Die Wiederaufbauleistungen der Altösterreicher in der Zweiten Republik

Page 170

169 UN­HCR in Heimen untergebracht. Die Kosten der Heimunterbringung trug weiterhin der Bund.19 Ab Jänner 1963 wurden die Fürsorgekosten für Altflücht­ linge, die bis dahin von den Bezirksfürsorgeverbänden getragen wurden, von In­ nenministerium übernommen.20

Ernährung Jene DPs, die außerhalb der Lager lebten und eine Arbeit gefunden hatten, hat­ ten Anspruch auf die gleichen Verpflegsrationen wie die Österreicher, wie knapp diese auch waren. Anfang Mai bestimmte das G5 AFHQ21, dass UN­DPs Anspruch auf eine Mindestration von 2.000 Kalorien täglich hätten. Die einhei­ mische Bevölkerung sollte höchstens 1.500 Kalorien erhalten, eventuelle Über­ schüsse müssten den DPs zur Verfügung gestellt werden. Die Lebensmittel sollten soweit wie möglich aus einheimischen Beständen gelie­ fert und dem österreichischen Staat verrechnet werden. Die Vorgangsweise in der britischen Zone war so geregelt, dass der Economics & Supply Officer in je­ dem Bundesland eine aktuelle Liste der DP­Lager einschließlich der Belegziffern an das Landesernährungsamt weiter gab. Dieses beauftragte die zuständigen Be­ zirksernährungsämter, die erforderlichen Lebensmittel an die Lager auszugeben. Die täglichen Rationen für UN­DPs sollten mindestens 2.000 Kalorien enthalten. Eine Ausnahme gab es für sowjetische, amerikanische und britische DPs, die An­ spruch auf Rationen der alliierten Soldaten hatten.22 Da die Lebensmittelverteilung in Österreich nicht zentral, sondern örtlich erfolg­ te, musste Vorsorge getroffen werden, dass den Geschäftsleuten die gelieferten Waren auch bezahlt wurden. Der Lagerkommandant überprüfte die Rechnun­ gen auf ihre inhaltliche Richtigkeit und der Lieferant reichte diese dem örtlichen Bürgermeister zur Refundierung ein. Das Landesernährungsamt war verant­ wortlich, dass die vollständigen Lebensmittelrationen immer den Lagern zur Verfügung gestellt wurden.23 Die Verteilungsmethode funktionierte jedoch nicht wie geplant. Die Besatzungsmächte hatten keine exakten Angaben über den von Österreich beigestellten Anteil an der Versorgung. Die importierten Lebensmittel wurden zur Gänze den zentralen österreichischen Stellen übergeben, von wo aus sie dann zur Verteilung gelangten. Da die Zuteilungen an die Lager von den re­ gionalen Verwaltungsstellen abhängig waren, schien die Lieferung der erforder­ lichen Rationen keineswegs gesichert. Die etwa für die DPs in Kärnten vorgeschlagene Ration sollte folgende Nahrungsmittel enthalten: 392 g Mehl, 196 g Kartoffel, 112 g Gemüse, 56 g Fleisch, 112 g Obst, 21 g Zucker, 4 g Käse, 28 g Öl, 28 g Hülsenfrüchte, 56 g Trockenmagermilch und 56 g Frischmilch. Diese Le­


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.