Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2020
Inhaltsverzeichnis
0 Vorwort 1
Gemeinsam auf den Weg
2 Projekteinblick Personenregister und Datenmanagement Einwohnende (DME) ePortal Erstellung Datenkatalog und Datenaustauschvereinbarungen
5 6 – 7 8 –16
3
Ein grosser Dank
17
4
Bilanz 2019 und 2020
18
5
Erfolgsrechnung 2019 und 2020
19
6
Erläuterungen zur Bilanz und Erfolgsrechnung
20
7
Budget 2021
21
8 Revisionsbericht
Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2020
22
3
Der Schweizer Bevölkerung ist bei der Nutzung von Behördendienst leistungen wichtig, dass …
8 %
… sie den Anbieter kennt.
26 %
… sie dadurch Geld spart.
75 %
… sie Zeit gewinnt.
29 %
… ein persönlicher Kontakt ermöglicht wird.
71 %
… die Anbieter verantwortungsbewusst mit den Daten umgehen.
48 %
… die Abwicklung diskret verläuft.
Quelle: Trendstudie Smart Citizen 2020, erarbeitet vom Business Engineering Institute St.Gallen, publiziert im März 2021 (Link zur kompletten Studie https://bit.ly/3iMwPAG)
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Vorwort
Was braucht es für die digitale St.Galler Verwaltung? Geschätzte Leserinnen und Leser Die Wirtschaft und die Gesellschaft mussten sich im letzten Jahr schwierigen Herausforderungen stellen. Das ist keine Frage. Die Corona-Pandemie hat aber auch gewisse Veränderungen und Trends positiv beeinflusst: Fortschrittliche Lösungen wurden aus der Not heraus rasch umgesetzt und erfreuen sich bereits grosser Nutzergruppen. Einer dieser wichtigen Trends ist sicherlich die Digitalisierung. Es freut mich deshalb, dass wir mit dem Gesetz über E-Government bereits vor Corona die richtigen Weichen gestellt haben. Wir sind gut gerüstet, um diesen Schub in der Digitalisierung für die kommenden Jahre mitzunehmen sowie verschiedene digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung zu planen und umzusetzen. Die im Jahr 2020 gestarteten Projekte tragen massgeblich zur weiteren Entwicklung der digitalen Verwaltung in den Gemeinden und im Kanton bei. Als Beispiel möchte ich die Ausarbeitung des Datenkatalogs sowie das Projekt Personenregister und Datenmanagement Einwohnende erwähnen (weitere Informationen zu den Projekten ab Seite 8). Der Wahl der richtigen Systemarchitektur und Daten- und Schnittstellenstruktur wird in diesen Projekten grosse Beachtung geschenkt. Diese Projektarbeit muss verwaltungsintern übernommen werden und sie zeigt sich oft ressourcenintensiv. Aufgrund der Pandemie mussten jedoch verschiedene andere Aufgaben prioritär behandelt werden. Daraus lassen sich gewisse Projektverzögerungen und die damit einhergehende hohe Liquidität von eGovSG erklären. Im Grossprojekt der Schulen für eine gemeinsame Schulverwaltungslösung kam hinzu, dass die verschiedenen Anforderungen der unterschiedlichen Schulsysteme und -strukturen ebenfalls umfangreicher sind, als zu Beginn angenommen. Zukünftig werden wir uns neben den geplanten Projekten mit den Alternativen zur E-ID beschäftigen, da der Schweizer Souverän dies auf Bundesebene abgelehnt hat. Eine sichere Identifikation ist jedoch notwendig für die Nutzung von Online-Services. Dieses Login-Fundament muss solide sein, damit die geplanten E-Government-Projekte darauf aufbauen können. Zu guter Letzt danke ich allen Beteiligten für das grosse Engagement. Es freut mich, dass wir in vielen Bereichen staatsübergreifend gut zusammenarbeiten und am gleichen Strick ziehen, um E-Government zum Nutzen für unsere Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. St.Gallen, April 2021
Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2020
Marc Mächler Regierungsrat und seit Mai 2020 neuer Vorsitzender des Kooperationsgremiums eGovernment St.Gallen digital.
