Der Schweizer Treuhänder 13/1-2

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Treuhand-Kammer lanciert neuen Benchmark der Qualitätssicherung Gestaffelte Einführung – alle Revisionsarten betroffen Mit der Neuausgabe der Schweizer Prüfungsstandards wird auch ein neuer Qualitätssicherungsstandard eingeführt. Mit der Einhaltung dieses Standards dokumentieren Mitglieder der Treuhand-Kammer ihren hohen Qualitätsanspruch.

1. Höchste Qualität für Kunden von Mitgliedern Revisionsdienstleistungen sind hochkomplexe Services, die ein umfangreiches Expertenwissen erfordern sowie professionelles Ermessen bedingen. Neben der Expertise des einzelnen Wirtschaftsprüfers ist eine professionelle Dienstleistungsorganisation unabdingbare Voraussetzung, um Revisionsdienstleistungen unabhängig und unter Beachtung der berufsständischen Normen und fachlichen Standards durchführen zu können. Die Mitglieder der Treuhand-Kammer zeichnen sich seit jeher durch ein hohes Qualitätsbewusstsein aus. Entsprechend verpflichten sie sich zur Einhaltung der für ihre Kunden besten und anerkanntesten Qualitätsnormen. In diesem Sinne hat der Kammervorstand an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2012 den neuen Schweizer Qualitätssicherungsstandard QS 1 verabschiedet. QS 1 setzt den neuen Benchmark bei der Qualitätssicherung. QS 1 ist bis zum 15. Dezember 2013 in allen Revisionsunternehmen, die ordentliche Revisionen durchführen, umzusetzen. Revisionsunternehmen, die nur eingeschränkte Revi­ sionen und allfällige Spezialprüfungen bei KMU durchführen, erhalten einen Aufschub bis zum 1. September 2016. Mit der flächendeckenden Einführung des QS 1 bis spätestens zum 1. September 2016 wollen wir u. a. auch allfälligen Unsicherheiten im Publikum begegnen. Es ist den Anspruchsgruppen auf Kundenseite sowie in Aktionariat oder auf Bankenseite schwer vermittelbar, wenn unterschiedliche Qualitätsstandards zur Anwendung kommen. Zudem besteht die Gefahr, dass wir unseren Qualitätsanspruch verwässern, wenn wir langfristig mit unterschiedlichen Vorgaben an die Qualitätssicherung operieren. 2. Situationsgerechte Qualitätssicherung für Revisionsunternehmen jeder Grösse QS 1 stellt Prinzipien der Qualitätssicherung auf (vgl. dazu Artikel von Benjamin Chapuis und Patrizia Pabst in dieser Ausgabe). Dabei behandelt der Standard sämtliche Facetten der Organisation und Mandatsabwicklung, unter anderem die wichtige Frage der Mandatsannahme oder die Aspekte einer auftragsbegleitenden Qualitätskontrolle. Gleichwohl über-

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lässt QS 1 die konkrete Ausgestaltung der Qualitätssicherung bewusst den Revisionsunternehmen, um eine unwirksame oder gar behindernde Überregulierung zu vermeiden. Die Qualitätssicherung ist somit den Umständen des Einzelfalls und der konkreten Mandatsstruktur anzupassen. Entsprechend muss resp. soll in wenig komplexen Revisions­ unternehmen keine komplizierte und überdimensionierte Qualitätskontrolle stattfinden. 3. Vorteile für Mitglieder Mit QS 1 untermauert der Berufsstand seinen Qualitätsanspruch. Da die Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) nach dem Willen des Bundesrats künftig im Revisorenregister offenlegen wird, welchen Standard zur Qualitätssicherung jedes einzelne zugelassene Revisionsunternehmen anwendet, ergibt sich für Mitglieder der Treuhand-Kammer ein gewisses Differenzierungspotenzial. Mitglieder der Treuhand-Kammer treten hervor als verantwortungsbewusste Berufsleute, die wichti­gen Fragen wie etwa derjenigen der Unabhängigkeit oder der Qualitätskontrolle höchste Beachtung schenken. Zudem wissen wir, dass die RAB die Ausgestaltung der internen Quali­täts­ siche­rung im Rahmen des Wiederzulassungsverfahrens stärker gewichten wird. Aufgrund der Anwendung von QS 1 werden Mitglieder der Treuhand-Kammer über optimale Voraussetzungen für die Wiedererlangung der Zulassung verfügen. 4. Professionelle Unterstützung Die Treuhand-Kammer ist sich allerdings auch bewusst, dass die Implementierung eines erweiterten QS-Standards eine gewisse Vorlaufzeit bedingt sowie eventuell einige Umstellungen in den internen Prozessen mit sich bringt. Daher bieten wir ein umfangreiches Unterstützungsprogramm an. Mit dem elektronischen «Leitfaden zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung» stellen wir Tools und Arbeitshilfen zur effizienten Umsetzung der Anforderungen von QS 1 zur Verfügung. Zudem veranstalten wir im Rahmen der Schulungsreihe «Die neuen Schweizer PS» ein ganztägiges Modul zur Qualitätssicherung. Dieses Seminar gibt hilfreiche Tipps und Tricks für die Praxis und bereitet die Teilnehmer damit bestmöglich auf die Wiederzulassung bei der RAB vor. n

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