RAD im Pott 2011-3

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Im Pott

Spätestens nach der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1997 und dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2010 ist es amtlich: Nur beim Nachweis einer „erheblich erhöhten Gefahrenlage“ dürfen so genannte Radwegebenutzungspflichten angeordnet werden. Der Radverkehr gehört auf die Fahrbahn, Radfahrende sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer, die nicht auf absonderliche Wege abseits der Fahrbahn gezwungen werden können. Die flachendeckende „Entschilderung“, das heißt die Beseitigung der rechtswidrig angeordneten Radwegebenutzungsschilder, wird zwar noch eine Weile dauern. Bereits jetzt aber nutzt eine relevante Zahl der Radfahrer die neu gewonnenen Freiheiten, und zwar „nicht nur szenezugehörige Hartgesottene“, so Kettler. Sie kommen auf der Fahrbahn bereits jetzt zügig und sicher voran, Rad fahren wird dadurch für alle attraktiver. Schon diese Minderheit erzeugt durch ihr Fahrbahnfahren Verkehrssicherheitsvorteile für alle, hat Kettler beobachtet. Für den Kieler Radfahrerlobbyisten ist klar, dass die Vorteile des Radfahrens auf der Fahrbahn in dem Maße größer werden, in dem die „Vorreiter“ Nachahmer finden und nicht zuletzt auch durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit nach und nach zur Mehrheit werden. Denn je mehr Radfahrer die Fahrbahn benutzen, desto stärker verändert sich der Verkehr. Automatisch passt sich dann auch das Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer an. Vereinzelte Radfahrer lassen sich vielleicht noch weghupen oder schneiden. Benutzt die Masse der Radfahrer aber die Fahrbahn, wird der Mischverkehr entschleunigt und steigt die Sicherheit. Eine nicht zu übersehende Vielzahl von Fahrbahnradlern signalisiert motorisierten Mobilitatsfreunden, die vielleicht ja auch hin und wieder mal das Rad nutzen: Wir sind Teil des Verkehrs, wir dürfen hier fahren! Dirk Lau

Der ADFC-Essen ist umgezogen Nach 17 Jahren ist das „Verkehrs- und Umweltzentrum“ (VUZ), welches der ADFC-Essen gemeinsam mit der Essener Fahrrad-Initiative (EFI) , dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) sowie dem Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) betreibt, von der Maxstraße 11 zum Kopstadtplatz 12 umgezogen. Grund ist der Verkauf und Umbau des bisherigen Domizils durch einen neuen Hausbesitzer. Das neue VUZ befindet sich weiterhin in der Essener Innenstadt, wenn auch ca. 650 Meter weiter nördlich in der „Kopstadtpassage“ auf der Nordseite des gleichnamigen Platzes. Der Umzug selbst hat Mitte August inmitten den Sommerferien stattgefunden, in denen das VUZ wie in allen Schulferien ohnehin geschlossen hat. Spätestens im Oktober müsste der Betrieb aber wieder laufen. Etwas angepasst wurden die Öffnungszeiten, das neue VUZ ist nunmehr von mittwochs bis freitags von 17 bis 19 Uhr geöffnet. Telefonisch sowie im Internet bleibt dagegen alles beim Alten. Fahrradabstellanlagen gibt es übrigens am Kopstadtplatz einige, ansonsten liegt das neue VUZ quasi in der Mitte zwischen den U-Bahnhöfen Rathaus, Viehofer Platz, Rheinischer Platz, Berliner Platz und Hirschlandplatz. JB Das neue Ladenlokal des Verkehrs- und Umweltzentrums


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