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1 Gemeinsam auf den Weg
«Bürgerinnen und Bürger werden ihre Daten selbstständig verwalten und immer öfters Verwaltungs geschäfte online erledigen. Mit diesem Wandel geht eine strukturelle Veränderung der Verwaltung einher. Diese Prozesse gilt es nun, gemeinsam zu planen und zu gestalten.»
Damit Bürgerinnen und Bürger zukünftig auf ihre Daten aktiv zugreifen können, müssen wir die formulargesteuerten Dienstleistungsprozesse in Richtung einer datenbasierenden Verwaltungswelt entwickeln. Dazu wird im Projekt «Datenkatalog» die entsprechende Basisstruktur für die Daten geschaffen (weitere Informationen dazu siehe Seite 14). Des Weiteren gilt es nun, in anstehenden Digitalisierungsprojekten das Synergiepotenzial zu erkennen, ein einheitliches Werteverständnis zu schaffen und Überschneidungen zu vermeiden. Denn in den Arbeitsprozessen kristallisieren sich oft viele und unterschiedliche Vorstellungen, aber auch gleiche oder ähnliche Anforderungen an das System heraus. Um gemeinsam definierte Projektziele zu erreichen, müssen wir diese aufnehmen, bündeln, priorisieren und gut aufeinander abstimmen. Dieser Konsens zu Projektbeginn ist elementar wichtig, damit ein Projekt mit entsprechenden Systemlösungen auf einem soliden Fundament gebaut werden kann.
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In einem weiteren Schritt möchten wir unsere Mitarbeitenden für die neuen Anforderungen in der digitalen Verwaltung rüsten. Auch hier erkennen wir das Potenzial und die Chance des Wandels: Gewisse Aufgaben verändern sich oder fallen weg und neue kommen hinzu. Die digitale Verwaltung benötigt als wichtiges stützendes Element die einzelnen Mitarbeitenden, die immer noch den engsten Kontakt zu unseren Bürgerinnen und Bürgern pflegen. Für den Erfolg von neuen digitalen Services sind schliesslich weitere Faktoren zentral: Verwaltungsgeschäfte müssen online in hoher Qualität schnell, jederzeit, benutzerfreundlich, datenschutzkonform und somit vertrauenswürdig abgewickelt werden können. Nur dann sind sie eine echte Alternative zu den etablierten physischen Prozessen, die es in der Folge nach und nach abzubauen gilt. Nur so bringen die digitalen Dienst leistungen Ressourcenersparnisse – für die Nutzenden genauso wie für die Verwaltung. Nun, wer ernten will, muss säen, sagt der Volksmund. Junge «digitale Pflänzchen» benötigen jedoch etwas mehr Zeit, bis die ersten Früchte daran reifen können. Darum wollen wir dranbleiben und das gemeinsame Ziel nicht aus den Augen verlieren.
Bernhard Keller Geschäftsführer Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten und Vorsitzender Planungsaus schuss eGovernment St.Gallen digital.
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2 Projekteinblick Personenregister und Datenmanagement Einwohnende (DME)
Aktuelle Situation Heute sind Personendaten in mehreren Systemen je unabhängig voneinander vorhanden – es bestehen oft Duplikate von gleichen Daten. Zudem sind keine Verknüpfungen vorhanden, sodass beispielsweise eine Adressänderung nicht automatisch in verschiedenen Fachanwendungen (Schulwesen der Kinder, Strassenverkehrsamt …) automatisiert aktualisiert wird.
Marcel Eberle Mitglied Projektteam und Leiter Datenmanagement, Dienst für Informatikplanung Kanton St.Gallen
Aktuelle und korrekte Personendaten (Einwohner, Quellen- und sekundär Steuerpflichtige, Grenzgänger …) sind für die Verwaltung von zentraler Wichtigkeit. Eine Vereinheitlichung der Register für Einwohnende und natürliche Personen ist nötig, um für zukünftige digitale Prozesse gerüstet zu sein. Deshalb hat das E-Government-Kooperationsgremium der Neuorganisation des Datenmanagements zugestimmt und die beiden Projekte «Personenregister» und «Datenmanagement Einwohnende» zu strategischen E-Government- Services erklärt. Somit wird die Nutzung dieser beiden Services für Kanton und Gemeinden verpflichtend.
