an alle Haushalte
187 / 12.20
Das Heimatmagazin aus Hauzenberg — mit Amtsblatt —
Das
und
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Manuel Kreuzer —Büro für visuelle Gestaltung
Ellen Hirsch
Alle Jahre wieder kommt das Christuskind
Impressum
Auf die Erde nieder, wo wir Menschen sind.
»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
Kehrt mit seinem Segen ein in jedes Haus, Geht auf allen Wegen mit uns ein und aus. Steht auch mir zur Seite still und unerkannt, Daß es treu mich leite an der lieben Hand.
Alle Jahre wieder? Wie oft haben wir uns in den vergangenen Weihnachts- und Winterzeiten über die lieblose Monotonie einer immer gleichen vorweihnachtlichen Konsumschlacht beklagt und vermeintlich die „Staade Zeit“ vermisst? Ich habe mir mal meine Editorials der letzten sechzehn Jahre (Wahnsinn!) durchgeblättert - die Kritik an Hektik und Lieblosigkeit in der Vorbereitung auf unser schönstes Familienfest zieht sich wie ein roter Faden durch viele meiner Vor-Weihnachtsgedanken. Und in diesem Jahr? Viele Weihnachtstraditionen, Veranstaltungen, Christkindlmärkte, Weihnachtsfeiern, finden nicht oder höchstens nur sehr eingeschränkt statt. Ein Weihnachten im Lock Down, allenfalls als Light-Variante und deshalb auch nur halb so schön wie gewohnt? Ich finde nicht zwangsläufig - es hängt davon ab, was wir aus dieser neuen, ungewohnten Situation machen. Schließlich fällt ja auch eine Menge an Stress und Hektik weg. Wenn die Kritik der vergangenen Jahre am Krach der „Staaden Zeit“ nicht bloße Rhetorik und unreflektiertes Gejammere war, dann ist jetzt, aus der Not der Pandemie geboren, die beste Zeit, neue Regeln, Wege und Muster des vorweihnachtlichen Lebens zu finden und zu erproben. Welche Weihnachtstraditionen mag ich wirklich? Wen will ich ehrlich treffen? Wie will ich mich, die Familie, die Kinder auf das Fest vorbereiten und einstimmen? Wie kann ich, trotz Kontaktbeschränkungen, in der Familie feiern oder Kontakte zu Großeltern, auswärtigen oder erkrankten Familienmitgliedern dennoch mit Leben und Freude erfüllen? Das wird nicht einfach. Da werden wir uns oft nach den bunten und lauten Ablenkungen der früheren Zeiten sehnen. Aber wir sollten nicht aufgeben, nicht jammern, dass es jetzt so staad ist, wir sollten uns in Bescheidenheit und liebevoller Rücksichtnahme üben und das Beste daraus machen – uns zur Seite stehen und an der lieben Hand nehmen. Und wenn wir es gut machen, dann wird es wirklich schön. Nicht nur heuer, sondern ALLE JAHRE WIEDER!
herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH Posthalterweg 7 • 94051 Hauzenberg Telefon (0 85 86) 97 94 23 Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de) amtsblatt Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de) text, fotos und illustration Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) Titel Albert Lehner anzeigen Thomas Heindl anzeigen@ui-hauzenberg.de grafische gestaltung Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck PASSAVIA, Passau www.passavia.de auflage 6.000 Stück verteilung Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 26. Januar 2021 anzeigenannahmeschluss 15. Januar 2021
Ich wünsche Ihnen im Namen der gesamten ui-Redaktion eine staade, aber sehr schöne Adventszeit, Glück und in diesen Coronazeiten vor allem Gesundheit. Kommen Sie gut ins neue Jahr, passen Sie auf sich und auf Ihre Liebsten auf und bleiben Sie gesund! Ihr ui-Redaktionsteam
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Editorial von Manfred Sommer
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Foto: Daniel Anetzberger
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Schรถne Heimat Seite
Über den
Wolken
Muss die Freiheit wohl grenzenlos sein Alle Ängste, alle Sorgen Sagt man Blieben darunter verborgen Und dann Würde was uns groß und wichtig erscheint Plötzlich nichtig und klein
Der Tag geht zur Neige, Nebel bettet das Land zur Ruhe. Nur die Gipfelspitzen des Dreisessels strecken sich den letzten Sonnenstrahlen entgegen. Eine grenzenlos Schöne-Heimat-Seite.
Reinhard Mey 1974 (Album: Wie vor Jahr und Tag)
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Dreisessel, Hochstein 1.333 m
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HOLZSCHNITZEREIEN HOLZSPIELZEUG H + M Lauss Marktstr. 7 | 94110 Wegscheid Tel. 0 85 92 6 72 oder 5 83
In unserer Werkstatt in Wegscheid, Marktstraße 7 bieten wir eine große Auswahl an Krippenställen, Krippenfiguren in verschiedenen Stilen und Größen sowie dazu passende Kleintiere, die je nach Lust und Laune zur Krippe gehen dürfen. Wir führen auch ein breites Angebot an Weihnachtsartikeln wie Engel aus Linden oder Ahornholz, eine große Auswahl an Linden- und Pappelholzsternen, sowie Kreuze von klassisch bis modern. Selbstverständlich bieten wir auch Schnitzereien in verschiedenen Größen und Ausführungen an. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Wir bitten Sie, auf die vorgeschriebenen Coronaregeln wie Maske und Abstand zu achten, Desinfektionsmittel stellen wir selbstverständlich in unserer Werkstatt zur Verfügung.
ÖFFNUNGSZEITEN
DEZEMBER 2020:
Dienstag -Freitag: Samstag: Montag
9:00 bis 12:00 Uhr 15:00 bis 18:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr Ruhetag
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Lichter im
Dezember Lichter spielen in der Adventszeit eine besondere Rolle. Die Kerzen am Adventskranz, die Lichterkette am Baum im Garten, viele funkelnde Adventssterne in den Fenstern und an den Haustüren – all das gehört zur Vorweihnachtszeit im Monat Dezember Lichter haben eine große Wirkung auf unser Wohlbefinden und gerade in der Adventszeit spüren wir das ganz besonders: die Tage sind kurz, es wird früh dunkel, dann noch nasskaltes Wetter und es ist einfach nur noch ungemütlich. Die vielen Lichter in der Adventszeit helfen uns durch die finsteren Wochen, erhellen unsere Gemüter und machen die Zeit bis Weihnachten in vielen Ländern auf der Welt zu einer besonderen Zeit.
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Advent im Woid
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Haus
mit Stern –
hier sind wir daheim
Wow! - das ist schon mal ein Bild einer Laterne XXL! 3,50 Meter hoch, aus dicken Brettern gebaut und begehbar, ein echtes Bollwerk. Wie eine kleine Kapelle zum Reinsetzen. Insgesamt 6 von diesen schönen Lichterhäusern werden diese Woche im Stadtgebiet von Hauzenberg verteilt und pünktlich zum 1. Advent leuchten und funkeln sie in der Dunkelheit der Nacht. Die zwei größten XXLLaternen werden im Rathaus-Innenhof und am Bürgerpark aufgestellt, vier in XL – wie im Plan beschrieben um einen Deut kleiner – stehen verteilt in den Ortsteilen Haag, Germannsdorf, Oberdiendorf und Raßreuth, immer zentral in der Nähe der Schule oder dem Kindergarten des Ortes. Für diese schöne Idee in einer schwierigen Zeit danken wir allen Verantwortlichen ganz besonders. Lassen Sie uns gemeinsam mit Optimismus in die Zukunft blicken, die Lichter der Laternen spenden uns in weihnachtlicher Stimmung ein kleines Stück mehr Hoffnung auf kommende glückliche Zeiten.
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Advent im Woid
Eine
Laterne
mit
für Zuhause Die kleine Laterne mit bringt weihnachtliche Gemütlichkeit in der finsteren Jahreszeit auch zu Ihnen nach Hause und zaubert ein funkelndes Licht an ihren Lieblingsplatz daheim. Preis 8,50 Euro, erhältlich ab sofort in der Touristinfo im Rathaus
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Laterne mit Stern
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Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum, wie grün sind deine Blätter ...
