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Anne Gebel Rechtsanwältin Innere Kanalstr. 15 50823 Köln T +49 (0) 221 5108 4080 E anne.gebel@osborneclarke.de

18

Insolvenzrechtliche Aspekte

18.1

Einleitung

Auch wenn wir natürlich hoffen, dass Ihr niemals in die Situation kommt über Insolvenzthemen nachdenken zu müssen, so gibt es einige wichtige Aspekte, die Ihr im Insolvenzfall beachten müsst. Egal, ob Ihr selbst von der Insolvenz betroffen seid oder ein Geschäftspartner. In der Krise des eigenen Unternehmens drohen zivilund strafrechtliche Folgen und im Falle der Insolvenz anderer Unternehmen besteht immer die Gefahr, dass man trotz erbrachter Leistungen kein Geld sieht. 18.2

Was tun, wenn die Krise droht?

Solltet Ihr irgendwann merken, dass es mit Eurem Unternehmen wirtschaftlich bergab geht, muss rechtzeitig die Notbremse gezogen werden. Andernfalls drohen weitreichende Konsequenzen. 18.2.1

Gesetzliche Insolvenzantragspflicht

Für juristische Personen und Gesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftet, sieht das Gesetz in § 15 a Insolvenzordnung die sog. Insolvenzantragspflicht vor. Danach ist das Vertretungsorgan der Gesellschaft verpflichtet, spätestens innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen, falls ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei dieser Frist handelt es sich um eine Höchstfrist, die auch nicht verlängert werden kann.

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