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Vorteile und Nutzen der neuen Lösung Für die Datennutzung im digitalen Umfeld durch verschiedene Fachanwendungen und Portale sind einheitliche, standardisierte Schnittstellen (eCH-Standards) wichtig. Diese schaffen die Basis für einfachere Prozesse und kostenoptimierte Verbundlösungen. Deshalb werden die entsprechenden Register verknüpft und eine einheitliche Lösung für alle Gemeinden und den Kanton St.Gallen geschaffen. Dabei stehen folgende Ziele im Fokus: – Vereinfachung und Sicherstellung von einheitlichen Prozessen (Wiederverwendbarkeit) – Nutzung derselben Daten durch die Amtsstellen und Fachbereiche (once only) – einheitliche und standardisierte Schnittstellen für einfache Anbindungen und Zugriffe durch andere Fachsysteme und Online-Portale (z.B. ePortal) – Erhöhung der Datenqualität und Vermeidung von Redundanzen – Einhaltung der Datenschutzvorgaben im Datenaustausch (Datenaustauschvereinbarung und Datenkatalog) – erhöhte Dienstleistungsorientierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Mit dieser gemeinsamen Lösung werden Einwohnerdaten einheitlich strukturiert und koordiniert bewirtschaftet. Damit entfallen zusätzliche Schnittstellen und es können Synergien genutzt werden. Die Einwohnerdaten werden dann ins kantonale Personenregister geliefert.
Prozesseinblick ins Personenregister und Datenmanagement anhand eines Beispiels:
1.
Anna ist in Ausbildung zur Polymechanikerin EFZ und wohnt noch im Haus ihrer Eltern.
2.
Im letzten Lehrjahr zieht Anna in eine eigene Wohnung. Die neue Adresse meldet sie online bei eUmzugCH.
3.
Annas Weg- und Zuzug mit den aktualisierten Adressdaten werden in den betroffenen Gemeinderegistern für Daten management Einwohnende geändert.
4.
Die neuen Daten werden danach im kantonalen Personen register aktualisiert. Vom Personenregister werden die neuen Daten an alle bezugsberechtigten Stellen weitergegeben, in denen Annas Adresse gespeichert ist. Dazu gehört auch «Kompass», das System der Berufsbildung.
5.
Anna schliesst ihre Lehre erfolgreich ab.
6.
Dank der vorgängigen automatisierten Adressmutation im «Kompass» steht auf Annas Lehrdiplom bereits die aktuelle Adresse.
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Fakten zum Projekt • Aufbau zweier strategischer E-Government-Services • Rund 570’000 Datensätze im Kanton und in 77 Gemeinden betroffen • Einführung einer neuen Fachanwendung für alle Einwohnerdienste • Einheitliches Management von Personendaten im ganzen Kanton • Projektstatus: Anforderungserhebung und Vorbereitung zur Beschaffung
Im Personenregister werden ausschliesslich Daten von natürlichen Personen geführt. Dazu gehören Einwohnende, im Migrationsamt gemeldete Personen sowie Personen mit einer anderen Steuerpflicht. Das Personenregister stellt über Schnittstellen die aktuellen Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes allen bezugsberechtigten Stellen zur Verfügung. Durch die Erarbeitung der Anforderungen wird die Komplexität des Themas Personendatenmanagement erkennbar. Es ist neben technischen auch mit organisatorischen Anpassungen zu rechnen. Aufgaben der Datenpflege sind zu vereinheitlichen und, soweit nötig, zu zentralisieren. Weiter sind fehlende rechtliche Grundlagen für den Betrieb eines Personenregisters zu erarbeiten. Datenschutz und Qualität Pro Datendomäne wird ein Amt definiert, das diese Daten bearbeiten darf. Dieses Amt wird als Daten produzent bezeichnet. Alle weiteren Stellen sind Daten bezüger, also gewissermassen Datenkonsumenten. Dank dieser klaren Unterscheidung zwischen Daten bearbeitung und Datenbezug wird die Qualität der Daten und die Effizienz der Datenpflege erhöht. Mittels Datenaustauschvereinbarungen wird sichergestellt, welche Informationen an welche Stellen weitergegeben werden. Dies führt zu einer hohen Transparenz im Bereich des Datenschutzes.