Die Geschichte des
Weihnachtsbaums Die Wurzeln dieses Brauchtums reichen in die vorchristliche Zeit zurück und es ist die in unserem bekannten Weihnachtslied besungene Farbe „grün“ die ihn so bedeutend macht. Immergrüne Pflanzen wie Fichte, Tanne, Kiefer, Stechpalme, Mistel, Wacholder oder Efeu verkörpern Lebenskraft und geben im dunklen Winter Hoffnung auf die Wiederkehr des Frühlings. So galten die zur Zeit der Wintersonnenwende ins Haus gebrachten Bäume und Zweige als Sinnbild des Lebens und der Fruchtbarkeit und schon die Römer bekränzten zum Jahreswechsel ihre Häuser mit Lorbeerzweigen. Auch weiter nördlich werden im Winter Hütten und Zimmer mit wintergrünen Zweigen geschmückt, um die Dämonen, die zwischen Weihnacht und Neujahr, in den Rauhnächten, ihr Unwesen treiben, abzuwehren. Ein wichtiger Schritt hin zur Verwendung von Christbäumen im heutigen Sinne liegt im mittelalterlichen Weihnachtsspiel. Zu Weihnachten wurde in der Kirche vor dem Krippenspiel die Szene von Adam und Eva im Paradies aufgeführt, wozu ein mit Äpfeln behangener grüner „Paradiesbaum“ gehörte. Die erste Erwähnung eines Weihnachtsbaums, der dem heutigen schon sehr nahekommt, stammt möglicherweise aus dem Jahr 1419. Die
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Bäcker von Freiburg im Breisgau sollen nach dieser unbelegten Angabe einen Baum mit allerlei Naschwerk, Früchten und Nüssen behängt haben, den die Kinder an Neujahr plündern durften. Zahlreiche gesicherte Quellen aus Ortschaften am Oberrhein berichten im 16. Jahrhundert vom Schmücken der Wohnstube mit grünen Tannenzweigen, den sogenannten „Weihnachtsmeien“. Ein Brauch, der teilweise so exzessiv betrieben wurde, dass immer wieder Waldverordnungen erlassen wurden um die „waldnachteilige Verhackung des Weihnachtsgrüns“ zu verbieten. Die frühesten nachweisbaren Belege für einen geschmückten Tannenbaum stammen aus einer Zunftschronik der Stadt Bremen von 1570. Darin wird von einem kleinen Tannenbaum berichtet, der mit Datteln, Äpfeln, Nüssen, Brezeln und Papierblumen behängt und im Zunfthaus zur "allgemeyniglichen Freude" aufgestellt wurde. Dann, Anfang des 17. Jahrhunderts werden erstmals Weihnachtsbäume als gesellschafts- und familiengebundene Geschenkbäume urkundlich erwähnt. Der Baumschmuck ist selbstgemacht und essbar. Backwerk, Äpfel, Nüsse, Zucker, Zischgold und buntes Papier bestimmen fortan über 200 Jahre den Behang des Christbaums – vielerorts daher auch liebevoll „Zuckerbaum“ oder „Rosinenbaum“ genannt. Lichterschmuck ist erstmals 1660 für den Hannoverschen Hof belegt und der Siegeszug des auch mit Kerzen geschmückten Weihnachtsbaumes in die Familien ist nicht mehr aufzuhalten. Die Baumschmuckmaterialien werden immer vielfältiger und wertiger und es ist ein armer Lauscher Glasbläser im Thüringer Wald, der 1847 mit den gläsernen Christbaumkugeln den Weihnachtsbaum eine glitzernde Krone aufsetzt. Der Legende nach war er so arm, dass er sich nicht einmal die Walnüsse und Äpfel als Baumschmuck leisten konnte und deshalb für seine Familie zum Weihnachtsfest kleine bunte Glaskugeln geblasen hat. Aber das ist eine andere Geschichte…. (nachzulesen in ui 132 / 12.15)
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Heimat & Brauchtum
Christbäume von Dahoam Es werden wohl mehr als 30 Millionen Weihnachtsbäume dieses Jahr in Deutschland verkauft werden. Viele davon haben eine lange Reise hinter sich und sind schon früh geschlagen worden. Nicht so die Bäume aus den heimischen Pflanzungen. Frisch, gesund, unbelastet und mächtig schön in der Heimat gewachsen, warten sie auf ihren Einsatz als Christbaum in den Wohnzimmern. Bei der großen Auswahl haben es unsere Rätselgewinner aus ui 186 leicht den passenden Baum zu finden. Oh du fröhliche Christbaumzeit….
Weihnachtsbaumgewinner Wir gratulieren den Gewinnern unseres Weihnachtsbaum-Rätsels aus der ui 186/11.2020. Philip Germstmeir hilft den Gewinnern Anita Grillhösl mit Tochter Lina und Christian Diry mit Sohn Leandro beider Auswahl ihres Wunschbaumes auf der Plantage.
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Ein frohes Fest und ein gesundes neues Jahr wünscht Ihnen die Familie Anetseder mit Team.
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Genussmomente verschenken Jutta Koch aus Hauzenberg durfte sich ihren Christbaum im Hofverkauf in Kinatöd aussuchen. Stefan Windpassinger steht beratend zur Seite.
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Der Weihnachtsbaum
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Die Arbeit auf den Feldern war getan. Die Tage wurden kürzer und kälter und wenn es draußen fror und schneite, saßen abends bei wärmenden Ofen oft die Frauen und Mädchen in der Stube beim „Federnschleissen“ zusammen. Dann wurden die Federn der Gänse und Enten, die sich über das Jahr angesammelt hatten „geschlissen“, also entkielt indem man die Federchen vom Stiel zupfte. Mit den Federn und Daunen wurden Federbetten und Kopfkissen gefüllt, was auch Grundstock für die Aussteuer der Haustochter war. Dieses „Schleissen“ dauerte oft mehrere Tage, war nicht nur mit Arbeit verbunden , sondern auch ein geselliges Beisammensein mit Musik, Gesang und vielen Geschichten aus dem Lebensalltag, aber auch aus Sagen und Mythen einer geheimnisvollen Geisterwelt. Eine dieser Geschichten, von einer gar ungewöhnlichen Begegnung in der Christmette, wollen wir hier erzählen.
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Heimat & Geschichten
Die Christmette VON KARL-HEINZ REIMEIER
(nacherzählt und zusammengefügt aus den Erzählungen der Gewährspersonen Rosemarie Stiglbauer und Hans Roth)
Wenn man die bösen Geister zu Gesicht bekommen will und die Teufel, die Hexen und die Druden, dann muss man sich einen Schemel bauen, und zwar aus neunerlei verschiedenem Holz. Diesen Schemel nimmt man mit in die Christmette. Während der Wandlung kniet man sich darauf, dann kann man sie alle sehen und erkennen.
Zur perfekten Herstellung eines solchen Schemels empfiehlt Roth Hans, der „Ber'bauer Hans“, folgende Maßnahmen: „... und dann ist er rausgegangen in den Wald, weil er unbedingt neun verschiedene Holzarten
Ein Mann wollte dies an einem Heiligen Abend einmal ausprobieren. Er baute sich den Schemel aus neunerlei Holz zusammen und kniete sich während der Wandlung darauf. Und tatsächlich: alle bösen Geister, Hexen und was es sonst noch so alles an Unheimlichem gibt, konnte er sehen. Er tat dies aber nur einmal in seinem Leben und dann nie wieder, weil nach dem Mettengang sein Gesicht vollkommen zerkratzt und die Haut aufgerissen war. Wer ihm das angetan hat? Man weiß es nicht. man hat nichts und niemand gesehen, absolut niemand. Das kann nicht körperlich, das muss geistig geschehen sein.
zusammensuchen
musste.
Die
braucht man, weil „neun“ eine heilige Zahl ist (in der Zahl „neun“ ist die Zahl „drei“ dreimal enthalten. Die Zahl „drei“ wird als göttliche Zahl angesehen. Dreimal die göttliche Zahl ergibt also „neun“. Damit ist das „Göttliche“ vollkommen. Anm. des Verf.) Aus dem neunerlei Holz muss man dann den Schemel bauen. Dieser Schemel darf nur aus solchen Holzarten zusammengebaut werden, an deren Namen man hintendran „-baum“ anhängen kann, wie
Apfelbaum
oder
Kastanienbaum,
Zwetschgenbaum, Birnbaum, Tannenbaum, Vogelbeerbaum,
Holzapfelbaum,
Kirsch-
baum, Nussbaum. Dieser Schemel ist sehr
Diese Geschichte wurde oft und oft erzählt.
wichtig, sonst funktioniert das Hexensehen überhaupt nicht. Der Schemel muss in der Thomasnacht zusammengebaut werden, also am 21. Dezember und zwar zwischen zwölf und ein Uhr in der Nacht. Auch darf man keine Eisennägel verwenden, nur Holznägel.“
wenn's weihrazt von Karl-Heinz Reimeier Unerklärliches. Übersinnliches. Überliefertes. Band 1 + 2, Verlag Lichtland, Freyung
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Sagen & Mythen
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Greif Dir ein Buch Ich weiß nicht, wie es Ihnen grad geht, aber irgendwie hat man gelegentlich das Gefühl, als hält für uns jemand oder etwas die „Pause-Taste“ gedrückt. Wir verbringen mehr Zeit zuhause, es ist ruhiger um uns herum. Da findet man plötzlich wieder Zeit für Dinge, für die doch sonst immer nie Zeit ist - wie die Zeit zum Lesen. Jeder, der auf der Suche nach einem guten Buch für sich selbst oder zum Verschenken ist, findet hier ein paar gute Tipps der Stadtbücherei Hauzenberg. Wir wünschen Ihnen eine wundervolle Zeit in der Welt der Bücher.
Mhairi Mcfarlane
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Die Schokoladenvilla entführt sie in zartschmelzende Welten und ist eine unwiderstehliche Familiensaga aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
(Erw.)
ALLER GUTEN DINGE SIND ZWEI
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Von einem Tag auf den anderen steht die 36-jährige Laurie vor den Scherben ihres ganzen Glücks: Ihre große Liebe Dan trennt sich von ihr. Um sich selbst neu zu finden, wie er sagt – eine Neue hat er allerdings auch schon gefunden. Als wäre das nicht schlimm genug, ist die Neue bald darauf schwanger von Dan, der Lauries Kinderwunsch seit Jahren abgeschmettert hat ...
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(Erw.)
DIE SCHOKOLADENVILLA – TRILOGIE
Bitterkalt ist es im Jahrhundertwinter des Jahres 1946. Der Krieg ist vorbei, nun ächzt das zerstörte Berlin unter dem „Hungerwinter“.
Die Bücherei ist über die Feiertage vom 24. Dezember bis zum 6. Januar 2021 geschlossen. Letzter Ausleihtag: Mittwoch 23.12.2020, ab Freitag, 8. Januar 2021 wieder geöffnet. Weitere Informationen unter www.hauzenberg.de/buecherei
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Ava Reed
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DAS GROSSE FIEBER ISBN: 978-3-95587-766-8 SüdOst-Verlag
Historischer Roman: In Salzburg grassiert die Pest. Hilflos ob der übermächtigen Krankheit flieht der noch unerfahrene Arzt Simon aus seiner Heimatstadt.
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Diese Frage stellt sich Norah nach einem schweren Autounfall. Zwar erinnert sie sich an die meisten Momente ihres Lebens, aber eben nicht an das, was sie dabei empfunden hat
Kirsten Boie
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O DU FRÖHLICHE ENTFÜHRUNG
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Comicroman Schultagebuch: Schule ist doof? Nicht in der Monsterklasse! Neue Stadt, neue Schule, neue Klasse? Findet die 10-jährige Hannah alles extrem doof. Doch dann entdeckt sie in der Schulbibliothek ein staubiges Tagebuch.
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(Junge Erw.)
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ALEA AQUARIUS – DER FLUSS DES VERGESSENS
Eine ziemlich verrückte Weihnachtsgeschichte
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Eine WhatsApp vom Weihnachtsmann: Kaum hat Nickel sein neues Handy in der Hand, ploppt auch schon eine Whats-app auf. Und die kommt doch tatsächlich vom Weihnachtsmann persönlich!
