UNI KarriereGuide 2013

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Der Chef bin ich! Was NeugründerInnen beachten sollten

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Erste Orientierung

tudium abgeschlossen - und was jetzt? Viele entscheiden sich für die Selbständigkeit und werden ihr eigener Chef. Ein eigenes Unternehmen bietet viele Freiheiten, aber auch viele Pflichten. Zu den weniger angenehmen zählen dabei die Abgaben an das Finanzamt.

Die ersten Schritte Wer ein Unternehmen gründet, muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit eine Meldung beim Finanzamt durchführen und um eine Steuernummer ansuchen. Das Finanzamt legt ein Abgabenkonto an, über das sämtliche Zahlungen abgewickelt werden. Was ist die Umsatzsteuer? Die Umsatzsteuer wird in der Regel für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die ein/e UnternehmerIn erbringt, eingehoben. In den meisten Fällen beträgt die Umsatzsteuer 20% vom Nettoentgelt. Daneben gibt es grundsätzlich auch noch einen reduzierten Steuersatz von 10%. Was bedeutet der Begriff Vorsteuer? Damit ist die Umsatzsteuer gemeint, die ein/e UnternehmerIn (LieferantIn) an einen andere/n UnternehmerIn in Rechnung stellt. Die Vorsteuer kann grundsätzlich von der eigenen Umsatzsteuerschuld an das Finanzamt abgezogen werden.

Müssen UnternehmerInnen immer Umsatzsteuer in Rechnung stellen? Nein! UnternehmerInnen, die im Jahr nicht mehr als € 30.000 Umsatz erzielen (KleinunternehmerInnen), sind von der Umsatzsteuer befreit. UnternehmenInnen, auf die das zutrifft, sind „unecht“ von der Umsatzsteuer befreit, dh. sie dürfen auch keine Vorsteuern geltend machen. Gewinnermittlungsarten Es gibt drei Arten, wie die Berechnung des Gewinns für Ermittlung der Einkommensteuer erfolgen kann: Entweder durch doppelte Buchführung/Bilanzierung, Einnahmen-AusgabenRechnung oder durch eine pauschale Berechnung. Für jede dieser Arten gibt es spezielle Voraussetzungen (Rechtsform, Höhe des Umsatzes), die es zu beachten gibt. Grundsätzliche Abgaben, die UnternehmerInnen leisten müssen: • Einkommensteuerzahlungen gehen per vierteljährlicher Vorauszahlung an das Finanzamt. Gemäß der Steuererklärung ermittelt das Finanzamt dann die endgültige Steuerbelastung, dabei werden die Vorauszahlungen natürlich angerechnet. • Umsatzsteuerzahlungen sind grundsätzlich monatlich an das Finanzamt abzuführen. Es gibt jedoch Erleichterungen, wenn die Umsätze EUR 100.000 nicht übersteigen.

Quelle: LBG Österreich GmbH Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung (2012): Der Chef bin ich! Was NeugründerInnen beachten sollten; In: UNI und FH KarriereGuide 2012, Hrsg.: absolventen.at Informationsdienstleistung GmbH, S. 20f..

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