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Grundlage für digitale Services Mit dieser fundamentalen Umstellung im Bereich des Personendatenmanagements kann der beschriebene Nutzen erreicht werden und es wird die Grundlage für die zukünftige digitale Dateneinsicht für Bürgerinnen und Bürger gelegt. Der Zugriff auf die Daten aus dem Personenregister funktioniert mit einer standardisierten Schnittstelle und ist für alle digitalen Services nutzbar. Es entstehen keine Duplikate und die Datenqualität in Bezug auf Vollständigkeit, Konsistenz und Aktualität ist hoch. Im Projekt sieht der aktuelle Zeitplan folgende Etappen vor: 1. Etappe Anforderungserhebung bis August 2021 2. Etappe Beschaffungs- und Konzeptphase bis Sommer 2022 3. Etappe Realisierung und Einführung bis Sommer 2025
Ein digitales Jahr in der St.Galler Verwaltung Kennzahlen von genutzten digitalen Services im Kanton St.Gallen im Jahr 2020
6’552 angemeldete User im St.Galler ePortal eportal.sg.ch
830 bestellte Betreibungsauskünfte bei easygov.swiss
25’000 Grundbuchabfragen über das Online- Portal TERRAVIS
Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2020
2’063 angemeldete Lehr betriebe im St.Galler ePortal eportal.sg.ch
9’000 Downloads der Liste der freien Parkplätze, Open Data Portal der Stadt St.Gallen daten.stadt.sg.ch
194’576 elektronisch eingereichte Steuererklärungen von Privatpersonen
21’891 amtliche Publikationen auf der Publikationsplattform publikationen.sg.ch
7’650 gemeldete Wohnort wechsel bei eUmzugCH eumzug.swiss
30’000 verwaltungsinterne Abfragen von Steuer daten
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2 P rojekteinblick ePortal
ePortal – eine Plattform für alle digitalen Verwaltungsservices Der Online-Schalter für Verwaltungsgeschäfte funktioniert ähnlich wie das E-Banking für Finanzgeschäfte – eine Plattform für den Zugriff auf alle Dienstleistungen der öffentlichen Hand. Aktuell können Nutzende ein Benutzerprofil mit der SwissID erstellen. Gegenwärtig arbeiten wir daran, diese Identifikationsmöglichkeiten auszuweiten und eine eigene Lösung für die sichere Zwei-Faktor-Authentifizierung anzubieten. Folgende Dienstleistungen sind aktuell oder in naher Zukunft auf dem ePortal verfügbar:
Silvana Reith Mitarbeiterin Staatskanzlei, 1st Level Support ePortal
Services mit Login: – Stipendien / Darlehen (Gesuch einreichen, Dokumente nachreichen und Dossiereinsicht) – Lehrverhältnisse (für Unternehmen; Ausschreibung offener Lehrstellen, Auskünfte zu Lehraufsicht und Lehrverträgen) Verknüpfte externe Services (bundesweite Lösungen): – eUmzug (Meldung von Adressänderungen) – Betreibungsauskunft und -auszug – ePolice (digitaler Polizeiposten Schweiz) Geplante neue Services 2021 / 2022: – Meldebescheinigung bestellen – eSteuerservice Grundstückgewinnsteuer, eFaktoren, eKonto – Weiterentwicklung Lehrverhältnisse: Einsicht in Absenzen und Zeugnisnoten der Berufsschulen
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Die technische Weiterentwicklung des ePortals erar beiten wir zusammen mit anderen Kantonen – deshalb ist der Kanton St.Gallen im Mai 2020 dem Verein iGovPortal.ch beigetreten. Aktuell sind die Kantone Freiburg, Graubünden, Jura, Solothurn und St.Gallen als Mitglieder dabei. Weitere Kantone werden es uns bestimmt gleichtun, denn das System überzeugt: Wir nutzen Synergien, teilen uns die Kosten und haben einen hohen Know-how-Transfer. Mit dem ePortal sind wir gerüstet, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen in mittelfristiger Zukunft einen Online-Schalter für verschiedene Verwaltungsdienstleistungen an einem Ort anzubieten. Die Einbindung der einzelnen Dienstleistungen braucht jedoch noch Zeit. Es müssen teilweise Anpassungen bei der Systemarchitektur bzw. deren Schnittstellen, der Datenhaltung und schliesslich auch in der Ge setzgebung durchgeführt werden.