Ingo Siegner
Fröhliche Weihnachtszeit Zwei Geschichten in einem Band
ISBN: 978-3-7891-0436-7 Oetinger-Verlag
ISBN: 978-3-570-17816-4 cbj Verlag
Sämtlicher Erinnerungen beraubt, muss sich die Alpha Cru erst wieder neu orientieren. Wer hat es auf sie abgesehen? Wer ist dieser Mann mit dem schwarzen Mantel und dem Leierkasten, der sie vom Ufer aus beobachtet?
Dracheninsel & Weihnachtsfest in der Drachenhöhle
Fabiola Nonn Thilo
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OSTWIND –CHAOS AUF DEM WINTERMARKT ISBN: 978-3-940919-37-3 cbj Verlag
Zum ersten Mal findet auf Gut Kaltenbach ein Wintermarkt statt und gleichzeitig kommt Ostwinds Fohlen auf die Welt!
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Lichterkette und Christbaumkugeln und noch viele andere wichtige Dinge sind verschwunden. Da stimmt was nicht – aber es wartet eine Überraschung auf die Tiere.
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Das richtige Futter für unsere
gefiederten Freunde Weniger Insekten, weniger Futter für die Wildvögel – sie sind auf die Hilfe von uns Vogelfreunden angewiesen. Das gilt mittlerweile auch während der Brutzeiten im Sommer und ist im Winter unerläßlich. Wichtig aber ist, wer mit dem Füttern beginnt, sollte es konsequent und täglich bis zum Ende des Winters tun. Die Vögel verlassen sich auf ihre Futterplätze und könnten sonst in kürzester Zeit verhungern. Welches Futter aber ist geeignet, welches tabu? Unsere heimischen Wildvögel lassen sich grob einteilen in Körnerfresser, die mit ihrem kräftigen Schnabel auch harte Schalen aufbrechen können, und Weichfutterfresser. Körnerfresser bevorzugen Sonnenblumenkerne und andere grobe Körner, Weichfutterfresser
lieben Haferflocken, Mohn, Kleie, Rosinen und Obst. Einige Vogelarten – darunter etwa Meisen - fressen sowohl weiches als auch Körnerfutter, sie sind Allesfresser. Grundsätzlich ungeeignet sind Speisereste oder Brot, da sie Gewürze und Salz enthalten. Das vertragen die Tiere nicht, da ihre Mägen nicht dafür geschaffen sind. Im schlimmsten Fall können sie daran sogar sterben. Was aber ist das richtige Futter für unsere gefiederten Freunde? Wichtig ist vor allem ein möglichst vielfältiges Futterangebot – auch um möglichst viele verschiedene Wintergäste am Futterplatz erleben und beobachten zu können – denn mit dem Futterangebot lassen sich gezielt bestimmte Vogelarten anlocken.
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Der
WinterTraum Olympia Winter 2030 Hauzenberg geht weiter! Die NORDICFREUNDE freuen sich schon riesig, mit dem neuen Pistenbully eine TRAUMLOIPE zu zaubern. Im Hauzenberger Schneeparadies erwartet euch neben dem täglichen Flutlicht, das enorm verbessert wurde, auch ein Schlittenhang für die ganze Familie, der ebenfalls von den Nordicfreunden gepflegt wird. Gerade in diesem nicht ganz einfachen CORONA Winter setzen die Nordicfreunde auf gesunde Bewegung an der frischen Luft, um dadurch gestärkt über die dunkle Jahreszeit zu kommen. Um diesen gesunden Spaß zu garantieren, wurde natürlich schon der Kontakt zu FRAU HOLLE hergestellt!
Wir freuen uns schon riesig auf EUCH!
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Nordicfreunde
Als sie von der ui-Redaktion gefragt wurde, ob sie Maxi Scher als Häkelfigur herstellen könnte, dachte Marina Bubolz aus Oberneuhäusl zunächst an einen Scherz. Als die Fragen aber konkreter wurden, wurde ihr der Ernst bewusst und so hatte sie spontan zugesagt - und es im gleichen Moment auch wieder bereut, weil ja keine Häkelvorlage sondern nur Zeichnungen von Maxi existierten. Kurzerhand hat sie sich dann ihre Sammlung der ui-Magazine hervorgeholt und sich den Maxi ganz genau angeschaut. Was dabei heraus gekommen ist und über die Leidenschaft von Marina Bubolz lesen Sie auf den folgenden Seiten.
Bis die
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Häkelnadeln glühen
Menschen & Geschichten
Text und Fotos: Reinhold Korbl
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Vielen dürfte Marina Bubolz aus ihrer Zeit bei den Freunden der Malerei noch bekannt sein. Viele Jahre lang hatte sie an den gemeinsamen Malabenden und auch an den Ausstellungen teilgenommen. Langweilig wird es Marina nie, wenn sie nicht handarbeitet, hilft sie ihrem Mann im Betrieb für Holz- und Bautenschutz. Nebenbei betreiben die Zwei noch einen Getränkemarkt, um den sich aber überwiegend Marina kümmert, da sie tagsüber zuhause ist. Als Marina 2013 einige Zeit im Krankenhaus verbringen musste, hatte sie sich wieder an ihre Leidenschaft, die Handarbeit, erinnert. Ein kleines Heftchen diente als Anleitung. Die ersten Tiere entstanden, darunter eine Giraffe, die sich als Schlüsselanhänger eignet. Irgendwie erinnert das putzige Tierchen an eine Figur von Mordillo. Bei dem Interview konnte eine ganze Schachtel voller Häkeltiere bewundert werden. Marina hat drei große Boxen voller Häkelbaumwolle in allen möglichen Farben zu Hause, die braucht sie auch für ihre vielen Häkelprojekte.
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Menschen & Geschichten
Ihr Mann Franz scherzt oft, sie „hänge an der Nadel“. Er ist froh, dass Marina jetzt eine spezielle Handarbeitstasche hat, in der sie alle Utensilien verstauen kann. Jede einzelne Häkelnadel hat darin ihren festen Platz, in einem Seitenfach sind ihre Notizen und auch Bastelhefte untergebracht. Für die Wolle ist ein extra großes Fach vorhanden und dort an der Oberseite befinden sich runde Öffnungen, durch die die Fäden geführt werden, so liegt kein Knäuel und keine Nadel mehr herum. Auf der heimischen Couch ist somit Ordnung und Frieden eingekehrt und so kann sich Franz an den Häkelabenden wieder bequem zu seiner Frau gesellen. Egal ob häkeln, stricken oder nähen, das sind die Handarbeiten, die sie schon seit der Schulzeit begleiten. Eine Micky Maus ist eine der neuesten Kreationen - und natürlich unser Maxi. Der Maxi in der Sommer-Version mit Gärtnerschürze, farbenfrohem gelben Hut und der Sonnenblume in der Hand ist als Prototyp innerhalb von drei Tagen entstanden. Zum Glück hat sich Marina den Ablauf
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Marina Bubolz
der Herstellung genauestens notiert, so dass weitere Maxis nachgehäkelt werden können. Die gelungene Ausführung hat uns in der ui-Redaktion begeistert und den Wunsch geweckt, gleich auch noch einen „Winter-Maxi“ in Auftrag zu geben. Der Wiedererkennungswert gegenüber den Zeichnungen ist sehr groß, hat Marina doch auf jedes einzelne Detail geachtet. Maxi hat sogar Ohren, die braucht er, erklärt Marina augenzwinkernd, sonst würde die Brille nicht halten. Die Brille besteht aus einem dünnen Draht, der mit Faden umwickelt wurde. Natürlich darf auch die Blindenbinde am linken Oberarm nicht fehlen. Während des Interviews beginnt Marina einen Kopf für den nächsten Maxi zu häkeln, mit buntem Faden werden die einzelnen Runden gekennzeichnet. So ist sichergestellt, dass jeweils an der richtigen Stelle Maschen aufgenommen werden können und ein kugelrundes Gebilde in der richtigen Größe entsteht. Ruckzuck ist der kleine Kopf fertig, wird mit Bastelwatte ausgestopft und anschließend noch zugehäkelt. Als nächstes kommt dann der Rumpf dran, auf die Gliedmaßen folgen die Accessoires. Alles wird gesondert gehäkelt,
zusammen genäht und bestickt. Auch wenn die vielen Details und Formen allmählich Routine werden, benötigt Marina für einen liebevoll hergestellten Maxi immer noch mehrere Stunden. Viele Tiere hat Marina bereits verschenkt oder verkauft. Jeweils eine Kopie bekommt Marinas Mutter, die extra eine Vitrine aufgestellt hat und wahrscheinlich ihr größter Fan ist. Die liebevoll hergestellten Figuren können bei Marina bestellt und käuflich erworben werden.
