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Für Lieferungen und Leistungen, die gegenüber Privatpersonen erbracht werden, existiert keine Pflicht zur Erstellung einer Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Sind Rechnungen zu erstellen, so müssen diese alle durch das Umsatzsteuergesetz vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten. Fehlen einzelne Angaben, so berechtigt die Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug. Fehlerhafte Rechnungen können jedoch berichtigt werden. Folgende Pflichtangaben müssen in einer ordnungsgemäßen Rechnung enthalten sein: •
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
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Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
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Ausstellungsdatum
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Fortlaufende Rechnungsnummer
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Leistungsbeschreibung, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung der Leistung ermöglicht
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Zeitpunkt der Leistung (auch wenn diese dem Rechnungsdatum entspricht)
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Entgelt oder Entgelte, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Steuersatz und einzelnen Steuerbefreiungen
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Steuersatz und Steuerbetrag (alternativ: Hinweis auf eine Steuerbefreiung)
Rechnungen können entweder in Papierform oder auf elektronischem Weg übermittelt werden. Wird die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt, so müssen sich Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger darüber einig sein, dass die
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