Fakten zum Projekt • St.Galler ePortal als Plattform für digitale Verwaltungsservices • Seit 2019 in Betrieb • 6’552 registrierte Nutzende • 2’200 registrierte Unternehmen • Interkantonale gemeinschaftliche Weiterentwicklung im Verein iGovPortal.ch
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2 P rojekteinblick Erstellung Datenkatalog und Datenaustauschvereinbarungen
Auszug aus dem Gesetz über E-Government: Art. 28 Datenkatalog 1 Die Geschäftsstelle führt einen Katalog über die relevanten Datensammlungen im Kanton und den politischen Gemeinden sowie über die nach diesem Erlass abgeschlossenen Datenaustauschvereinbarungen. 2 Datensammlungen, die bereits nach der besonderen Gesetzgebung in einem Register erfasst werden, können vom Datenkatalog ausgenommen werden. 3 Der Datenkatalog wird vom Kooperationsgremium beschlossen. Das Kooperationsgremium kann im Datenkatalog unter Vorbehalt der besonderen Gesetzgebung je Datensatz oder Datensammlung insbesondere die für Erhebung, Nachführung und Verwaltung zuständige Stelle festlegen. Robert Schneider Projektauftraggeber und CIO Kanton St.Gallen
Die digitale Verwaltung stützt sich auf datengesteuerte Prozesse. Basis dieser Prozesse sind gemeinsam gehaltene Daten, deren Bewirtschaftung einheitlich geregelt ist. Das Gesetz über E-Government sieht vor, dafür einen Datenkatalog zu erstellen. Für einen geregelten Datenaustausch sieht das Gesetz sogenannte Datenaustauschvereinbarungen und Weisungen vor, die ebenfalls im Projekt initial erarbeitet wurden. Beim Datenkatalog handelt es sich um Metadaten. Diese beschreiben eine eigentliche Datensammlung. Die Daten selbst werden in den vorhandenen spezifi schen Registern und Fachapplikationen geführt.
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Ziele und Nutzen des Datenkatalogs Mit dem Aufbau des Datenkatalogs wird eine Übersicht über die relevanten Datensammlungen des Kantons und der Gemeinden möglich. Die Daten können besser gesteuert und effizienter eingesetzt werden. Weiter werden die Transparenz gefördert, der Bezug zu eCH-Standards hergestellt sowie die gesetzlichen Grundlagen referenziert. Beispielsweise ist beim Bezug von Basisdaten einer natürlichen Person sichergestellt, dass die Daten vom angebundenen IT-System bezogen werden und diese somit immer aktuell sind. Eine manuelle Zweiterfassung im eigenen System entfällt. Der Datenschutz wird einheitlich angewendet und die diesbezügliche Nachvollziehbarkeit gefördert. Für jeden Datensatz ist klar, wer diesen bearbeiten darf und welche gesetzlichen Grundlagen zur Bearbeitung vorliegen. Die Datenflüsse werden mittels Datenaustauschvereinbarungen und Weisungen geregelt. Ein entsprechendes Controlling kann aufgrund dieser Vereinbarungen und Weisungen periodisch erfolgen. Die Schnittstellen sind klar definiert und können bei Audits oder Datenschutzvisitationen sowie bei System änderungen schnell beigezogen werden.