Den Maxi aber gibt es exklusiv nur bei uns im Verlag. Hübsch verpackt und mit einem kleinen Stammbaum ausgestattet für 24,50 € (inkl. MwSt.) Rechtzeitig noch vor Weihnachten ab 14. Dezember erhältlich und schon jetzt unter redaktion@ui-hauzenberg.de bestellbar. Maxi ist es aber besonders wichtig, dass der Käufer echte Handarbeit zu schätzen weiß und ihn entsprechend liebevoll behandelt. (Nur solange Vorrat reicht)
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Die Abenteuer
und Entdeckungen des
Maxi Scher
Gezeichnet: Albert Lehner | Erzählt: Manfred Sommer
Maxi und der WinterSternenhimmel Maxi ist eigentlich der klassische Wintermuffel. In der kalten Jahreszeit hält er sich lieber in seiner frostsicheren Erdwohnung auf, faulenzt und schläft während es draussen stürmt und schneit. Zumindest war das die ganzen letzten Jahre so – in diesem Winter aber sollte alles anders werden. Was war bloß geschehen? Es war an einem dieser späten Herbstage, wo die Blätter von den Bäumen fallen und die Nächte schon deutlich kühler werden, als Maxi zufällig ein Gespräch zweier Menschenkinder - Paula und Lukas – mithörte. Paula und Lukas sind Geschwister und wohnen im Bauernhof gleich gegenüber dem Erdhügel von Maxi. „Ich freue mich schon so sehr auf den Winter und den Schnee“ hatte Lukas geschwärmt und Paula hatte so etwas gesagt wie „und den wunderbaren Sternenhimmel einer klaren Winternacht“. „Puuhh, Winter und Schnee, darauf kann ich gerne verzichten“ hatte Maxi gemurmelt „aber was ist das mit dem wunderbaren Sternenhimmel?“ Den ganzen Restherbst und die ersten
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Kinderseite
Kleiner Wagen
FINDE DEN POLARSTERN Polarstern
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Wintertage ist Maxi diese Frage nicht mehr aus seinem Maulwurfköpfchen gegangen und irgendwann war klar, „das muß ich mir anschauen!“ Heute war ein klarer, kalter Wintertag und die Nacht würde sicher auch klar und kalt werden - wohl eine jener Winternächte von denen Paula so geschwärmt hatte. Die beste Gelegenheit auf nächtliche Sternenhimmel-Erkundung zu gehen. Pünktlich um 20.00 Uhr läutet Maxis Wecker – den hatte Maxi vorsichtshalber gestellt, damit er nicht die ganze Nacht durchschläft Pullover, Schal und Handschuhe anziehen, Mütze auf und raus in die Sternennacht. „Whauu!“, was ist das für ein glitzernder und funkelnder Winterhimmel. Staunend, sprachlos und mit offenem Mund setzt sich Maxi auf seinen verschneiten Maulwurfshügel. So klar und deutlich hatte er die Sterne am Himmel noch nie gesehen. An seinen Sommerabenden konnte man die nie so schön leuchten sehen. Aber warum ist das im Winter anders? Nun Maxi, dass ist ganz einfach, das liegt an der klaren, kalten und trockenen Luft im Winter. Im Sommer ist die Luft sehr warm und kann so viel Wasser aufnehmen. Diese warme feuchte Sommerluft steigt abends flimmernd in den Himmel und der Wasserdampf der Luft legt sich wie ein unsichtbarer Filter über das
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Maxi Scher
In klaren Nächten kann man am Himmel den Polarstern sehen. Er steht ganz im Norden über dem Nordpol und bewegt sich nicht von der Stelle. Deshalb wird er oft auch als Nordstern bezeichnet und früher haben sich die Seefahrer an ihm orientiert. Doch wie findet man ihn unter all den Sternen? Der Polarstern befindet sich im Sternbild des „Kleinen Bären“, auch „Kleiner Wagen“ genannt. Am einfachsten findest Du den Polarstern, indem Du zuerst den „Großen Wagen“ am Himmel suchst. Bei diesem Sternbild handelt es sich um die sieben hellsten Sterne des „Großen Bären“, die selbst Astronomie-Anfänger wie unser Maxi mit bloßem Auge erkennen können. Dazu mußt Du fast senkrecht zum Himmel schauen und dann Deinen Blick immer weiter kreisförmig Richtung Horizont schweifen lassen – bis Du den „Großen Wagen“ mit seinen sieben hellen Sternen entdeckt hast. Und wenn Du jetzt von den hinteren beiden Kastensternen des Wagens geradeaus nach oben schaut, kannst Du den Polarstern kaum verfehlen, denn er ist der hellste Stern und äußerste Deichselstern des „Kleinen Wagen“. Beim „Großen Wagen“ gibt es aber noch etwas Besonderes: Er bewegt sich entgegen dem Uhrzeigersinn in 24 Stunden einmal komplett um den Polarstern herum und ist am nächsten Abend ungefähr wieder an der Stelle wie am Tag zuvor. Nicht ganz, denn er wandert jeden Tag, jeden Monat auch ein bisschen weiter, um nach 12 Monaten wieder an der selben Stelle anzukommen, wo er vor einem Jahr gestartet war. Wer das, wie unsere früheren Seefahrer kennt, kann über die Stellung des „Großen Wagens“ zum Polarstern nicht nur die Richtung, sondern auch Uhrzeit und Kalender bestimmen. Genial oder?
Sternenlicht. Außerdem wird es früher und länger dunkel, was ja auch durchaus von Vorteil für jede Sternenbeobachtung ist. Und, wenn Du jetzt noch ein wenig zuwartest, bis Paula und Lukas ins Bett gegangen sind und im Bauernhaus die Lichter ausgehen, Du dann auch noch Deine Laterne ausmachst und es wirklich ganz dunkel und finster rundherum ist, dann leuchten die Sterne umso mehr. „Aha“ – und als das Licht im Bauernhaus erlischt, pustet Maxi seine Laterne aus und tatsächlich: Die Sterne leuchten noch heller und das Mondlicht funkelt auf den Schneespitzen der Tannenbäume in dieser wunderbaren Winter-Sternen-Nacht.
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Kreu
Fahrt zu einem entferntem Ort
durch nichts abzulenken
derb-komisches Bühnenstück
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Staat in Zentralafrika
Bundesstaat der USA
Künstler in Zirkus und Varieté
größte der Gesellschaftsinseln
Hafen des antiken Rom
Rauchkraut
Tentakel
Rohkostspeise
Körperteil, Gliedmaße
leicht regnen
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mäßig warm
Konstruktionsmodul
Materialsplitter
Hauptstadt von Nigeria
Zutritt, Zugang
nicht klar, nicht durchsichtig
Vergrößerungsglas
unvergorener Traubensaft
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chem. Zeichen für Aluminium
kleines Klappfenster
Papstkrone Düngemittel, Pflanzennährstoff
Bescheinigung
Gebirgs-, Heilpflanze römischer Kaiser
1
Unhold der nordischen Sage
Musical von A. Lloyd Webber
kegelförmiges Indianerzelt
kleine Schleuder
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kürzlich errichtetes Haus
Windstille
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Vögel mit einem Kennzeichen versehen
Teilzahlung
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niedersächs. Stadt am Harz
sandfarben (franz.)
heiter, vergnügt
zur Entscheidung vorlegen
Ansehen, Prestige, Bild (engl.)
ärztliches Instrument
beständig
z
Fluss zur Seine
Prachtstraße
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US-Nachrichtensender (Abk.)
Lösung
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// SCHNEESCHUHE -TOUREN // OUTDOOR-TREKKING // SKI-LANGLAUF - LAUF // BERG - WANDERN // NORDIC WALKING // RAD
ABENTEUER 28
SPORT ui |
Rätsel & Unterhaltung
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Auflösung aus 186/11.2020
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Sudoku: 598 581 423 Kreuzworträtsel: Hausmusik Ihr weihnachtliches Zuhause können Anita Grillhösl aus Germannsdorf, Christian Diry, aus Hauzenberg sowie Jutta Koch aus Hauzenberg mit einem Weihnachtsbaum aus heimischer Pflanzung schmücken (lesen Sie dazu mehr auf Seite 11).
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Einsend
Unter allen Einsendungen verlosen wir im Dezember 2 x 1 unserer brandneuen Winter-Maxi (siehe Seite 23), die von Marina Bubolz liebevoll gehäkelt wurden.
Damit der Maxi noch rechtzeitig das Weihnachtsfest in der Familie feiern kann, ist der Einsendeschluss am 18. Dezember 2020. Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Ich wünsche Ihnen ein frohes Fest und ein glückliches Jahr 2021.
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Anmeldeschluss
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Heimat & Geschichten
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Zukunft
aktiv gestalten Es ist selten zu früh, aber oft zu spät …“ Dies gilt sehr häufig, wenn man aufgrund von Erkrankungen, eines Unfalls oder aufgrund des Alters selbst nicht mehr in der Lage ist, wesentliche Entscheidungen treffen zu können. Den Nachlass klar zu regeln, ist der erste Schritt, um den Vermögensübergang auf die nächste Generation harmonisch und zielgerichtet zu gestalten.
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Bildung & Dienstleistung
Flaschenpfand für einen
Guten Zweck
„Helfen beginnt mit jedem Cent“ – unter diesem Motto wird in allen Kaufland-Filialen um Unterstützung für kommunale Hilfsorganisationen geworben. Die Idee ist wunderbar und die Umsetzung denkbar einfach: Kunden lösen die Rückerstattung ihres Flaschenpfandes nicht selbst ein, sondern schmeißen den Bon in die an der Pfand-Rückgabe-Station angebrachte Box und spenden so ihren Pfandbetrag an eine örtliche Hilfsorganisation – in Hauzenberg ist das die „Aktion Lebenshilfe Hauzenberg e.V.“ Auch wenn es oft nur wenige Cent sind, so hat sich über die Zeit und Vielzahl der Pfandspenden in den ersten Monaten von August bis Oktober ein stolzer Betrag von 750,–€ angesammelt. Erfreut, verbunden mit einem großen DANKE an die spendenden Kunden, übergab Kaufland Hausleiter Markus Seibold den symbolischen Scheck der Kundenspende an die 1. Vorsitzende des Lebenshilfe-Vereines Tina Sabo. Frau Sabo bedankte sich im Namen der zahlreichen hilfsbedürftigen und betroffenen Personen und Familien im Raum Hauzenberg für die Unterstützung bei Markus Seibold und den vielen unbekannten Spendern. Das Geld wird helfen, die oft existenziellen Nöte von Menschen und Familien in Hauzenberg zu lindern und ein wenig Weihnachtsfreude zu verbreiten. Ein kleiner Coupon der viel bewirken kann. Die Spendenaktion zu Gunsten der „Aktion Lebenshilfe Hauzenberg e.V.“ läuft noch bis Ostern nächstes Jahr. Nehmen Sie sich ein Herz, zeigen Sie ein wenig Solidarität und spenden Sie ihr Flaschenpfand für einen guten Zweck. Danke.
