Schwerpunkte 2010

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Bodenschutz in Europa – ein löchriger, bunter Flickenteppich Auf EU-Ebene gibt es bislang keine Rechtsvorschriften oder Finanzierungsinstrumente für den direkten Schutz der Böden. Die von der EU-Kommission am 22. September 2006 vorgeschlagene Bodenrahmenrichtlinie soll den Schutz der Böden im vorsorgenden und nachsorgenden Bereich (Altlastensanierung) auf eine einheitliche Grundlage stellen. Für die Landwirtschaft sind vor allem Vorkehrungen relevant, die der Erosion, dem Humusverlust, der Verdichtung und der Versauerung vorbeugen sollen. Dazu sind von den Mitgliedstaaten sogenannte „prioritäre Gebiete“ auszuweisen, die eines besonderen Schutzes gegenüber den genannten Gefahren bedürfen. Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Risikoanalysen durchführen, akzeptable Obergrenzen festlegen und Aktionsprogramme zum Schutz vor diesen Risiken aufstellen. Gemeinsame Kriterien sollen Grundlage für ein einheitliches Vorgehen gegen Erosion, Humusverlust, das Vordringen der Wüsten nach Südeuropa und zur Anpassung an den zu erwartenden Klimawandel sein. Befürchtungen der Landwirtschaft, dass es nach der Ausweisung „prioritärer Gebiete“ dort zu Bewirtschaftungseinschränkungen und in der Folge zu einem sinkenden Verkehrswert der betroffenen Grundstücke kommt, könnte durch finanzielle Ausgleichsregelungen für solche Fälle begegnet werden, in denen die Auflagen über die „gute fachliche Praxis“ der Landwirtschaft hinausgehen. Ein derartiger Ausgleich wäre – wie andere Agrarumweltmaßnahmen – über die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, hier besonders deren zweiten Schwerpunkt „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“ – zu finanzieren. In der EU verfügen derzeit erst neun der 27 Mitgliedstaaten über Gesetzgebungen und andere Normsetzungen zum Schutz ihrer Böden. Der Bodenschutz in Europa ist also ein bunter Flickenteppich, der zahlreiche

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Löcher aufweist. Nach den vereinheitlichenden Rechtsetzungen für die Umweltmedien Wasser (mit der EGWasserrahmenrichtlinie) und Luft (mit der EU-Luftreinhaltestrategie) ist eine gleichrangige Harmonisierung für den Schutz der Böden dringend geboten. Die Pflicht zum Bodenschutz muss gleiches Gewicht bekommen wie die Pflicht zur Reinhaltung von Luft und Wasser; im Detail ist jedoch genügend Spielraum zur Berücksichtigung regionaler und nationaler Variabilität der Böden einzuräumen. In Brüssel sollten dagegen die Kompetenzen für übergreifende Bodenschutzprobleme und deren Lösung konzentriert werden. Insbesondere das durch den Klimawandel noch beschleunigte Vordringen der Wüsten in Südeuropa erfordert Maßnahmen, die über die Möglichkeiten eines einzelnen Landes hinausgehen. Ob und wann eine Einigung zu erwarten ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Klärschlamm, Kompost aber auch Düngemittel haben nicht nur positive Eigenschaften für den Boden. Sie enthalten auch gefährliche Stoffe, die sich anreichern und die Nutzbarkeit der Böden für die Nahrungsmittelerzeugung einschränken können. Zum Beispiel können Phosphatdünger Cadmium und Uran in umweltrelevanten Konzentrationen enthalten. Die im Dezember 2008 neu gefasste Düngemittelverordnung setzt für Cadmium in Phosphatdüngern einen Grenzwert von 50 Milligramm pro Kilogramm Phosphat fest. Dieser Wert soll wahrscheinlich künftig auch EU-weit als Grenzwert gelten. Unterhalb des Grenzwerts, dessen Überschreitung das Inverkehrbringen des Düngemittels ausschließt, gibt es eine Kennzeichnungspflicht bei Gehalten über 20 Milligramm Cadmium pro Kilogramm Phosphat (als Polyphosphat P2O5). Die Kennzeichnung soll eine lenkende Wirkung auf den Landwirt ausüben, schadstoffärmere Düngemittel zu verwenden. Dünger mit weniger als 20 Milligramm Cadmium pro Kilogramm Phosphat schließen eine unerwünschte Langzeitakkumulation des Cadmiums im Boden aus.

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