Die Wiederaufbauleistungen der Altösterreicher in der Zweiten Republik

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89 erkennung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft vorgesehen. Deutsche und Ungarn, die nach dem Münchner Abkommen5 in die Tschechoslowakei ein­ gewandert waren, mussten sofort das Land verlassen, soweit kein Strafverfahren gegen sie vorlag. Eine Ausnahme war für Personen vorgesehen, die zugunsten der Tschechoslowakei gearbeitet hatten. Hingegen wurde den Bürgern der Tschechoslowakischen Republik deutscher und ungarischer Nationalität, die vor dem Münchner Abkommen 1938 die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft be­ saßen, diese bestätigt und ihre Rückkehr zugesichert, soweit sie Antinazis und Antifaschisten waren und wegen ihrer Widerstandstätigkeit im Kerker oder Konzentrationslager leiden mussten. Kriegsverbrecher, Verräter, aktive Helfer wurden vor Gericht gestellt und bestraft. Für die Entrechtung und Enteignung von Deutschen und Ungarn erließ Präsident BenešDekrete, die Gesetzeskraft be­ saßen. Der SNR hatte sich aufgrund seines Wirkens im Slowakischen Nationalaufstand eine gewisse Autonomie gegenüber der tschechoslowakischen Exilregierung er­ kämpft. Er veröffentlichte am 4. Februar 1945 in Kaschau/ Košice sein Manifest, in dem er zur Zusammenarbeit aller antifaschistischen Kräfte und zur Durchfüh­ rung der dem Volk dienlichen Maßnahmen aufrief. Dazu gehörten die Bodenre­ form und die Verstaatlichung der Industrie. Auf die Gleichheit der slowakischen Rechte mit den Tschechen wurde besonders hingewiesen. Am 27. Februar 1945 verordnete ein Dekret des SNRs die Konfiskation der Aufteilung des Bodenbesit­ zes der Deutschen und Ungarn und der Feinde des slowakischen Volkes. Im März 1945 kam es in Kaschau/ Košice zur Gründung der Volksfront, zugelassen war die Kommunistische Partei der Slowakei (KPS) und die Demokratische Par­ tei (DP). Nachgeordnete Stellen der Nationalen Front waren die Volksausschüs­ se.

3. Zwangsmaßnahmen für die Karpatendeutschen Die meisten karpatendeutschen Familien hatten das Land verlassen. Nur ein ge­ ringer Teil der Deutschen war den Gewalttaten und Zwangsmaßnahmen der Be­ satzungsarmee ausgesetzt. Die Zurückgebliebenen beherrschten die slowakische Sprache fließend, und es gelang manchen unterzutauchen. Karpatendeutsche und auch im ehemaligen Regime verstrickte Slowaken wurden in die Sowjetuni­ on zur Zwangsarbeit verschleppt. Die in das Gebiet von Böhmen und Mähren verschleppten Zipser und Hauerländer erlitten die Beschlagnahme ihres Besit­ zes, Internierung, Zwangsarbeitseinsatz und Austreibung in die sowjetisch be­ setzte Zone. Einige gaben sich als Slowaken aus und kehrten in die Slowakei zurück. Sowjetische und tschechoslowakische Behörden zwangen die Evakuier­


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