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der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg
Amtsblatt
Das
Jahrgang 47.11 01. Dezember 2020
140 Weihnachts- und Neujahrsgrüße der Bürgermeisterin
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Standesamt
Amtliche Bekanntmachungen
142 Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhofsgelände II“ 142 Änderung des Bebauungsplanes „GI Jahrdorf Erweiterung Ost“
mit Deckblatt Nr. 1 143 Aufstellung des Bebauungsplans „SO Freizeitgelände am Freudensee“ 144 2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Petzenberg 145 Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbetrages 146 Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 146 Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung 146 Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung 147 Satzung zur 1. Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr 147 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren 149 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 151 Vollzug der Wassergesetze 152 Wichtige Hinweise zum Winterdienst Informationen 152 Beschränkung Besucherverkehr Rathaus 153 Stellenausschreibung der Stadt Hauzenberg 153 Antragsfristen für Sitzungen 153 vhs Kurse Dezember 153 Vereinsabende Johannisstifung
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Adressen & Öffnungszeiten
Liebe Hauzenbergerinnen und Hauzenberger,
Neujahr Und nun wollen wir glauben an ein langes Jahr, das uns gegeben ist, neu, unberührt, voll nie gewesener Dinge, voll nie getaner Arbeit, voll Aufgabe, Anspruch und Zumutung, und wollen sehen, dass wir’s nehmen lernen, ohne allzuviel fallen zu lassen von dem, was es zu vergeben hat, an die, die Notwendiges, Ernstes und Großes von ihm verlangen. Guten Neujahrsmorgen Rainer Maria Rilke
Was fällt uns ein, wenn wir auf das zu Ende gehende Jahr zurückblicken? Ein Begriff landet ganz vorne: Corona! Und dann: Einschränkungen, Vorsicht, Ungeduld, Existenzangst, abgesagt, Einsamkeit, Unsicherheit, vermissen - die Liste ließe sich unendlich weiterführen. Die Corona-Pandemie haben wir in Hauzenberg und in der Region bisher besser gemeistert als viele Regionen in Europa und der Welt. Dennoch sehen wir die Einschläge näher kommen - jeder kennt jemanden, der infiziert ist. Alles, was uns Freude gemacht hat, glücklich gemacht hat, tritt fast in den Hintergrund. Wir waren verschont vor Unwettern und Katastrophen. Alle geben das Beste, um Zusammenhalt zu üben, soviel Normalität wie möglich aufrecht zu erhalten. Die allermeisten Menschen akzeptieren die Einschränkungen und gehen ganz selbstverständlich und umsichtig damit um. Viele Menschen kümmern sich in Medizin, Kindergärten, Schulen, Kirche, Ämtern, Altenheimen, in den helfenden Organisationen und den Vereinen mit aller Kraft, dass sich um jeden gekümmert wird, um mit der Herausforderungen der Zeit zurecht zu kommen. Jetzt spüren wir ganz deutlich, wie sehr uns fehlt, was wir früher für so selbstverständlich gehalten haben: einfach so Freunde und Familie treffen, gemeinsam feiern, verreisen, wohin man will - und vieles mehr. Immer häufiger beginnen Sätze mit „ich würde so gerne ….“! Besonders Weihnachten und die Jahreswende können und wollen wir uns nicht allein zuhause vorstellen. Ich hoffe und wünsche uns allen, dass wir die Feiertage im kleineren Kreis genießen können. Ich wünsche uns, dass wir die Geduld nicht verlieren. Ich wünsche uns allen Gesundheit und Zuversicht. Frohe Weihnachten und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.
Ihre Gudrun Donaubauer Bürgermeisterin
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Amtsblatt |
47.11 Weihnachts- und Neujahrsgruß
Geburten
08.08.2020
08.10.2020
12.10.2020
16.10.2020
Mathilda Emilia und Victoria Johanna Draxinger Johanna und Christian Draxinger Lindenstraße 20, Hauzenberg
Johannes Schauer Jasmin Völtl und Markus Schauer Redling 25, Hauzenberg
Tilda Sabrina Veit Michaela Bauer-Veit und Daniel Veit Raßberg 7 A, Hauzenberg
Emma Lademann Stephanie und Kevin Lademann Petzenbergstraße 12, Hauzenberg
20.10.2020
21.10.2020
Philip Steinmüller Claudia und Michael Steinmüller Schröckstraße 29, Hauzenberg
Lea Sophie Reimann Nadine Reimann Im Tal 2, Hauzenberg und Patrick Woller Poststraße 24, Hauzenberg
Bund fürs Leben
20.10.2020
31.10.2020
Nathalie Meisl und Tobias Obermüller Duschlbergstraße 3, Hauzenberg
Anita Stemplinger und Otto Kinateder Hochfeldstraße 2, Hauzenberg
07.11.2020 Julia Mörtl und Florian Zieringer Hannersbüchl 36, Hauzenberg
Wir trauern
16.10.2020
21.10.2020
25.10.2020
26.10.2020
Walburga Süß Perling 32, Hauzenberg 90 Jahre
Ludwig Anetzberger Jahrdorferschacht 2, Hauzenberg 85 Jahre
Heinz-Dieter Markl Grundwiesenweg 3 A, Hauzenberg 57 Jahre
Otto Neustifter Berbing 33, Hauzenberg 80 Jahre
04.11.2020
04.11.2020
07.11.2020
09.11.2020
Josef Süß Dorfstraße 13, Hauzenberg 93 Jahre
Anneliese Sicklinger Oberholz 14, Hauzenberg 70 Jahre
Ignatz Sammer Steinbergstraße 51, Hauzenberg 85 Jahre
Anna Neubauer Hafnerstraße 11, Hauzenberg 85 Jahre
11.11.2020
Anna Esterbauer Thyrnauer Straße 30, Hauzenberg 84 Jahre
hinweis Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062. Amtsblatt |
47.11 Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen Aufstellung des Bebauungsplans „Bahnhofsgelände II“; Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Der Stadtrat hatte die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das ehemalige Bahnhofsgelände beschlossen. Für den nördlichen Teil des Geländes an der Brückenstraße legt der Bebauungsplan Bahnhofsgelände I die zulässige Bebauung fest. Im hinteren (südlichen) Teil wird der Bebauungsplan „Bahnhofsgelände II“ aufgestellt. Nach Durchführung der erneuten Bürger- und Fachstellenbeteiligungen und Abwägung der eingegangenen Stel-
lungnahmen und Einwendungen beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 10.11.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Bahnhofsgelände II“ als Satzung. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Der Bebauungsplan einschl. Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2 a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. STADT HAUZENBERG, 19.11.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des Bebauungsplans „GI Jahrdorf Erweiterung Ost“ mit Deckblatt Nr. 1; Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Änderung: Im Bebauungsplan ist bereits eine Wendemöglichkeit an der Wastlmühlstraße vorgesehen, die aber anzupassen ist. Östlich der Wastlmühlstraße sieht der
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Ihr Heimatmagazin aus Hauzenberg 142
Amtsblatt |
47.11 Amtliche Bekanntmachungen
kanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Bebauungsplan einen Gehweg vor. Dieser soll in einen Mehrzweckstreifen umgewandelt werden. Das Grundstück FlurNr. 183/5 Gemarkung Jahrdorf soll zusätzlich mit einer öffentlichen Stichstraße erschlossen werden. Nach Durchführung der erneuten Bürger- und Fachstellenbeteiligungen und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 10.11.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan „GI Jahrdorf Erweiterung Ost“ als Satzung. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Die Be-
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Der Bebauungsplan einschl. Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2 a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
47.11 Amtliche Bekanntmachungen
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. STADT HAUZENBERG, 19.11.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Aufstellung des Bebauungsplans „SO Freizeitgelände am Freudensee“; Bekanntmachung der Genehmigung des Satzungsbeschlusses
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 18.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Freizeitgelände am Freudensee“ beschlossen. Der Bauausschuss hat nach Durchführung der Beteiligungsverfahren am 10.08.2020 den Satzungsbeschluss gefasst. Mit Bescheid vom 19.11.2020, Az. 61.0.01/BP, hat das Landratsamt Passau den Bebauungsplan „SO Freizeitgelände am Freudensee“ genehmigt.
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Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Hauzenberg, Bauamt, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis
144
3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Hauzenberg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Stadt Hauzenberg, 19.11.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Petzenberg; Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Mit der Erweiterung der Ortsabrundungssatzung soll weiteres Baurecht für
ein Wohnhaus auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 1137 der Gemarkung Windpassing im südlichen Bereich von Petzenberg geschaffen werden. Nach Durchführung der erneuten Bürger- und Fachstellenbeteiligungen und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 10.11.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
die zweite Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Petzenberg als Satzung. Gemäß § 34 Abs. 6 i. V. mit § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird die Ortsabrundungssatzung rechtskräftig. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Die Satzung einschl. Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berück-
Amtsblatt |
47.11 Amtliche Bekanntmachungen
sichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die in der Satzung verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis die Satzung und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2 a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Erschliessungsbeitrages (Erschliessungsbeitragssatzung – EBS) vom 11.11.2020 § 1 der Änderungssatzung: nach § 11 wird § 11 a mit folgender Fassung eingefügt: § 11 a Erlassregelung für Altanlagen
1. Für Erschließungsanlagen mit deren technischen Herstellung vor mindestens 25 Jahren begonnen wurde (Art. 5a Abs. 7, Satz 2, KAG) und deren Beitragspflichten im Zeitraum vom 01.04.2018 bis 31.03.2021 entstanden sind, werden die Erschließungsbeiträge gemäß Art. 13 Abs. 6 Satz 2 KAG mit folgenden Abstufungen (auf Basis des Baupreisindexes Tiefbau des Bayerischen statistischen Landesamtes) erlassen: Beginn der technischen Herstellung
STADT HAUZENBERG, 19.11.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Erlass in %
Beginn der technischen Herstellung
Erlass in %
1970
73
1984
54
1971
72
1985
53
1972
71
1986
52
1973
71
1987
51
1974
69
1988
50
1975
68
1989
48
1976
68
1990
45
1977
66
1991
41
1978
64
1992
37
1979
60
1993
36
1980
55
1994
36
1981
53
1995
34
1982
54
1996
35
1983
55
Für Anlagen mit deren Herstellung vor dem 01.01.1970 begonnen wurde, wird der Erschließungsbeitrag ganz erlassen.
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47.11 Amtliche Bekanntmachungen
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2. Der Erlass der Beiträge für die in Absatz 1 genannten Anlagen erfolgt von Amts wegen. Ein gesonderter Antrag der betroffenen Beitragspflichtigen ist nicht erforderlich. § 2 der Änderungssatzung
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hauzenberg in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.03.2021 außer Kraft. STADT HAUZENBERG, 11.11.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Satzung zur 2. Änderung der Beitragsund Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hauzenberg (BGS-EWS) vom 11.11.2020 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hauzenberg:
Satzung zur 1. Änderung der Beitragsund Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Hauzenberg (BGS-FES) vom 11.11.2020 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Hauzenberg:
§1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung vom 14.11.2016 wird wie folgt geändert: 1. § 9 Abs. 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „Die Gebühr beträgt 58,25 € pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Hauskläranlage.“
2. § 9 Abs. 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „Die Gebühr beträgt 4,66 € pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer abflusslosen Grube.“
3. § 9 Abs. 2 Buchstabe c entfällt ersatzlos.
