[pma:] Partnermagazin Nr. 43

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[Schwerpunkt: König Kunde – von DSGVO bis IDD]

[ Am 23. Februar ist in Deutschland die Insurance Distribution Directive (IDD) in Kraft getreten. Grundsatz der IDD ist die ehrliche, redliche und professionelle Vertriebstätigkeit im bestmöglichen Interesse des Kunden. Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Das führt unter anderem dazu, dass die Informations- und Beratungs-

„Ziel ist es, den Verbraucher- schutz zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.“ pflichten gegenüber dem Kunden erweitert werden. Damit hat die IDD nicht nur für Versicherungsunternehmen, sondern auch für Vermittler weitreichende Folgen.

Wer ist von den Richtlinien betroffen? Neben Personengruppen, die am Vertrieb beteiligt sind, betreffen die Anforderungen der IDD alle, die Zugriff auf Kundenkontakte haben und Empfehlungen für Verträge abgeben. Die Richtlinien

In der Regel ist dies eine versicherungsfachliche Ausbildung. Bei der NÜRNBERGER kann die Ausbildung zum/ zur BWV-Fachmann/-frau online und in Präsenzveranstaltungen absolviert werden. Regional bietet das Unternehmen zudem die Ausbildungsreihe zum/zur Fachassistenten/-in im Maklerbetrieb an. Zusätzlich schreibt die IDD eine Weiterbildung im Umfang von 15 Stunden pro Kalenderjahr für Vermittler und ihre vertrieblich tätigen Mitarbeiter vor. Um dies zu bewältigen, stellt die NÜRNBERGER Produkt- und Fachschulungen über ein Online-Lernportal bereit. www.fairantworten.info/bildungsangebot

IDD als Chance nutzen Versicherungsunternehmen sollten das Potenzial, das die Herausforderung IDD birgt, erkennen und nutzen. Mit ihr kann die Kommunikation mit dem Kunden transparenter und hochwertiger gestaltet werden. Das ist zwar sicher ein langfristiger

„Die NÜRNBERGER will die IDD daher als Fortbildungsoffensive nutzen und einer möglichst großen Zahl an Mitarbeitern und Vermittlern die Gelegenheit geben, sich zu ihrem eigenen Vorteil sowie dem der Kunden weiterzuentwickeln.“ fordern zudem eine sachgerechte Erstqualifikation und eine regelmäßige Weiterbildung. Vertrieblich tätige Mitarbeiter dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie entsprechend qualifiziert sind. Zur Vertriebstätigkeit gehören die Beratung, das Vorbereiten und der Abschluss von Versicherungsverträgen sowie das Mitwirken bei der Verwaltung und Erfüllung der Verträge – insbesondere im Schadensfall.

Prozess. Doch diesen Wandel, der die gesamte Versicherungsbranche betrifft, verzeichnet die NÜRNBERGER als positive Entwicklung im Sinne ihres Leitbilds: klar, unkompliziert, solide. Die NÜRNBERGER will die IDD daher als Fortbildungsoffensive nutzen und einer möglichst großen Zahl an Mitarbeitern und Vermittlern die Gelegenheit geben, sich zu ihrem eigenen Vorteil sowie dem der Kunden weiterzuentwickeln. ]

Die Weiterbildungspflicht umsetzen Die NÜRNBERGER Versicherung informiert in einem breit gefächerten Webinar-Angebot über die allgemeine Umsetzung der IDD. Denn diese hat weitreichende Folgen für alle, die in der Versicherungsbranche tätig sind: Wer Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen seiner Haupttätigkeit gelieferten Ware oder Dienstleistung vermittelt, muss angemessen befähigt sein. Vermittler, die als Vollagentur alle Versicherungssparten verkaufen, haben über eine sachgerechte Qualifikation zu verfügen.

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG Thomas Potthoff (Bezirksdirektion Münster) Ludgeristraße 54 | 48143 Münster Tel.: 0251 509244 Mobil: 0151 53841215 Thomas.Potthoff@nuernberger.de www.nuernberger.de


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