Fakten zum Projekt • Aktuell sind 23 verschiedene Datensätze für natürliche Personen und Unternehmen definiert. • Das «once only»-Prinzip wird umgesetzt. • Projektstatus: E-Vernehmlassung innerhalb des Kantons und der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten, dem Schulträgerverband und dem Netzwerk der St.Galler Gemeinden
Durch die Anwendung des Datenkatalogs wird die Transparenz des Datenbestands und -flusses erhöht und eine Basis geschaffen, auf der künftige Projekte mit Datenaustauschcharakter aufbauen können. Die Prozesse zur Erstellung einer Datenaustauschver einbarung sind klar geregelt und leicht verständlich. Vorteile gemeinsamer Standards Die Bearbeitungsrichtlinien, die für die definierten Datensätze gelten, müssen über alle Verwaltungsinstanzen einheitlich funktionieren. Dank dieser Standardisierung ist die Anbindung an verschiedene Systeme und ein direkter Datenaustausch mit weiteren Organisationen möglich. Zudem versprechen diese Standards eine hohe Datenqualität, weil die gleichen Richtlinien zur Datenpflege für alle beteiligten Ämter und Gemeinden gelten. Lücken und Überschneidungen werden vermieden.
Was wird im Datenkatalog festgehalten und wie funktioniert dieser? Jedem Attribut eines Datensatzes wird eine System rolle (Produzent, Zulieferer, Konsument) zugeordnet:
Produzenten erfassen einen Datensatz und sind als Datenhoheitsträger für die korrekte Erfassung verantwortlich. Ein Produzent ist das zuständige Amt und in der Regel der «Entstehungsort des Datensatzes» im Kanton St.Gallen oder in den St.Galler Gemeinden. Als Zulieferer gelten Ämter und Systeme, die zusätzliche Attribute zu einem bestehenden Datensatz liefern, die von Konsumenten ebenfalls benötigt werden. Die Zulieferer sind für die angereicherten Attribute eines Datensatzes verantwortlich.
Konsumenten können Dienststellen jeglicher Art auf Stufe Kanton oder Gemeinde sein, die Daten beziehen und in ihren Fachanwendungen nutzen. Der Datenaustausch basiert entweder auf einer Weisung für den Bezug von Unternehmensdaten oder einer bilateralen Datenaustauschvereinbarung für den Bezug von Daten der natürlichen Personen. Die oben aufgeführten Systemrollen bilden das Grundgerüst für die Datenbearbeitung und Datennutzung. Sie sind als Rahmenbedingungen zu verstehen und werden auch im Datenkatalog und in den Datenaustauschvereinbarungen referenziert.
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Datenkatalog und Datenaustauschvereinbarungen
Produzenten
Zulieferer
Konsumenten
Dienststellen und Systeme
Amt A
Amt D
Datenaustauschvereinbarungen Amt B Kanton X
Amt C Gemeinde Y
Natürliche Personen
Unternehmen
Amt E Kanton X
Amt F Gemeinde Y
Weisung Amt…
Amt…
Beschreibungen zur Darstellung siehe vorherige Seite.
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3 Ein grosser Dank
«Ein grosser Dank für Ihr digitales Engagement» Im Jahr 2020 wurden 63 Prozent der privaten Steuererklärungen elektronisch eingereicht. Bei der Einführung im Jahr 2001 waren es knapp 9 Prozent. Diese Entwicklung ist erfolgversprechend für andere digitale Services der Verwaltung. Es zeigt aber auch, dass viele Jahre Support und Kommunikation notwendig sind, bis die Nutzerzahl einer digitalen Dienstleistung im Vergleich zur physischen Alternative eine Mehrheit erreicht. Seit der Gründung von eGovernment St.Gallen digital. können neue digitale Dienstleistungen zu strategischen E-Government-Services (Art. 24 Gesetz über E-Government) ernannt werden. Dies schafft ein kantonsweit einheitliches Angebot und beschleunigt dessen Verfügbarkeit. Damit das Angebot ebenso flächendeckend und zahlreich genutzt wird, ist gute Kommunikation und Vertrauensarbeit notwendig. Dafür bedanke ich mich bei Akteuren im politischen Umfeld, die sich für die Digitalisierung einsetzen. Ebenso gilt der Dank allen Mitarbeitenden der kantonalen oder kommunalen Verwaltung, die sich für die Umsetzung digitaler Dienste engagieren. Zudem bedanke ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die Online-Services überzeugt nutzen und diese weiterempfehlen. Stei gendes Vertrauen in diese Dienstleistungen ist der wichtigste Treiber, damit die digitale Verwaltung wachsen kann. Herzlichen Dank dafür – wir bleiben dran! St.Gallen, Mai 2021
Ivo Toman Leiter Geschäftsstelle eGovernment St.Gallen digital.