§2 Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
§1
STADT HAUZENBERG, 11.11.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.12.2017 wird wie folgt geändert: 1. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Die Gebühr beträgt 1,70 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.“ § 10a Abs. 9 erhält folgende Fassung: „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,24 € pro Quadratmeter/Veranlagungsjahr.“
§2 Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. STADT HAUZENBERG, 11.11.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
sATZUNG zur 1. Änderung der Beitragsund Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Hauzenberg vom 11.11.2020 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 05.12.2017 wird wie folgt geändert:
Bayerwaldstr. 2
146
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• 94051 Hauzenberg • Tel. 08586 9790664
47.11 Amtliche Bekanntmachungen
Satzung über Aufwendungsund Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 11.11.2020
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt: 1,40 € ohne MwSt. pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§2 Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende
STADT HAUZENBERG, 11.11.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Satzung § 1 Aufwendungs- und Kostenersatz
sATZUNG zur 1. Änderung der Satzung für die Erhebung einer Strassenreinigungsgebühr (GS-SRS) vom 11.11.2020 Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr:
§1 Die Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr vom 14.11.2016 wird wie folgt geändert: 1. § 4 erhält folgende Fassung:
(1) Die Stadt Hauzenberg erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren, insbesondere für 1. Einsätze 2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs.2 Satz 1 BayFwG) 3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben. Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr.
„Die Gebühren betragen je Meter Straßenfrontlänge jährlich in der Reinigungsklasse I
0,28 EUR
Reinigungsklasse II
0,50 EUR
Reinigungsklasse III
0,78 EUR
Reinigungsklasse IV
(2) Die Stadt Hauzenberg erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG): 1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören, 2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch, Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
- nicht belegt -
Reinigungsklasse V
2,04 EUR
Reinigungsklasse VI
3,64 EUR
§2 Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. STADT HAUZENBERG, 11.11.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
(3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung
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47.11 Amtliche Bekanntmachungen
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an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet. (4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistung nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. § 2 Schuldner
(1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG. (2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Fälligkeit
Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig
1. Streckenkosten Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
Bei einer Nutzungsdauer von
einen Manschaftstransportwagen MTW
15 Jahren
2,01 Euro
ein Mehrzweckfahrzeug MZF
15 Jahren
2,01 Euro
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (mit TS PFPN 10-1000)
20 Jahren
5,90 Euro
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF)
25 Jahren
4,16 Euro
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr)
25 Jahren
7,61 Euro
einen Rüstwagen RW (RW-2)
25 Jahren
15,01 Euro
eine Drehleiter DLA (K) 23/12
25 Jahren
27,60 Euro
einen Gerätewagen Logistik GW-L1
25 Jahren
5,14 Euro
bei einer durchschnittlichen jährlichen kalkulierten Fahrleistung pro Fahrzeug und einer Eigenbeteiligung der Stadt von 10 %
§4 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. (2) Mit Ablauf des 31.12.2020 tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 23.07.2007 außer Kraft. STADT HAUZENBERG, 11.11.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.
148
2. Ausrückestundenkosten Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben. Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je Stunde für
Bei jährlich 80 Ausrückestunden einer Eigenbeteiligung der Stadt von 10%
einen Mannschaftstransportwagen MTW
39,58 Euro
ein Mehrzweckfahrzeug MZF
39,58 Euro
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (mit TS PFPN 10-1000)
90,20 Euro
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF)
133,57 Euro
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47.11 Amtliche Bekanntmachungen
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr)
155,06 Euro
einen Rüstwagen RW (RW-2)
187,43 Euro
eine Drehleiter DLA (K) 23/12
349,44 Euro
einen Gerätewagen Logistik GW-L1
48,29 Euro
3. Personalkosten Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. 3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayerischer Gemeinden): 28,00 € (Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.) 3.2 Sicherheitswachen Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG wird je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden der in der jeweils gültigen Fassung des § 11 Abs. 5 AVBayFwG enthaltene Stundensatz erhoben. Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
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47.11 Amtliche Bekanntmachungen
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) vom 11.11.2020 Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung: § 1 Steuertatbestand
¹Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. ²Maßgebend ist das Kalenderjahr. § 2 Steuerfreiheit
Steuerfrei ist das Halten von 1. Hunden allein zu Erwerbszwecken, insbesondere das Halten von a) Hunden in Tierhandlungen, b) Hunden, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Herden notwendig sind und zu diesem Zweck gehalten werden, 2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen, 3. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, 4. Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden, 5. Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden, 6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 7. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
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8. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind. § 3 Steuerschuldner, Haftung
(1) ¹Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. ²Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. ³Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. (2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, sind sie Gesamtschuldner. (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer. § 4 Wegfall der Steuerpflicht, Anrechnung
(1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen in weniger als drei aufeinander folgenden Monaten im Kalenderjahr erfüllt werden. (2) ¹Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes, für den die Steuerpflicht im Kalenderjahr bereits entstanden und nicht nach Abs. 1 entfallen ist, bei demselben Halter ein anderer Hund, entfällt für dieses Kalenderjahr die weitere Steuerpflicht für den anderen Hund. ²Tritt in den Fällen des Satzes 1 an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes ein Kampfhund, entsteht für dieses Kalenderjahr hinsichtlich dieses Kampfhundes eine weitere Steuerpflicht mit einem Steuersatz in Höhe der Differenz aus dem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde und dem Steuersatz, der für den verstorbenen oder veräußerten Hund gegolten hat. (3) ¹Ist die Steuerpflicht eines Hundehalters für das Halten eines Hundes für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland entstanden und nicht später wieder entfallen, ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die dieser Hundehalter für das Kalenderjahr nach dieser Satzung zu zahlen hat. ²Mehrbeträge werden nicht erstattet. § 5 Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt für jeden Hund
40 Euro
für jeden Kampfhund
300 Euro
²Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. ³Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. (2) ¹Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. ²Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in §1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen von Hunden, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
150
§ 6 Steuermäßigung
(1) ¹Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für 1. Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem Wohngebäude entfernt sind. 2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist. Die Steuerermäßigung tritt nur ein, wenn die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung nach §21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes mit Erfolg abgelegt haben. ²Die Steuermäßigung nach Satz 1 kann nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. ³Sind sowohl die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 als auch des Satzes 1 Nr. 2 erfüllt, wird die Steuer nur einmal ermäßigt. (2) ¹Wird ein Hund aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl vom Halter von dort in seinen Haushalt aufgenommen, ermäßigt sich die Steuer für jeden Monat der Hundehaltung um ein Zwölftel des Steuersatzes. ²Die Steuerermäßigung wird längstens für die ersten zwölf Monate der Hundehaltung nach Aufnahme in den Haushalt gewährt. § 7 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
(1) ¹Steuerermäßigungen werden auf Antrag gewährt. ²Der Antrag ist bis zum Ende des Kalenderjahres zu stellen, für das die Steuerermäßigung begehrt wird. ³In dem Antrag sind die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung darzulegen und auf Verlangen der Gemeinde glaubhaft zu machen. Maßgebend für die Steuerermäßigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Beginnt die Hundehaltung im Laufe des Kalenderjahres, ist dieser Zeitpunkt entscheidend. (2) Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7 und 8 und keine Steuerermäßigung gewährt. § 8 Entstehen der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres oder – wenn der Steuertatbestand erst im Verlauf eines Kalenderjahres verwirklicht wird – mit Beginn des Tages, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. § 9 Fälligkeit der Steuer
Die Steuerschuld ist mit der auf das Kalenderjahr entfallenden Steuer fällig am 01. März eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. § 10 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten
(1) Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von HerAmtsblatt |
47.11 Amtliche Bekanntmachungen
kunft, Alter, Rasse sowie unter Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des §2 erfolgt, und gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der Gemeinde melden. (2) Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des §2 erfolgt, und gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der Gemeinde melden. (3) ¹Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine Hundesteuermarke aus, die der Hund außerhalb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grundbesitzes stets tragen muss. ²Der Hundehalter ist verpflichtet, einem Beauftragten der Gemeinde die Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen; werden andere Personen als der Hundehalter mit dem Hund angetroffen, sind auch diese Personen hierzu verpflichtet. (4) ¹Der steuerpflichtige Hundehalter (§3) soll den Hund innerhalb eines Monats bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder tot ist oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. ²Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Gemeinde zurückzugeben. (5) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, ist das der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Wegfall anzuzeigen.
E 20 Stadtpark I
Staffelbach
Hauzenberg
258/13
E 22 Stadtpark II
Staffelbach
Hauzenberg
207
E 30 Wotzdorf
Tiessenbach
Wotzdorf
85
E 102 In der Leiten
Staffelbach
Hauzenberg
E 103 Hofacker/ Ringstraße
Staffelbach
Jahrdorf
1098
E 104 Hofacker/ Steinmetzstraße
Namenloser Graben
Jahrdorf
1086/5
E 105 Hofacker/ Recyclinghof
Namenloser Graben
Hauzenberg
1125/3
E 106 Raßberg
Wäschbach
Raßberg
76
E 107 Eitzingerreut
Kühbach
Raßberg
1095
258/13
Die Details der beantragten Maßnahme können aus den Planunterlagen ersehen werden. Für die beantragte Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis nach § 8 WHG erforderlich. 2. Auslegung Die Planunterlagen für das Vorhaben liegen gemäß Art. 69 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) i. V. m. Art. 73 Abs. 3 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) 1 Monat in der Zeit von 15.12.2020 bis 14.01.2021
in der Stadtverwaltung Hauzenberg während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Zugangsvoraussetzungen zum Rathaus Hauzenberg auf Grund der Corona-Pandemie sind dabei zu beachten.
§ 11 Inkrafttreten
(1) Diese Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. (2) Mit Ablauf des 31.12.2020 tritt die Hundesteuersatzung vom 13.10.1980 i.d.F. vom 22.05.2006 außer Kraft. STADT HAUZENBERG, 11.11.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Vollzug der Wassergesetze;
3. Einwendungsvorschriften Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (= bis 28.01.2021) schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Passau, Domplatz 11, 94032 Passau, Zimmer 3.11, oder bei der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Bauamt, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Einleiten von Niederschlagswasser aus versch. Ortsteilen in versch. Gewässer durch die Stadt Hauzenberg
1. Sachverhalt bzw. Vorhaben Nach den Antragsunterlagen ergeben sich folgende Einleitungen: Einleitungsstelle
Benutztes Gewässer
Gemarkung
Flur-Nr.
