird.
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