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4 Bilanz 2019 und 2020
Alle Beträge in Schweizer Franken
Aktiven
2019
2020
804’949.75
3’288’955.03
41’152.05
16’520.20
0.00
3’508.10
846’101.80
3’308’983.33
300.00
300.00
300.00
300.00
846’401.80
3’309’283.33
42’225.30
88’871.25
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
3’455.85
0.00
Passive Rechnungsabgrenzungen
2’781.45
0.00
48’462.60
88’871.25
747’500.00
522’161.88
0.00
2’207’012.23
50’439.20
0.00
797’939.20
2’729’174.11
Gewinnvortrag
0.00
491’237.97
Eigenkapital
0.00
491’237.97
846’401.80
3’309’283.33
Kontokorrentguthaben Kanton St.Gallen Debitoren Übrige kurzfristige Forderungen
Umlaufvermögen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Total Aktiven
Passiven Laufende Verbindlichkeiten
Fremdkapital
Rücklagen für bereits freigegebene Projekte 1 Rücklagen für Sonderprojekt AVS Volksschulträger 2 Rücklagen für kommende Projekte 3
Zweckgebundene Rücklagen
Total Passiven
1 / 2 / 3
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Erläuterungen zu Fussnoten siehe übernächste Seite
5 Erfolgsrechnung 2019 und 2020
Alle Beträge in Schweizer Franken
Rechnung 2019
Rechnung 2020
Trägerbeiträge von Kantonen 4
750’000.00
1’966’666.70
Trägerbeiträge von Gemeinden 5
750’000.05
1’896’667.75
Übrige Erträge
49’700.00
22’267.20
Total Ertrag
1’549’700.05
3’885’601.65
–415’114.65
–439’178.40
–20’377.58
–17’482.80
–5’311.15
–3’594.95
Verwaltungskosten
–38’787.42
–40’175.85
Projektkosten 6
–53’057.95
–784’819.02
Aufträge an Dritte
–68’450.05
–26’903.60
–1’137.05
–2’007.15
Sachaufwand
–187’121.20
–874’983.37
Beiträge an Bund
–149’525.00
–148’967.00
Total Aufwand
–751’760.85
–1’463’128.77
797’939.20
2’422’472.88
–797’939.20
–1’931’234.91
0.00
491’237.97
Personalaufwand
Informatikaufwand Spesenentschädigungen
Verschiedene Ausgaben
Jahresergebnis vor Veränderung Rücklagen
Veränderung Rücklagen Projekte
Jahresergebnis nach Veränderung Rücklagen
4 / 5 / 6
Erläuterungen zu Fussnoten siehe nächste Seite
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6 Erläuterungen zur Bilanz und Erfolgsrechnung
Erläuterungen Fussnoten Bilanz handelt sich um Restmittel per 31.12.2020 für laufende respektive vom Kooperations gremium freigegebene Projekte. 2 Das Projekt AVS / Volksschulträger Schulverwaltungslösung wurde mit einer Sonderfinan zierung verabschiedet. Der Kanton sowie alle Gemeinden haben den Gesamtkredit von 6,88 Mio. Franken bewilligt. 2020 wurde 1⁄³ dieser Kosten an Kanton und Gemeinden verrechnet. Die Rücklage entspricht dieser ersten Tranche abzüglich der aufgelaufenen Projektkosten. 3 In Übereinstimmung mit den gemäss Statut für eGovernment St.Gallen digital. massgeblichen Vorgaben der Rechnungslegung des Kantons St.Gallen wurde im Rechnungsjahr auf Rückstellungen für kommende Projekte verzichtet.