E-RW 8 Ödhof
Aubach
Germannsdorf
632
E 11 HauzenbergSchröck
Staffelbach
Jahrdorf
691
E 14 Freudensee
Neustifter Bach
Raßreuth
939 u. 942
E 15 Lacken
Namenloser Graben
Hauzenberg
520
E 19 HauzenbergBüchlberger Str.
Sandbächlein
Hauzenberg
317/10
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47.11 Amtliche Bekanntmachungen
4. Erörterungstermin Sofern Einwendungen erhoben werden, findet ein Erörterungstermin statt, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin schriftlich benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Bei mehr als 50 Einwendungen findet die Benachrichtigung über den Erörterungstermin und über die Entscheidung hinsichtlich der Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung statt. Stadt Hauzenberg Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
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Wichtige Hinweise zum Winterdienst Räum- und Streupflicht auf Gehwegen
In Vollzug der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Hauzenberg vom 08.11.2000 möchten wir die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen Angrenzer bzw. Hinterlieger sind, auf die Räumund Streupflicht während der Wintermonate hinweisen. Demnach haben diese Grundstückseigentümer die Gehbahnen auf eigene Kosten zu räumen und zu streuen. Insbesondere sind an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr die Gehbahnen soweit wie möglich von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reifoder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydran-ten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Um bei Unfällen, die besonders im Winter immer wieder passieren, eine Haftung für die Grundstückseigentümer auszuschließen, bitten wir um besondere Beachtung dieser Verordnung. Schneeablagerung auf Verkehrsflächen
Auf Verkehrsflächen darf auch kein Schnee aus Hauszufahrten oder aus den Gärten der Anwesen gelagert werden. Dies kann einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen. Zuschneiden von Hecken, Stauden und Bäumen
Nicht ausreichend zugeschnittene He-
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cken, Stauden und Bäume hängen in den Wintermonaten durch Schneelast in den Verkehrsraum an Straßen aber auch auf Gehwegen. Dadurch ist die Nutzung dieser Flächen eingeschränkt und kann zu Beschädigung an Fahrzeugen aber auch zu Unfällen durch Ausweichen führen. Bitte überprüfen Sie Ihre Bepflanzungen und schneiden Sie diese als Verantwortliche für das Grundstück rechtzeitig und ausreichend zurück. Bei Schäden haftet der Grundstückseigentümer bzw. der Verantwortliche für das Grundstück. Parken auf Verkehrsflächen
Parkende Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb gekennzeichneter Parkplätze behindern in der Regel den Winterdienst. Auf engeren Straßen kann dies sogar dazu führen, dass dieser Straßenzug oder Teile hiervon nicht rechtzeitig und ausreichend geräumt und gestreut werden können. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass vor allem auf öffentlichen Wendeplatten grundsätzlich nicht geparkt werden darf, auch wenn keine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. In den Wintermonaten wird besonders auf diese Regelung geachtet, die Polizei wird dies gegebenenfalls auch ahnden. Schnee auf Dächern, Photovoltaikanlagen
Von Hausdächern abrutschender Schnee kann Leben, Gesundheit und Vermögen der Hausbesitzer selber aber auch der Nachbarn gefährden. Besonders groß ist aber die Gefahr, wenn Schnee von Hausdächern auf öffentliche Verkehrsflächen zum Teil aus großen Höhen abrutscht. Schnell kann es hier neben Sachschäden zu lebensgefährlichen Verletzungen der Verkehrsteilnehmer insbesondere der Fußgänger führen. Der Hausbesitzer ist alleine verantwortlich dafür, dass von seinem Gebäude keine Gefahren ausgehen. Er hat insoweit auch alle Vorkehrungen zu treffen, um Gefahren zu vermeiden, insbesondere entsprechende Vorrichtungen auf dem Dach anzubringen, dass Schnee nicht unkontrolliert abrutscht. Besondere Gefahren gehen hier auch von Photovoltaikanlagen ohne besondere Schneefangeinrichtungen aus.
Vorhandene Schneefangeinrichtungen erweisen sich oft als nicht geeignet, da sie zu niedrig sind. Teilweise reichen Photovoltaikanlagen auch bis zur Dachrinne, so dass eine Schneefangeinrichtung kaum mehr angebracht werden kann. Dies entlässt einen Hausbesitzer aber nicht aus seiner Haftung. Diese Rechtslage und damit die Haftung des Hausbesitzers wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt und so bestätigt. Die Stadt wird alles Notwendige dazu beitragen, dass die Verkehrsflächen ausreichend geräumt und gestreut werden, soweit nicht die Anlieger hierzu verpflichtet sind. Weiterhin bitten wir um Verständnis, dass darüber hinaus verkehrswichtige Straßen und Schulbusstrecken im Winterdienst Vorrang haben. Die Stadt wünscht allen Verkehrsteilnehmern einen unfallfreien Winter.
Ende der Amtlichen Bekanntmachungen
infromationen Beschränkung Besucherverkehr Rathaus Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist der Partei- und Besucherverkehr im Rathaus Hauzenberg weiterhin nur sehr eingeschränkt möglich. Für Angelegenheiten, die wirklich unaufschiebbar sind und nur im persönlichen Gespräch geregelt werden können, sind Präsenztermine nach vorheriger Vereinbarung nach aktuellem Stand möglich. Der Zutritt zum Rathaus ohne Terminvereinbarung kann aktuell leider nicht mehr gewährt werden. Soweit ein Anliegen telefonisch oder per E-Mail bzw. über die Online-Angebot des Bürgerserviceportals (www.hauzenberg.de/rathaus-buergerservice#buerger-service-portal)
erledigt werden kann, wird gebeten, diese vorhandenen Kommunikationsmedien
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47.11 Amtliche Bekanntmachungen
zu nutzen. Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen zu den Bürozeiten per Telefon, E-Mail oder per Videokonferenz zur Verfügung. Sprechen Sie uns zu letzterem bitte sehr gerne an. Falls sich die Lage im Landkreis Passau weiter verschärft, kann aus Sicherheitsgründen der Parteiverkehr im Rathaus kurzfristig komplett eingestellt werden. Bitte beachten Sie hierzu aktuelle Meldungen auf unserer Homepage, unserer Facebookseite und den Veröffentlichungen im Amtsblatt sowie der örtlichen Presse.
Wir bieten interessante, zukunftssichere Arbeitsplätze mit allen Vorteilen des öffentlichen Dienstes und einer tarifgerechten Bezahlung nach dem TVöD incl. betrieblicher Altersversorgung im Rahmen der Zusatzversorgung.
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Mo, 09:00 - 11:30 Uhr, 3 x
2021
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12.01. Nähen am Vormittag
Di, 09:00 - 12:00 Uhr, 5 x
12.01. Hatha-Yoga
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Mi, 19:00 - 22:00 Uhr, 5 x
13.01. Bauch - Beine - Po
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne
Stellenausschreibung Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
15.01. Erste Schritte am PC - Windows 10
08586/30-21.
und Word 2013
Fr, 19:00 - 21:15 Uhr, 4 x
Stadt Hauzenberg Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Mitarbeiter/in (m/w/d) für die
Mi, 19:00 - 20:00 Uhr, 8 x
Herr Alexander Höllmüller Tel.
16.01. Word - Grundlagen
Sa, 09:30 - 12:30 Uhr, 4 x
Stadtbücherei
18.01. Android-Smartphone_1
in Teilzeit mit ca. 6 Std./Wo. (mit
zeitlichem Entwicklungspotential)
20.01. Zumba Fitness ®
Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig: —— Ausleihverbuchung und die damit verbundenen Aufgaben im Kundenservice —— Auskunftsdienst und Informationsvermittlung —— Rücknahme und Rücksortierung von Medien —— Mitarbeit bei der Durchführung von Veranstaltungen, Leseförderung —— Mitgestaltung des Büchereibetriebs und der Medienauswahl —— Ihr Profil: —— EDV-Kenntnisse, bestenfalls Vorkenntnisse in BIBLIOTHECA —— Interesse an Literatur und digitalen Medien —— Dienstleistungsorientiertes Handeln sowie zuvorkommendes und freundliches Auftreten —— Engagierte, selbstständige und gewissenhafte Arbeitsweise —— Zeitliche Flexibilität —— Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Kreativität —— Vorkenntnisse im Bereich Büchereiwesen wünschenswert Amtsblatt |
47.11 Informationen
Antragsfristen für Sitzungen:
—— Am 07.01. für die Sitzung des Stadtrates am 18. Januar 2021 —— Am 13.01. für die Sitzung des Bauausschusses am 25. Januar 2021 —— Am 22.01.für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.02.2021 —— Am 27.01. für die Sitzung des Stadtrates am 08. Februar 2021
Mo, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x Mi, 18:15 - 19:15 Uhr, 5 x
20.01. Zumba Fitness ®
Mi, 19:15 - 20:15 Uhr, 5 x
25.01. Android-Smartphone_2
Mo, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x
25.01. PowerPoint - Grundlagen
Mo, 18:30 - 21:30 Uhr, 4 x
25.01. Funktionelle Gymnastik
Mo, 18:30 - 20:00 Uhr, 12 x
28.01. Excel - Grundlagen
Do, 18:30 - 21:30 Uhr, 4 x
Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Internet: www.vhs-passau.de
Info und Anmeldung 0 85 86/57 98 oder per E-mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de
Vereinsabende der Johannisstifung Bis auf Weiteres finden keine Vereinsabende statt!
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A
b
f
AOK
t
Posthalterweg 7
Ländlicher Familiendienst Diözese Passau
Telefon: 08586/9687-18
Leitung Maria Eder
Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr
Mo–Di: 8:30 – 16:30 Uhr
Tel. 08592/1888
Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr
Mi:
8:30 – 13:00 Uhr
Mobil: 0160/4532412
Telefon: 08586/91557
Do:
8.30 – 17.30 Uhr
Fr:
8:30 – 13:00 Uhr
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Bauhof Jahrdorf Industriestraße 9
Bis auf Weiteres geschlossen!
