Die Wiederaufbauleistungen der Altösterreicher in der Zweiten Republik

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DIE WIEDERAUFBAULEISTUNGEN DER ALTÖSTERREICHER IN DER ZWEITEN REPUBLIK

aus dem einst industriereichsten Teil der ehemaligen Monarchie war, charakteri­ siert eine am 4. Juli 1945 von der Militärregierung herausgegeben und in den OÖ­Nachrichten veröffentlichte Mitteilung bezüglich der Weiterführung der ehemaligen Hermann­Göring­Werke. Da ließ der zuständige Offizier der US­Mi­ litärregierung Lt. Col. H.B. Engseth die Oberösterreicher wissen: „Was mit den Göring-Werken und der anderen Rüstungsindustrie wird, kann heute noch niemand mit einiger Wahrscheinlichkeit sagen ... Soviel aber ist sicher, dass ein Teil der Anlagen weitergeführt oder wieder in Gang gebracht werden wird. Zweck dieses Aufbaues ist es, den Bedarf der amerikanischen Besatzungsmächte zu decken und dann die Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen. Dementsprechend werden dann auch jene Teile des Werkes aufgebaut, die nötig sind, in Österreich die Kriegsschäden zu beheben und die Wirtschaft in Gang zu bringen ... Dies gilt in erster Linie von den Stickstoffwerken, die Kunstdünger für die heimische Landwirtschaft erzeugen werden”. Abgesehen von den unsicheren Eigentumsverhältnissen des „Deutschen Eigen­ tums”, waren viele Betriebe ohne verantwortliche Leitung, sodass die Staatsre­ gierung am 10. 5. 1945 mit Gesetz die Einsetzung öffentlicher Verwalter verfügte, die jedoch den Besatzungsmächten verantwortlich waren und nur solange im Amt bleiben sollten, „bis die Besatzungsmächte über deren Belassung, Vertretung oder Abberufung eine Entscheidung getroffen haben”. Mit Beginn der systematischen Ent­ nazifizierung in der US­Zone ab Juli 1945 wurden zahlreiche Inhaber und leiten­ de Angestellte von Industriebetrieben verhaftet und sehr oft durch wenig sachkundige „Stellvertreter” ersetzt. Es dauerte bis 26. Juli 1946 bis das erste Ver­ staatlichungsgesetz beschlossen wurden, das einigermaßen Klarheit in die offe­ nen Eigentumsverhältnisse brachte. Die US­Militärregierung hatte immerhin schon vorher, nämlich am 16. 7. 1946 die VÖEST ­ Vereinigte Österreichische Ei­ sen­ und Stahlwerke AG. (ehemals Hermann­Göring­Werke) ­ und 280 andere Betriebe in ihrer Zone der österreichischen Bundesregierung zur treuhänderi­ schen Verwaltung übergeben. Mit diesem Akt war in vielen oberösterreichischen Betrieben, die als „Deutsches Eigentum” galten, Klarheit geschaffen und die darin beschäftigten Vertriebenen waren damit der Sorge um den Weiterbestand ihres Arbeitsplatzes enthoben. Die zweite große Gruppe der heimatlosen Sudetendeutschen waren die Gablon­ zer, die aber nirgends in Oberösterreich Ansatzpunkte für neue Betriebe vorfan­ den und daher nach neuen Standorten suchen mussten. Sie haben sich dann in der Hauptsache in Linz, Enns, Steyr und Kremsmünster niedergelassen. Bei der organisierten Vertreibung durch die Tschechen, wurden die Transporte in die verschiedensten Teile Deutschlands dirigiert. Nach dem Plan der Vertreiber soll­ ten die alten gewachsenen Strukturen zerschlagen oder zumindest auseinander


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