1 Es
Erläuterungen Fussnoten Erfolgsrechnung Beiträge setzen sich folgendermassen zusammen: – Fr. 750’000.– ordentlicher Trägerbeitrag – Fr. 1’146’666.70 Anteil aus Sonderfinanzierung Projekt AVS / Volksschulträger Schulverwaltungslösung (vgl. Ziffer 2 oben) – Fr. 70’000.– Förderbeitrag Bund Projekt Identitäts- und Accessmanagement 5 Die Beiträge setzen sich folgendermassen zusammen: – Fr. 750’000.05 ordentliche Trägerbeiträge – Fr. 1’146’667.70 Anteil aus Sonderfinanzierung Projekt AVS / Volksschulträger Schulverwaltungslösung (vgl. Ziffer 2 oben) 6 Für folgende Projekte sind folgende Mittel verwendet worden (alphabetische Reihenfolge, alle Beträge in Schweizer Franken): 4 Die
Alle Beträge in Schweizer Franken
2019
2020
17’500.00
70’000.00
Archivierung Gemeinden
0.00
18’998.30
Aufbau Datenkatalog
0.00
72’816.05
AVS Volksschulträger Schulverwaltungslösung
0.00
86’321.55
Digitaler Verwaltungsassistent Handelsregister
0.00
13’786.60
ePortal Business Services ausbauen
0.00
54’280.80
ePortal Mehraufwendungen Betrieb 2020
0.00
91’017.02
ePortal Migration V4
0.00
265’208.05
Personenregister und Datenmanagement Einwohnende
0.00
30’281.60
Studie IAM Bürger + Unternehmen (eIdentität)
0.00
67’551.32
Umsetzungsplanung und Projektportfolio-Management
22’786.60
0.00
Kleinbeträge (bis maximal 10’000 pro Projekt)
12’771.35
14’557.73
53’057.95
784’819.02
1st
Level Support ePortal bei Staatskanzlei
Total
20
7 Budget 2021
Alle Beträge in Schweizer Franken
Rechnung 2020
Budget 2021
Trägerbeiträge von Kantonen
1’966’666.70
1’208’666.67
Trägerbeiträge von Gemeinden
1’896’667.75
1’208’666.67
Übrige Erträge
22’267.20
5’000.00
Total Ertrag
3’885’601.65
2’422’333.33
–439’178.40
–545’000.00
–17’482.80
–20’000.00
–3’594.95
–5’000.00
–40’175.85
–45’000.00
–784’819.02
–1’150’000.00
–26’903.60
–40’000.00
–2’007.15
–4’000.00
Sachaufwand
–874’983.37
–1’264’000.00
Beiträge an Bund
–148’967.00
–150’000.00
Total Aufwand
–1’463’128.77
–1’959’000.00
2’422’472.88
463’333.33
–1’931’234.91
–300’000.00
491’237.97
163’333.33
Personalaufwand
Informatikaufwand Spesenentschädigungen Verwaltungskosten Projektkosten Aufträge an Dritte Verschiedene Ausgaben
Jahresergebnis vor Veränderung Rücklagen
Veränderung Rücklagen Projekte
Jahresergebnis nach Veränderung Rücklagen
Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2020
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8 Revisionsbericht
Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision der Jahresrechnung 2020 An das Kooperationsgremium der eGovernment St.Gallen digital. St.Gallen Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) der eGovernment St.Gallen digital. für das am 31. Dezember 2020 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Für die Jahresrechnung ist das Kooperationsgremium verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, die Jahresrechnung zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen. Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der beim geprüften Unternehmen vorhandenen Unter lagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision. Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung nicht dem Gesetz und dem Statut entspricht. Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen
Ralf Zwick
Andreas Bühler
Zugelassener Revisionsexperte
Leitender Revisor
St.Gallen, 24. April 2021
22
Impressum Herausgeber
eGovernment St.Gallen digital. Öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden Rosenbergstrasse 38 9001 St.Gallen
www.egov.sg.ch +41 58 229 10 00 info@egov.sg.ch Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2020
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eGovernment St.Gallen digital. Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2020. 24