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Fritz-Weidinger-Straße 38
w
Hallenbad Hauzenberg (Eckmühlstr. 28)
TÜV-Prüfstelle
Waldbauerngenossenschaft Steinberg Erwin Pauli, IGZ – Am Steinfeld 12, 94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95
Kfz-Zulassungstelle/ Führerscheinstelle
Mobil +49 (0)151-20 16 09 73
Telefax: 08586/30-155 Wasserwart: 0171/7374332
Bahnhofstraße 18
Wertstoffhof
Mo–Do: 07:30–13:00 Uhr
Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408
Fr:
Öffnungszeiten während der Wintermonate
Telefon: 08586/3055
Bayerisches Rotes Kreuz
07:30–11:30 Uhr
• Ambulante Pflege
Tel: Vorwahl Passau 0851/397-721
Di, Mi + Fr 09:00 – 16:00 Uhr,
• Hilfe für Angehörige
oder -722 oder -723 oder -724
Sa:
• Essen auf Räder • Hausnotruf
Kreismusikschule
• Seniorenreisen
Telefon: 08586/9 10 47
Sa. 02.01.2021 – Sa. 09.01.2021
Sprechtage im Rathaus, (1. Stock Zi-Nr. 1.09)
• Erste Hilfe-Kurse jeden letzten Samstag im Monat Florianstraße 5
09:00 – 12:00 Uhr
Anlieferung Christbäume vom
n
Amtliche Naturschutzwacht
Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im
Telefon: 08586/970-93
Georg Wandl
Rathaus statt. In dringenden Fällen können
Mobil: 0176/10222044
Eidenberg 1a | 94110 Wegscheid
Sie folgende Einrichtungen telefonisch errei-
Telefon: 08592/8500
chen:
Polizeiinspektion Florianstraße 8
Gesundheitsamt Passau – Sozialer Beratungsdienst
Telefon: 08586/96050
Tel. 0851/397-800 oder -841
Postagentur – Filiale Hauzenberg
vdK-Sprechstunde
Beratungs- und Begegnungstermin Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V.
p
Leitung: Egid Mühlberger Telefon: 08584/638
c
Tel. 0851/95528 | Fax 0851/9552828
Pfarrer-Zellbeck-Weg 4
Caritas
Mo–Fr: 08:00–18.00 ,
BKK ZF + Partner
Eckhofkeller 6
Sa:
Tel. 0851/213733-2010
07:30–13:00 Uhr
Telefon: 08586/97626614
Fax 0851/213733-222010
Rathaus Hauzenberg
Beratung für Waldbesitzer
• Kranken-Pflegekurse
Marktplatz 10
Telefon: 08586/3090
Telefon: 0 85 86/976033-31
Tel.: 08586/30-0,
Mobil: +49 (0)162/1316070
Fachstelle für pflegende Angehörige:
Fax: 08586/30-120
per E-Mail:
Beratung und Entlastung Pflegender
E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de
Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de
Stadtbücherei Hauzenberg
Beratungsstelle der Lebenshilfe Passau für Menschen mit Behinderung e.V.
• Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen auf Rädern
Telefon: 08586/976033-35 Tagesbetreuung Telefon 08586/976033-60
r
s
Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080
Sozialberatung
Mo
Telefon 0851/5018-762
Mi + Fr 14.30-17.00 Uhr Sa
16.00-18.30 Uhr
Telefon: 08 51/949 94-710
10.00-11.30 Uhr
E-Mail: buecherei@hauzenberg.de
Sprechtag des Seniorenbeirat Telefon 08586/4644 oder 4286
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47.11 Adressen & Öffnungszeiten
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LAN, WLAN und Bluetooth ® integriert OLED-Klartextdisplay für Sendernahme oder Uhrzeit
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In zwei Größen erhältlich: 65" (165 cm) und 55" (140 cm), Energieeffizienzklasse A Spektrum A+++ bis D
Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und gesundes neues Jahr!
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DANKE
WIR SIND VIELE
Die Corona-Pandemie hat die Wirtschaft fest im Griff. Auch hier in Hauzenberg. Das betrifft eine ganze Reihe unserer Werbepartner und damit natürlich auch uns. Nur weil sich viele dieser Werbekunden weiterhin mit ihren Anzeige im „ui“ präsentieren und werben, ist es möglich, dass unser Heimatmagazin weiterhin Monat für Monat gestaltet, gedruckt und kostenlos an alle Hauzenberger Haushalte verteilt werden kann. Dafür sagen wir, stellvertretend auch für unsere Leser, zum Ende dieses turbulenten Jahres ein herzliches DANKE UNSEREN WERBEPARTNERN!
Volkshochschule Passau Wählerliste Pro Hauzenberg Zahnärztliche Ge meinschaftspraxis Germannsdorf Zahnarztpraxis Dr. stom. Ljuboja 270 Rohkostöle Alte Schiffspost Obernzell AOK Bayern Apostelbräu A Färber GmbH Autohaus Amsl Bäckerei Hartl Bestattungsinstitut Ra Brennstoffe Stadler Caritasverband Christbaum Kinatöd, Johann Wind singer CSU Kreisverband Passauer Land CSU Ortsverband Hauzenberg CSU Ortsverband Sonnen Desiree Inninger-Höfler Dres. Jürgen Neubau Silvia Hiendl-Neubauer Elektro Hazod GmbH EP Sabo Frame Optik Florian Muthmann, Rechtsanwalt Freie Wähler Gasthaus Anetseder Gasthof Waldbauer Geistlinger Tiefbau GmbH Gemeinschaftspraxis Ge mannsdorf Gudrun Donaubauer H! Hauzenberg aktiv Hochschule L hut Holzinger Steuerberater Hotel Zum Stemplinger Hansl Immobili Pilsl Junge Liste Hauzenberg Kai‘s Bistro Kinateder & Sohn OHG M rei Lauss Michael Liebl Bau GmbH & Co.KG Maler- und Lackiererm Watzinger Matthias Bauer GmbH Metzgerei Heindl Nordicsport Hil ödp Ortsverband Optik Ranzinger PIAZZA Praxis für Zahnheilk Erhard Raiffeisenbank Am Goldenen Steig eG Raiffeisenbank Südl. Bay scher Wald eG Sanitätshaus Seidl Schuhhaus Klinger Sparkasse Pass SPD Ortsverband Stadtapotheke Hauzenberg Stadt Hauzenberg Steu kanzlei Martina Essl Steuerkanzlei Schurm Verein Gegenwind Volks schule Passau Wählerliste Pro Hauzenberg Zahnärztliche Gemeinschaft xis Germannsdorf Zahnarztpraxis Dr. stom. Ljuboja 270 Rohkostöle A Schiffspost Obernzell AOK Bayern Apostelbräu Auto Färber GmbH Autohaus Amsl Bäckerei Hartl Bestattungsinstitut Raab Brennstoffe Stadler Caritasverband Christbaum Kinatöd, Johann Windpassinger Kreisverband Passauer Land CSU Ortsverband Hauzenberg CSU Ortsv band Sonnen Desiree Inninger-Höfler Dres. Jürgen Neubauer u. Silvia Hiendl-Neubauer Elektro Hazod GmbH EP Sabo Frame Optik Flo Muthmann, Rechtsanwalt Freie Wähler Gasthaus Anetseder Gastho Waldbauer Geistlinger Tiefbau GmbH Gemeinschaftspraxis Germanns Gudrun Donaubauer H! Hauzenberg aktiv Hochschule Landshut Holzinger Steuerberater Hotel Zum Stemplinger Hansl Immobilien Pils Junge Liste Hauzenberg Kai‘s Bistro Kinateder & Sohn OHG Metzgerei Lauss Michael Liebl Bau GmbH & Co.KG Maler- und Lackierermeister Watzinger Matthias Bauer GmbH Metzgerei Heindl Nordicsport Hil ödp Ortsverband Optik Ranzinger PIAZZA Praxis für Zahnheilk Erhard Raiffeisenbank Am Goldenen Steig eG Raiffeisenbank Südl. Bay scher Wald eG Sanitätshaus Seidl Sparkasse Passau Schuhhaus Kling SPD Ortsverband Stadtapotheke Hauzenberg Stadt Hauzenberg Steu kanzlei Martina Essl Steuerkanzlei Schurm Volkshochschule Passau Verein Gegenwind Wählerliste Pro Hauzenberg Zahnärztliche Gemein schaftspraxis Germannsdorf Zahnarztpraxis Dr. stom. Ljuboja 270 Roh töle Alte Schiffspost Obernzell AOK Bayern Apostelbräu Auto Fär GmbH Autohaus Amsl Bäckerei Hartl Bestattungsinstitut Raab B stoffe Stadler Caritasverband Christbaum Kinatöd, Johann Windpassin CSU Kreisverband Passauer Land CSU Ortsverband Hauzenberg CSU Ortsverband Sonnen Desiree Inninger-Höfler Dres. Jürgen Neubauer u. Silvia Hiendl-Neubauer Elektro Hazod GmbH EP Sabo Frame Optik Florian Muthmann, Rechtsanwalt Freie Wähler Gasthaus Anetseder Gasthof Waldbauer Geistlinger Tiefbau GmbH Gemeinschaftspraxis Ge mannsdorf Gudrun Donaubauer H! Hauzenberg aktiv Hochschule L hut Holzinger Steuerberater Hotel Zum Stemplinger Hansl Immobili Pilsl Junge Liste Hauzenberg Kai‘s Bistro Kinateder & Sohn OHG M rei Lauss Michael Liebl Bau GmbH & Co.KG Maler- und Lackiererm Watzinger Matthias Bauer GmbH Metzgerei Heindl Nordicsport Hil ödp Ortsverband Optik Ranzinger Praxis für Zahnheilkunde Erhard PIAZZA Raiffeisenbank Südl. Bayerischer Wald eG Raiffeisenbank Am Goldenen Steig eG Sanitätshaus Seidl Schuhhaus Klinger Sparkasse P SPD Ortsverband Stadtapotheke Hauzenberg Stadt Hauzenberg St kanzlei Schurm Steuerkanzlei Martina Essl Verein Gegenwind Volk hochschule Passau Wählerliste Pro Hauzenberg Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Germannsdorf Zahnarztpraxis Dr. stom. Ljuboja 270 Rohkostöle Alte Schiffspost Obernzell AOK Bayern Apostelbräu A Färber GmbH Autohaus Amsl Bäckerei Hartl Bestattungsinstitut Ra